Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4813 16.02.2016 (Ausgegeben am 17.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verunreinigung von Raps mit gentechnisch verändertem Raps Kleine Anfrage - KA 6/9049 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut einer Berichterstattung des MDR vom 9. Dezember 2015 wurde in Sachsen- Anhalt auf einer Fläche von 60 Quadratmetern Raps ausgesät, der mit gentechnisch verändertem Raps verunreinigt war. Der gentechnisch veränderte Raps sei nicht zugelassen und entfernt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wie konnte es zu der Aussaat von gentechnisch verändertem Raps kommen ? Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Fest steht, dass das zur Aussaat gelangte Winterrapssaatgut von einer Saatzuchtfirma in Frankreich stammt und nach Deutschland geliefert wurde. Es ist Aufgabe der betroffenen Saatzuchtfirma sowie der zuständigen französischen Behörden der Frage nachzugehen, wie es zu der Verunreinigung und Aussaat kommen konnte. Darüber hinaus steht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den nationalen Behörden der betroffenen EU-Mitgliedstaaten sowie mit der EU-Kommission in Kontakt, um die Ursachen für die vorgefallene Verunreinigung aufzuklären und zukünftig Vorsorgemaßnahmen treffen zu können. 2 2. Wie und durch wen wurde die Verunreinigung mit gentechnisch verändertem Raps festgestellt? Am 27. Oktober 2015 erhielt das BVL aus Großbritannien Informationen darüber , dass in konventionellem Winterrapssaatgut geringe Anteile eines gentechnisch veränderten Rapses gefunden wurden. Das betroffene Saatgut befand sich in Großbritannien in der Sortenvorprüfung. 3. Zu welchem Zeitpunkt wurde gesät und zu welchen Zeitpunkten wurde die Verunreinigung erkannt und entfernt? In Sachsen-Anhalt erfolgte die Aussaat des verunreinigten Rapssaatgutes auf insgesamt sechs Versuchsparzellen mit je 10 qm Größe vom 1. September 2015 bis 2. September 2015. Am 5. November 2015 informierte das BVL das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt über die unbeabsichtigte Aussaat von gentechnisch verändertem Winterraps. Das für die gentechnikrechtliche Überwachung zuständige Landesverwaltungsamt wurde daraufhin am 6. November 2015 unterrichtet . Nach Anordnung des Landesverwaltungsamtes wurden die aufgelaufenen Rapspflanzen vom Versuchsansteller am 17. November 2015 per Hand entfernt . Anschließend wurde das Pflanzenmaterial in einer abgeschlossenen Trocknungsanlage separat getrocknet und am 18. Dezember 2015 vernichtet. 4. Um welche Rapssorte handelt es sich bei dem gentechnisch veränderten Raps? Bitte die Bezeichnung der Firma nennen. Bei dem nachgewiesenen gentechnisch veränderten Raps handelt es sich um den Winterraps „OXY-235“ der Firma Bayer CropScience. 5. In welchem Umkreis der betroffenen Flächen und in welchem Zeitraum wird das Auftauchen dieses gentechnisch veränderten Rapses untersucht ? Die betroffenen Versuchsparzellen (vgl. Antwort zu Frage 3), welche sich auf einem Schlag eines landwirtschaftlichen Betriebes befanden, werden zum Anfang des Frühjahres 2016 zunächst auf Durchwuchs kontrolliert. Werden Rapspflanzen gefunden, werden diese entfernt und vernichtet, um sicherzustellen, dass nachfolgend keine Rapspflanzen auf den betroffenen Versuchsparzellen zur Blüte gelangen. Die Überwachung verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn Rapspflanzen auf den Versuchsparzellen gefunden werden. Die betroffenen Versuchsparzellen werden zusätzlich bis Ende April 2016 mit einem Totalherbizid behandelt. Benachbarte Flächen unterliegen nicht der Überwachung, da sich die Rapspflanzen auf den Versuchsparzellen nicht in einem vermehrungsfähigen Stadium befanden und vollständig entfernt wurden.