Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4848 03.03.2016 Hinweis: Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 03.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Immobilienbesitz von Neonazis in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/9084 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO- LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet , das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis fünf würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit 2 befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffentliche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen , würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Von wie vielen Immobilien im Besitz von Angehörigen der neonazistischen , rechten oder rechtsextremen Szene hat die Landesregierung für das Jahr 2015 Kenntnis, die als Veranstaltungs-, Schulungs- oder Konzerträume genutzt werden bzw. genutzt werden können? 2. Wer sind die Besitzer und welche Rolle (Amts-, Mandatsträger, Parteifunktionäre , Kameradschaftsführer usw.) spielen diese innerhalb der neonazistischen , rechten oder rechtsextremen Szene? 3. Wo liegen diese Immobilien, und wie stellt sich die räumliche Verteilung innerhalb Sachsen-Anhalt dar? 4. Wie werden diese sich im Besitz von Angehörigen der extremen Rechten befindlichen Immobilien genutzt? Bitte nach Art der Veranstaltung - Konzert , Parteiveranstaltung, Schulung - und nach einzelnen Immobilien aufschlüsseln . a) Wie viele kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD fanden seit 2015 in solchen Immobilen statt? Bitte nach Orten aufschlüsseln . b) Welche dieser Immobilien werden von Kameradschaften genutzt, und wie sieht diese Nutzung aus? c) Wie viele Konzerte der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikszene fanden 2015 in solchen Immobilien statt, und von wie vielen Menschen wurden diese Konzerte besucht? Bitte nach Orten aufschlüsseln . Die Fragen 1 bis 4 werden zusammen beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsextremistische Aktivitäten. „Rechte“ Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Landesregierung interpretiert die Fragen dahingehend, dass nur solche Immobilien aufzuführen sind, die sich im Jahr 2015 im Eigentum oder im dauerhaften Besitz von Rechtsextremisten befanden und für deren Nutzung im Sinne der Fragen 1 bis 4 im Jahr 2015 Erkenntnisse vorliegen. Dies vorangestellt sind 3 der Landesregierung für das Jahr 2015 die in der beigefügten Übersicht enthaltenen Informationen im Sinne der Fragen bekannt. Über die in der anliegenden Übersicht enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Von welchen Immobilien, für die gegenwärtig eine Kaufabsicht von Angehörigen der extremen Rechten besteht, hat die Landesregierung Kenntnis, und wo befinden sich diese Immobilien? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 6. Haben staatliche Behörden in den letzten Jahren Kommunen vor geplanten Immobilienkäufen von Angehörigen der extremen Rechten gewarnt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des angestrebten Kaufs? Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport (MI) vom 14. April 2008 - Az. 31/51-01373/1 (MBl. LSA Nr. 16/2008, S. 320) haben sich Kommunen, sobald sie von einem möglichen geplanten Kauf, einer Anmietung o. ä. einer Immobilie seitens rechtsextremistischer Personen oder Vereinigungen erfahren, umgehend mit dem MI in Verbindung zu setzen. Im Zuge der Extremismusprävention wird anhand der im Verfassungsschutz vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungswerte eine Einschätzung vorgenommen, ob der Kommune rechtlich zulässige Strategien aufgezeigt werden können, einen Erwerb oder die Nutzung des Objektes für verfassungswidrige Zwecke durch Rechtsextremisten zu verhindern. Die Kommunen beurteilen und entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wie sie einem beabsichtigten Immobilienerwerb entgegentreten. Vor diesem Hintergrund hat es im Jahr 2015 sechs Fälle gegeben, in den Kommunen auf der Basis der vorgenannten Bekanntmachung vom MI zu möglichen Immobilienkäufen mit mutmaßlichen Kaufinteressenten mit Bezügen zur rechtsextremistischen Szene beraten wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 6/8679 verwiesen . 7. Wie viele und welche Immobilien aus kommunalem Landesbesitz sind an Interessenten aus der extremen Rechten verkauft worden? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 4 8. Sind der Landesregierung fingierte Kaufangebote für Immobilien durch Angehörige der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Szene bekannt , die mit dem Zweck getätigt wurden, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, und wenn ja, wo und wann? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 5 Anlage zu Antwort KA 6/9084 Frage 1 Lfd. Nr. Frage 2 Besitzer und dessen Rolle in der rechtsextremistischen Szene Frage 3 Örtliche Lage der Immobilie Frage 4 Nutzung der Immobilie in 2015 für Musikveranstaltung , Parteiveranstaltung , Schulung Frage 4 a) Nutzung der Immobilie in 2015 für kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD Frage 4 b) Nutzung der Immobilie in 2015 von rechtsextremistischen Kameradschaften Frage 4 c) Nutzung der Immobilie in 2015 für rechtsextremistische Musikveranstaltungen 1 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 2 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 3 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Musikveranstaltung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 4 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Musikveranstaltung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 5 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Musikveranstaltungen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung 6 Christian Schaar Rolle: Keine Erkenntnisse Dirk Pott Mansfeld, OT Steinbrück (Landkreis Mansfeld- Südharz) Osterlager „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland “ Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse 6 Frage 1 Lfd. Nr. Frage 2 Besitzer und dessen Rolle in der rechtsextremistischen Szene Frage 3 Örtliche Lage der Immobilie Frage 4 Nutzung der Immobilie in 2015 für Musikveranstaltung , Parteiveranstaltung , Schulung Frage 4 a) Nutzung der Immobilie in 2015 für kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD Frage 4 b) Nutzung der Immobilie in 2015 von rechtsextremistischen Kameradschaften Frage 4 c) Nutzung der Immobilie in 2015 für rechtsextremistische Musikveranstaltungen Rolle: Keine Erkenntnisse 7 Enrico Marx Rolle: Angehöriger der rechtsextremistischen Szene Allstedt, OT Sotterhausen (Landkreis Mansfeld- Südharz) Musikveranstaltungen Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Ein Konzert mit ca. 120 Teilnehmern. Ein Konzert mit 319 Teilnehmern . Ein Konzert mit ca. 210 Teilnehmern. Zwei Konzerte mit jeweils ca. 100 Teilnehmern. Ein Konzert mit ca. 125 Teilnehmern. 8 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung Keine Erkenntnisse 9 Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung Musikveranstaltung Keine Erkenntnisse Keine Erkenntnisse Siehe Vorbemerkung