Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4843 03.03.2016 (Ausgegeben am 04.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Geheimdateien über Fußballfans II Kleine Anfrage - KA 6/9069 Vorbemerkung des Fragestellenden: In mindestens acht Bundesländern - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Hessen, Hamburg - existieren neben der umstrittenen bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) verschiedene lokale Arbeitsdateien, die von den sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB) geführt werden. Die Existenz dieser Dateien war bis zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover im März 2015 weitgehend unbekannt. Dort hatte ein Fußballfan gegen die Erfassung in einer dieser Dateien geklagt. Der Strafanwalt A. H. bemängelte, dass bereits die Erstellung dieser SKB-Dateien in Niedersachsen einen rechtswidrigen staatlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. In die Niedersächsische SKB-Datenbank können beispielsweise neben Adressen und Namen auch zahlreiche weitere private Daten zum sozialen Umfeld, Wohn- und Aufenthaltsorten, Vereins- bzw. Fanclubmitgliedschaften und dortige Funktionen oder Körpermerkmale eingetragen werden. Eingetragen werden kann jede Person, die den sogenannten szenekundigen Beamten als wichtig erscheint. Hierzu zählen auch Kontakt- und Begleitpersonen. Es ist dabei irrelevant, ob man strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder nicht. Derartige Datenbanken stellen somit einen noch größeren Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar, als die Bundesdatei „Gewalttäter Sport“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. 2 Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 6/9068 wird verwiesen. 1. Wie sind die Kategorien definiert, in die die eingetragenen Personen in der „SKB-Datenbank“ unterteilt werden? Wie viele Personen werden derzeit den jeweiligen Kategorien zugerechnet? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch ist der Anteil eingetragener Personen, über die keine Mitteilungen über Verurteilungen vorliegen, an der Gesamtzahl aller Eingetragenen ? Siehe Vorbemerkung. 3. Wer hat Zugriff auf die „SKB-Datenbank“ und wie viele Zugriffe gab es darauf 2015? Siehe Vorbemerkung. Auf die Datei „Erkenntnisgewinnung für Szenekundige Beamte“ wurde von Januar bis März 2015 in zwei Fällen durch eine Suchanfrage zugegriffen. 4. Findet ein Austausch von gespeicherten Daten mit Polizeibehörden anderer Bundesländer beziehungsweise der Bundespolizei statt? Wenn ja, in welcher Form? Für die Übermittlung personenbezogener Daten durch Abruf an Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder wird die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ geführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 5. Welche Löschfristen gelten und wie viele Datensätze sind seit der Einrichtung der „SKB-Datenbank“ gelöscht worden? Siehe Vorbemerkung. Die Löschung von Datensätzen kann im Nachhinein nicht ermittelt werden. 6. Werden in der „SKB-Datenbank“ gespeicherte Personen über Aufnahme in und/oder Löschung aus der Datei informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.