Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4801 11.02.2016 (Ausgegeben am 11.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothee Berthold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abwasserprobleme der Stadt Weißenfels Kleine Anfrage - KA 6/9035 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie hoch waren die Strafzahlungen der Stadt Weißenfels aufgrund von Nichteinhaltungen der Grenzwerte am Klärwerk zwischen 2006 und 2012 und konnte letztendlich der Verursacher ermittelt und eine Umlage auf den Haushalt der Stadt und damit ihrer Bürger verhindert werden? Der Anteil der erhöhten Abwasserabgabe aufgrund der Nichteinhaltung von Überwachungswerten betrug für 2006 rd. 2,65 Mio. €, für 2007 rd. 0,05 Mio. €, für 2008 rd. 0,035 Mio. €, für 2010 rd. 3.96 Mio. € und für 2011 rd. 2.97 Mio. €. Die Abwasserbeseitigung ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden, die diese in eigener Verantwortung wahrnehmen. Die Ermittlung der Gründe für die Überschreitung von Überwachungswerten ist Teil dieser Aufgabe. 2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Stadt Weißenfels eine Klage auf Schadensersatz gegen die Stadtwerke Weißenfels, die Fleischwerke Weißenfels GmbH und die Firma Aquaconsult (Abwasserplaner des Fleischwerks) aufgrund der Abwasserstrafgebühren führt. Da die Abwasserbeseitigung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden ist, entscheidet die Stadt Weißenfels in eigener Verantwortung, ob und ggf. gegen wen sie Forderungen geltend macht. Eine Abstimmung mit Landesbehörden hat dazu nicht stattgefunden. 2 3. Werden die Grenzwerte am Klärwerk derzeit eingehalten oder gab es wieder Grenzwertüberschreitungen in 2014 und 2015? Wenn ja, wann und welcher Art? In den Jahren 2014 und 2015 gab es keine Überschreitungen der Überwachungswerte . 4. Werden die Erweiterungsmaßnahmen am Klärwerk Weißenfels auf die Abwasserbeiträge der Anwohner umgerechnet - sprich: zahlen die Anwohner der Stadt Weißenfels die Reinigung der zusätzlichen Abwässer aus dem Betrieb der Tönniesgruppe in Weißenfels indirekt mit, obwohl sie durch die Kläranlagenerweiterung auf 125.000 EWG keinen (Zusatz-)Vorteil haben? Der Beitragssatz wird mit Hilfe der von der Rechtsprechung entwickelten Globalberechnung nach dem Gesamtanlageprinzip entsprechend den in der Satzung geregelten öffentlichen Einrichtungen ermittelt. In die Globalberechnung gehen die Kosten für Kanalisation und Kläranlage ein. In einem Abrechnungsgebiet besteht Abgabengleichheit. 5. Warum wird von der durch die Kläranlagenerweiterung in Weißenfels bevorteilten Fa. Tönnies nicht ein in Verbindung stehender Erweiterungsbeitrag zur Abdeckung dieser privatnützigen Investitionen auf der Kläranlage eingefordert? Siehe Antwort zu Frage 4.