Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4756 25.01.2016 (Ausgegeben am 26.01.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Polizeipersonal Kleine Anfrage - KA 6/9026 Vorbemerkung des Fragestellenden: Aus dem Bürgerinformationssystem der Landesregierung lässt sich entnehmen, dass zum Stand 10/2015 beim Polizeivollzug 6.129,53 Vollzeitkräfte und bei der Polizeiverwaltung 1.227,49 Vollzeitkräfte beschäftigt sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Stellen sind im Landeshaushalt für den Polizeivollzug veranschlagt ? Im Landeshaushalt sind für den Polizeivollzug einschließlich des Einzelplanes 13 für die Haushaltsjahre 2015: 6.436 Stellen 2016: 6.415 Stellen veranschlagt. 2. Wie viele Stellen sind im Landeshaushalt für die Polizeiverwaltung veranschlagt ? Im Landeshaushalt sind für die Polizeiverwaltung einschließlich des Einzelplanes 13 für die Haushaltsjahre 2 2015: 1.470 Stellen 2016: 1.439 Stellen veranschlagt. 3. Wie groß ist die Differenz der im Landeshaushalt für den Polizeivollzug veranschlagten Stellen zur Anzahl der Vollzeitkräfte im Polizeivollzug i. S. d. Bürgerinformationssystems der Landesregierung? Die Differenz beträgt 344,77 Stellen (Bürgerinformationssystem Stand 12/2015). 4. Wie groß ist die Differenz der im Landeshaushalt für die Polizeiverwaltung veranschlagten Stellen zur Anzahl der Vollzeitkräfte in der Polizeiverwaltung i. S. d. Bürgerinformationssystems der Landesregierung? Die Differenz beträgt 250,13 Stellen (Bürgerinformationssystem Stand 12/2015). 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass eine Planstelle oder andere Stelle auch mit anderen mehreren teilzeitbeschäftigten Personen besetzt werden darf und dass verbleibende Stellenanteile mehrerer Stellen zusammengefasst werden sollen? Ja. 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass der Landeshaushalt erlaubt, bis zu 100 der für die Aufgaben der Polizeiverwaltung vorgesehenen Planstellen /Stellen vorübergehend mit Polizeivollzugsbeamten/innen zu besetzen? Ja. 7. Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Antworten zu Fragen 1 bis 6 die Aussage des Ministers für Inneres und Sport in der Mitteldeutschen Zeitung vom 5. Dezember 2015 „Für verbeamtete Polizisten bräuchte ich aber Stellen im Haushalt, die ich nicht habe.“? Die Aussage des Ministers, die sich auf die Einstellung von 200 verbeamteten Wachpolizisten bezog, ist zutreffend und sie entspricht der Stellenbewirtschaftungspraxis im Kapitel 03 20. Gemäß VV Nr. 1.2 zu § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO) werden die Planstellen und Stellen im Rahmen der durch die sieben Polizeibehörden und -einrichtungen ausgeübten Gebiets-, Personal- und Finanzhoheit für jedes Haushaltsjahr per Haushaltsverfügung durch das Ministerium für Inneres und Sport diesen zugewiesen. Mit der Verteilung der Planstellen und Stellen ist die Bevollmächtigung zur Bewirtschaftung durch die nachgeordneten Dienststellen erteilt. Die Bewirtschaftung der verteilten Planstellen und Stellen richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. Gemäß § 49 LHO ist die Bewirtschaftung der 3 Planstellen und Stellen in Laufbahnen (Polizeivollzug, Polizeiverwaltung, Tarifbeschäftigte ) und Laufbahngruppen (Laufbahngruppe 1 und 2) aufgeteilt. Mit Blick auf die Verteilung der Planstellen und Stellen auf die nachgeordneten Dienststellen und der Beachtung der Vorschriften der LHO bei der Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen verbleiben nur geringe Planstellen-/Stellenanteile in jeder einzelnen Dienststelle, Laufbahn, Laufbahngruppe, Besoldungs - und Entgeltgruppe, die erfahrungsgemäß nicht in Gänze für eine Zusammenfassung geeignet sind. Außerdem schränkt die Zusammenfassung von Stellenanteilen zum Zwecke des Stellenabbaus oder externer Einstellungen die personelle und stellenseitige Bewirtschaftung eines äußerst großen Personalkörpers wie der Landespolizei nicht unwesentlich ein. Dafür ist eine entsprechende Bewirtschaftungsreserve für das Tagesgeschäft in den einzelnen Dienststellen vorzuhalten. Das Personalentwicklungskonzept der Landesregierung vom 13. September 2011 sieht eine Stellenreserve von 2 % vor. Ein wesentlicher Rahmenfaktor ist die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes der Landesregierung. Hierbei werden alle durch Altersabgang frei werdenden Planstellen und Stellen gemäß dieses Konzeptes der Titelgruppe 96 zugeführt und damit abgebaut und sind somit nicht frei verwendbar. Hierfür sind jedes Haushaltsjahr freie Planstellen und Stellen vorzuhalten. Die Landespolizei trägt bereits seit dem Haushaltsjahr 2010 u. a. mit der Zusammenfassung von Stellenanteilen zum Stellenabbau bei. Ein wesentlicher weiterer Rahmenfaktor ist die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Personalkörpers. Hier sind in der Landespolizei jährlich 150 Planstellen für die Übernahme von 150 Polizeimeister- und Polizeikommissaranwärter /-innen bereitzuhalten. Weiterhin wurden mit dem Nachtragshaushalt zusätzlich 50 Planstellen für die Einrichtung einer zentralen Abschiebeeinheit ausgebracht . Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass für eine Einstellung von bis zu 200 Wachpolizisten im Beamtenstatus nicht genügend frei verfügbare und besetzbare Planstellen vorhanden sind.