Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4803 11.02.2016 (Ausgegeben am 11.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verdienstorden Kleine Anfrage - KA 6/9047 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt ist die höchste staatliche Auszeichnung für hervorragende Verdienste um das Land Sachsen-Anhalt und seiner Bevölkerung . Der Ministerpräsident verleiht den Orden und zeichnet damit außergewöhnliche Leistungen über einen längeren Zeitraum oder eine ganz außergewöhnliche Einzelleistung aus. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich auch Bundesverdienstkreuz genannt, ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung der Bundesrepublik Deutschland. Er wird für besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem , kulturellem, geistigem oder ehrenamtlichem Gebiet verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Soweit die Zahlen der Ordensvorschläge und Ordensverleihungen in den einzelnen Jahresscheiben nicht identisch sind, beruht dieses auf Verschiebungen, die aus Ablehnungen der Verleihung eines Ordens bzw. durch eine zeitliche Verzögerung vom Zeitpunkt des Einreichens der Vorschlagsliste und der Verleihung des Ordens resultieren . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 2 1. Wer ist für den Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt vorschlagsberechtigt ? Gemäß Ziffer 4 Satz 1 des Erlasses zur Stiftung des Verdienstordens des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Mai 2006 (MBl. LSA Nr. 25/2006 vom 19. Juni 2006, S. 449), geändert durch Erlass vom 28. August 2007 (MBL. LSA Nr. 32/2007 vom 10. September 2007, S. 722) sind der Ministerpräsident, die Minister für ihre Geschäftsbereiche und die Mitglieder des Ordensbeirats vorschlagsberechtigt . 2. Wer prüft die Vorschläge für den Verdienstorden des Landes Sachsen- Anhalts und wer entscheidet über die Auszeichnung? Die Prüfung der Vorschläge erfolgt durch die Staatskanzlei insbesondere unter Beteiligung des Landesverwaltungsamtes, der Stasi-Unterlagen-Behörde, des Bundesamtes für Justiz und von Referenzpersonen, um eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen. Geprüft werden dabei sowohl die Verdienste als auch die Ordenswürdigkeit der/des Vorgeschlagenen. Im Anschluss wird der geprüfte Vorschlag von einem Ordensbeirat gemäß Ziffer 5 des Erlasses zur Stiftung des Verdienstordens des Landes Sachsen- Anhalt (a.a.O.) geprüft und mit seiner Empfehlung dem Ministerpräsidenten zur Entscheidung unterbreitet. 3. Wie viele Frauen und Männer wurden jeweils seit 2006 für den Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt vorgeschlagen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlechtern. Jahre Frauen Männer 2006 0 0 2007 0 4 2008 0 2 2009 0 0 2010 0 6 2011 0 0 2012 1 3 2013 0 0 2014 1 2 2015 0 9 3 4. Wie viele Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt wurden jeweils an Männer und Frauen seit 2006 vergeben? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlechtern. Jahre Frauen Männer 2006 0 0 2007 0 4 2008 0 2 2009 0 0 2010 0 6 2011 0 0 2012 1 3 2013 0 0 2014 1 1 2015 0 9 5. Wie viele Frauen und Männer wurden seit 2006 jeweils für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland durch den Ministerpräsidenten vorgeschlagen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlechtern. Jahre Frauen Männer 2006 7 14 2007 4 16 2008 9 24 2009 9 19 2010 8 25 2011 7 15 2012 6 14 2013 3 13 2014 16 21 2015 22 22 4 6. Wie viele Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurden seit 2006 jeweils an Männer und Frauen in Sachsen-Anhalt vergeben? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Geschlechtern. Jahre Frauen Männer 2006 7 13 2007 3 8 2008 11 33 2009 5 14 2010 10 23 2011 7 15 2012 5 13 2013 4 14 2014 14 16 2015 17 25 7. Im Oktober 2006 führte der damalige Bundespräsident Horst Köhler für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland eine Quotenregelung für Frauen von mindestens 30 Prozent ein. Die Vorschlagslisten der Ministerpräsidenten der Bundesländer werden nur noch angenommen, wenn von zehn Personen, die mit dem Verdienstorden ausgezeichnet werden sollen, mindestens drei Frauen sind. Erfüllte Sachsen- Anhalt diese Vorgabe in den letzten zehn Jahren? Falls nein, warum nicht und was ist die Folge für die Vorschlagsliste Sachsen-Anhalts? Vorgabe der Ordenskanzlei des Bundespräsidialamtes ist zwar grundsätzlich ein Frauenanteil von 30 v. H., dieser muss allerdings nicht bei jeder zu übermittelnden Vorschlagsliste gegeben sein. Vielmehr gilt eine Jahresquote. Soweit die Quote in der Vergangenheit nicht erfüllt wurde, hat sich daraus kein Nachteil bei den von Sachsen-Anhalt eingereichten Vorschlagslisten ergeben. 8. Gibt es Überlegungen in Sachsen-Anhalt, ähnlich wie beim Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschlands, eine Quote für Frauen einzuführen ? Wenn ja, ab wann ist eine solche Frauenquote geplant und wie viel Prozent soll sie betragen? Wenn nein, warum nicht? Es gibt keine derartigen Überlegungen. Bei der Würdigung mit dem Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt geht es um die Anerkennung einer individuellen Leistung unabhängig vom Geschlecht.