Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4871 05.04.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 06.04.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im Jahr 2015 Kleine Anfrage - KA 6/9040 Vorbemerkung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit 2 Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für das Jahr 2015 stellen eine abschließende Statistik dar; die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. Januar 2016 (Erfassungsschluss). 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 registriert? Wie viele Gewaltdelikte im Themenfeld „Hasskriminalität“, Unterthema „Sexuelle Orientierung“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 registriert? Für das Jahr 2015 wurden in Sachsen-Anhalt 109 politisch motivierten Gewaltstraftaten registriert, die dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität - rechts zugeordnet worden sind. Davon wurde eine Straftat dem Themenfeld „Hasskriminalität - Sexuelle Orientierung “ zugerechnet. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in welchem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmittel etc.) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang /Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus, gegen links, Konfrontation /politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstraftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemitteilung der Polizei? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren, verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, materiellen Schäden, Presseveröffentlichungen sowie Tatverdächtigen und Geschädigten sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Angaben über die polizeilichen Vorerkenntnisse zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse, wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben. 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.