Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4787 03.02.2016 (Ausgegeben am 03.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zuschuss für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 Berlin - Lutherstadt Wittenberg Kleine Anfrage - KA 6/9058 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Evangelische Kirchentag findet aus Anlass des Reformationsjubiläums 2017 in Berlin und der Lutherstadt Wittenberg statt. Das Land Sachsen-Anhalt bezuschusst den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 Berlin - Lutherstadt Wittenberg dabei mit 2.000.000 € (EP 07 Kultusministerium - Bildung und Kultur, Titel 684 02). Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Frage 1 Auf welcher vertraglichen Grundlage werden die Zuschüsse gezahlt? Vertragliche Grundlage für die Gewährung von bis zu 2 Millionen € an Landesmitteln ist eine Rahmenvereinbarung mit dem „Reformationsjubiläum 2017 e. V.“, die am 28. September 2015 geschlossen wurde. Dem Landtag wurde vorab Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Frage 2 Sind die Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt für den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 Berlin - Lutherstadt Wittenberg an Auflagen gebunden ? Wenn ja, an welche? Zuwendungszweck sind allein die in der Rahmenvereinbarung genannten Kirchentage auf dem Weg, die in Sachsen-Anhalt durchgeführt werden sollen. Die Mittel werden daher ausschließlich für Projekte im Land Sachsen-Anhalt verwendet. Konkrete Regelungen zur Mittelbereitstellung, -verwendung und -abrechnung bleiben einem gesonderten Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes an den Verein vorbehalten.