Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4850 07.03.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu beachten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwaltung - Geheimschutzstelle - möglich . (Ausgegeben am 07.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Kleine Anfrage - KA 6/9081 Vorbemerkung des Fragestellenden: Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen und Sprengstoff bei Neonazis. Auch verüben Neonazis mit Waffen Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Strafund Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis , die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Unter Bezugnahme auf die Drs. 6/9081 vom 29. Januar 2016 beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus . Die Landesregierung sammelt Informationen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und in diesem Zusammenhang auch zum Waffenbesitz und -einsatz von Rechtsextremisten. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge Neonazismus findet diesbezüglich nicht statt. Insofern werden die Fragen dahingehend interpretiert, dass diese sich auf die von der Landesregierung beobachteten Rechtsextremisten beziehen. Ergänzend wurde für die Beantwortung der in der Verbunddatei „Gewalttäter Rechts“ enthaltene Personenkreis berücksichtigt. 2 Bei den statistischen Aussagen das Jahr 2015 betreffend ist zu beachten, dass diese als vorläufig zu betrachten sind, da die Fallzahlen zu Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität derzeit mit dem Bundeskriminalamt abgestimmt werden. Der parlamentarische Informationsanspruch ist zwar grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt, die Landesregierung hat aber dafür Sorge zu tragen, dass Tatsachen, die dem Wohle des Landes Sachsen-Anhalt, der übrigen Bundesländer oder des Bundes Nachteile zufügen würden, nicht bekannt werden. Teile der Antwort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von Informationen zu Frage 8 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen . Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit befürchten, dass die wirksame Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen beeinträchtigt würde und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulassen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt auswirken , solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Demgegenüber ist mit der GSO-LT ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordneten des Landtages ermöglicht, die entsprechend eingestuften Informationen einzusehen . Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damit Rechnung getragen. Ferner ist anzumerken, dass eine Beobachtung der hier ansässigen Schützenvereine seitens des hiesigen Verfassungsschutzes nicht erfolgt, weil keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von ihnen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen. Aus der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen ist jedoch bekannt, dass einzelne Rechtsextremisten durchaus Mitglieder von Schützenvereinen sein können, da diese bekanntermaßen eine große Affinität zu Waffen haben und die Möglichkeit des legalen Waffenbesitzes und Schießtrainings auch nutzen. Zudem ist im Hinblick auf die Breite und Tiefe der hier vorliegenden Erkenntnisse festzustellen, dass eine grundsätzliche Beteiligung des Verfassungsschutzes Sachsen -Anhalt im Bereich des legalen Waffenbesitzes bislang gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt erlangt daher entsprechende Kenntnisse nur dann in einem teilweise eingeschränkten Umfang, wenn ihm die Informa- 3 tionen im Einzelfall, etwa im Zusammenhang mit kriminaltaktischen Anfragen zu politisch motivierten Straftaten, mitgeteilt werden. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung z. B. aus dem zentralen Waffenregister zu legalem Waffenbesitz von behördlich bekannten Neonazis - ins-besondere bei Funktionären der NPD und anderer rechter Parteien und bei Organisationen der extremen Rechten, wie Kameradschaften? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Organisationshintergrund des Inhabers der Waffenbesitzkarte oder des -scheines. Ein legaler Waffenbesitz ist für keine Person, die - im Sinne der Vorbemerkung - in der Verbunddatei „Gewalttäter Rechts“ enthalten ist, verzeichnet. Dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt sind hingegen insgesamt 27 Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt bekannt, die über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Ort Jagdschein Sportschützen Kleiner Waffenschein Davon Mitglied bei rechtsextremistischen Organisationen Bereich der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Nord Vier Personen Sechs Personen Eine Person Drei Personen sind NPD-Mitglied Bereich der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Ost Eine Person Zwei Personen Keine Person Eine Person ist NPD- Mitglied Bereich der Polizeidirektion Sachsen- Anhalt Süd Zwei Personen Acht Personen Drei Personen Eine Person ist NPD- Mitglied Weitergehende Erkenntnisse, insbesondere über die Art und Anzahl der Waffen , liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu legalem Waffenbesitz von Personen, die in der Vergangenheit rechtskräftig wegen Verstößen gegen §§ 86, 86a und 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftaten wie Körperverletzungsdelikten verurteilt wurden? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen, Grund der Verurteilung. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen und von Sprengstoffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2014 und 2015? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, Anlass der Maßnahme und Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a StGB. Der Landesregierung liegen die in der Anlage 1 aufgeführten Erkenntnisse vor. Ermittlungsverfahren nach §§ 129, 129a StGB wurden nicht geführt. 4 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Sicherstellung von legalen Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2014 und 2015? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Anzahl der Waffen und Munition , Datum der Durchsuchung und Anlass der Maßnahme. Der Landesregierung liegen die in der Anlage 2 aufgeführten Erkenntnisse vor. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen oder Sprengstoff durch Neonazis in den Jahren 2014 und 2015 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-Rechts? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffe sowie Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a StGB. Der Landesregierung liegen die in der Anlage 3 aufgeführten Erkenntnisse vor. Straftaten nach §§ 129, 129a StGB sind in diesem Zusammenhang nicht bekannt geworden. 6. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Einsatz von legalen bzw. illegalen Waffen und Sprengstoff durch Neonazis in den Jahren 2014 und 2015 bei der Begehung von Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtzahl der Fälle, Ort, Datum und Art der Straftat, Verurteilungshintergrund des Täters, Status und Art der eingesetzten Waffe sowie Anzahl der Ermittlungen nach § 129 und 129a. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen, da die in der Anlage 3 aufgeführten Straftaten ausnahmslos dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurden. 7. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Herkunft, der unter 4 bis 6 erfragten Waffen hinsichtlich der Beschaffung (insbesondere zu Herkunftsland, Transport und Lagerung der illegalen Waffen und Sprengstoffe )? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 8. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Schießübungen von Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen und Sprengstoffen in den Jahren 2014 und 2015 im In- und Ausland? Bitte auflisten nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendete Waffen und organisatorischer Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach § 129 und 129a. Dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt liegen Erkenntnisse vor, wonach Rechtsextremisten in Einzelfällen an Schießübungen im In- und Ausland teilnehmen . Insbesondere bei den unter Frage 1 erfassten Rechtsextremisten, die als Sportschützen in einem Schützenverein organisiert sind, ist davon auszugehen , dass diese zum Zwecke des Nachweises des nach § 14 Abs. 2 und 3 5 des Waffengesetzes geforderten Bedürfnisses regelmäßig an (offiziellen) schießsportlichen Trainings- und Wettkampfveranstaltungen teilnehmen. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschlusssache - Vertraulich“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 9. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu gewerblichen Anmeldungen als Waffen- bzw. Militariahändler durch Neonazis (also beispielsweise Personen, die in der Vergangenheit nach §§ 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden)? Bitte aufschlüsseln nach Ort, Art und Datum der gewerblichen Anmeldung und Art des Gewerbes. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 1 Ort der Durchsuchung Datum der Durchsuchung Art der Waffen und Munition Anlass der Maßnahme Dessau-Roßlau, Stadt 21.01.2014 zwei Pistolen, Munition für Pistolen und Gewehre Zufallsfund nach einem Verkehrsunfall Jübars, Altmarkkreis Salzwedel 29.04.2015 ein Gewehr, eine Pistole, 156 Stück Munition Beschluss AG Stendal aufgrund Ermittlungsverfahren wegen Verstoß WaffG KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 2 Ort der Durchsuchung Datum der Durchsuchung Art und Anzahl der Waffen und Munition Anlass der Maßnahme Osterburg, LK Stendal 07.07.2015 keine Angaben Maßnahmen erfolgten durch BKA KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 1 Burg, LK Jerichower Land 14.01.2014 Gefährliche Körperverletzung Angriff mit einem Messer 2 Weißenfels, LK Burgenlandkreis 26.01.2014 Bedrohung Drohen mit einem Schlagring 3 Muldestausee, LK Anhalt-Bitterfeld 19.02.2014 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Drohen mit einem Messer 4 Merseburg, LK Saalekreis 26.02.2014 Gefährliche Körperverletzung Schlagen mit Quarzhandschuhen 5 Merseburg, LK Saalekreis 26.02.2014 Bedrohung Drohen mit einem Messer 6 Merseburg, LK Saalekreis 01.03.2014 VersammlG Mitführen von Quarzhandschuhen 7 Dessau-Roßlau, Stadt 08.03.2014 VersammlG Mitführen von Pfefferspray 8 Dessau-Roßlau, Stadt 08.03.2014 VersammlG Mitführen von Pfefferspray 9 Dessau-Roßlau, Stadt 08.03.2014 VersammlG Mitführen von Schlaghandschuhen 10 Merseburg, Landeshauptstadt 01.04.2014 Gefährliche Körperverletzung Schlagen mit einer Stange, drohen mit einem Messer 11 Schönebeck (Elbe), LK Salzlandkreis 20.08.2014 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Mitführen messerähnlicher Gegenstände KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 12 Merseburg, LK Saalekreis 09.09.2014 Gefährliche Körperverletzung Werfen mit Eisbrocken und Steinen auf Personen 13 Dessau-Roßlau, Stadt 27.09.2014 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Drohen mit einem Klappmesser 14 Oschersleben (Bode), LK Börde 28.10.2014 Sachbeschädigung Steinwurf in ein Fenster 15 Magdeburg, Landeshauptstadt 17.01.2015 Gefährliche Körperverletzung Mitführen von Quarzhandschuhen 16 Magdeburg, Landeshauptstadt 19.01.2015 Verstoß WaffG Mitführen eines Teleskopschlagstocks, Handfesseln, Pfefferspray 17 Magdeburg, Landeshauptstadt 16.02.2015 Sachbeschädigung Steinwurf in ein Fenster 18 Magdeburg, Landeshauptstadt 20.02.2015 Sachbeschädigung Steinwurf in ein Fenster 19 Dessau-Roßlau, Stadt 07.03.2015 Verstoß VersammlG Mitführen von Quarzhandschuhen 20 Dessau-Roßlau, Stadt 07.03.2015 Verstoß VersammlG Mitführen von Quarzhandschuhen 21 Magdeburg, Landeshauptstadt 18.03.2015 Sachbeschädigung Flaschenwurf in ein Fenster KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 22 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 02.04.2015 Gefährliche Körperverletzung Verletzen einer Person mit einem Schraubendreher 23 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 09.04.2015 Gefährliche Körperverletzung Schlagen mit einem Baseballschläger 24 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 09.04.2015 Gefährliche Körperverletzung Schlagen mit einem Baseballschläger 25 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 15.04.2015 Gefährliche Körperverletzung Schlagen und bewerfen mit Flaschen 26 Zeitz, LK Burgenlandkreis 24.04.2015 Körperverletzung Flaschenwurf gegen eine Person 27 Hohenmölsen, LK Burgenlandkreis 20.05.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 28 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 30.05.2015 Schwere Brandstiftung Mitführen eines Molotow-Cocktails und eines Baseballschlägers 29 Oschersleben (Bode), LK Börde 04.06.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Drohen mit einer beschädigten Bierflasche 30 Naumburg (Saale), LK Burgenlandkreis 17.06.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 31 Oschersleben (Bode), LK Börde 19.06.2015 Gefährliche Körperverletzung Steinwurf in ein Fenster 32 Merseburg, Landeshauptstadt 20.06.2015 Verstoß VersammlG Mitführen/Tragen von Zahnschutz KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 33 Haldensleben, LK Börde 24.06.2015 Gefährliche Körperverletzung Flaschenwurf gegen eine Person 34 Braunsbedra, LK Saalekreis 11.07.2015 Gefährliche Körperverletzung Flaschenwurf gegen eine Person 35 Halberstadt, LK Harz 19.07.2015 Volksverhetzung Steinwurf gegen eine Person 36 Halberstadt, LK Harz 19.07.2015 Gefährliche Körperverletzung Steinwurf gegen eine Person 37 Oschersleben (Bode), LK Börde 13.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 38 Lutherstadt Wittenberg, LK Wittenberg 15.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 39 Lutherstadt Wittenberg, LK Wittenberg 16.08.2015 Gefährliche Körperverletzung Anwenden von Pfefferspray 40 Seegebiet Mansfelder Land, LK Mansfeld-Südharz 08.09.2015 Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Drohen mit einem Messer 41 Dessau-Roßlau, Stadt 09.09.2015 Gefährliche Körperverletzung Anwenden von Pfefferspray 42 Bitterfeld-Wolfen, LK Anhalt-Bitterfeld 11.09.2015 Beleidigung Mitführen eines waffenähnlichen Gegenstandes (vermutl. Schreckschusspistole) KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 43 Aschersleben, LK Salzlandkreis 14.09.2015 Schwerer Raub Angriff mit einem Messer und einem Stockschirm 44 Oschersleben (Bode), LK Börde 21.09.2015 Sachbeschädigung Flaschenwurf in ein Fenster 45 Magdeburg, Landeshauptstadt 28.09.2015 Volksverhetzung Mitführen eines Teleskopschlagstocks 46 Kabelsketal, LK Saalekreis 03.10.2015 Körperverletzung Flaschenwurf gegen ein Fahrzeug 47 Magdeburg, Landeshauptstadt 04.10.2015 Gefährliche Körperverletzung schlagen mit einer Flasche 48 Halle (Saale), Stadt 10.10.2015 VersammlG Mitführen eines Teleskopschlagstocks 49 Halle (Saale), Stadt 19.10.2015 Gefährliche Körperverletzung Anwenden von CS-Gas 50 Merseburg, LK Saalekreis 21.10.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 51 Merseburg, LK Saalekreis 24.10.2015 Gefährliche Körperverletzung Flaschenwurf gegen eine Person 52 Halberstadt, LK Harz 31.10.2015 VersammlG Mitführen von Quarzhandschuhen und einem Elektroschocker 53 Köthen (Anhalt), LK Anhalt-Bitterfeld 07.11.2015 Räuberische Erpressung Bedrohen mit einem Messer KA 6/9081 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von Neonazis Anlage 3 Ldf.Nr. Tatort Tatdatum Art der Straftat Status und Art der eingesetzten Waffen 54 Halle (Saale), Stadt 09.11.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 55 Halle (Saale), Stadt 17.11.2015 Gefährliche Körperverletzung Versuchter Flaschenwurf gegen eine Person 56 Sülzetal, LK Börde 08.12.2015 Volksverhetzung Mitführen eines Schlagrings 57 Burg, LK Jerichower Land 13.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Stein- und Flaschenwürfe gegen eine Person 58 Dessau-Roßlau, Stadt 15.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Angriff mit einem Messer und einem Schlagring 59 Halberstadt, LK Harz 23.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Steinwurf in ein Fenster 60 Halle (Saale), Stadt 29.12.2015 Gefährliche Körperverletzung Steinwurf gegen eine Person d4850_Anlage.pdf KA 6-9081 Anlage 1.pdf KA 6-9081 Anlage 2 KA 6-9081 Anlage 3