Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4833 26.02.2016 (Ausgegeben am 26.02.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Polizeiliche Kriminalstatistik für Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/9086 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Polizei erfasst Straftaten und deren Aufklärung nach bundesweit einheitlichen Kriterien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt. Die PKS enthält unter anderem Angaben zu den der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und weist mit der Aufklärungsquote (AQ) die Anzahl der von der Polizei aufgeklärten Straftaten aus. 1. Wie hoch war die Zahl der statistisch erfassten Straftaten, die Zahl der aufgeklärten Straftaten und die sich hieraus ergebende Aufklärungsquote im Land Sachsen-Anhalt in den in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015? Die nachfolgende Tabelle enthält die erfragten statistischen Angaben aus der PKS. 2 Jahr erfasste Straftaten aufgeklärte Straftaten AQ in % 2011 187.281 107.583 57,4 2012 189.233 108.602 57,4 2013 193.885 109.531 56,5 2014 194.486 111.137 57,1 2015 198.806 108.984 54,8 2. Wie hoch war die Zahl der statistisch erfassten Straftaten, die Zahl der aufgeklärten Straftaten und die sich hieraus ergebende Aufklärungsquote im Land Sachsen-Anhalt in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ohne Berücksichtigung von Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz? Die nachfolgende Tabelle enthält die erfragten statistischen Angaben aus der PKS. Jahr erfasste Straftaten aufgeklärte Straftaten AQ in % 2011 186.164 106.485 57,2 2012 187.802 107.200 57,1 2013 191.746 107.408 56,0 2014 191.763 108.422 56,5 2015 192.128 102.314 53,3