Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4874 05.04.2016 (Ausgegeben am 06.04.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Regionaler Wachstumskern „Fluss-Strom-Plus“ an der Bode Kleine Anfrage - KA 6/9098 Vorbemerkung des Fragestellenden: An der Bode bei Staßfurt werden durch das Projekt „Fluss-Strom-Plus“ alternative Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus Wasserkraft erforscht. Dieses Projekt wird unterstützt durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Ist der Landesregierung das Projekt an der Bode bei Staßfurt bekannt? Die Initiative „Fluss-Strom-Plus“ ist der Landesregierung bekannt. Der innovative regionale Wachstumskern „Fluss-Strom-Plus“ ist ein Bündnis aus 19 Industriepartnern und sieben Forschungseinrichtungen, wobei der größte Teil der Bündnispartner aus Sachsen-Anhalt kommt. Ziel des Bündnisses ist es, die Technologie- und Produktführerschaft im Bereich „Barrierefreie Wasserkraft“ (Wasserkraft ohne Aufstau) in Europa sowie weltweit auf- und auszubauen. 2. Seit wann und mit welcher Dauer wird dort die alternative Gewinnung von Energie aus Wasserkraft erforscht? Die Wurzeln des Bündnisses liegen in dem im Jahr 2007 gegründeten Netzwerk „Technologiekompetenz Fluss-Strom“, dessen Netzwerkmanagement in den Jahren 2008 bis 2011 vom damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (heute: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) im Rahmen des Programms „NEMO - Netzwerkmanagement Ost“ gefördert wurde. Die ZPVP Zentrum für Produkt-, Verfahrens- und Prozessinnovation GmbH in Magdeburg fungierte als Netzwerkmanager und war auch Organisator eines im Jahr 2 2012 initiierten und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Innovationsforums „Fluss-Strom-Plus“. Das Innovationskonzept des Wachstumskerns „Fluss-Strom-Plus“ ist Grundlage für die aktuelle Förderung durch das BMBF. Gefördert werden sechs Verbundprojekte , die in Teilprojekte untergliedert sind. Drei von diesen Verbundprojekten („ÖkoEnergieFluss“, „Technologieentwicklung für kleine Wasserkraftmaschinen “ und „ÖkoZert“) haben einen Bezug zur in der Fragestellung genannten Bode bei Staßfurt, von der ein Teil als Demonstrationsgewässer genutzt werden soll. Hierzu laufen Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt. Die vom BMBF geförderten Verbundprojekte haben eine Laufzeit vom Juli 2015 bis Juni 2018. 3. Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Nein. 4. Welche Leistung haben die dort eingesetzten Turbinen? Der oberen und unteren Wasserbehörde liegen keine Antragsunterlagen vor. 5. Ist die ökologische Durchgängigkeit gewährleistet? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen wird sie erreicht? Wenn nein, wie ist das mit der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie bzw. mit der Wasserrahmenrichtlinie zu vereinbaren? Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Sieht die Landesregierung die Ziele der Fauna-Flora-Habitat- oder der Wasserrahmenrichtlinie als verletzt an? Welche Wirkung entfaltet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Verschlechterungsverbot der Weser in diesem konkreten Fall? Bitte erläutern. Siehe Antwort zu Frage 4. 7. Hält die Landesregierung diese besondere Möglichkeit zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft für zukunftsfähig? Bitte in beiden Fällen begründen . Im Energiekonzept 2030 vom April 2014 bekennt sich die Landesregierung zur Wasserkraft. Dabei wird betont, dass die Nutzung der Wasserkraft sich durch eine hohe Grundlastfähigkeit und Vorhersehbarkeit auszeichnet. Deshalb lohnt sich auch die Nutzung kleinerer Potenziale. Das Land Sachsen-Anhalt fördert zum Beispiel die Forschung an kleinen Strömungskraftwerken. Wasserkraft wird bereits seit Generationen zur Energiegewinnung eingesetzt. In Zukunft wird es vor allem Modernisierungen, aber voraussichtlich kaum Neubauten größerer Wasserkraftwerke geben. Die in Sachsen-Anhalt verteilte installierte Leistung an Stromerzeugung aus Wasserkraft in Laufwasserkraftwer- 3 ken beläuft sich auf eine Summe von 25,4 MW. Wasserkraft hat aufgrund der geringen installierten Leistung und dem nahezu ausgeschöpften Potenzial auch zukünftig keinen großen Stellenwert in der Gesamtenergiebilanz für Sachsen- Anhalt. (Quelle: Abschlussbericht Wissenschaftliche Begleitung der Koordinierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt (ZERE 2015)). Inwieweit durch die Realisierung von Anlagen aus dem Wachstumskern Fluss- Strom-Plus bedeutsame zusätzliche Beiträge geleistet werden können, ist derzeit aufgrund des noch hohen Forschungsbedarfs nicht abschätzbar. Gleichwohl hält die Landesregierung diese besondere Möglichkeit zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft für zukunftsfähig, da damit Produkte für die Energiewende entwickelt werden, die sowohl in Sachsen-Anhalt als auch über den Export in Europa bzw. allgemein weltweit in Regionen mit ungenutztem Wasserkraftpotenzial eingesetzt werden können. 8. Welche möglichen Einschränkungen aus Naturschutzsicht dieser besonderen Möglichkeit der Wasserkraft bestehen generell? Wasserkraftnutzungen sind nur zulässig, wenn sie mit den bestehenden Rechtsvorschriften und insbesondere Habitat- und Artenschutzrecht konform gehen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.