Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache
6/4787
03.02.2016
(Ausgegeben am 03.02.2016)
Antwort der Landesregierung auf
eine Kleine Anfrage zur schrift-
lichen Beantwortung
Abgeordneter Sebastian Striegel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zuschuss für den Deutschen Evangelischen
Kirchentag 2017 Berlin - Luther-
stadt Wittenberg
Kleine Anfrage -
KA 6/9058
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Der Evangelische Kirchentag findet aus
Anlass des Reformationsjubiläums 2017 in
Berlin und der Lutherst
adt Wittenberg statt.
Das Land Sachsen-Anhalt bez
uschusst den Deutschen Ev
angelischen Kirchentag
2017 Berlin - Lutherstadt Wi
ttenberg dabei mit 2.000.000 € (
EP 07 Kultusministerium
- Bildung und Kultur, Titel 684 02).
Antwort der Landesregierung
erstellt von der Staatskanzlei
Frage 1
Auf welcher vertraglichen Grundlage
werden die Zuschüsse gezahlt?
Vertragliche Grundlage für die Gewährung
von bis zu 2 Millionen € an Landesmitteln
ist eine Rahmenvereinbarung mit dem „Reforma
tionsjubiläum 2017 e. V.“, die am
28. September 2015 geschlossen wurde.
Dem Landtag wurde vorab Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben.
Frage 2
Sind die Zuschüsse des Landes Sachsen
-Anhalt für den Deutschen Evange-
lischen Kirchentag 2017 Berlin - Luthe
rstadt Wittenberg an Auflagen gebun-
den? Wenn ja, an welche?
Zuwendungszweck sind alle
in die in der Rahmenver
einbarung genannten Kirchen-
tage auf dem Weg, die in
Sachsen-Anhalt durchgeführt
werden sollen. Die Mittel
werden daher ausschließlich für Projekte
im Land Sachsen-Anhalt verwendet. Kon-
krete Regelungen zur Mittelbereitstellung,
-verwendung und -abrechnung bleiben ei-
nem gesonderten Zuwendungs
bescheid des Landesverwaltungsamtes an den Ver-
ein vorbehalten.