Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/488 17.10.2011 (Ausgegeben am 18.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Keine CO2-Speicherung in der Altmark Kleine Anfrage - KA 6/7184 Vorbemerkung des Fragestellenden: Mit der Presseerklärung vom 13. Juli 2011 stellte das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft klar, dass die Landesregierung keine CCS-Anlagen (auch nicht im Rahmen von Forschungsvorhaben) zulassen wird, bei denen eine Gefährdung für Leib und Leben oder das Ökosystem nicht ausgeschlossen werden kann. Mit der Verabschiedung des CCS-Gesetzes wird den Ländern die Möglichkeit gegeben , die Errichtung von CCS-Anlagen in Teilen des Landes generell auszuschließen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Frage 1: Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Beweis, dass von der CCSTechnologie keine Gefahren für Leib und Leben oder das Ökosystem ausgehen können, auf absehbare Zeit nicht erbracht werden kann? Antwort auf Frage 1: Zur Kohlendioxidspeicherung im tiefen Untergrund gibt es bisher keine Erfahrungswerte . Erst eine mögliche Erprobungsphase könnte zeigen, ob CCS einen wirksamen und wirtschaftlichen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten kann. Als ein wesentliches Element des Sicherheitskonzeptes für einen Kohlendioxidspeicher ist nach dem Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) ein Sicherheitsnachweis vorgesehen . Ob der Nachweis der Langzeitsicherheit erbracht werden könnte, bliebe der Entscheidung in jedem Einzelfall vorbehalten. Ob es in absehbarer Zeit möglich sein wird, Gefahren für Leib oder Leben oder das Ökosystem auszuschließen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Frage 2: Wie wird sich die Landesregierung im Bundesrat zum CCS-Gesetz verhalten? 2 Antwort auf Frage 2: Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid gemäß Artikel 84 Absatz 1 Seite 5 und 6 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen. Die Einberufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht verlangt. Auch Sachsen-Anhalt hat dem Gesetz im Bundesrat nicht zugestimmt. Es wird Nachverhandlungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der Übertragung der Verantwortung vom Betreiber auf die zuständige Landesbehörde nach Abschluss der Stilllegung des Kohlendioxidspeichers. Sowohl im Gesetzgebungsverfahren als auch in Schreiben an die Bundesregierung hat sich die Landesregierung gegen eine alleinige Haftung des jeweiligen Landes für Langzeitrisiken ausgesprochen, weil ein Forschungs - oder Erprobungsprojekt im Sinne des Gesetzes eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt. Frage 3: Schließt die Landesregierung die Errichtung von CCS-Anlagen in Sachsen-Anhalt im Allgemeinen und in der Altmark im Besonderen für diese Wahlperiode generell aus? Antwort auf Frage 3: Zunächst bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung oder der Bundestag nach Artikel 77 Absatz 2 Grundgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Möglicherweise wird das Gesetz auch auf Bundesebene neu überarbeitet. Deutschland ist verpflichtet, die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht umzusetzen. Erst dann können weitere Schritte auf Landesebene erörtert und vollzogen werden. Die Landesregierung wird, wie auch der zitierten Pressemitteilung vom 13. Juli 2011 zu entnehmen ist, keine Technologien in Sachsen-Anhalt zulassen, bei deren Betrieb Gefährdungen für Leib und Leben oder das Ökosystem nicht auszuschließen sind. Dies gilt auch für Forschungsvorhaben. Frage 4: Wann wird die Landesregierung den Ausschluss für die Errichtung von CCS-Anlagen auf Grundlage der Opt-Out-Klausel im CCS-Gesetz mit einem Kabinettsbeschluss untermauern ? Frage 5: Plant die Landesregierung ein entsprechendes Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz ? Wann wird sie dieses dem Landtag zuleiten? Antwort auf Frage 4 und 5: Da der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, stellen sich diese Möglichkeiten momentan nicht. Die Landesregierung wird ihre Meinungsbildung hierzu erst abschließen können, wenn ein mögliches Bundesgesetz in Kraft getreten ist.