Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/535 03.11.2011 (Ausgegeben am 03.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Frank Hoffmann (DIE LINKE) Notbremssystem Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) Kleine Anfrage - KA 6/7205 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Bahnstrecken in Sachsen-Anhalt benötigen das Notbremssystem PZB? Alle Strecken in Sachsen-Anhalt, welche mit einer Geschwindigkeit größer als 100 Kilometer pro Stunde befahren werden können, benötigen gemäß EisenbahnBau - und Betriebsordnung (EBO) ein Zugsicherungssystem, zum Beispiel eine punktförmige Zugbeeinflussung (PZB). Strecken mit Geschwindigkeiten bis 100 Kilometer pro Stunde müssen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht mit einem Zugsicherungssystem ausgerüstet sein. Keine der Strecken, für welche das Land Sachsen-Anhalt aufsichtsrechtlich zuständig ist (Regionalnetze, die von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen betrieben werden), benötigt nach derzeit geltender EBO eine Zugbeeinflussung. Bei diesen Strecken handelt es sich um Nebenbahnen, von denen derzeit keine mit einer zulässigen Fahrgeschwindigkeit größer als 60 Kilometer pro Stunde betrieben wird. 2 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zur Abstellung der Mängel an diesen Fahrstrecken eingeleitet und in welchem Zeitraum wird ein entsprechender Maßnahmeplan durch die Deutsche Bahn umgesetzt? Die DB Netz AG hat in ihrem Maßnahmeplan zum Einbau von punktförmigen Zugbeeinflussungsanlagen , für Strecken im Land Sachsen-Anhalt mit einer Geschwindigkeit bis 100 Kilometer pro Stunde, als Ziel das Jahresende 2012 fixiert. In der Verkehrsministerkonferenz am 6./7. April 2011 wurde das Land Sachsen-Anhalt gebeten, nach einer Abstimmung zwischen Bund und Ländern einen Regelungsvorschlag (Änderung der EBO) zu erarbeiten, mit dem Zugkollisionen künftig verhindert werden. Ein solcher Vorschlag liegt jetzt vor. Hierzu konnte auch weitgehend zwischen Bund und Ländern Einigkeit erzielt werden. Danach sollen für Haupt- und Nebenbahnen Zugbeeinflussungen vorgeschrieben werden, wenn auf einer Strecke mehrere Züge gleichzeitig verkehren. Für Nebenbahnen werden in Verantwortung der jeweiligen Eisenbahnaufsicht Ausnahmen ermöglicht.