Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4789 04.02.2016 (Ausgegeben am 04.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ im Jahr 2015 Kleine Anfrage - KA 6/9043 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung nehme ich zu der Kleinen Anfrage wie folgt Stellung: 1. Wie viele Straftaten - ausgenommen der Gewaltdelikte - im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 registriert? 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (Kommune und Angabe Stadt- bzw. Ortsteil) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und 2 Weise), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus , gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung etc.), Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Antwort auf die Fragen 1 - 3: Entsprechend den bundesweit gültigen „Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (VS-NfD)“ ist der Stichtag für die Erfassung der Fallzahlen „Politisch motivierte Kriminalität“ des Jahresberichtszeitraumes der 31. Januar des Folgejahres. Demzufolge kann erst nach dem Meldeschluss der Fallzahlen am 31. Januar 2016 mit der Aufbereitung der Fallzahlen „Politisch motivierte Kriminalität“ für das Jahr 2015 begonnen werden. In diesem Zusammenhang übermitteln die Landeskriminalämter ihre diesbezüglichen Datensätze an das Bundeskriminalamt, wo eine qualitätssichernde Überprüfung und ein Abgleich der Fallzahlen erfolgen. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit des statistischen Zahlenmaterials gewährleistet. Nach der Überprüfung und dem Fallzahlenabgleich werden die Falldaten an die Landeskriminalämter zurück übersandt. Die im Bundeskriminalamt festgestellten und daraufhin markierten fehlerhaften, unstimmigen oder unvollständigen Datensätze müssen dann in den Landeskriminalämtern einzeln einer Sichtprüfung unterzogen und manuell korrigiert werden. Nach Abschluss der Korrektur und der dementsprechenden Rückmeldung an das Bundeskriminalamt, werden die Länder gebeten, gegenüber dem Bundesinnenministerium eine für ihr Land verbindliche Stellungnahme bezüglich der Jahresfallzahlen „Politisch motivierte Kriminalität“ abzugeben. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre ist für die Überprüfung und dem Abgleich der Fallzahlen mit einem Zeitraum von mehreren Wochen ab Meldeschluss zu rechnen. Die am 11. Januar 2016 bei der Landesregierung eingegangene Kleine Anfrage KA 6/9043 ist gemäß der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt bis zum 11. Februar 2016 zu beantworten. Bis zum Ablauf der Frist werden aber, infolge des Fallzahlenabgleichs und der Abstimmungs- und Prüfungsverfahren , keine verwertbaren statistischen Angaben vorliegen. Eine fristgerechte und vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage ist somit nicht möglich. Unter Bezugnahme auf Nr. 4 des Beschlusses des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2014 (Drs. 6/2854) zum § 44 der Geschäftsordnung des Landtages beabsichtigt die Landesregierung die vollständige Beantwortung der Kleinen Anfrage umgehend vorzulegen, sobald das beschriebene Prüfverfahren abgeschlossen ist und sie über gesicherte Daten im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragestellungen verfügt.