Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/506 27.10.2011 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 01.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Finanzierung von Bürgermedien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7201 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die unter dem Begriff Bürgermedien zusammengefassten Offenen Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalen Radios dienen der praktischen Vermittlung von Medienkompetenzen und bieten den Bürgerinnen und Bürgern eine einzigartige Plattform medialer Partizipation. Die Bedeutung und die Akzeptanz dieser Medien in der Gesellschaft sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Neben ihren medienpädagogischen Aufgaben nehmen die Bürgermedien auch eine wichtige Funktion als Ausbildungsbetriebe im Medienbereich wahr. Die von der Landesmedienanstalt Sachsen-Anhalt geplanten Kürzungen finanzieller Zuwendungen an die Offenen Kanäle und Lokalen Radios im Land stoßen auf heftige Kritik vonseiten der bürgermedialen Betreiber und stellen den langfristigen und mittelgerechten Betrieb dieser Bürgerplattformen infrage. Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei 1. Wie hoch ist der Anteil der Gelder, die für die Finanzierung von Bürger- medien durch die Landesmedienanstalt in Relation zu den Gesamteinnahmen der Landesmedienanstalt aufgewendet wurde? Bitte Auflistung in Jahresscheiben seit 2005. 2 2. Mit welchen Summen wurden die Bürgermedien in Sachsen-Anhalt durch die Landesmedienanstalt im Einzelnen finanziert? Bitte aufgeschlüsselt auf die sieben Offenen Kanäle und die zwei Nichtkommerziellen Lokalradios und aufgelistet in Jahresscheiben seit 2005. 3. Wie hoch sind die Haushaltsansätze für die sieben Offenen Kanäle und die zwei Nicht kommerziellen Lokalradios im Doppelhaushalt 2012/2013? 4. Wie hoch müsste nach Einschätzung der Landesmedienanstalt die Mit- telaufwendung inklusive der von der Landesmedienanstalt vorgeschlagenen weiteren Mittelakquise durch die Offenen Kanäle und Nichtkommerziellen Lokalradios ausfallen, um eine tragfähige und funktionsgerechte Grundfinanzierung der Bürgermedien in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten ? 5. Welche Geldmittel der Landesmedienanstalt wurden durch die Schließun- gen des Offenen Kanals Wittenberg und des Freien Radios Naumburg frei? 6. Wofür wurden die durch die Schließung des Offenen Kanals Wittenberg und des Freien Radios Naumburg frei gewordenen Mittel verwendet? 7. Wie hoch fällt der Anteil kommunaler Ko-Finanzierung sowie der Drittel- mittelanteil an der Finanzierung der Bürgermedien aus? Bitte aufgelistet in Jahresscheiben seit 2005 und getrennt nach den einzelnen Sendern. Zu Fragen 1 bis 7: Auf die anliegende Stellungnahme der Medienanstalt Sachsen-Anhalt vom 13. Oktober 2011 wird verwiesen. 8. In welchen Fällen wurden bereits zugesagte Mittel der kommunalen Ko- Finanzierung nicht ausgeschöpft und welche Gründe sind dafür bekannt? Zu Frage 8: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen zugesagte Mittel der kommunalen Ko-Finanzierung nicht zustande gekommen sind.