Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4847 03.03.2016 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 03.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Rechte Organisationen und Parteien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/9082 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO- LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis sieben würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entge 2 gengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremistischen Organisationen und Parteien haben im Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt existiert? Bitte gegebenenfalls Angabe aller jeweils verwendeten Namen. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Dies vorangestellt ist der Landesregierung die Existenz folgender rechtsextremistischer Organisationen und Parteien im Jahr 2015 in Sachsen-Anhalt bekannt. Lfd. Nr. Name der jeweiligen Organisationen und Parteien 1.1 NPD Landesverband Sachsen-Anhalt 1.2 NPD Kreisverband Magdeburg 1.3 NPD Kreisverband Salzland 1.4 NPD Kreisverband Altmark 1.5 NPD Kreisverband Wittenberg 1.6 NPD Kreisverband Halle (Saale) 1.7 NPD Kreisverband Saalekreis 1.8 NPD Kreisverband Anhalt-Bitterfeld 1.9 NPD Kreisverband Harz 1.10 NPD Kreisverband Burgenlandkreis 1.11 NPD Kreisverband Mansfeld-Südharz 1.12 NPD Kreisverband Börde 1.13 Junge Nationaldemokraten (JN) Landesverband Sachsen-Anhalt 1.14 Junge Nationaldemokraten (JN) Stützpunkt Magdeburg 1.15 Partei „Die Rechte“ Landesverband Sachsen-Anhalt 1.16 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Dessau-Roßlau/Wittenberg 3 1.17 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land 1.18 Partei „Die Rechte“ Kreisverband Harz 1.19 „Aktionsgruppe Merseburg“ / „Freie Kräfte Merseburg“ 1.20 „Aktionsgruppe Querfurt“ 1.21 „Aktionsgruppe Weißenfels“ 1.22 „Freie Kräfte Halle“ 1.23 „Freie Kräfte Burgenlandkreis“ 1.24 „Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeld/Dessau“ bzw. „Freie Nationalisten Dessau“ 1.25 Siehe Vorbemerkung 1.26 Siehe Vorbemerkung 1.27 „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ 1.28 „Brigade Halle/Saale“ 1.29 „Nationales Kollektiv Anhalt“ (NKA) (zuvor „Brigade Bitterfeld“) 1.30 „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“ Stützpunkt Dessau-Roßlau 1.31 Siehe Vorbemerkung 1.32 Rechtsextremistische Szene in der Region Mansfeld-Südharz, Siehe Vorbemerkung 1.33 „MAGIDA 2.0“ Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 2. Wann und wo sind die jeweiligen Organisationen und Parteien gegründet worden, wann und wo haben sie sich gegebenenfalls aufgelöst und wie schätzt die Landesregierung diese Auflösungen ein? Erkenntnisse der Landesregierung zu den Gründungsdaten und -orten der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Erkenntnisse zu etwaigen Auflösungen dieser Organisationen und Parteien liegen der Landesregierung nicht vor. 4 Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Erkenntnisse zum jeweiligen Gründungsdatum und Gründungsort zu 1.1 Der NPD Landesverband entstand aus den am 24.03.1990 gegründeten „Mit-teldeutschen Nationaldemokraten“ (MND). Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.2 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.02.2000 in Magdeburg. zu 1.3 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2007. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.4 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 14.04.2000 in Salzwedel (Alt-markkreis Salzwedel). zu 1.5 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 09.12.2001. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.6 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 03.03.2000 in Halle (Saale). zu 1.7 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.09.1999 in Rossbach (Land-kreis Saalekreis). zu 1.8 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 11.03.2006 in Ramsin (Landkreis Anhalt-Bitterfeld). zu 1.9 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 25.01.2001 in Hoym (Salzland-kreis). Derzeit ist er inaktiv. zu 1.10 Gegründet wurde der NPD Kreisverband Anfang der Neunziger Jahre. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.11 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.11.1999 in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz). Derzeit ist er inaktiv. zu 1.12 Gegründet wurde der NPD Kreisverband am 19.12.2008. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.13 Gegründet wurde der JN Landesverband Sachsen-Anhalt im August 2005. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.14 Gegründet wurde der Stützpunkt im Oktober 2006 in Magdeburg. zu 1.15 Gegründet wurde der Landesverband der Partei „Die Rechte“ Sachsen-Anhalt nach eigenen Angaben am 30.11.2014 im Landkreis Wittenberg. Zu 1.16 Gegründet wurde der Kreisverband am 13.10.2015. Zum Gründungsort liegen keine Erkenntnisse vor. zu 1.17 Gegründet wurde der Kreisverband am 24.05.2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. Zu 1.18 Gegründet wurde der Kreisverband am 13.03.2015 in der Region Harz. Zum konkreten Gründungsort liegen keine Erkenntnisse vor. zu 1.19 Keine Erkenntnisse 5 zu 1.20 Die „Aktionsgruppe Querfurt“ gründete sich im Oktober 2011. Der Gründung-sort ist nicht bekannt. zu 1.21 Keine Erkenntnisse zu 1.22 Keine Erkenntnisse zu 1.23 Keine Erkenntnisse zu 1.24 Keine Erkenntnisse zu 1.25 Siehe Vorbemerkung. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.26 Siehe Vorbemerkung. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.27 Gegründet im Sommer 2015 im Saalekreis. Der Gründungsort ist nicht be-kannt. zu 1.28 Gegründet im Jahr 2014. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.29 Gegründet etwa im Mai 2015. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.30 Der Stützpunkt Dessau-Roßlau wurde vermutlich im Februar 2015 gegründet. Aus diesem entwickelte sich die „Europäische Aktion Sachsen-Anhalt“. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.31 Siehe Vorbemerkung zu 1.32 Siehe Vorbemerkung. Der Gründungsort ist nicht bekannt. zu 1.33 Keine Erkenntnisse Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Wie viele Personen - getrennt nach Geschlecht - zählen zu den jeweiligen Organisationen und Parteien und aus welchen Orten kommen sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 6 Erkenntnisse zu den Mitgliederzahlen und dem jeweiligen Wohnorten Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Mitgliederzahl gesamt Mitgliederzahl männlich Mitgliederzahl weiblich Wohnorte zu 1.1 ca. 250 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse landesweit zu 1.2 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Magdeburg zu 1.3 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.4 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.5 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.6 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse überwiegend Halle (Saale) zu 1.7 Siehe Vorbe-merkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.8 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.9 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.10 ca. 40 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.11 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.12 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.13 25 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.14 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.15 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.16 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.17 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.18 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung 7 zu 1.19 17 – 22 15 – 20 2 Merseburg, Mücheln, Farnstedt zu 1.20 12 – 17 10-15 2 Querfurt, Bad Lauchstädt , Schnellroda, Teutschenthal, Milzau zu 1.21 10 10 0 Weißenfels, Lützen, Teuchern, Naumburg zu 1.22 11 10 1 Halle (Saale) zu 1.23 10 10 0 Weißenfels, Mücheln, Lützen zu 1.24 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.25 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.26 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.27 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse zu 1.28 ca. 30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.29 10-15 Keine Erkennt-nisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung zu 1.30 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.31 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.32 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung zu 1.33 Siehe Vorbe-merkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Unterhalten die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Internetpräsenzen und wenn ja, welche sind das? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 8 Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Internetpräsenzen zu 1.1 http://www.npd-sachsen-anhalt.de https://www.facebook.com/pages/NPD-Sachsen- Anhalt/627792194016177?fref=ts zu 1.2 http://www.npd-magdeburg.de https://www.facebook.com/NPDmagdeburg?fref=ts zu 1.3 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.4 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.5 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de http://npd-wittenberg.de zu 1.6 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.7 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.8 http://www.npd-abi.de zu 1.9 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.10 http://www.npd-weissenfels.de http://www.facebook.com/npdweissenfels?fref=ts zu 1.11 Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de https://www.facebook.com/groups/501050969935178/?fref=ts zu 1.12 https://www.facebook.com/NPD.HDL?fref=ts Stellt ein unter http://www.npd-sachsen-anhalt.de zu 1.13 https://www.facebook.com/JnSachsenAnhalt http://alt.jn-buvo.de (die „Suche“ nach dem jeweiligen Bundesland läuft über die Deutschlandkarte) zu 1.14 http://www.facebook.com/jnmagdeburg?fref=pb&hc_location=profile_browser zu 1.15 www.rechte-sachsen-anhalt.com zu 1.16 Keine Erkenntnisse zu 1.17 https://twitter.com/DieRechteMDJL zu 1.18 https://twitter.com/dierechteharz 9 zu 1.19 http://logr.org/agmerseburg zu 1.20 Keine Erkenntnisse zu 1.21 http://logr.org/agweissenfels zu 1.22 http://fk-halle.info zu 1.23 Keine Erkenntnisse zu 1.24 http://logr.org/fndessau zu 1.25 Keine Erkenntnisse zu 1.26 Keine Erkenntnisse zu 1.27 Facebook „Kampfbündnis Mitteldeutschland“ seit Sommer 2015; ständig wechselnde Facebookpräsenzen. zu 1.28 Keine Erkenntnisse zu 1.29 http://facebook.com/bb-brigade-bitterfeld-369474169909763/ zu 1.30 www.facebook.com/Europäische-Aktion-Sachsen-Anhalt- 1579202242356426/?fref=ts www.europaeische-aktion.org/index_de.html zu 1.31 Siehe Vorbemerkung zu 1.32 Keine Erkenntnisse zu 1.33 www.facebook.com/pages/Magida-20/487927824695428?ref=ts&fref=ts www.facebook.com/groups/912300878836643/?notif_t=group_r2j_approved Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Welche Treffpunkte der jeweiligen Organisationen und Parteien sind der Landesregierung bekannt? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 10 Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Treffpunkte der jeweiligen Organisationen und Parteien zu 1.1 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.2 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.3 Keine Erkenntnisse zu 1.4 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.5 Keine Erkenntnisse zu 1.6 Objekt Köthener Str. 31 in Halle (Saale) zu 1.7 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.8 Keine Erkenntnisse zu 1.9 Keine Erkenntnisse zu 1.10 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.11 Keine Erkenntnisse zu 1.12 Wechselnde Gaststätten oder Privatwohnungen. zu 1.13 Keine Erkenntnisse zu 1.14 Keine Erkenntnisse zu 1.15 Siehe Vorbemerkung zu 1.16 Keine Erkenntnisse zu 1.17 Keine Erkenntnisse zu 1.18 Keine Erkenntnisse zu 1.19 Siehe Vorbemerkung zu 1.20 Siehe Vorbemerkung zu 1.21 Siehe Vorbemerkung zu 1.22 Keine Erkenntnisse zu 1.23 Keine Erkenntnisse zu 1.24 Siehe Vorbemerkung zu 1.25 Siehe Vorbemerkung zu 1.26 Keine Erkenntnisse 11 zu 1.27 Keine Erkenntnisse zu 1.28 Diverse Orte im öffentlichen Raum und Gaststätten zu 1.29 Diverse Orte im öffentlichen Raum zu 1.30 Keine Erkenntnisse zu 1.31 Keine Erkenntnisse zu 1.32 Siehe Vorbemerkung zu 1.33 Keine Erkenntnisse Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 6. Haben die jeweiligen Organisationen und Parteien eigene Medien wie Informationshefte , Flugblätter, Aufkleber, o. Ä. publiziert? Welche sind das und welchen Inhalt haben sie? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Art der Medien Inhalt bzw. Titel der Medien zu 1.1 Keine Erkenntnisse - zu 1.2 Keine Erkenntnisse - zu 1.3 Keine Erkenntnisse - zu 1.4 Keine Erkenntnisse - zu 1.5 Keine Erkenntnisse - zu 1.6 Keine Erkenntnisse - zu 1.7 Keine Erkenntnisse - zu 1.8 Keine Erkenntnisse - zu 1.9 Keine Erkenntnisse - 12 zu 1.10 Keine Erkenntnisse - zu 1.11 Keine Erkenntnisse - zu 1.12 Keine Erkenntnisse - zu 1.13 Keine Erkenntnisse - zu 1.14 Keine Erkenntnisse - zu 1.15 Transparent, Plakate „Perspektiven statt Massenzuwanderung“ zu 1.16 Keine Erkenntnisse - Transparent, Plakate, Flyer „Perspektiven statt Massenzuwanderung“ „Nein zu neuen Asylheimen“ Anschreiben „Ihre-neuen-Nachbarn sind bald da!!!“ zu 1.17 Flyer „Familien fördern“ „Wer sind wir“ zu 1.18 Transparent, Plakate, Flyer „Perspektiven statt Massenzuwanderung“; „Nein zu neuen Asylheimen“ Transparent „08.05.1945 Tag der Befreiung? WIR FEIERN NICHT!“ zu 1.19 Aufkleber „Nationaler Widerstand – JETZT WWW:AG- MERSE-BURG.TK“; Hol dir deine Stadt zurück! NATIONALER WI- DERSTAND JETZT! WWW:AG-MERSEBURG.TK“, „Freiheit muss erkämpft werden!“ zu 1.20 Keine Erkenntnisse - zu 1.21 Transparent „Unser Block hat Bock Freie Kräfte BLK“ Plakat „Auch dein Kind könnte Opfer sein. Todesstrafe für Kinderschänder“ Plakat „Die BRD vernichtet meine Zukunft“ zu 1.22 Aufkleber „Volkstod stoppen“, „Klagt nicht, kämpft“, „Gemeinsam gegen den Untergang“ zu 1.23 Transparent „Unser Block hat Bock Freie Kräfte BLK“ 13 Plakat „08.03.2014 Dessau-Gedenkt- Der Opfer- Alliier-ter Massenmörder“ zu 1.24 Flyer Siehe Vorbemerkung zu 1.25 Keine Erkenntnisse - zu 1.26 Keine Erkenntnisse - zu 1.27 Plakate „Gesicht zeigen gegen Asylmissbrauch“ und „Ge-gen Asylmissbrauch und Massenzuwanderung“ zu 1.28 Keine Erkenntnisse - zu 1.29 Keine Erkenntnisse - zu 1.30 Fahnen, Flyer Logo der „Europäischen Aktion“, die sieben Ziele der „Europäischen Aktion“ zu 1.31 Keine Erkenntnisse - zu 1.32 Infoheft Siehe Vorbemerkung zu 1.33 Wöchentlicher Faceboo-kaufruf zur Teilnahme u. a. „Auch du bist Deutschland“ Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Welche Erkenntnisse über Verbindungen der jeweiligen Organisationen und Parteien zu anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Organisationen, auch außerhalb Sachsen-Anhalts, liegen vor? Erkenntnisse der Landesregierung im Sinne der Fragestellung zu den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Organisationen und Parteien sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Lfd Nr. gemäß Antwort zu Frage 1 Verbindungen zu anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Organisationen auch außerhalb Sachsen-Anhalts zu 1.1 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. 14 zu 1.2 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften Magdeburg ". zu 1.3 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. zu 1.4 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“ und zu „Altmärkischer Kreis der Bismarckfreunde“. zu 1.5 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.6 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.7 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“ und zur „Aktionsgruppe Weißenfels“. zu 1.8 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. zu 1.9 Keine Erkenntnisse zu 1.10 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“ und zur „Aktionsgruppe Weißenfels“. zu 1.11 Keine Erkenntnisse zu 1.12 Es bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremisti-schen Szene. Darüber hinaus bestehen Kontakte zu den „Freien Kräften“. zu 1.13 Es bestehen Kontakte zum JN Bundesverband, zum JN Landesverband Sachsen , zur NPD Magdeburg, zum NPD Landesverband Sachsen-Anhalt. Des Weiteren bestehen Kontakte im Rahmen der parteigebundenen rechtsextremistischen Szene. zu 1.14 Keine Erkenntnisse zu 1.15 Es bestehen Kontakte zum Bundesverband der Partei „Die Rechte“ und zu den Landesverbänden „Die Rechte“ Niedersachsen, Sachsen und Thüringen. Darüber hinaus bestehen strukturell gesehen über den Bundesverband Kontakte zu weiteren Landesverbänden der Partei. Kontakte bestehen zudem im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltungen zur NPD Sachsen-Anhalt, „Europäischen Aktion“, MAGIDA 2.0“, „Brigade Halle/Saale“ und zu den „Freien Kräften“. zu 1.16 Keine Erkenntnisse zu 1.17 Es bestehen Kontakte zu Mitgliedern der Partei „Die Rechte“ aus Niedersachsen . Darüber hinaus bestehen parteiinterne Kontakte (Beispiel: Kreisverband Harz) auch bundesländer-übergreifend. Kontakte bestehen ebenfalls zur ungebundenen Kameradschaftsszene Magdeburg und Jerichower Land. 15 zu 1.18 Unterhält Kontakte zu Mitgliedern der Partei „Die Rechte“ aus Niedersachsen, Sachsen, Thüringen. Darüber hinaus bestehen parteiinterne Kontakte (Beispiel : Kreisverband Magdeburg/Jerichower Land). Kontakte bestehen ebenfalls zu „Europäische Aktion", „MAGIDA 2.0" und zu den „Freien Kräfte“. zu 1.19 Es bestehen gute Kontakte zum NPD Kreisverband Saalekreis. Des Weiteren unterhält sie Kontakt zur „Aktionsgruppe Weißenfels“. zu 1.20 Es bestehen Kontakte zur rechtsextremistischen Szene in Halle (Saale). zu 1.21 Es bestehen enge Kontakte zum NPD Kreisverband Burgenlandkreis, zur „Aktionsgruppe Merseburg“ und zur rechtsextremistischen Szene in Thüringen (z.B. Kameradschaft Hildburghausen). zu 1.22 Stehen mit der „Aktionsgruppe Merseburg“ in Verbindung. Sie unterhalten dar-über hinaus Kontakte zu den „Freien Kräften“ in Magdeburg und Leipzig. zu 1.23 Es bestehen Kontakte zur „Aktionsgruppe Weißenfels“, zum NPD Kreisver-band Burgenlandkreis sowie zur rechtsextremistischen Szene in Thüringen. zu 1.24 Siehe Vorbemerkung zu 1.25 Siehe Vorbemerkung zu 1.26 Keine Erkenntnisse zu 1.27 „Kampfbündnis Mitteldeutschland" ist ein Zusammenschluss mehrerer rechtsextremistischer Aktionsgruppen aus dem Raum Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg. Kontakte bestehen zur „Brigade Halle/Saale“ sowie zur „Brigade Bitterfeld“. zu 1.28 Es bestehen Kontakte zur „Brigade Bitterfeld“ und zur „Brigade 8“ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. zu 1.29 Es bestehen Kontakte zur „Brigade Halle/Saale“ und zum „Kampfbündnis Mitteldeutschland “ sowie zu Personen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen -Anhalt und Sachsen und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum (etwa „Die Rechte“, „Der III. Weg“). zu 1.30 Kontakte bestehen in erster Linie zur Partei „Die Rechte“ und zur rechtsextremistischen Szene Sachsen-Anhalt (szeneübergreifend). Organisationsintern bestehen Kontakte in der Hauptsache nach Thüringen. zu 1.31 Keine Erkenntnisse zu 1.32 Siehe Vorbemerkung zu 1.33 Kontakte bestehen zur Partei „Die Rechte“, NPD, „Europäische Aktion“. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. 16 Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden.