Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4849 04.03.2016 (Ausgegeben am 07.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Harry Czeke (DIE LINKE) Geldwerter Vorteil Kleine Anfrage - KA 6/9075 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es gab oder gibt die Regelung für in der Forst Beschäftigte sogenanntes „Deputat- Holz“ erhalten zu können. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Gab es oder gibt es diese Regelung? Es gibt aktuell die Dienstvereinbarung „Abgabe von Brennholz an Bedienstete der Landesforstverwaltung“ vom 4. Oktober 2011, vereinbart zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt und dem Hauptpersonalrat beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt. Die Dienstvereinbarung ist mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft getreten. 2. Wenn ja, wie viele Beschäftigte machten davon Gebrauch und welchem Wert entspricht die erhaltene Holzmenge? Wirtschaftsjahr Anzahl der Beschäftigten Wert der Holzmenge (Euro) 2012 334 43.977,76 2013 240 38.861,04 2014 179 32.896,81 2015 96 16.565,28 2 3. Wie ist die fiskalische Behandlung geregelt? Die Abgabe von Brennholz an Berechtigte nach der Dienstvereinbarung „Abgabe von Brennholz an Bedienstete der Landesforstverwaltung“ vom 4. Oktober 2011 erfolgt ausschließlich in Selbstwerbung und über Holzabgabescheine. Die Abgabe von Brennholz an den berechtigten Personenkreis erfolgt(e) nach folgender Preisstaffelung: 01.01.2012 - 31.12.2012 zu 50 % des Marktpreises 01.01.2013 - 31.12.2013 zu 70 % des Marktpreises 01.01.2014 - 31.12.2014 zu 85 % des Marktpreises ab 01.01.2015 zu 100 % des Marktpreises Der Marktpreis wird auf der Grundlage der jeweiligen konkreten Bedingungen vor Ort vom Landesforstbetrieb festgelegt. 4. Wertet die Landesregierung Abschüsse von sogenannten Trophäen- Trägern (z. B. Rothirsch) ohne Rückkauf des Wildbrets, für kostenfreien Abschuss und Erhalt der Trophäe als geldwerten Vorteil? Eine Ermittlung der geldwerten Vorteile für unentgeltliche Abschüsse findet von Seiten des Landesforstbetriebes nicht statt. Wie dieser bei den Nutznießern steuerlich verrechnet wird, ist dem Landesforstbetrieb nicht bekannt. 5. Wenn ja, wie viele Abschüsse sind an welchen Personenkreis in den letzten fünf Jahren vergeben worden? In den Jagdjahren 2011 bis 2015 erfolgte durch den Landesforstbetrieb eine unentgeltliche Freigabe von 31 Trophäenträgerabschüssen. Dabei handelte es sich um Freigaben an Bedienstete des Betriebes bzw. an benannte Personen (jagdberechtigte Beschäftigte und Beamte anderer Dienststellen mit forstlichen Aufgaben, die den Landesforstbetrieb bei der Organisation und Durchführung des Jagdbetriebes unterstützen) und Gäste.