Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/493 18.10.2011 (Ausgegeben am 20.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Zukunft der Mehrgenerationenhäuser in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7186 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Sachsen-Anhalt existieren 25 Mehrgenerationenhäuser, die mit derzeit 40.000 € pro Jahr vom Bund gefördert werden. Das Bundesprogramm läuft spätestens am 31. Dezember 2012 aus. Das Nachfolgeprogramm sieht vor, dass entweder Land oder Kommunen 25 % der Förderung des Bundes (10.000 €) übernehmen sollen. Daneben hat sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im geplanten Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II dafür ausgesprochen , die Gebietsreform in Sachsen-Anhalt (2007) bei der regionalen Verteilung der Mehrgenerationenhäuser gesondert zu berücksichtigen und sich gegen eine Reduzierung der Zahl der Mehrgenerationenhäuser ausgesprochen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wann ist die Landesregierung vom BMFSFJ um ein Votum im Rahmen des Auswahlverfahrens der Mehrgenerationenhäuser der zweiten Programmphase gebeten worden und wie fiel die Reaktion der Landesregierung aus? Die Landesregierung ist bislang nicht gebeten worden, ein Votum im Rahmen des Auswahlverfahrens abzugeben. 2 Frage Nr. 2: Beinhaltete das Votum der Landesregierung eine Stellungnahme der Landkreise ? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage Nr. 1 wird verwiesen. Frage Nr. 3: Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser ein und wie viele Mehrgenerationenhäuser hält sie aus ihrer Sicht für notwendig, um ein flächendeckendes Angebot im Land zu garantieren? Die Mehrgenerationenhäuser leisten mit ihren Angeboten eine wichtige gesellschaftspolitische Arbeit und tragen dazu bei, das generationsübergreifende Miteinander und Füreinander in der Gemeinschaft zu verankern. Die Besonderheit der Mehrgenerationenhäuser liegt in der Bündelung verschiedener Angebote für alle Generationen . Nachbarschaftshilfe, Selbsthilfe, aber auch professionelle Dienste schaffen zusammen ein umfangreiches Angebot für Jung und Alt. Mehrgenerationenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Kommune geworden. Sie können ihre Wirkung allerdings nur als Teil einer lokalen Infrastruktur entfalten. Insoweit gestaltet sich der Bedarf vor Ort sehr unterschiedlich. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt hier die Planungsverpflichtung. Auf der Grundlage des von diesen im Rahmen der Erstausschreibung seit 2006 abgegebenen Votums wird der gegenwärtige Bestand von der Landesregierung als notwendig angesehen. Frage Nr. 4: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die von den Ländern/Kommunen zukünftig geforderte Kofinanzierung aufzubringen? Die Landesregierung hat für die kommenden Jahre einen strengen Sparkurs vorgegeben , der die Aufnahme eines neuen Förderprogramms nur im Rahmen der Erfüllung von Pflichtaufgaben des Landes rechtfertigt. Die Förderung von Mehrgenerationenhäusern ist keine Pflichtaufgabe des Landes, mithin ist auch keine Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser aus Landesmitteln vorgesehen. Insbesondere handelt es sich um eine Aufgabe der kommunalen Ebene, die eine Finanzierung aus kommunalen Mitteln erfordert. Dies kann auch in Form von Sachleistungen oder Personal geschehen. Insofern ist im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens auch zwingend die Finanzierungszusage der Standortkommune gefordert. Nur so können tragfähige Strukturen vor Ort entwickelt und nachhaltig gesichert werden. Frage Nr. 5: Falls eine Kofinanzierung zukünftig nicht möglich sein sollte, welche Folgen würde dieser Umstand auf die Landschaft der Mehrgenerationenhäuser haben? Bei fehlender Kofinanzierung eines Mehrgenerationenhauses ist eine nachhaltige Sicherung und Aufrechterhaltung der Einrichtung nicht möglich.