Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4814 16.02.2016 (Ausgegeben am 17.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Stellenbesetzung „Forstamtsleiter/-in des Betreuungsforstamtes Harz“ Kleine Anfrage - KA 6/9076 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat unter Aktenzeichen 5 B 21/15 HAL einen Beschluss in der Verwaltungsrechtssache aufgrund der Bewerbung um eine Beförderungsstelle gefasst. Der Termin des Beschlusses war der 8. Juni 2015. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Wurden Rechtsmittel gegen den o. g. Beschluss eingelegt? Nein, die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig. 2. Ist zwischenzeitlich eine Neubesetzung der Stelle „Forstamtsleiter/-in des Betreuungsforstamtes Harz“ erfolgt? Wenn ja, durch was und wie wurde die erneute Auswahlentscheidung getroffen? Nein. 3. Wie hoch waren die Kosten des Verfahrens? Die Kosten des Verfahrens mit Az. 5 B 21/15 HAL belaufen sich auf 2.000 Euro. 4. Wer zeichnet verantwortlich für die erste Auswahl der Bewerber/-innen, die durch das Verwaltungsgericht Halle/Saale untersagt wurde, und zieht das Konsequenzen nach sich? 2 Die Verfahrenshoheit im Rahmen der Bewerbersichtung hatte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Die Bewerberauswahl erfolgte mit der ihr gebotenen Sorgfalt. Hieran hat das Verwaltungsgericht Halle auch keine Zweifel erkennen lassen. Die Entscheidungsgründe stützen sich vielmehr auf komplexe Wertungsgesichtspunkte in Bezug auf die in den Auswahlprozess einzubeziehenden Beurteilungen. Persönliches Fehlverhalten von Beschäftigten im Rahmen des Auswahlprozesses ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich.