Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4798 11.02.2016 (Ausgegeben am 11.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE) EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 - Mittelabfluss Kleine Anfrage - KA 6/9020 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Konnte das Land alle Mittel der operationellen Programme bis 31. Dezember 2015 abfließen lassen? - Angabe nach Programmen in Prozent und absolut. Das Land konnte bis zum 31. Dezember 2015 im Bereich des EFRE 92,8 % und im Bereich des ESF 83,3 % der geplanten Mittel abfließen lassen. Die Ressorts hatten noch bis Ende Januar 2016 die Möglichkeit, Eintragungen zu erstattungsrelevanten Zahlungen in das Datenbanksystem, das für die Berichterstattung und Abrechnung gegenüber der EU-Kommission genutzt wird, vorzunehmen . Darüber hinaus kann der Abschluss von noch als offen gekennzeichneten Projekten ebenfalls zum 31. Januar 2016 zu weiteren Mittelabflüssen führen . Es ist daher davon auszugehen, dass die Differenz sich noch in gewissem Umfang verringern wird. OP EU-Mittel - Plan EU-Mittel - Zahlung Differenz EFRE 1.931,80 Mio. € 1.792,40 Mio. € (92,8 %) 139,40 Mio. € ESF 620,92 Mio. € 517,31 Mio. € (83,3 %) 103,61 Mio. € 2. Welche Ressorts sind für nicht abgeflossene Mittel zuständig? Der nicht vollständige Mittelabfluss in der Förderperiode betrifft alle Ressorts. Mit der Aufstellung des Haushalts 2015/2016 wurde die Ermächtigung des § 16 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes erweitert. Damit wurden im Rahmen der geltenden Finanzpläne der Operationellen Programme und des EPLR zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE) gegenüber dem Haushaltsplan mit Zustimmung des Ministeriums der Finanzen ermöglicht. Mit Blick auf 2 den bevorstehenden Abschluss der Förderperiode 2007 - 2013 sollten somit Möglichkeiten zu erforderlichen Umschichtungen innerhalb der Operationellen Programme und des EPLR ermöglicht werden, um deren Mittel auszuschöpfen. Von dieser Möglichkeit haben die Ressorts Gebrauch gemacht und im Jahr 2015 zahlreiche Anträge auf Mehrausgaben bei EU-Mitteln der Förderperiode 2007 - 2013 gestellt, die durch das Ministerium der Finanzen entsprechend genehmigt wurden. Eine Unterrichtung über die genehmigten Ausgaben und VE erfolgt halbjährlich an den Ausschuss für Finanzen des Landtages. 3. Was haben die zuständigen Ressorts, die EU-Verwaltungsbehörde, das Ministerium der Finanzen und die Staatskanzlei unternommen, um die Mittel zum Abfluss zu bringen? Für den Bereich des EFRE liegt der Mittelabfluss mit nahezu 93 % in einem guten Bereich. Denn insgesamt lässt es sich kaum realisieren, Projekte so auszusteuern , dass die in einer Förderperiode zur Verfügung stehenden EU-Mittel auch zu 100 % verausgabt werden können. Jedoch wurden noch bessere Werte im Bereich des Mittelabflusses durch das Zahlungsunterbrechungsverfahren und die damit verbundenen finanziellen Korrekturen verhindert. Allerdings durfte der im Rahmen der Einigung zum Zahlungsunterbrechungsverfahren im EFRE korrigierte Betrag von 68 Mio. € in Abstimmung mit der EU-Kommission bis zum Ende der Förderperiode für andere EFRE-förderfähige Projekte wieder eingesetzt werden. Da eine Einigung zwischen der EU-Verwaltungsbehörde und der EU-Kommission jedoch erst im Juli 2015 und damit nur wenige Monate vor dem Ende der Förderperiode 2007 - 2013 erzielt wurde, waren die Möglichkeiten zum Wiedereinsatz der EFRE- Mittel deutlich beschränkt. Denn durch die EU-Kommission werden nur die Zahlungen erstattet, die bis zum 31. Dezember 2015 durch die Begünstigten verordnungskonform verausgabt worden sind. Grundsätzlich müssen die geförderten Projekte bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Daher konzentrierten sich die Anstrengungen darauf, einen Teil der Mittel im Rahmen von Finanzinstrumenten einzusetzen, da diese über den 31. Dezember 2015 hinaus noch bis in den Herbst 2016 Darlehen an Darlehensnehmer auszahlen dürfen. Bis zum Jahresende 2015 wurden daher 23,52 Mio. Euro EU-Mittel neu in den KMU-Darlehensfonds eingezahlt. Bei der Festlegung dieses Betrages wurde berücksichtigt, in welcher Höhe die Einzahlung in den Fonds im Jahr 2016 voraussichtlich noch umgesetzt werden kann. Für den Bereich des ESF wurden in der Vergangenheit durch die EU-Verwaltungsbehörde in Abstimmung mit der Haushaltsabteilung des Ministeriums der Finanzen und der Staatskanzlei sowie unter Einbeziehung der zuständigen Ressorts und der Wirtschafts- und Sozialpartner eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verstärkung des Mittelabflusses eingeleitet. Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere Folgende: Durch die sich abzeichnende positive Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft sind infolge von OP-Änderungsanträgen 2011 bis 2015 insbesondere Mittel zur Qualifizierung von Beschäftigten in den Unternehmen und Förderung von Existenzgründungen vor allem in das bereits laufende Programm „Aktiv zur Rente“ umgeschichtet worden. Außerdem wurde zur Bekämpfung der verfestig- 3 ten Langzeitarbeitslosigkeit mit der regionalen Beschäftigungsinitiative („Familien stärken - Perspektiven eröffnen“) ein neues Förderprogramm eingeführt. Durch Vorziehen eines für das OP ESF 2014-2020 geplanten Förderprogramms „Weiterbildung DIREKT“ mit Beginn des Jahres 2014 sowie „Förderung niedrigschwelliger Sprachkurse“ im Jahr 2015 wurden zusätzlich weitere Maßnahmen eingeleitet, um sogenannte „freie“ ESF-Mittel der Prioritätsachse A noch umzusetzen. Von den WiSo-Partnern wurden Ende 2013 / Anfang 2014 im Rahmen einer gesonderten Initiative insgesamt 15 Einzelprojektvorschläge mit ca. 3,7 Mio. Euro Bewilligungssumme eingereicht. Allerdings wäre ein großer Teil dieser Einzelprojekte aufgrund des modellhaften Charakters mit einem sehr hohen Umsetzungsaufwand verbunden gewesen, und die Projekte hätten in der verbleibenden Laufzeit nicht in der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können. Auch war die Förderfähig- und Förderwürdigkeit dieser Einzelprojektvorschläge nicht in jedem Fall gegeben und bestehende Projektauswahlverfahren wären unterminiert worden. Daher konnte nur ca. ein Drittel dieser Projektvorschläge bewilligt werden. Die Bemühungen des Landes mit der Förderung des ESF, sinnvoll Förderlücken zu schließen, neue Wege der Förderung zu beschreiten und innovative Programme mit europäischem Mehrwert auf den Weg zu bringen bzw. für den ESF neuartige (Finanzierungs-)Instrumente auszuprobieren, wurden durch politische und rechtliche Entscheidungen auf Bundesebene oftmals überholt oder das Land musste sich aus Gründen der Kohärenz aus der Umsetzung bzw. Aufstockung folgender ESF-Programme zurückziehen. Beispielhaft sei an dieser Stelle Folgendes genannt: a) ESF-Garantiefonds Der ESF- Garantiefonds wurde zur Finanzierung des dritten Weiterbildungsjahres für die Berufe der Altenpflege aufgrund einer zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Rechtsänderung des SGB III eingerichtet. Da die Finanzierung dieses dritten Weiterbildungsjahres ab dem 1. April 2013 nach dem SGB III wieder möglich war, erübrigte sich dieser Fonds und er musste aufgelöst und die Mittel wieder zurückgeführt werden. b) Programm „Bürgerarbeit“ Diese Förderung wurde vom Bund im Rahmen des ESF-Bundes-OP übernommen und das Land konnte daher nur noch das ergänzende Coaching als einen kleinen Teilbereich hierzu fördern. c) Landesprogramm „Schulerfolg sichern“ Die Bemühungen zur Aufstockung dieses Programms durch die ESF-Mittel des Landes scheiterten aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt nicht absehbaren Verlängerung des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes.