Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/495 20.10.2011 (Ausgegeben am 21.10.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wagner (DIE LINKE) Umgehungsstraße Naumburg Kleine Anfrage - KA 6/7190 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Im Naumburger Tageblatt/MZ vom 14. September 2011 wird über evtl. fi- nanzielle Hürden beim Bau der Umgehungsstraße Naumburg/Bad Kösen berichtet. a) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung in dieser Hinsicht vor? b) Ist die Finanzierung der Bauabschnitte Hassenhausen/B 88 und B 88/Wethau gesichert? Die B 87, OU Bad Kösen war ursprünglich Bestandteil der Indikativen Liste der Großprojekte des Operationellen Programms Verkehr EFRE Bund 2007 bis 2013. Sie ist in Abstimmung mit dem Bund aufgrund der eingetretenen Verzögerungen im Zuge der Baurechtschaffung (laufende Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht ) aus der EFRE-Förderung in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 genommen worden, da eine Inanspruchnahme der Fördermittel nicht mehr gesichert ist. Eine Einordnung der OU Bad Kösen in die mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 kann ohne EFRE-Mittel, auch vor dem Hintergrund der geänderten Prioritätensetzung des Bundes vom Neubau zur Erhaltung und der Fortführung der Großprojekte B 6n und A 14 Lückenschluss nicht erwartet werden. 2 2. Welche Planungen laufen im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr bzw. dem Landesbetrieb Bau, den Streckenabschnitt B 88/Wethau so zu planen, dass die Streckenführung Wethau mit umfasst? Der mit dem 5. Fernstraßenausbauänderungsgesetz vom Deutschen Bundestag im Jahr 2004 beschlossene Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen enthält keine Ortsumgehung für Wethau im Zuge der B 87. Insofern besteht für das in Auftragsverwaltung des Bundes tätige Land Sachsen-Anhalt kein Mandat zur Planungsaufnahme. Inwiefern es im Rahmen der vom Bund für 2015 beabsichtigten Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes gelingt, die OU Wethau wieder in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufzunehmen, bleibt abzuwarten. Vor dem Hintergrund des bereits im Jahr 1997 abgeschlossenen Raumordnungsverfahrens für die Ortsumgehung Wethau wird herausgestellt, dass das Land an der Ortsumgehung unbedingt festhalten will. 3. Wie sieht der aktuelle Zeitplan der Landesregierung bis zur Fertigstellung der kompletten Umgehungsstraße aus? Die OU Naumburg im Zuge der B 87 befindet sich noch im Planfeststellungsverfahren . Zur Einordnung in das Finanzierungsprogramm wird auf die Beantwortung der Frage 1 zur OU Bad Kösen hingewiesen. Wegen der fehlenden Einordnung der OU Wethau im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen kann kein Termin benannt werden.