Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4885 11.04.2016 (Ausgegeben am 11.04.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Förderkonditionen für Wintersportprojekte im Harz Kleine Anfrage - KA 6/9100 Vorbemerkung des Fragestellenden: Unabhängig vom globalen Klimawandel und den auch in Sachsen-Anhalt sehr milden Wintern der vergangenen Jahre wird vor allem im Ostharz versucht, die Infrastruktur für Wintersportaktivitäten massiv auszubauen. Dieses durchaus zweifelhafte Vorhaben - eine kürzlich veröffentlichte Studie sprach mittel- bis langfristig allen deutschen Wintersportregionen im Mittelgebirgsraum ihre Zukunftstauglichkeit ab - geht mit hohen Kosten für die Kommunen und vor allem für das Land Sachsen-Anhalt einher. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: Einige der bewilligten bzw. gestellten Anträge werden in den Antworten mehrmals aufgeführt. Frage 1: Wie viele Projektanträge aus dem Landkreis Harz, die sich auf die Förderung von Wintersportinfrastruktur beziehen, wurden in den letzten fünf Jahren mit GRW-Mitteln (Förderung der touristischen Infrastruktur) bewilligt? Bitte Projektbezeichnung mit Standort, Gesamtinvestitionsvolumen, die Fördersumme sowie die Förderquote in % aufführen. Ferner die Fördersumme der Höhe nach differenzieren in EU-, Bundes- und Landesgelder. Es wurden keine Projektanträge zur Förderung von Wintersportinfrastruktur aus dem Landkreis Harz in den letzten fünf Jahren mit GRW-Mitteln bewilligt. 2 Mit den GRW-geförderten Infrastrukturvorhaben der Stadt Wernigerode in Schierke („Geländeerschließung Infrastruktur ´Barenberg/Winterberg´ - Sandbrinkstraße /Brücken über die Bode“ und „Errichtung eines Parkhauses am Winterbergtor mit einer integrierten Fußgängerbrücke“, siehe Antwort zu Frage 4) sind grundlegende Voraussetzungen geschaffen worden, um nachfolgende Investitionen in die touristische Infrastruktur als auch im touristischen Gewerbe zu ermöglichen. Diese geförderten Infrastrukturvorhaben sind nicht explizit auf die Entwicklung von Angeboten des Aktivsports und der Erholung ausgerichtet. Frage 2: Wie viele Projektanträge aus dem Landkreis Harz, die sich auf die Förderung von Wintersportinfrastruktur beziehen, liegen derzeit der Landesregierung zur Prüfung vor? Bitte Projektbezeichnung mit Standort, das Gesamtinvestitionsvolumen sowie die beantragte Höhe der Förderung aufführen. Projektbezeichnung mit Standort Gesamtinvestitionsvolumen in Euro Höhe der beantragten Förderung in Euro Errichtung einer Aufstiegshilfe an der Sprungschanze im Zwölfmorgental in Wernigerode 38.220,00 18.200,00 Infrastruktur Wander- und Skigebiet in Schierke 9.992.944,76 8.992.651,00 Eisstadion (Schierke-Arena), 3. Teil in Schierke 720.000,00 480.000,00 Frage 3: Wurden Wintersportprojekte im Landkreis Harz in den letzten fünf Jahren über GRW-Mittel hinaus gefördert? Wenn ja, welche und um welche (Landes)- Förderprogramme handelt es sich hierbei? Projektbezeichnung mit Standort (Landes)-Förderprogramm Eisstadion (Schierke-Arena) in Schierke Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ Teilsanierung der Schanzenanlage Zwölfmorgental in Wernigerode Landesprogramm zur Förderung des kommunalen- und Vereinssportstättenbaus (Richtlinie des Ministeriums des Innern vom 5. Juli 2013) Frage 4: Wie viele Fördermittelprojekte/-anträge wurden im konkreten Zusammenhang mit dem Ort Schierke in den letzten zehn Jahren bewilligt und wie viel Projektanträge liegen derzeit der Landesregierung in Bezug auf Schierke vor? Bitte Projektbezeichnung mit Standort, Gesamtinvestitionsvolumen, die Fördersumme sowie die Förderquote in % aufführen. Ferner die Fördersumme der Höhe nach differenzieren in EU-, Bundes- und Landesgelder 3 Bewilligungen: Fördermittel in Euro Projektbezeichnung mit Standort Gesamt- Investitionsvolumen in Euro Förder- Summe in Euro Förderquote in %1 EU Bund Land Bewilligung in 2007 Bau eines Loipenhauses 345.443,06 280.000,00 81,39 0,00 140.000,00 140.000,00 Bewilligungen in 2010 Kindertagesstätte „Brockenkinder“ Neuinstallation der kompletten Elektroanlage, Wasser- und Abwasserleitungen , inklusive Anschlüsse für die Küche 18.147,92 12.800,00 87,50 0,00 10.971,43 1.828,57 Bewilligung 2011 Geländeerschließung Infrastruktur "Barenberg/Winterberg" - Sandbrinkstraße /Brücken über die Bode 11.916.664,00 10.724.997,60 90,00 0,00 5.362.498,80 5.362.498,80 Bewilligungen in 2012 Errichtung eines Parkhauses am Winterbergtor mit einer integrierten Fußgängerbrücke 13.080.322,10 9.819.388,94 81,15 7.840.990,80 989.199,07 989.199,07 Neubau Konzertmuschel, Kurpark Schierke2 160.000,003 85.560,00 66,66 0,00 42.780,00 42.780,00 Kindertagesstätte "Brockenkinder" 1. Bauabschnitt 441.660,00 294.440,00 66,66 0,00 147.220,00 147.220,00 Änderung altes Heizhaus, Abriss Schornstein 45.000,00 30.000,00 66,66 0,00 15.000,00 15.000,00 Sicherung ehemaliges Hotel "Heinrich Heine" 73.000,00 73.000,00 100,00 0,00 36.500,00 36.500,00 Bewilligungen in 2013 Planung Eisstadion (Schierke- Arena) 695.000,00 463.334,00 66,66 0,00 231.667,00 231.667,00 Ersatzneubau Brücke Eisstadion (Schierke-Arena) 400.000,00 266.000,00 66,66 0,00 133.000,00 133.000,00 Eisstadion (Schierke-Arena) 1. Teil 750.000,00 500.000,00 66,66 0,00 250.000,00 250.000,00 Kindertagesstätte "Brockenkinder" 2. Bauabschnitt 1. Teil 270.000,00 180.000,00 66,66 0,00 90.000,00 90.000,00 Bewilligungen in 2014 Sanierung der Außenfassade der Multifunktionshalle der Schierker Baude 20.085,00 12.200,00 60,74 0,00 0,00 12.200,00 Kindertagesstätte "Brockenkinder" 270.000,00 180.000,00 66,66 0,00 90.000,00 90.000,00 1 Die Förderquote errechnet sich als Quotient aus Fördersumme durch förderfähiges Investitionsvolumen, welches vom Gesamtinvestitionsvolumen differieren kann. 2 Finanzierung mit Drittmittel in Höhe von 31.660,00 Euro 4 2. Bauabschnitt 2. Teil Bewilligungen in 2015 Machbarkeitsstudie "Haus des Gastes" 60.000,00 33.780,00 60,00 0,00 16.890,00 16.890,00 Eisstadion (Schierke-Arena) 2. Teil 5.160.000,00 3.440.000,00 66,66 0,00 1.720.000,00 1.720.000,00 Vorliegende Anträge: Fördermittel Projektbezeichnung mit Standort Gesamt- Investitionsvolumen in Euro Höhe der beantragten Förderung in Euro beantragte Förderquote in % EU Bund Land Ausbau der Kapazitäten einer Hotel -Betriebsstätte 565.000,00 141.250,00 25,00 offen offen offen Errichtung einer Hotel- Betriebsstätte 13.490.000,00 4.482.100,00 33,22 offen offen offen Errichtung einer Betriebsstätte Winterberg Schierke GmbH 15.000.000,00 2.250.000,00 15,00 offen offen offen Infrastruktur Wander- und Skigebiet 9.992.944,76 8.992.651,00 90,00 offen offen offen Abbruch ehemaliges Hotel "Heinrich Heine" 1.000.000,00 666.666,00 66,66 offen offen offen Kindertagesstätte "Brockenkinder" 3. Bauabschnitt 990.000,00 660.000,00 66,66 offen offen offen Eisstadion (Schierke-Arena) 3. Teil 720.000,00 480.000,00 66,66 offen offen offen Frage 5: Welche aktuellen Investitionszahlen liegen der Landesregierung zum Projekt „Winterberg“ vor? Sind nachfolgende Kennziffern korrekt: - Investitionsvolumen private Investoren: 15 Millionen Euro, davon ca. 35 % Landesförderung; - Investitionsvolumen Stadt Wernigerode: 10 Millionen Euro, davon 90 % Landesförderung? Der Landesregierung liegen aus den eingereichten Antragsunterlagen die folgenden Kennziffern zum Projekt „Winterberg“ vor: - Investitionsvolumen private Investoren: 15 Millionen Euro, davon ca. 15 % Landesförderung und - Investitionsvolumen Stadt Wernigerode: 9.992.944,76 Euro, davon 90 % Landesförderung . Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen des Projektes „Winterberg “ auf die gemeinschaftlichen Entwicklungsziele im Harz ein? Besteht die reale Gefahr durch die gegenwärtige Förderpolitik des Landes Sachsen-Anhalt touristische Parallelstrukturen in den Ländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Thüringen zu schaffen, welche zu einem ruinösen Verdrängungswettbewerb führen? Wenn nein, aufgrund welcher datenbasierten Entscheidungsgrundlage lässt sich dies belegen? 5 Das Vorhaben der Stadt Wernigerode zur Erschließung des Gebietes „Kleiner Winterberg “ in Schierke für die ganzjährige aktive Erholung steht im Einklang mit den gemeinschaftlichen Entwicklungszielen im Harz. Das Vorhaben ist nicht allein auf den Wintersport ausgerichtet und bietet den Gästen über das gesamte Jahr Aktivangebote in dem Gebiet. Speziell für den Wintersport wurde bereits im länderübergreifend geförderten „Zukunftskonzept Tourismus Harz 2015“ das Ziel formuliert, dass der Harz zu seinen Mitbewerbern aufschließt und sich als attraktives, trendiges und schneesicheres Ziel für ganz Norddeutschland - sowohl im Bereich alpiner wie auch nordischer Angebote - etabliert. Mit der infrastrukturellen Erschließung des Kleinen Winterbergs von Schierke aus hätte das Skigebiet am Wurmberg das Potenzial, zu einem der TOP- Skigebiete der deutschen Mittelgebirge aufzusteigen und als Leuchtturm das Image des Harzes als alpine Skiregion deutlich zu stärken. Entsprechend wurde Schierke in dem Zukunftskonzept als ein Schwerpunktort für den alpinen Ski benannt. Ein ruinöser Verdrängungswettbewerb ist im Harz nicht zu erwarten. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt sieht in erster Linie Synergien für die alpinen Angebote am Wurmberg und am Kleinen Winterberg. Bezogen auf das Winterhalbjahr 2014/2015 hatte die Destination Harz (November 2014 bis April 2015) rund 860.000 Gästeankünfte mit über 2,5 Mio. Übernachtungen und rund 15 Mio. Tagesgäste.4 Dies ist ein großes touristisches Potenzial, aus dem auch neue touristische Angebote in der Destination ihre Nachfrage beziehen können. Die Destination ist im norddeutschen Raum das am nächsten liegende Mittelgebirge mit einem alpinen Angebot und besitzt insofern für diesen Raum ein Alleinstellungsmerkmal für Tagesausflüge und Kurzreisen. Als Vergleich: Der Thüringer Wald hatte im Winterhalbjahr 2014/2015 rund 540.000 Gästeankünfte mit über 1,6 Mio. Übernachtungen und knapp 7,5 Mio. Tagesgäste .5 Das Gästepotenzial für die Reisegebiete im Harz und in Thüringen aus den Einzugsbereichen für Tagesreisen überschneidet sich nur zu einem kleineren Teil. Zu den regionalwirtschaftlichen Voraussetzungen und Effekten der alpinen Skigebiete im Harz wurden verschiedene Gutachten eingeholt.6 Auf Grundlage der Untersuchungen wird deutlich, dass die Skigebiete im Harz ein ausreichend großes Bevölkerungspotenzial im Einzugsgebiet (Anreise bis zwei Stunden) haben, um ein wirtschaftlich tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Für den Standort Schierke gerechnet sind es rund 5,7 Mio. Einwohner im Einzugsgebiet mit einer Anreisezeit von bis zu zwei Stunden. Daraus lässt sich ein genügend großes Potenzial für den alpinen Wintersport im Harz ableiten. Durch die Verknüpfung der Skigebiete lassen sich erfah- 4 Statistisches Bundesamt, Fachserie 6 Reihe 7.1 Ergebnisse der Monatserhebung im Tourismus, Winterhalbjahr 2014/ 2015, Wiesbaden 2015 sowie Tagesreisen der Deutschen, Grundlagenuntersuchung des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr e.V. an der Universität München (dwif e.V), München 2013 5 Siehe Fußnote 4. 6 Nymoen Strategieberatung Berlin, „Wirtschaftliches Gutachten Natürlich.Schierke“, Berlin 2014 Montenius Consult, „Ganzjahreserlebnisgebiet Winterberg/ Schierke“, Untersuchungen der regionalökonomischen Effekte des geplanten Projektes am Winterberg, Köln/Wernigerode 2015 6 rungsgemäß sogar mehr Besucher generieren, da die Attraktivität der Destination Harz für den Besucher steigt.7 Nach Auskunft des Harzer Tourismusverbandes wird das Projekt am Kleinen Winterberg die ganzheitliche Entwicklung der länderübergreifenden Oberharzregion als umfangreiches Wintersport-, Outdoor- und Wandergebiet unterstützen. Das Skigebiet am Wurmberg konnte in den letzten beiden Jahren aufgrund der professionellen Beschneiungsanlagen gute und durchgängige Betriebszeiten anbieten. Mit dem geplanten alpinen Angebot am Kleinen Winterberg und der Anbindung an den Wurmberg würde das Übernachtungsangebot für das Skigebiet am Wurmberg wachsen. An schneereichen Tagen, an Ferien- und Feiertagen mit guter Wetterlage reichen die Übernachtungs- und Parkplatzkapazitäten in Braunlage schon heute nicht aus. Die „autofreie“ Anbindung in Schierke wird an besucherstarken Tagen die Parkplatzsituation am Wurmberg entlasten und zu einer erhöhten Auslastung der Unterkünfte und ggf. des Parkhauses in Schierke beitragen. Frage 7: Liegt dem Land ein Förderantrag für das geplante Eisstadion in Wernigerode vor und wurde dieser Antrag bereits bewilligt? Wenn ja, von welchem Gesamtprojektvolumen wird ausgegangen und welche Landesförderung ist konkret vorgesehen? Bitte Förderhöhe und Förderquote angeben sowie in EU-, Bundes - und Landesgelder differenzieren. Dem Land liegt ein Förderantrag für das geplante Eisstadion in Wernigerode vor. Die Stadt Wernigerode geht von einem Gesamtprojektvolumen von 7.005.000 Euro aus. Darüber hinaus rechnet die Stadt Wernigerode mit einer Erhöhung des geplanten Kostenvolumens und hat demzufolge im Rahmen der Antragstellung des Stadtumbauprogramms 2016 vorsorglich 720.000 Euro Mehrkosten beantragt. Über die Anträge des Programmjahres 2016 wurde noch nicht entschieden. Fördermittel in Euro Projektbezeichnung mit Standort Gesamt- Investitionsvolumen in Euro Förder- Summe in Euro Förderquote in % EU Bund Land Bewilligungen 2013 Planung Eisstadion (Schierke-Arena) 695.000,00 463.334,00 66,66 0,00 231.667,00 231.667,00 Ersatzneubau Brücke Eisstadion (Schierke-Arena) 400.000,00 266.666,00 66,66 0,00 133.333,00 133.333,00 Eisstadion (Schierke-Arena) 1. Teil 750.000,00 500.000,00 66,66 0,00 250.000,00 250.000,00 Bewilligung 2015 Eisstadion (Schierke-Arena) 2. Teil 5.160.000,00 3.440.000,00 66,66 0,00 1.720.000,00 1.720.000,00 7 Montenius Consult, „Ganzjahreserlebnisgebiet Winterberg/ Schierke“, Untersuchungen der regionalökonomischen Effekte des geplanten Projektes am Winterberg, Köln/Wernigerode 2015 7 vorliegender Antrag Eisstadion (Schierke-Arena) 3. Teil 720.000,00 480.000,00 66,66 offen offen offen Frage 8: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich aus den gegenwärtigen Wintersportinvestitionen der Stadt Wernigerode mittel- bis langfristig Haushaltsdefizite ergeben (Klimaerwärmung, schlechte Orts- und Stationsanbindungen, hohe Energiekosten ), ist ausgesprochen groß. In welchem Maße wird dann die Landesregierung tätig werden, um der Kommune Wernigerode finanziell zu helfen? Welche Vereinbarungen wurden hier konkret getroffen? Die Frage unterstellt ein Entwicklungsszenario, das die Landesregierung nicht teilt. Die Stadt Wernigerode unterstützt mit den Infrastrukturinvestitionen zur Erschließung des Kleinen Winterbergs private Investoren bei der Schaffung touristischer Aktivangebote . Die wesentlichen mittel- und langfristigen Kosten für den Betrieb von Anlagen (Seilbahn) und für die Beschneiung der Skipisten im Winter fallen bei den privaten Investoren an und nicht als Belastung des kommunalen Haushaltes. Es ist die Aufgabe der privaten Investoren, durch die Schaffung marktgerechter Angebote und durch die Sicherung eines hochwertigen Service genügend Gäste für einen Aufenthalt am kleinen Winterberg zu gewinnen, um eine gute Auslastung der Angebote zu erreichen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Verpflichtung des § 98 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), den Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung der Erträge und Aufwendungen auszugleichen , hat die Kommune bei ihren Investitionen unter Wahrung ihrer kommunalen Finanzverantwortung zu entscheiden, ob sie sich eine Investition inklusive Folgekosten im nicht pflichtigen Bereich leisten kann. Insofern muss die Stadt Wernigerode ihre Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung von zusätzlichen Belastungen aus den Wintersportinvestitionen so planen und führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist (§ 98 Abs. 1 KVG LSA). Soweit die Stadt Wernigerode den Haushaltsausgleich entgegen den Grundsätzen des § 98 Abs. 3 KVG LSA nicht erreichen kann, hat sie ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Dieses dient dem Ziel, die künftige dauernde Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Grundsätzlich können leistungsschwache Kommunen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt einen Antrag auf Bedarfszuweisung oder Liquiditätshilfe beim zuständigen Ministerium der Finanzen (MF) beantragen (RdErl. des MF vom 8. Mai 2015 - 27.10611, MBI.LSA S. 290). Zwingende Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Wahrung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Haushaltsführung (§ 98 Abs. 2 KVG LSA), andernfalls ist die Gewährung von Zuweisungen ausgeschlossen. Gemäß Ziffer 4.2 des vorgenannten Runderlasses des MF sind Auszahlungen in den Bereichen des Sports und des Tourismus keine außergewöhnlichen Belastungen und Notlagen. Freiwillige Investitionsentscheidungen begründen auch nach Auffassung des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt keine Zwangslage, die zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Ausgleichsstock berechtigen würde (LVG 10/13, Urteil vom 26. November 2014, Tz. 2.2.2.1.4).