Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4821 23.02.2016 (Ausgegeben am 23.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beseitigung von dauerhaften Vernässungsproblemen im Salzlandkreis Kleine Anfrage - KA 6/9053 Vorbemerkung des Fragestellenden: Seit Jahren gibt es für Bürgerinnen und Bürger im Salzlandkreis erhebliche Probleme durch Vernässung infolge nicht ausreichend abfließenden Regenwassers. Bereits nach kurzen Regenereignissen steigt der Grundwasserspiegel derart an, dass Keller „volllaufen“. In diesem Kontext fand am 23. Mai 2013 in Bernburg, Ortsteil (OT) Poley , eine Vorstellung des Konzeptes zur Beseitigung der dauerhaften Vernässung im OT Poley statt. Im Verlaufe der Veranstaltung wurde die Zustimmung des Ortschaftsrates zu diesem Konzept eingeholt mit dem Ziel, Fördermittel für die Planung und Umsetzung der Maßnahmen zu beantragen. In der Zwischenzeit (2 ½ Jahre) gab es allerdings keinerlei Informationen zum Fortgang der Maßnahmen. Dafür befindet sich das Regenrückhaltebecken im Bereich Hauptstraße/Friedhofstraße, OT Poley, in einem Füllzustand, der kaum eine weitere Aufnahme von Regenwasser ermöglicht. Daraus kann man schlussfolgern, dass sich an der Entwässerungssituation im OT Poley nichts verändert hat und nur wenig Wasser über das vorhandene Grabensystem abfließen kann. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Ist der Landesregierung das Vernässungsproblem infolge nicht ausreichend abfließenden Regenwassers in Bernburg, OT Poley, bekannt? Ja. 2 2. Trifft es zu, dass die Verrohrung von Grabensystemen eine mögliche Ursache für das Vernässungsproblem darstellt? Welche anderen Ursachen kommen nach Kenntnis der Landesregierung noch in Betracht? Im Ergebnis der von der Stadt Bernburg beauftragten „Konzeption gegen Vernässungen im Ortsteil Poley“ (vgl. Antwort zu Frage 3) wurde festgestellt, dass ein ungenügendes Gefälle verrohrter Grabenabschnitte mit ursächlich für die bestehenden Entwässerungsprobleme ist. Als weitere Ursachen für die unzulängliche Ableitung des Oberflächenwassers wurden Mängel an offenen Teilen des vorhandenen Grabensystems (Gefälle, abgerutschte Böschungen) sowie ungeeignete Höhenverhältnisse der Ein- und Ablaufbauwerke der im System integrierten Teiche ermittelt. Die im Konzept vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zeigen auf, wie den genannten Problemen entgegengewirkt werden kann. 3. Hat die Stadt Bernburg für die Beseitigung des oben beschriebenen Vernässungsproblems im OT Poley beim Land Fördermittel beantragt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe? Wie und wann wurde der Antrag beschieden ? Am 14. Mai 2012 (Posteingang am 18. Juni 2012) beantragte die Stadt Bernburg Fördermittel für die Erstellung einer Konzeption gegen Vernässungen im OT Poley (Antrag 2012-0036). Der Antrag wurde am 20. Juli 2012 mit einer Zuwendung in Höhe von 16.206,46 EUR beschieden. Für die Planung der sich aus der Konzeption ergebenden erforderlichen baulichen Maßnahmen stellte die Stadt Bernburg am 15. Januar 2015 (Posteingang am 26. Februar 2015) einen weiteren Fördermittelantrag (Antrag 2015-0176), der am 17. März 2015 mit einer Zuwendung in Höhe von 17.369,87 EUR beschieden wurde. Die Planungen sind abgeschlossen (Posteingang am 29. Januar 2016) und werden derzeit fachtechnisch geprüft. 4. In welchem Haushaltstitel sind die Fördermittel zur Beseitigung von dauerhaften Vernässungsproblemen veranschlagt? Bitte stellen Sie die Veranschlagung und den Fördermittelabfluss für diesen Zweck für den Zeitraum 2011 bis 2015 dar. Es wurden 30 Mio. EUR zur Abwendung von Schäden und Gefahren in Folge von Vernässungen und Erosionen im Zusammenhang mit der Grundwasserproblematik zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über das bestehende Sondervermögen „Altlastensanierung“ des Einzelplans 54 im Kapitel 54 20 „Landesprogramm Vernässungen und Erosionen“ abgewickelt. 3 Jahr Plan - Veranschlagung in EUR Ist - Fördermittelabfluss in EUR 2011 0 0 2012 5.000.000 612.837 2013 8.500.000 1.517.815 2014 10.000.000 1.605.677 2015 7.000.000 5.213.287 5. Die dauerhaften Vernässungsprobleme verursachen für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur erhebliche Kosten für die Beseitigung von Wasserschäden im Haus sondern mindern auch den Wert der Immobilien. Wer haftet nach Ansicht der Landesregierung für den finanziellen Schaden der dauerhaften Vernässung infolge von nicht ausreichend abfließendem Regenwasser ? Maßnahmen gegen Vernässung zugunsten von Privatpersonen sind keine Pflichtaufgaben des Landes und der Kommunen. Weder das WHG noch das WG LSA enthalten hierzu Schutzbestimmungen. Infolgedessen bestehen auch keine Haftungsansprüche gegenüber dem Land und den Kommunen, wenn durch Vernässung Schäden an Häusern auftreten. Eine Ausnahme bilden Vernässungsschäden im Zusammenhang mit Bergschäden nach dem Bundesberggesetz . Diese Ursache scheidet aber nach derzeitigem Kenntnisstand für den Salzlandkreis aus (vgl. insoweit den Endbericht des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement “ des Landtages von Sachsen Anhalt vom 10. Juli 2014; S. 180, Drucksache 6/3268). Soweit ausnahmsweise Vernässungen deshalb entstehen, weil eine Gemeinde die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung an sich gezogen und mit einem Anschluss- und Benutzungszwang versehen hat (§ 79 b Abs. 1 WG LSA) und die Vernässung weiterhin auf eine unzureichend hergestellte oder betriebene öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage der Gemeinde zurückzuführen ist, können Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Artikel 34 GG gegenüber der Gemeinde entstehen.