Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4873 05.04.2016 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 06.04.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Bernhard Bönisch (CDU) Liegenschaften des Landes Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 6/9097 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ich bitte um erneute Beantwortung der Fragen aus der Kleinen Anfrage KA 5/7142 bzw. der Drucksache 5/2738 vom 27. Juli 2010. Ich bitte, dabei auch die Liegenschaften der halleschen Hochschulen einzubeziehen. Außerdem bitte ich, solche Liegenschaften einzubeziehen, die im Moment zwar noch genutzt werden, deren momentane Nutzung aber in absehbarer Zeit aufgegeben werden soll. Darüber hinaus bitte ich um eine einfache Übersicht über Liegenschaften, die sich in der Verfügung von Landesbetrieben befinden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. An welchen Standorten in Halle (Saale) verfügt das Land über Liegenschaften , die nicht oder nicht vollständig genutzt werden, mit etwa welchen Hauptnutzflächen? Die standortkonkreten Angaben sind in der beigefügten Übersicht 1 dargestellt. Hier sind lediglich die Flächen der für Verwaltungszwecke in Frage kommenden Gebäude aufgeführt (keine Garagen, Lager- und andere Nebengebäude). Die Liegenschaften der Hochschulen und der Landesbetriebe (LHO-Betriebe) werden von diesen Nutzern selbst verwaltet, so das keine Aussagen zu Teilleerständen von hieraus möglich sind. 2 2. In welchem Zustand befinden sich diese Liegenschaften, sind sie sofort nutzbar, renovierungsbedürftig, sanierungsbedürftig? Die standortkonkreten Angaben des Bauzustandes sind ebenfalls in der beigefügten Übersicht 1 dargestellt. Bei der Beantwortung dieser Frage wurde eine allgemeine Einschätzung differenziert nach sanierungsbedürftig / renovierungsbedürftig / sofort nutzbar vorgenommen . Für die Einschätzung einer möglichen sofortigen Nutzbarkeit ist in Abhängigkeit der Nachnutzung zu sehen, da nutzerspezifischen Forderungen neben der Erfüllung von brandschutztechnischen, statischen und energetischen Voraussetzungen , die Einschätzung der Nutzbarkeit maßgeblich beeinflussen. 3. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung für diese Liegenschaften (Abriss , Veräußerung, Eigennutzung, Vermietung / Verpachtung, keine Pläne )? Angaben zu dieser Frage sind gleichwohl in der Übersicht 1 dargestellt. 4. In welchem Zeitrahmen sollen diese Pläne realisiert werden? Angaben zu dieser Frage sind in der Übersicht 1 dargestellt. Die Realisierung der Umsetzungsplanung spiegelt den derzeitigen Sachstand wider. Es können sich im Zeitverlauf Veränderungen ergeben. 5. An welchen Standorten in Halle (Saale) sind durch das Land Immobilien / Räumlichkeiten und in welchem Umfang (jeweilige Nutzfläche) angemietet ? a) Welche Laufzeit haben die dabei jeweils abgeschlossenen Mietverträge ? b) Wer nutzt die Immobilien / Räumlichkeiten und in welchem Umfang (jeweilige Nutzfläche)? Die vom Land für Verwaltungszwecke angemieteten Immobilien und Räumlichkeiten sind in der Übersicht 2 dargestellt. Bei der Darstellung der Flächen handelt es sich um die vertraglich vereinbarten Mietflächen. Diese beinhalten neben der Nutzfläche auch die sog. Ergänzungsflächen (Verkehrs - und Funktionsflächen). Es sind zudem die vertraglich vereinbarte Laufzeit und der Nutzer abgebildet. Es wurde darüber hinaus um die Erstellung einer einfachen Übersicht der sich in Verfügung von Landesbetrieben befindlichen Liegenschaften gebeten. Diese sind in der Übersicht 3 aufgeführt.