Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4804 12.02.2016 (Ausgegeben am 15.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothee Berthold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fragen betreffs der Unternehmensansiedlung Tönnies in Weißenfels Kleine Anfrage - KA 6/9037 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Wie viele zusätzliche Arbeitsplätze sind direkt bei der Fleischwerk Weißenfels GmbH seit der umstrittenen Genehmigungserteilung zur Schlachtkapazitätssteigerung vom 27. Mai 2008 entstanden? Wie viele davon sind höherwertige Arbeitsplätze mit einem Bruttogehalt von mindestens 32.000 € brutto/ Jahr? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Investitionsmaßnahmen zur Erweiterung der Schlachtkapazitäten wurden nicht vom Land gefördert. Frage 2: Wie viele Arbeitsplätze sind über Werkverträge mit ausländischen Unternehmen abgedeckt? Erhalten diese Arbeitnehmer den Mindestlohn der Branche von 7,75 €? Haben diese Arbeitnehmer Anspruch auf eine ärztliche Behandlung in Deutschland? Die Zahl der auf Basis von Werkverträgen Beschäftigten in der Fleischwerk Weißenfels GmbH ist der Landesregierung nicht bekannt. Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass Werkverträge mit Unternehmen aus der Europäischen Union in Deutschland nicht genehmigungspflichtig sind. Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes von derzeit 8,60 € in der Branche „Fleischwirtschaft“ trifft das ausländische Werkvertragsunternehmen , solange dessen Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auf deutschem Territorium erbringen (§ 3 Satz 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz). Zur Frage des Anspruchs auf ärztliche Behandlung dieser Beschäftigten in Deutschland ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in medizinischen Notfällen stets eine Behandlung erfolgt. Abgesehen davon findet für Arbeitnehmer/-innen, die im Rahmen 2 eines im Ausland bestehenden Arbeitsverhältnisses für einen befristeten Zeitraum nach Deutschland entsandt werden, § 5 SGB IV Anwendung, wonach diese im Sozialversicherungssystem des Herkunftslandes verbleiben. Eine Versicherungspflicht in Deutschland besteht erst, wenn entweder die Entsendung von vornherein unbefristet erfolgt oder der befristete Entsendezeitraum von in der Regel 24 Monaten überschritten wird. In diesen Fällen gilt für alle auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer/-innen, dass sie im deutschen Sozialversicherungssystem versicherungspflichtig sind (Territorialprinzip). Es kommt in diesen Fällen weder auf den Wohnort der oder des Beschäftigten noch auf den Betriebssitz des Arbeitgebers an. Frage 3: Wie hoch sind die (Gewerbesteuer und andere) Einnahmen der Stadt Weißenfels einerseits durch die Ansiedlung der Fleischwerk Weißenfels GmbH sowie der gesamten Tönniesgruppe am Standort Weißenfels andererseits? Bitte um eine detaillierte Aufstellung. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Stadt Weißenfels ist gem. § 30 Abgabenordnung zur Auskunft zu Gewerbesteuerzahlungen der Unternehmen nicht berechtigt. Frage 4: Wie viele Unternehmen der Tönniesgruppe sind am Standort Weißenfels registriert und wie viele davon zahlen überhaupt Gewerbesteuern? Bitte um detaillierte Angaben. Am Standort Weißenfels sind die Tönnies Zerlegebetrieb GmbH, die Tevex Logistics GmbH, die Tönnies Grundbesitz GmbH & Co. KG und die Fleischwerk Weißenfels GmbH als Unternehmen der Tönniesgruppe im Handelsregister registriert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wären die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Weißenfels höher, wenn mehr Direktarbeitsplätze vorhanden wären (aufgrund der Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen nach Lohnsummen auf die verschiedenen Standorte der Holding )? Um die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Weißenfels in Abhängigkeit von den in der Stadt vorhandenen Direktarbeitsplätzen vornehmen zu können , müssten der Landesregierung eine Vielzahl betriebsinterner und steuerrelevanter Umstände sämtlicher Unternehmen in Weißenfels bekannt sein. Das ist jedoch nicht der Fall.