Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4822 23.02.2016 (Ausgegeben am 23.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49 (II) Kleine Anfrage - KA 6/9055 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Illegale Abfallablagerung durch die BMG Recycling GmbH in der Stadt Teuchern, OT Deuben, Werkstraße 49“ vom 21. Oktober 2015 (Drucksache 6/4502). Auf die Fragen zur weiteren Beräumung der dort illegal gelagerten Abfälle erklärt die Landesregierung, dass „in einem nächsten Schritt die Gefährdungslage neu beurteilt“ werde. Diese Bewertung werde „noch einige Zeit, voraussichtlich bis Ende des Jahres , in Anspruch nehmen“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ist die Neubewertung der Gefährdungslage zwischenzeitlich abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, aus welchem Grund liegt die Neubewertung , die schon seit Sommer 2015 andauert, noch nicht vor? Die Neubewertung der Gefahrenlage dient der Einschätzung der von den noch lagernden Abfällen ausgehenden Gefahren bezüglich des Boden- und Gewässerschutzes sowie eines Brandrisikos auf dem Gelände der BMG Recycling GmbH i. L. Bei einer Begehung des Geländes mit der unteren Brandschutzbehörde am 23. Oktober 2015 konnte die vorläufige Aussage getroffen werden, dass eine akute Brandgefahr von den dort noch lagernden Abfällen nicht zu erwarten ist. Da substanzielle Stellungnahmen zu den o. g. Gefahren nach wie vor ausstehen, sind die untere Brandschutz-, Boden- und Wasserschutzbehörde erneut zur Stellungnahme aufgefordert und werden zu einer Besprechung in das Landesverwaltungsamt geladen.