Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4863 16.03.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.03.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Förderprogramme für allgemein- und berufsbildende Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/9085 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit Hilfe welcher Förderprogramme, Erlasse und sonstigen Regelungen kann in Sachsen-Anhalt derzeit die personelle, sächliche und/oder bauliche Ausstattung von allgemein- und/oder berufsbildenden Schulen unterstützt werden (z. B. für den laufenden Ganztagsschulbetrieb, das Produktive Lernen, Bereitstellung von Budgets zur Eigenverantwortung der Schulen, pädagogische Fortbildungen, Schulbausanierung)? Bitte die entsprechenden Förderprogramme , Erlasse usw. jeweils einzeln darstellen und den jeweiligen Förderumfang beschreiben. Aussagen zu den Förderprogrammen, Erlassen und sonstigen Regelungen zur Unterstützung der personellen, sächlichen und/oder baulichen Ausstattung von allgemeinbildenden und / oder berufsbildenden Schulen sind der Anlage zu entnehmen. Die jeweils geltenden Programme, Erlasse oder sonstigen Regelungen sowie das Fördervolumen sind jeweils in den Spalten 1 bis 5 einzeln dargestellt. 2 Frage 2: Welche der unter 1. dargestellten Programme, Erlasse und sonstigen Regelungen sehen entsprechende Förderung/Unterstützung nur für öffentliche Schulen oder Einschränkungen bei freien Schulen vor? Auf die beiliegende Übersicht wird verwiesen. Die programmbezogene Darstellung ist der Spalte 6 zu entnehmen. Frage 3: Aus welchen Gründen werden bei den unter 2. aufgeführten Programmen, Erlassen und Regelungen freie Schulen nicht oder nur im eingeschränkten Maße berücksichtigt? Bitte für alle unter 2. genannten Programme, Erlasse und sonstigen Regelungen gesondert begründen. Auf die beiliegende Übersicht wird verwiesen. Die programmbezogene Darstellung ist den Spalten 7 und 8 zu entnehmen.  1    Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (KA 6/9085) Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Förderprogramm der EU Teilaktion 23.10asz08.01.3. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Prävention oder frühzeitigen Diagnose Schulversagen sowie zur Optimierung des Umgangs mit Heterogenität (Inklusion/ inklusive Bildung) EU-Förderperiode 2014-2020 (n+3) 1. Umsetzung inklusiver Bildung und Erziehung, verbesserter Umgang mit Heterogenität und individualisierte Förderung in Schule und Unterricht - Um jedem Schüler gerecht zu werden, müssen Lernprozesse zunehmend individueller gestaltet werden. Gerade Schüler mit Lernschwächen und Verhaltensauffälligkeiten benötigen individualisierte Unterstützung. Dazu müssen die didaktisch-methodischen Kompetenzen der Lehrkräfte sowie ihre Diagnosekompetenz verbessert werden. - Die angestrebte Erhöhung der Übertrittszahlen von Schülerinnen und Schülern aus speziellen Schulen für Menschen mit einer Behinderung in das Regelschulsystem erfordert zusätzliche Kenntnisse der Lehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiter (PM), um diese Schüler adäquat im Gemeinsamen Unterricht begleiten zu können. - Lehrkräfte sollen für den Einsatz neuer Lehr- und Lernmethoden und -materialien qualifiziert werden, die die Umsetzung individualisierter Lernprozesse unterstützen. 2. Vermeidung von Schulversagen/Schulabbruch durch frühzeitige Diagnose möglicher Ursachen und Additionale Unterstützung in der Lehrerfort- und Weiterbildung 19.910.130 € Gesamtvolumen davon 15.928.130 € EU- Mittel und 3.982.033 € Kofinanzierung LSA x x 2    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Maßnahmen zu deren Behebung - Ursachen für Schulversagen können vielfältig sein. Sie können im persönlichen, motivationalen Bereich, im kulturellen Hintergrund oder in schulbezogenen Problemen liegen. Lehrkräfte müssen dafür sensibilisiert werden, diese Ursachen frühzeitig zu erkennen und ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken, ggf. unter Einbeziehung von Unterstützungssystemen. - Dazu gehört auch die Vermittlung von Deutsch als Zielsprache für nichtdeutschsprachige Schülerinnen und Schüler sowie von interkulturellen Kompetenzen und Wissen zur Willkommenskultur, um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulabschluss zu schaffen. 3. Begleitung und Unterstützung des Ausbaus von Angeboten zur Ganztagsbetreuung, insbesondere an Gemeinschaftsschulen/Ganztagsschulen sowie Etablierung des Service Learning an Schulen - Mit der Umsetzung der pädagogischen Konzepte von Ganztags- und Gemeinschaftsschulen sowie Service Learning sollen Bildungswege und –formen gefördert werden, die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler gerecht werden und ihnen zusätzliche Chancen auf das Erreichen eines Schulabschlusses ermöglichen. Das erfordert 3    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK von den Beteiligten ein Überdenken traditioneller Unterrichtskonzepte und eine Öffnung für neue Formen der Unterrichtsorganisation und der fächerübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Konzepte für außerunterrichtliche Aktivitäten an Ganztagsschulen. 4. Erhöhung der Medienkompetenz der Lehrkräfte zur Anpassung an den medialen und digitalen Wandel - Die zunehmende Medialisierung des gesellschaftlichen Umfelds der Schule und der Schüler stellen eine Herausforderung insbesondere für ältere Lehrkräfte dar und erfordert eine ständige Aktualisierung der diesbezüglichen Kompetenzen. Der Einsatz verschiedener Medien fördert nicht nur einen lerngruppenspezifischen, differenzierten Unterricht, sondern ermöglicht auch zeitund ortsunabhängiges Lernen und somit eine methodische Vielfalt, die den Schülern sehr individuelle Wege zum schulischen Lernerfolg eröffnet. Unter anderem durch den Einsatz von Lernplattformen wie Moodle können Lehrkräfte ihr Methodenspektrum erweitern und Schülerinnen und Schülern individuelle Lernprozesse ermöglichen. 4    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK 5. Erweiterung der fremdsprachlichen Kompetenzen von Lehrkräften - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit der Lehrkräfte nichtfremdsprachlicher Fächer insbesondere in Bezug auf Sprachen der EU, um Partnerschaften mit ausländischen Einrichtungen zu befördern sowie zur verbesserten Kommunikation mit Schülern mit geringfügigen Deutschkenntnissen. - Fortbildungsmaßnahmen für Fremdsprachenlehrkräfte (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch) sind weiterhin nötig, um die noch vorhandenen Defizite aufgrund der besonderen Ausbildungssituation vieler älterer Lehrkräfte Rechnung zu tragen (Studium vor der Wende bzw. berufsbegleitende Studiengänge nach der Wende). Um die kommunikativen Kompetenzen entsprechend den Anforderungen des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ zu erhöhen, sind weiterhin gezielte Fortbildungsmaßnahmen notwendig. Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer für Gymnasien, Gesamtschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges RdErl. des MK vom 4.3.2005 - 31-84.201, (SVBl. LSA 2005, S. 144, Seit 1.8.2005 Sie beraten die Schulbehörden, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA), Schulen und Lehrkräfte der Gymnasien, Gesamtschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und die Lehrkräfte der allgemein bildenden Fächer an den Beratung von Schulen und Lehrkräften . 49 Fachbetreuer 323 Anrechnungsstunden1 x x 5    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift v. 28.06.2010, SVBl. LSA 2010, S. 237) Fachgymnasien in fachlichen, fachdidaktischen oder fachübergreifenden Aufgabenfeldern und sind für die regionale Fortbildung ihres Aufgabenfeldes zuständig. Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer für berufsbildende Schulen RdErl. des MK vom 7.3.2011 - 31-84012, (SVBl. LSA 2011, S. 151) Seit 1.8.2011 Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer sind vom Landesverwaltungsamt (LVwA) berufene Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, die die Schulbehörden, das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA), die berufsbildenden Schulen, anerkannte Ersatzschulen sowie Lehrkräfte in fachlichen, fachdidaktischen oder fachübergreifenden Aufgabenfeldern beraten. Sie sind für die Planung und Durchführung und Evaluation der Fortbildung zuständig. Beratung von Schulen und Lehrkräften 28 Fachbetreuer 161 Anrechnungsstunden1 x x Die Schule als professionelle Lerngemeinschaft RdErl. des MK vom 19.11.2012 – 31-842/843 (SVBl. LSA 2012, S. 264 zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 04.02.2015 (SVBl. LSA 2015, S.19, 43) Seit 21.11.2012 Regelmäßige Fortbildung aller am Erziehungs- und Bildungsprozess Beteiligten. Schulentwicklungsberater 16 Anrechnungsstunden 1 92 x x Sonderregelung für Reisekosten Die Erstattung von Reisekosten für die Teilnahme an Lehrerfortbildungsmaßnahmen (außer ESF) ist für Lehrkräfte freier Schulen nicht möglich. Da die Lehrkräfte freier Schulen nicht von den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erfasst werden, sind Erstattungen von Reisekosten für die Teilnahme an Lehrerfortund weiterbildungsmaßnahmen (außer ESF) ausgeschlossen. Fortbilder 75 Anrechnungsstunden 1 530 Staatliche Weiterbildung von Lehrkräften RdErl. des MK vom 4. 2. 2009 – 22-84300 (SVBl. LSA 2009, S. 20) Seit 1.1.2009 Weiterbildung soll es Lehrkräften ermöglichen, a) eine Lehrbefähigung oder b) eine Unterrichtserlaubnis für ein weiteres Fach oder eine Fachrichtung zu erwerben x x Sonderregelung für Reisekosten Die Erstattung von Reisekosten für die Teilnahme an Lehrerweiterbildungsmaßnahmen (außer ESF) ist für Lehrkräfte freier Schulen nicht möglich. Da die Lehrkräfte freier Schulen nicht von den Regelungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erfasst werden, sind Erstattungen von Reisekosten für die Teilnahme an Lehrerfortund weiterbildungsmaßnahmen (außer ESF) ausgeschlossen. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für das ESFseit 16.12.2014 Maßnahmen zur langfristigen Sicherung des Schulerfolgs: Gefördert werden: entfällt Gesamtvolumen 2014-2020 ESF-Mittel: 94.966.357 € Landesmittel: 23.741.589 € x x entfällt entfällt 6    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Programm „Schulerfolg sichern“ (RdErl. des MK vom 15.12.2014, MBl. LSA 10/2015 S. 179) a. 14 regionale Netzwerke gegen Schulversagen unter Beteiligung öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe, b. bedarfsorientierte Schulsozialarbeit an Schulen aller Schulformen und c. die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Projektträger der beiden anderen Ebenen (Netzwerkstellen und bedarfsorientierte Schulsozialarbeit). RdErl. des MK v. 24.3.2011 (SVBl. LSA S. 141), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom 23.4.2015 (SVBl. LSA S. 60) Besondere Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ gültig seit: 01.08.2011 Regelung der Rahmenbedingungen für die besondere Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“, und für die Auswahl und Genehmigungen von PL- Standortschulen Schülerzahlbezogene Zuweisung von Lehrerwochenstunden nach folgender Formel: Anzahl der S/S X 2,17 LWS Variable Schülerzahlen, daher nicht konkret zu benennen x Dieser RdErl. gilt ausschließlich für öffentliche Schulen. Nur öffentliche Schulen können die Aufgabe einer PL-Standortschule in einer Region übernehmen. ESF-Förderung „Produktives Lernen“ darunter auch: RdErl. des MK v. 12.9.2008 (SVB. LSA S. 293), zuletzt geändert durch RdErl. v. 21.12.2015 (SVBl. LSA S. 4) ESF-Förderperiode 2014-2020 bis 31.12.2023 Förderung der PL- Standortschulen und des Schulversuches zur Implementierung von Elementen des Produktiven Lernens in das Regelsystem Entlastung der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung dieser zusätzlichen Maßnahme zur Förderung von abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern Dienstreisen der LK zu den Praxislernorten und außerschulischen Lernorten, Kosten der Fortbildung für die in der Maßnahme eingesetzten Lehrkräfte Kosten der Fortbildung für die beteiligten Lehrkräfte,. Ausstattung der Lernwerkstätten mit Lehr- und Lernmitteln, soweit diese unmittelbar in den unterrichtlichen Prozess im Sinne der pädagogischen EU-Mittel: 1,5 Mio € Landesmittel: 375.000 € x x x x SifTr wurde die Teilnahme an den Fortbildungen und an der schulübergreifenden Netzwerksarbeit zum Schulversuch angeboten. Die RLPL ermöglicht ausschließlich eine Antragstellung von Gebietskörpersch aften. Die Aufgaben von PL- Standortschulen werden ausschließlich von öffentlichen Schulen übernommen. Die materielle Verantwortung für die Weiterentwicklung und Umsetzung von schulischen Konzepten liegt in der Verantwortung der freien Schulträger. 7    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung des ProduktivenLernens in Sachsen-Anhalt (RL PL)“ Zielsetzung eingesetzt werden, Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien mit bis zu 40 € je S/S pro Schuljahr und die Fahrtkosten der S/S zu den Praxislernorten RdErl. des MK v. 4.4.2007 (SVBl. LSA S. 113), zuletzt geändert durch RdErl. v. 2.6.2014 (SVBl. LSA S. 104) seit 04.04.2007 Umsetzung von § 12 des SchulG LSA an öffentlichen Schulen Alle Ganztagsschulen in kommunaler Trägerschaft erhalten einen Ganztagszuschlag. Je S/S der Sekundarstufe I werden =0,085 Lehrerwochenstunden zugewiesen. Ganztagsschulen in einer der gebundenen Formen erhalten zusätzlich 0,085 LWS für die Anzahl der S/S, die verpflichtend am Ganztagsangebot teilnehmen. Außerdem gilt als Orientierung, dass eine pädagogische Mitarbeiterin je Zug zur Verfügung gestellt wird. Je der Schule zugewiesener pädagogischer Mitarbeiterin wird der Ganztagszuschlag um fünf Lehrerwochenstunden gemindert. Abhängigkeit von Anzahl der Schülerinnen und Schüler und Angebotsform der genehmigten Ganztagsschulen x Dieser RdErl. gilt ausschließlich für öffentliche Ganztagsschulen. Genehmigungen gemäß §12 SchulG LSA sind auf öffentliche Schulen beschränkt. Eine Beantragung dieser Organisationsform durch SifTr ist nicht erforderlich. Bereitstellung von Budgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von öffentlichen Schulen (RdErl. des MK v. 8.1.2016, SVBl. LSA S. 6) darunter: 8    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK RdErl. des MK v. 17.8.2015 (SVBl. LSA S. 223) unbefristet aber unter Haushaltsvorbehalt des Landes Verwendung des Schulbudgets zur durch Angebote außerschulischer Kooperationspartner, Einbeziehung von Experten und zur Gestaltung spezifischer Fortbildungen Qualitative und quantitative Erweiterung des Angebotsspektrums der Ganztagsschulen. 2,53 Mio € Gesamtvolumen, für die öffentl. GTS 2.270.310 € x Es gibt separate Regelungen für öffentliche und sifTr. Dieser Erlass regelt ausschließlich die Mittelzuweisung und Verwendung an öffentlichen Ganztagsschulen. Für die Vergabe der HH- Mittel wurde festgeschrieben, dass anerkannte Ersatzschulen und Ersatzschulen gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 in dem Umfang berücksichtigt werden sollen, der dem prozentualen Anteil der S/S im Ganztagsbetrieb an öffentlichen Schulen entspricht. Bereitstellung von Budgets zur Erhöhung der Eigenverantwortung von öffentlichen Schulen 09.01.2016 b. a. W. Den öffentlichen Schulen wird ein Budget für die pädagogische Arbeit zur Verwendung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellt. Die Schulen sollen in die Lage versetzt werden, eigenständig inhaltlich zu planen und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Bereitstellung eines Budgets, das zweckentsprechend einzusetzen ist für : - außerunterrichtliche schulische Projekte sowie für den Einsatz von Experten im Unterricht in Eigenverantwortung der Schulen - Stärkung der Elternkompetenz und - verantwortung - Maßnahmen zur systembezogenen Fortbildung auf Schulebene - Reisekosten für Lehrkräfte aus Anlass von Schulfahrten - Zuschüsse zu Schulfahrten - Zuschüsse für laufende Zwecke an Ganztagsschulen - Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein Landesmittel: - außerunterrichtliche schulische Projekte Einsatz von Experten im Unterr. - Stärkung Elternkompetenz - Maßnahmen Systembezogene Fortbildung - RK Lehrkräfte für Schulfahrten 1.000.000 € 108.000 € 767.000 € x x x x x x x Dieser Erlass betrifft allein die öffentlichen allgemeinbildende n und berufsbildenden Schulen mit der im Folgenden genannten Ausnahme: Die Zuschüsse für Schulen in freier Träg. sind abschließend in § 18 SchulG LSA geregelt Mittel aus Konz. Abgabe Lotto-Toto: - Zuschüsse f. SchülerInnen f. Schulfahrten - AG Sport in Schule u. Verein 867.300 € 424.000 € Ausnahmen von den Regelungen des Erlasses für die SchifT Die Schüler u. Schülerinnen der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft sind in Bezug auf die Zuschüsse für Schulfahrten den öffentlichen Schulen gleichgestellt. Sie erhalten für diesen Verwendungszweck ihren Anteil aus dem Budget auf der Basis der Schülerzahl. Die Leiterinnen und Leiter der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft können ebenfalls Anträge auf Einrichtung von Sport-AG’s stellen. Die Mittel für diesen Zweck werden zentral im LSchA bewirtschaftet und sind nicht Bestandteil des Schulbudgets der öffentlichen Schulen. 9    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des internationalen Schüleraustausches im Rahmen von Schulpartnerschaften 31.01.2011 b. a. W. Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung internationaler Schüleraustauschmaßnahmen. Dies dient dem Ziel, internationale Schulpartnerschaften aufzubauen, andere Kulturen und Gesellschaften kennen zu lernen, landeskundliche Kenntnisse zu vermitteln und Fremdsprachenkenntnisse zu vertiefen. a) Für Begegnungen im Ausland - Kosten der An- und Abreise - Unterkunft und Verpflegung - Kosten der Programmrealisierung b) Für Begegnungen am eigenen Ort - Fahrtkosten vor Ort - Veranstaltungskosten - Kosten für Projektmaterial a) Für Begegnungen im Ausland Lt. Richtlinie Anteilfinanzierung bis zu 75 % der zuwendungsf. Ausgaben, maximal 500 € je Schülerin und Schüler und Fahrt zur ausländischen Partnerschule. b) Für Begegnungen am eigenen Ort Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung von 5 € pro Aufenthaltstag je Gastschülerin und –schüler, maximal 1.500 € pro Begegnung. Gesamtansatz 2016: 215.500 € x x x x Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote; RdErl. des MK vom 1.8.2007, SVBl. LSA S. 823, incl. Änderungen durch RdErl. des MK vom 14.4.2010 SVBl. LSA, S. 153, 15.5.2011, SVBl. LSA S. 224 und 22.7.2013, SVBl. LSA S. 227) Ab 01.08.2007 a) für öffentliche Schulen bis Dezember 2016 b) für Ersatzschulen bis auf Weiteres Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen für schulische Projekte zur Förderung der Schulprogrammgestaltung und zur Öffnung von Schule. 1.) Inhaltlich werden vorrangig Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten gefördert: a. Demokratie- und Friedenserziehung (90 v. H.), b. Medienbildung/ -erziehung (80 v. H.), c. Kulturelle Bildung (80 v. H.), d. Historische Bildung (80 v. H.), e. Gesundheitsförderung (80 v. H.), f. Ökologische Bildung (90 v. H.), g. Ökonomische Bildung (90 v. H.). a. Projekte eines Anbieters mit überregionaler Einbindung von Schulen (öffentliche Schulen und Ersatzschulen) b. Projekte im Rahmen der Ganztagsförderung Mittel aus Konz. Abgabe Lotto-Toto: a) Projekte eines Anbieters mit überregionaler Einbindung von Schulen (öffentliche Schulen und Ersatzschulen) 2016: 110.000 € Landesmittel b) Projekte im Rahmen der Ganztagsförderung - öffentliche Schulen - anerkannte Ersatzschulen 500 € bis 5.000 € je Schule x x x x Anerkannte weiterführende Die Zuschüsse für Schulen in freier 10    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK 2.) Darüber hinaus werden Maßnahmen zum Schwerpunkt „Kultur in Schule und Verein“ unterstützt, die eine aktive Beteiligung von Schülerinnen und Schülern beinhalten. Dazu gehören: a. künstlerische Ausstellungen und Kunstprojekte 90 v. H.), b. Veranstaltungen zur Leseförderung (90 v. H.), c. Projekte des Kinder- und Jugendtheaters (90 v. H.), d. Projekte im Bereich der Musik (90 v. H.), e. Multimediaprojekte mit kulturellem Inhalt (90 v. H.), f. Projekte zur Pflege und Vermittlung von Mundarten (90 v. H.), g. Traditions- und Brauchtumspflege (90 v. H.). Die Förderung kann bis zu 80 v. H. bzw. 90 v. H. der förderfähigen Ausgaben betragen. 2013: 86.300,00 € 2014: 61.662,63 € 2015: 221.601,41 € 2016: 259.690,00 € Insgesamt 170.000 € jährlich 500 € bis 5.000 € je Schule x x allgemeinbildende Ersatzschulen, die den Nachweis eines Ganztagsschulangebotes an der Ersatzschule führen, können eigene Projekte durchführen oder an Projekten eines Trägers teilnehmen. Trägerschaft sind abschließend in §§ 18 und 18a SchulG LSA geregelt. Richtlinie zur Förderung außerunterrichtlicher Sportangebote für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen des Landes Sachsen-Anhalt (Förderrichtlinie Schul- und Vereinssport) - RdErl. des MK vom 10. 2. 2007 - 26- 52102 - (SVBl. LSA 2007, S. 116), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.03.2009 (SVBl. LSA 2009, S. 54). seit 2007 Auf Grundlage der Vereinbarung zum Aktionsbündnis Schulsport und Vereinssport 2000 zwischen dem Land Sachsen- Anhalt und dem Landessportbund Sachsen– Anhalt e.V. wird das gemeinsame Ziel, über Arbeitsgemeinschaften Sport in Schule und Verein Schülerinnen und Schülern interessante außerunterrichtliche Sportangebote zu unterbreiten, realisiert. Vor allem für die noch nicht im Vereinssport organisierten Schülerinnen und Es können ergänzend zum unterrichtlichen Sport außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften „Sport in Schule und Verein“ eingerichtet werden. Die Betreuung der AG ist durch eine Sportlehrerin oder einen Sportlehrer, eine Trainerin oder einen Trainer und eine Mittel aus Konz. Abgabe Lotto- Toto: AG Sport in Schule u. Verein Für die Betreuung einer AG- Zeitstunde beträgt die Vergütung 7 Euro und für eine Doppelstunde 10 Euro. Dabei ist eine Doppelförderung auszuschließen. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. keine Lehrplansportart) können die Schulleiterinnen und x x Die Leiterinnen und Leiter der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft können ebenfalls Anträge auf Einrichtung von Sport-AG’s stellen. Die Mittel für diesen Zweck werden zentral im Landesschulamt bewirtschaftet. Die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft sind abschließend in §§ 18 und 18a SchulG LSA geregelt. 11    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Schüler werden so interessante Anreize für eine sportliche Betätigung ermöglicht. Zugleich sollen sie damit an das lebenslange Sporttreiben im Sportverein herangeführt werden. Fachübungsleiterin oder einen Fachübungsleiter zu gewährleisten. Für die Tätigkeit der AG müssen geeignete Sportstätten zur Verfügung stehen. Schulleiter für die Einrichtung einer AG finanzielle Unterstützung zur Beschaffung von Sport- und Verbrauchsmitteln, außer Sportbekleidung, bis zu einer maximalen Höhe von 150 Euro beim Landesschulamt beantragen. Die Kosten für die Sport- und Verbrauchsmittel werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vom Landesschulamt übernommen. Im Schuljahr 2014/15 wurden 1.610 Arbeitsgemeinschaften gefördert. Für das Schuljahr 2015/16 wurden 1.551 Arbeitsgemeinschaften beantragt. Sonstiges – Förderverträge Landesverkehrswacht Sachsen-Anhalt e. V. 2016 bis 2016 Die Vorstände der regionalen Verkehrswachten werden beauftragt, die Termine zwischen den Grundschulen und den Jugendverkehrsschulen zu vereinbaren und die Organisation des Besuchs der Schulklassen in den stationären und mobilen Jugendverkehrsschulen zu übernehmen. Mittel aus Konz. Abgabe Lotto- Toto: Jährlich bis zu 20.000 € x x Die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft sind abschließend in §§ 18 und 18a SchulG LSA geregelt. Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt e. V. 2016 bis 2016 Projekte „Bildende Künstlerinnen und Künstler an Schulen" für das Land Sachsen-Anhalt zu organisieren und durchzuführen. Die Dauer eines Projektes beträgt gewöhnlich 20 Stunden über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten. Mittel aus Konz. Abgabe Lotto- Toto: Jährlich bis zu 20.000 € x x 12    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) öffentliche Schulen freie Schulen Zuständigkeitsbereich MK Friedrich-Bödecker-Kreis Sachsen-Anhalt e. V. 2016 bis 2016 Begegnungen mit zeitgenössischen Jugend- und Kinderbuchautoren an Schulen zu organisieren und durchzuführen. Vorrangig sollen zum einen Autoren mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt vermittelt werden und zum anderen Lesungen für Schülerinnen und Schüler an Grund-, Förder- und Sekundärschulen stattfinden. Mittel aus Konz. Abgabe Lotto- Toto: Jährlich bis zu 30.000 € x x Landesvereinigung für Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt e. V. Beratung und Unterstützung der Schulen, die eine gesunde Schulentwicklung anstreben. Die räumlichen und materiellen Voraussetzungen für die Durchführung des Projekts. Mittel aus Konz. Abgabe Lotto- Toto: Jährlich bis zu 30.000 € x x Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihres Einsatzes an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt (IKT- Richtlinie) EU – ELER-/ und Landesmittelförderung 2014- 2020/2023 (n+3) Ausgehend von den derzeit heterogenen Strukturen der Schul-IKT-Landschaft ist der Aufbau einer homogenen Schul- IKT-Infrastruktur prioritäres Ziel. Diese neue Schul-IKT soll leicht administrierbar, sicher und ressourcenschonend sein und die Pädagogen entlasten. a) IT-Ausstattung von Schulen, die zur Schaffung einer landesweit homogenen Schul-IKT- Architektur führt b) Ausstattung gem. Rahmenempfehlung zur IT-Ausstattung für Schulen aller Schulformen mit Multimedia-Arbeitsstationen und Multimedia- Präsentationsgeräten c) Ausstattung von Schulen aller Schulformen mit Hard- und Softwarelösungen (Peripheriegeräten) a) Fördermittel-Volumen (ELER/ Landesmittel): ca. 13,3 Mio. € b) Anzahl geschätzter Einzelmaßnahmen: ca. 450 c) kalkulatorischer Förderumfang/ Einzelmaßnahme: ca. 30.000,00 € (von Überschreitungen/ Unterschreitungen auf Grund von Schulgröße/ Schulform muss ausgegangen werden)   x x 1 Summe der Anrechnungsstunden im Schuljahr 2015/2016 13    Förderprogramm/ Regelung/Erlass/Sonstiges vom…(auch EU- Förderprogramme) Zeitraum der Gültigkeit (z. B. EU-Förderperiode 2014-2020, seit., bis...) Beschreibung des Förderzwecks/ oder des Regelungsinhaltes Unterstützung der regelhaften personellen/sachlichen/ baulichen Ausstattung (bitte benennen) Beschreibung des Förderumfangs (z. B. Stundenzuweisungen)/ Gesamtvolumen in € (EU- und Landesmittel) Unterstützung für (bitte ankreuzen) Sofern zutreffend: Einschränkungen für freie Schulen (bitte beschreiben) Grund der Einschränkung für freie Schulen (bitte beschreiben) Zuständigkeitsbereich MF öffentliche Schulen freie Schulen Förderung von Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen im ländlichen Raum (STARK III – ELER – Richtlinie) MBI. LSA 05.10.2015 2014-2020 Förderung von Bau-und Ausstattungsinvestitionen bestandsfähiger KiTa und Schulen als Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung. Keine regelhafte Unterstützung EU-Mittel: 86 Mio.€ Landesmittel: 0 € x x noch offen: - ggf. Abzug der energetischen Einsparung von der Fördersumme Vorgaben der EU Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen STARK III EFRE plus –   z.Z. in Erarbeitung 2014-2020 Energetische Sanierung von bestandsfähigen KiTa, Schulen einschließlich der dazugehörigen Sportstätten, Sportstätten mit Nutzungszwecken für die breite Öffentlichkeit, kulturellen Einrichtungen sowie Hochschulgebäude mit dem Ziel der Verbesserung der CO2- Bilanz der Gebäude. Keine regelhafte Unterstützung EU-Mittel: 241 Mio.€ Landesmittel: 124 Mio.€ x x noch offen: - ggf. Abzug der energetischen Einsparung von der Fördersumme Vorgaben der EU