Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/536 03.11.2011 (Ausgegeben am 03.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jürgen Scharf (CDU) Veränderung in den Geschäftsbereichen Kleine Anfrage - KA 6/7207 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abg. Henke (Drs. 6/418) führt die Landesregierung aus, dass im Ministerium der Finanzen neu das Referat 35, Stiftungsaufsicht über öffentlich-rechtliche Stiftungen des Landes, gebildet wurde. Im Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) vom 20. Januar 2011 heißt es unter § 4 in den Abs. 2 und 3 zu den Stiftungsbehörden: (2) Für staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts ist das Ministerium Stiftungsbehörde , in dessen Geschäftsbereich der überwiegende Zweck der Stiftung fällt. (3) Die Stiftungsbehörde ist zugleich Aufsichtsbehörde, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Verlagerung der Stiftungsaufsicht über öffentlich-rechtliche Stiftungen des Landes in das Ministerium der Finanzen ? Das politische Ziel der Landesregierung, die Aufsicht über die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts im Ministerium der Finanzen zu bündeln, steht unter dem Vorbehalt der Änderung des Stiftungsgesetzes Sachsen-Anhalt und verschiedener Stiftungserrichtungsgesetze. Bis zum Inkrafttreten entsprechender Änderungsgesetze bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeitsregelungen.