Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/515 01.11.2011 (Ausgegeben am 02.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Edwina Koch-Kupfer (DIE LINKE) Nichtversetzung von Schülerinnen und Schülern Kleine Anfrage - KA 6/7209 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Vorbemerkung: Die Anzahl der nicht versetzten Schülerinnen und Schüler wird durch das Statistische Landesamt im Rahmen der jährlichen Schuljahresanfangsstatistik erhoben. Die erfragten Zahlen für das Schuljahr 2010/11 stehen erst zu Verfügung, wenn die Schuljahresanfangsstatistik für das Schuljahr 2011/2012 vorgelegt wird. Das wird im II. Quartal 2012 sein. Quelle für die Beantwortung der Fragen ist daher die Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2010/2011, die bei den Nichtversetzungen die Situation am Ende des Schuljahres 2009/2010 berücksichtigt. Nicht versetzte Schülerinnen und Schüler werden in dieser Statistik als „Wiederholer“ bezeichnet. Dieser Begriff wird auch bei der Beantwortung der Fragen verwendet. Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler sind an allgemeinbildenden Schulen im Sinnen von § 3 Abs 2 Ziffer 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) am Ende des Schuljahres entsprechend § 34 Abs. 5 SchulG LSA nicht versetzt worden? Bitte nach Schulformen, Schuljahrgang und Geschlecht gliedern . Grundschule Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 3 312 151 4 244 113 Summe 556 264 2 Sekundarschule Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 5 161 54 6 258 80 7 182 70 8 520 192 9 504 230 10 260 109 Summe 1885 735 Gymnasium Schuljahrgang Wiederholer gesamt davon weiblich 5 12 4 6 31 10 7 93 36 8 114 43 9 92 36 10 126 48 11 268 96 12 140 63 Summe 876 336 Gesamtschule Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 5 16 4 6 17 6 7 34 14 8 43 19 9 49 22 10 21 7 11 12 8 12 16 5 13 9 4 Summe 217 89 3 Förderschulen Schuljahrgang Wiederholer gesamt davon weiblich 1 127 38 2 78 25 3 26 5 4 29 8 5 25 5 6 20 4 7 22 2 8 23 7 9 25 8 10 2 1 Summe 377 103 Waldorfschule Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 1 0 0 2 1 1 3 1 0 4 1 0 5 0 0 6 0 0 7 0 0 8 0 0 9 0 0 10 0 0 11 0 0 12 2 0 13 1 1 Summe 7 3 Im Schuljahr 2009/10 wurden insgesamt 3 918 Schülerinnen und Schüler nicht versetzt und mussten im darauf folgenden Schuljahr einen Schuljahrgang wiederholen. In dieser Zahl sind auch die Schülerinnen und Schüler enthalten, für die von den Eltern ein Antrag auf freiwillige Wiederholung eines Schuljahrganges gestellt wurde. (siehe Antwort zur Frage 2) 4 Frage 2: Wie viele Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern haben an allgemeinbildenden Schulen am Ende des Schuljahres 2010/11 die Entscheidung getroffen, den Schuljahrgang freiwillig zu wiederholen? Bitte gliedern wie Frage 1. Grundschule freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 3 142 74 4 125 52 Summe 267 126 Sekundarschule freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 5 20 8 6 14 7 7 6 2 8 16 7 9 70 34 10 55 27 Summe 181 85 Gymnasium freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 5 7 2 6 13 8 7 13 9 8 11 7 9 11 7 10 36 17 11 0 0 12 0 0 Summe 91 50 Gesamtschule freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 5 3 1 6 4 4 7 7 6 8 1 1 9 1 1 10 1 0 11 0 0 12 0 0 13 0 0 Summe 17 13 5 Förderschulen freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 1 15 3 2 34 12 3 3 1 4 9 4 5 1 0 6 2 0 7 1 0 8 11 2 9 7 3 10 2 1 Summe 85 26 Waldorfschule freiwillige Wiederholer Schuljahrgang gesamt davon weiblich 1 0 0 2 1 1 3 0 0 4 0 0 5 0 0 6 0 0 7 0 0 8 0 0 9 0 0 10 0 0 11 0 0 12 2 0 13 0 0 Summe 3 1 644 Schülerinnen und Schüler wiederholten einen Schuljahrgang freiwillig. Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden am Ende des Schuljahres 2010/11 bereits zum wiederholten Mal nicht versetzt? Bitte gliedern wie Frage 1. Für die Beantwortung dieser Frage sind Individualdaten (anonymisierte Schülerdaten ) erforderlich. Da es für die Erhebung derartiger Daten in Sachsen-Anhalt derzeit keine Rechtsgrundlage gibt, kann die Frage nicht beantwortet werden. 6 Frage 4: Wie viele Schülerinnen und Schüler mussten am Ende des Schuljahres 2010/2011 aufgrund ihrer Nichtversetzung ihre bisherige Schulform/ihren bisherigen Bildungsgang verlassen und sind einer anderen Schulform/einem anderen Bildungsgang zugeordnet worden? Bitte gliedern wie Frage 1 sowie zusätzlich angeben, welcher Schulform/welchen Bildungsgang jeweils zugeordnet wurde. Wegen der fehlenden Individualdaten lässt sich diese Frage nicht eindeutig beantworten . In der Schuljahresanfangsstatistik des statistischen Landesamtes gibt es summarische Angaben über die schulische Herkunft von Schülern. So kommen zum Beispiel im 6. Schuljahrgang der Sekundarschule von den 7 749 dort befindlichen Schülerinnen und Schülern 22 aus dem Gymnasium. Ob diese allerdings wegen einer Nichtversetzung an die Sekundarschule wechseln (was nach der VersetzungsVO nicht zwingend erforderlich wäre) oder auf der Grundlage eines Antrags der Eltern , ist aus der statistischen Angabe nicht erkennbar. In den nachfolgenden Übersichten werden daher die Wechsel aus der Grundschule, dem Gymnasium und der Sekundarschule zusammengefasst, bei denen Leistungsprobleme vermutet werden können. Von der Grundschule zur Förderschule für Lernbehinderte Schuljahrgang an der FöSch gesamt davon weiblich 1 9 4 2 123 57 3 113 40 4 131 63 5 147 70 6 36 16 7 1 0 Summe 560 250 Insgesamt wechselten 560 Schülerinnen und Schüler (auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens) aus der Grundschule an die Förderschule für Lernbehinderte . Aus welchen Schuljahrgängen der Grundschule diese Schülerinnen und Schüler kommen, kann nicht eindeutig geklärt werden. Vom Gymnasium an die Sekundarschule Schuljahrgang an der Sekun- darschule gesamt davon weiblich 5 4 1 6 22 10 7 67 26 8 129 63 9 249 127 10 250 93 Summe 721 320 7 Am Ende des Schuljahres 2009/2010 wechselten 721 Schülerinnen und Schüler vom Gymnasium an die Sekundarschule, wobei der Schwerpunkt in den Schuljahrgängen 9 und 10 liegt. Ob der Wechsel mit Nichtversetzungen im Zusammenhang steht, kann aus den Daten nicht entnommen werden. Frage 5: Wie viele Schülerinnen und Schüler haben nach ihrer Nichtversetzung die allgemeinbildende Schule am Ende des Schuljahres 2010/2011 ohne Abschluss verlassen? Bitte gliedern wie Frage 1 sowie zusätzlich angeben, nach welchem Schuljahrgang sie die allgemeinbildende Schule verlassen haben. Aus den vorliegenden Daten kann nur entnommen werden, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die die Schule ohne Abschluss verlassen, nicht, was die Gründe dafür sind. Weiterhin wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen. Frage 6: Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten, die im vergangenen Schuljahr durch die Nichtversetzung von Schülerinnen und Schülern im Schulsystem entstehen? Bitte aufschlüsseln nach Gesamtkosten und Kosten pro nichtversetztem Schüler/nichtversetzter Schülerin, differenziert nach Schulformen. Welche Berechnungsgrundlage verwendet die Landesregierung bei der Bestimmung dieser Kosten? Versetzungen oder Nichtversetzungen sind pädagogische Entscheidungen, die nicht unter Kostengesichtspunkten getroffen werden. Deshalb werden dazu auch keine Berechnungen angestellt. Frage 7: Wie viele Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres 2010/2011 die allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss verlassen haben, wurden einmal oder mehrmals nicht versetzt? Wie hoch ist der Anteil dieser Schülerinnen und Schüler jeweils an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss verlassen haben? Bitte bei der Schülerzahl nach der Anzahl der Nichtversetzungen sowie nach Schulform und Geschlecht gliedern. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.