Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/504 27.10.2011 (Ausgegeben am 01.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Erosionskataster Kleine Anfrage - KA 6/7197 Vorbemerkung des Fragestellenden: Ministerpräsident Reiner Haseloff erklärte am 13. September 2011 im MDR-Regionalmagazin „Sachsen-Anhalt heute“, dass man „jetzt bei der Fertigstellung eines Erosionskatasters“ sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Seit dem 1. Juli 2010 ist die Einhaltung von Mindestanforderungen, sogenannter Cross Compliance Vorgaben, Voraussetzung für Direktzahlungen aus dem Agrarhaushalt der Europäischen Union an landwirtschaftliche Unternehmen. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2011. Zu den Mindestanforderungen gehört die Berücksichtigung von Einschränkungen der Bodenbewirtschaftung auf erosionsgefährdeten Flächen. Erosionsgefährdete Flächen , auf denen die Mindestanforderungen einzuhalten sind, wurden in SachsenAnhalt nach europäischen Vorgaben und in Abstimmung mit den Nachbarländern ermittelt. Diese Flächen sind im sogenannten Erosionskataster, das EU-weit anzulegen war, verzeichnet. Grundlage der Aufstellung dieses behördlichen Verzeichnisses waren Daten zur Bodenbeschaffenheit , zum Relief der Landschaften, zur Witterung und zu Nutzungen der Böden. 2 Zu den genannten Daten existieren Kartenwerke unterschiedlicher Maßstäbe und unterschiedlichen Alters. Diese Kartenwerke werden laufend fortgeschrieben. Daraus ergeben sich regelmäßig neue Auswertungsmöglichkeiten. Im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen vom 11. September 2011 gewonnene Erkenntnisse zum Auftreten von Erosionen werden insbesondere von der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, dem Landesamt für Umweltschutz und dem Landesamt für Geologie und Bergwesen ausgewertet. Die Ergebnisse sollen zur Ermittlung potenziell erosionsgefährdeter Flächen zusammengeführt werden. Auf diesen Flächen sollen künftig präventive Maßnahmen zum Erosionsschutz vorrangig durchgeführt werden. Diese präventiven Maßnahmen gehen über die o. g. Mindestanforderungen nach der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hinaus. Die Landesregierung beabsichtigt im Sondervermögen Altlastensanierung einen Sondervermögensteil zur „Abwendung von Schäden und Gefahren in Folge von Vernässungen und Erosionen“ einzurichten und finanziell auszustatten. 1. Wie wurden und werden Landwirte und sonstige Wissens- bzw. Erfah- rungsträger vor Ort bei der Erarbeitung des Erosionskatasters einbezogen und wie ist der Stand der Fertigstellung? Die Landwirtschaftsverwaltung Sachsen-Anhalts hat das Erosionskataster in Abstimmung mit den angrenzenden Bundesländern und auf Grundlage methodischer Vorgaben der EU eingerichtet. Die Methodik und die je nach Gefährdungsklasse einzuhaltenden Mindestanforderungen sind mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vorgegeben . Die angewandte Methodik zur landesweiten Ermittlung der potentiellen Erosionsgefährdung durch Wasser folgt der DIN 19708 und nutzt das verfügbare digitale Kartenmaterial des Landes. Bei der Erstellung erfolgte keine Einbeziehung von Landwirten und sonstigen Wissens- bzw. Erfahrungsträgern vor Ort, da bundesweit geltende Vorgaben umgesetzt wurden. Landwirte und Berufsverbände wurden in Informationsveranstaltungen über die Inhalte und Zielstellungen informiert. Seit Mitte Dezember 2009 können sich Landwirte über das Auskunftssystem AgroView-Online im Internet unter www.invekos.sachsen-anhalt.de über die Einstufung ihrer Feldblöcke informieren. Weitere Unterlagen zur Bewertung der Erosionsgefährdung von Böden werden bei den fachlich zuständigen Behörden (Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und Landesamt für Geologie und Bergwesen) geführt. Diese Behörden sind auch in die Erfassung und Bewertung der Erosionsereignisse der 36. Kalenderwoche einbezogen. 3 2. Wie wurden bei der Erarbeitung des Erosionskatasters insbesondere Kenntnisse über die Wirkung bzw. Auswirkungen früherer meliorativer Anlagen und Maßnahmen berücksichtigt? Die o. g. Methodik nach DIN 19708 sieht keine Berücksichtigung meliorativer Anlagen oder meliorativer Maßnahmen vor. Die Erosionsgefährdung wurde daher in Abhängigkeit von den tatsächlich herrschenden naturräumlichen Gegebenheiten abgeleitet. Für dieses Vorgehen spricht auch, dass bundesweit derzeit keine flächendeckenden Karten über meliorative Anlagen oder durchgeführte Maßnahmen vorhanden sind. 3. Welche Rolle hat in den zurückliegenden Jahren, ausgehend vom Ministe- rium für Landwirtschaft und Umwelt, das Wissen um die Bedeutung meliorativer Anlagen und Maßnahmen gespielt, wenn es um Entscheidungsfindungen im Boden- und Wassermanagement und insbesondere bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ging? Bei der Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgte stets eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die hier einbezogenen Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, Unteren Wasserbehörden, Gemeinden und Unterhaltungsverbände haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihres Wissenstandes Zuarbeiten geleistet. Die im Zuge der Beteiligung gegebenen Hinweise zu meliorativen Anlagen und Maßnahmen wurden berücksichtigt .