Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/489 17.10.2011 (Ausgegeben am 18.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Sicher mit dem Bus zur Schule Kleine Anfrage - KA 6/7185 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Fragestunde des Landtages von Sachsen-Anhalt erkundigte sich der Abgeordnete Heft am 17. Juni 2010 nach der „Sicherheit im Schülerverkehr“, indem er Bezug auf eine Untersuchung der ADAC-Monatszeitschrift Nr. 6/2010 nahm, in der auf Sicherheitsprobleme bei der Schülerbeförderung hingewiesen wurde. Auf die Frage des Abgeordneten, wie und durch welche konkreten Maßnahmen sich die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den direkt und indirekt Beteiligten und Verantwortlichen bemüht, die notwendige Sicherheit bei der Schülerbeförderung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten, antwortete für die Landesregierung der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Dr. Daehre (CDU). In seiner Antwort führte Minister Dr. Daehre (CDU) dazu unter anderem aus: „das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und das Kultusministerium haben den Landkreisen und kreisfreien Städten, den kommunalen Spitzenverbänden, den ÖPNV-Unternehmen und den Verbänden der Verkehrsbetreiber in Sachsen-Anhalt vorgeschlagen, ein Handlungskonzept „Schulsicherheit“ zu entwickeln. In der gegenwärtigen Etappe wurde der Kontakt zu den Verbänden hergestellt, um einen ersten Rahmen für einen solchen Prozess und seine Strukturierung abzustecken. Unter Wahrung der Zuständigkeiten soll das Konzept in einer weiteren Etappe in großer Runde erarbeitet werden. Ziel sollte sowohl die Verabredung von Qualitätsstandards als auch von Kontrollmechanismen sein, bei deren Anwendung negative Testergebnisse weitgehend ausgeschlossen werden können. In diesem Konzept sollte auch die Initiative des Landeselternrates, das bereits in den Landkreisen Burgenlandkreis und Wittenberg erprobte Konzept der Schulbusbegleitung durch Schülerinnen und Schüler auszuweiten, einbezogen werden.“ 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Schritte hat die Landesregierung seit Juni 2010 bis heute unter- nommen, um mit den o. g. Kooperationspartnern ein Handlungskonzept „Schulsicherheit“ für Sachsen-Anhalt zu entwickeln? Für die inhaltliche Ausgestaltung der Schülerbeförderung sind nach § 71 Absatz 1 SchulG LSA die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung im eigenen Wirkungskreis im Rahmen des SchulG LSA originär zuständig. Deshalb sind Handlungskonzeptionen, die auf die Verbesserung der Schülerbeförderung insbesondere auch im Bereich der Schulbusbegleitung abzielen , von den Kommunen im Rahmen und unter Beachtung ihrer kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entsprechend den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Regionen Sachsen-Anhalts zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund war die von Ihnen zitierte Äußerung von dem Minister a. D., Dr. Daehre, im Landtag so zu verstehen, dass das federführende Kultusministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Projekte, die der Schulbussicherheit dienen, begrüßen und diese unterstützen. Der Minister hat in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung eines Handlungskonzeptes zur Schulbussicherheit unter Wahrung der Zuständigkeiten erfolgen soll. Damit hat er klargestellt, dass die konzeptionell zuständigen Schulträger und kommunalen Spitzenverbände gehalten sind, die Initiative zu ergreifen. Insofern ist auf ein Signal von der kommunalen Seite zu warten. Sobald dieses vorliegt, wird die Landesregierung gern die Plattform schaffen, um gemeinsame Qualitätsstandards und Kontrollmechanismen im Bereich der Schulbusbegleitung zu erarbeiten. Der Landesregierung ist bekannt, dass die Initiative der „Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern (KEG) e. V.“ im Bereich der Schulbusbegleitung seit Jahren unter anderem im Burgenlandkreis erfolgreiche Arbeit leistet und sich der Landeselternrat eine flächendeckende Ausstrahlung dieser Initiative im Land Sachsen-Anhalt wünscht. Mit diesem Verein gab es in dieser Sache seitens der beiden Ministerien inzwischen mehrfach Kontakte auf politischer Ebene und Fachebene. Dabei wurde betont, dass das Kultusministerium und das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bereit sind, Veranstaltungen der Träger der Schülerbeförderung zu begleiten, die auf dieses Ziel ausgerichtet sind. Eine gesonderte Finanzierung durch das Land kommt jedoch nicht in Betracht. 2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass im Handlungskonzept „Schulsicherheit“ angemessene Antworten und Lösungen auf vorhandene Probleme gefunden werden und in welcher Weise beabsichtigt sie dabei bisherige Erfahrungen der Schulbusbegleitung durch Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen? Die punktuellen Erfahrungen der teilnehmenden Schulen lassen den Schluss zu, dass alle Beteiligten von den Wirkungen des Projekts profitieren. Soziale Kompetenzen bei den ausgebildeten Schülerinnen und Schülern werden geför- 3 dert, die Disziplin der Fahrgäste verbessert sich und die Sicherheit in den Bussen wird erhöht (Abnahme der Sachbeschädigungen bei den Verkehrsunternehmen ). Diese Erfahrungen bilden aus Sicht der Landesregierung Ansätze für eine Handlungskonzeption unter den genannten Vorzeichen. 3. Bis wann ist das von der Landesregierung angekündigte Handlungskon- zept „Schulsicherheit“ erarbeitet und welche inhaltlichen Schwerpunkte sowie Ziele werden darin verankert sein? Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 verwiesen. Die Landesregierung kann hier nur eine Anstoßfunktion haben, die sie, wie dargelegt, wahrgenommen hat. 4. Welche Gewichtung sollte nach Meinung der Landesregierung im Hand- lungskonzept „Schulsicherheit“ der Festlegung welcher Standards und welcher Kontrollmechanismen zukommen und wie sowie durch wen soll die Umsetzung des Handlungskonzepts finanziert werden? Generell wird zum Thema Handlungskonzept auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Im Hinblick auf die Finanzverantwortung wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Für den Ausbildungsverkehr erfolgen für die Schulträger einerseits Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes und andererseits Zuweisungen nach dem ÖPNVG LSA. Diese Mittel stehen den Schulträgern auch für das Projekt „Schulbusbegleitung“ zur Verfügung. Da es sich um ein Projekt im Bereich der Verkehrssicherheit handelt, kann die Finanzierung ergänzend aus Lotto-Toto-Mitteln erfolgen. Auch Spenden sind willkommen.