Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4842 03.03.2016 (Ausgegeben am 04.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Geheimdateien über Fußballfans I Kleine Anfrage - KA 6/9068 Vorbemerkung des Fragestellenden: In mindestens acht Bundesländern - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Hamburg - existieren neben der umstrittenen bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) verschiedene lokale Arbeitsdateien, die von den sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB) geführt werden. Die Existenz dieser Dateien war bis zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover im März 2015 weitgehend unbekannt. Dort hatte ein Fußballfan gegen die Erfassung in einer dieser Dateien geklagt. Der Strafanwalt A. H. bemängelte, dass bereits die Erstellung dieser SKB-Dateien in Niedersachsen einen rechtswidrigen staatlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. In die Niedersächsische SKB-Datenbank können beispielsweise neben Adressen und Namen auch zahlreiche weitere private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige Funktionen oder Körpermerkmale eingetragen werden. Eingetragen werden kann jede Person, die den sogenannten szenekundigen Beamten als wichtig erscheint. Hierzu zählen auch Kontakt- und Begleitpersonen. Es ist dabei irrelevant, ob man strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Derartige Datenbanken stellen somit einen noch größeren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, als die Bundesdatei „Gewalttäter Sport“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. 2 Vorbemerkung: Der Schutz der friedlichen Fußballfans und damit der sichere Besuch von Fußballspielen ist ein Ziel der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Neben zahlreichen Netzwerkpartnern bei der Gewährleistung der Sicherheit von Sportveranstaltungen, insbesondere den jeweiligen Veranstaltern, obliegt es auch der Polizei, im Rahmen der Zuständigkeit Maßnahmen gegen gewaltgeneigte und gewaltsuchende Fußballfans zur Verhinderung von Straftaten und zum Schutz der friedlichen Fußballfans durchzuführen . Der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ kommt hierbei eine entscheidende Bedeutung zu. Die Polizei Sachsen-Anhalt führt derzeit keine weiteren (sog. SKB-) Dateien. Um eine sachgerechte Information zu gewährleisten, wird im Nachfolgenden auch auf aktuell nicht mehr geführte Dateien im Sinne der Kleinen Anfrage eingegangen. Im Jahr 2006 hatte das Land Sachsen-Anhalt die Datei „Erkenntnisgewinnung für Szenekundige Beamte“ (EfSKB) eingerichtet, da die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ aufgrund eingeschränkter Recherchemöglichkeiten insbesondere für die Erstellung von Gefahrenprognosen im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen nicht ausreichend war. Es handelte sich um ein automatisiertes Abrufverfahren, welches nach § 13a des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt der Unterrichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt unterlag . Die Datei wird seit März 2015 nicht mehr geführt. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt hatte für die Errichtung der Datei „Erkenntnisgewinnung für Szenekundige Beamte“ am 17. März 2006 ein Verfahrensverzeichnis erstellt, das am 29. Juni 2006 geändert wurde. Das Verfahrensverzeichnis wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt am 24. Juli 2006 vorgelegt . Durch die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd wurde im Polizeirevier Halle auf der Grundlage eines vom behördlichen Datenschutzbeauftragten am 9. Juli 2015 unterzeichneten Verfahrensverzeichnisses eine Datei „Gewalttäter Sport mit Bezug zum Halleschen FC“ geführt. Seit dem 22. Februar 2016 wird diese Datei nicht mehr geführt . Das Bekanntwerden entsprechender verwaltungsinterner Anweisungen durch öffentlichen Abdruck im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung ließe befürchten, dass die Gefahrenabwehr (insbesondere Verhütung von Straftaten) bzw. Strafverfolgung beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Zudem gilt das „Jedermanns- Einsichtsrecht für Verfahrensverzeichnisse“ bei automatisierten Verfahren der Polizei zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht uneingeschränkt (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 4 Datenschutzgesetz Sachsen-Anhalt). Die Verfahrensverzeichnisse zu den zuvor benannten Dateien können bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3 1. Führt die Polizei in Sachsen-Anhalt ergänzend zur Index-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ eine den bekannt gewordenen SKB-Datenbanken entsprechende Personendatenbank (nachfolgend „SKB-Datenbank“ genannt )? Nein. Siehe Vorbemerkung. Wenn ja, a) seit wann und in welchen Dienststellen? b) wie viele Personen sind dort gegenwärtig eingetragen? Bitte nach Fanszenen von Vereinen aufschlüsseln. c) sind Anhänger/-innen weiterer Sportarten in der Datei gespeichert? Wie viele Anhänger/-innen welcher Sportarten beziehungsweise Vereine? 2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt(e) die Einrichtung beziehungsweise das Führen der „SKB-Datenbank“? Siehe Vorbemerkung. 3. Gibt es eine Anordnung zur Einrichtung der „SKB-Datenbank“? Wann und inwieweit wurde der Landesbeauftragte für Datenschutz beteiligt? Siehe Vorbemerkung. 4. Nach welchen von wem festgelegten Kriterien wird eine Person in die „SKB-Datenbank“ eingetragen? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Daten eingetragener Personen werden in der „SKB-Datenbank“ gespeichert? Siehe Vorbemerkung. 6. Werden in diesen Dateien auch Kontakt- und Begleitpersonen gespeichert , deren Personalien im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen nie erfasst wurden? Wenn ja, warum? Siehe Vorbemerkung.