Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4826 23.02.2016 (Ausgegeben am 24.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Lux-Leaks Kleine Anfrage - KA 6/9072 Vorbemerkung des Fragestellenden: In seiner Unterrichtung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 2. April 2015 (Ausschussdrucksache 18(7) - 162) hat Finanzstaatssekretär Dr. Michael Meister die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Hierin schreibt Dr. Meister, dass die Bundesländer über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt werden, im Rahmen von Betriebsprüfungen ggf. noch offenen Fragen nachzugehen bzw. bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Vonseiten der Länder wurde in mehreren Fällen darauf hingewiesen, dass Betriebsprüfungen der betroffenen Unternehmen entweder vorgesehen oder bereits laufende Betriebsprüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Aus diesem Grund konnten zum Zeitpunkt der Unterrichtung keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Wie viele der durch die Lux-Leaks-Daten betroffenen Fälle (laut BMF ca. 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Sachsen-Anhalt in einer Betriebsprüfung bzw. waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? Das Land Sachsen-Anhalt ist über einen relevanten Fall unterrichtet worden. Dieses Unternehmen hat im Jahr 2012 die Firma geändert und seinen Sitz von Magdeburg nach Frankfurt am Main verlegt. Dementsprechend ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert worden. Darüber hinaus ist das BZSt gebeten worden, die Kollegen in Hessen über die geänderte Zuständigkeit zu unterrichten. 2 Demnach waren keine betroffenen Fälle zu verzeichnen. 2. Wie viele zusätzliche Fälle wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das BMF in Sachsen-Anhalt einer Betriebsprüfung unterzogen? Zusätzliche Fälle waren nicht zu prüfen (vgl. Ausführungen zu Frage 1). 3. In wie vielen Fällen wurden in Sachsen-Anhalt für Unternehmen Steuergestaltungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz, widersprechen? Derartige Feststellungen konnten mangels relevanter Fälle nicht getroffen werden (vgl. Ausführungen zu Frage 1). 4. In welcher Höhe hat Sachsen-Anhalt insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf obigen Fällen festgesetzt? Steuernachzahlungen basierend auf obige Fälle waren folglich nicht festzusetzen .