Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/563 10.11.2011 (Ausgegeben am 14.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dietmar Weihrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verbringung stabilisierter Abfälle in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7212 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zur Sanierung stillgelegter Deponien in Sachsen-Anhalt wurden bzw. werden auch Abfälle eingesetzt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt 1. Welche Firmen haben seit dem Jahr 2007 Abfallgemische hergestellt (ins- besondere Abfallschlüsselnummern 190203, 190305 und 190307), die dann zur Verwertung auf Deponien verbracht wurden? Folgende Firmen, die durch die obere Abfallbehörde überwacht werden, haben im Land Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2007 zur Verwertung auf Deponien folgende Abfälle hergestellt: Firma Abfallarten Gesellschaft für Aufbereitung und Verwertung mbH 19 03 05 stabilisierte Abfälle 19 03 07 verfestigte Abfälle Sächsische Umweltschutz Consulting GmbH 19 03 05 stabilisierte Abfälle 19 03 07 verfestigte Abfälle Baumann & Burmeister GmbH 19 03 07 verfestigte Abfälle BHT GmbH 19 02 03 vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nicht ge- fährlichen Abfällen bestehen Ingenieurgesellschaft Verfahrens- und Umwelttechnik für komplexe Recyclinglösungen mbH 19 03 05 stabilisierte Abfälle 2 Firma Abfallarten Abfallbehandlungsgesellschaft Mitte mbH 2008 19 02 03 vorgemischte Abfälle, die aus schließlich aus nicht gefährlichen Abfällen bestehen 19 03 07 verfestigte Abfälle 2009 19 03 05 stabilisierte Abfälle 19 03 07 verfestigte Abfälle 2010 19 03 05 stabilisierte Abfälle 2. Auf welchen aktuell in Betrieb bzw. in der Stilllegungsphase befindlichen Deponien in Sachsen-Anhalt wurden seit dem Jahr 2007 Abfälle mit den in Nummer 1 genannten Abfallschlüsselnummern eingesetzt? Wie groß waren die verbrachten Mengen? Auf welchen Deponien sollen diese Abfälle auch zukünftig eingesetzt werden? Auf folgenden Deponien wurden seit 2007 die unter Nummer 1 genannten Abfälle als Deponieersatzbaustoffe eingesetzt: Menge / Jahr [Mg] Deponie Abfallschlüssel 2007 2008 2009 2010 2011 19 03 05 2.789 21.731 44.618 21.127 974Lochau 19 03 07 126.719 300.391 352.097 328.475 - 19 02 03 67.689 96.847 793 - - 19 03 05 - - - - - Freiheit III 19 03 07 - - - - - 19 02 03 77.483 42.702 14.034 13.275 - 19 03 05 - - - - - Griebo 19 03 07 - - - - - 19 02 03 - 4.010 111.373 98.296 - 19 03 05 - - - - - Greppin 19 03 07 - - - - - 19 02 03 8.046 7.384 489 5.378 7.797 19 03 05 403.634 401.201 381.747 348.696 186.091 Hochhalde Schkopau, Altdeponien 19 03 07 149.338 145.740 90.141 139.739 97.468 19 02 03 2.354 3.683 1.096 - - 19 03 05 1.146 73.005 - 1.604 516 Hochhalde Schkopau, Abschnitt 4.5 19 03 07 2.017 96.815 - - - Auf den Deponien Antonie, Hochhalde Schkopau, Greppin und Lochau (nur Abfallschlüssel 19 03 07) ist der weitere Einsatz dieser Abfälle zugelassen. 3 3. Wie beurteilt die Landeregierung die Gefahr, dass langfristig in den Abfallgemischen gebundene toxische Verbindungen, insbesondere Dioxine und Furane aus Filterstäuben von Müllverbrennungsanlagen, freigesetzt werden können? Wurden bzw. sollen Gefährdungsabschätzungen durchgeführt werden? Zunächst ist festzustellen, dass bereits bei einem ordnungsgemäßen Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen, für die die Anforderungen der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) gelten, durch entsprechende Feuerungstemperaturüberwachung und automatische Stützfeuerung die Entstehung von Dioxinen und Furanen im Rauchgas weitestgehend reduziert wird. Darüber hinaus stellt unter anderem die Rauchgasreinigung eine Schadstoffsenke dar. Die mit den Filterstäuben abgeschiedene Dioxinfracht liegt nach bundesweiten Analyseergebnissen zwischen 0,69 μg/kg I-TEF und 0,003 μg/kg I-TEF für verschiedene Filterstäube (Medianwerte, Grundlage ca. 320 Analysen). Der Grenzwert nach der EG-Verordnung 850/2004, ab dem spezifische abfallrechtliche Pflichten der grundsätzlichen Zerstörung von Dioxinen/Furanen im Abfall greifen, liegt bei 15 μg/kg; der Orientierungswert zur Einstufung dioxin- /furanhaltiger Abfälle als gefährlich liegt in Sachsen-Anhalt bei 2 μg/kg. Beim Vergleich der Datengrundlage mit den genannten Wertesystemen wird keine unmittelbare Veranlassung für eine generelle Gefährdungsabschätzung hinsichtlich des Dioxinverhaltens aus Filterstäuben gesehen. Ungeachtet dessen führt das Landesamt für Umweltschutz voraussichtlich bis zum April 2012 eine „Untersuchung von Abfällen aus thermischen Behandlungsanlagen “ durch, die auch Dioxine/Furane umfasst. Im Ergebnis der Untersuchung soll unter anderem die bestehende Datengrundlage für die Einstufung dieser Abfälle anhand der gefahrenrelevanten Abfalleigenschaften verifiziert werden, was auch die Diskussion der Bioverfügbarkeit von im Abfall enthaltenen Schadstoffen umfasst. Durch die nach § 7 der 17. BImSchV vorgeschriebenen Maßnahmen beim Umgang mit Filterstäuben aus der Abfallverbrennung ist eine Freisetzung von Dioxinen/Furanen in die Umwelt grundsätzlich nicht zu besorgen. Dies gilt auch für die anschließende Entsorgung dieser Abfälle im stabilisierten oder verfestigten Zustand auf Deponien oder im Salzgestein. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine langzeitsichere Stabilisierung organischer Schadstoffe grundsätzlich nicht durch Einbindung in eine feste Matrix erreicht wird, ist dennoch ein Austrag von zulässigerweise in Filterstäuben enthaltenen Dioxinen /Furanen in die Umwelt während und nach der Ablagerung auf oder in Deponien nicht zu erwarten. Dafür ist maßgeblich, dass die an feste Abfallpartikel gebundenen Dioxine/Furane kaum löslich sind und im Deponiekörper aufgrund deren Konsistenz und Überbauung kaum verlagert werden. 4 4. Wie viele Kontrollen wurden vonseiten der Landesbehörden durchgeführt (bitte Anzahl, Deponie und Datum angeben) und zu welchen Ergebnissen führten diese Kontrollen? Wurden fehlerhafte Deklarationen und Überschreitungen von Zuordnungskriterien festgestellt? Die behördlichen Überwachungen von Deponien, auf denen der Einsatz der unter Frage 1 genannten Abfälle als Deponieersatzbaustoffe zugelassen wurde, sind nachstehend tabellarisch aufgeführt. Überwachungen in den Jahren 2007 bis 2011 2007 2008 2009 2010 2011 Freiheit II 09.08.2007 26.05.2008 26.06.2008 16.07.2008 12.08.2008 06.11.2008 19.02.2009 29.10.2009 22.07.2010 05.10.2010 14.12.2010 26.01.2011 24.02.2011 15.07.2011 Grube Greppin 09.08.2007 26.05.2008 26.06.2008 16.07.2008 12.08.2008 06.11.2008 19.02.2009 29.10.2009 28.04.2011 07.09.2010 21.10.2010 14.12.2010 26.01.2011 24.02.2011 15.07.2011 Griebo 16.10.2007 26.05.2008 26.06.2008 16.07.2008 12.08.2008 06.11.2008 14.05.2009 22.03.2010 23.08.2010 19.05.2011 05.10.2011 Grube Antonie - - 19.05.2009 26.04.2010 03.11.2010 15.07.2011 15.08.2011 29.08.2011 Hochhalde Schkopau, Altdeponien und DA 4.5 18.04.2007 05.07.2007 30.08.2007 29.10.2007 10.03.2008 22.05.2008 14.07.2008 31.07.2008 30.09.2008 11.11.2008 13.01.2009 19.03.2009 28.05.2009 08.09.2009 16.10.2009 14.12.2009 12.04.2010 05.05.2010 20.09.2010 05.10.2010 04.11.2010 04.02.2011 17.02.2011 28.02.2011 09.05.2011 16.06.2011 22.06.2011 07.09.2011 21.09.2011 04.10.2011 Lochau 13.02.2007 12.04.2007 24.05.2007 13.06.2007 17.08.2007 20.09.2007 22.10.2007 02.11.2007 16.11.2007 30.11.2007 26.03.2008 22.04.2008 19.06.2008 29.07.2008 05.08.2008 13.08.2008 12.09.2008 10.10.2008 28.11.2008 05.03.2009 29.04.2009 24.08.2009 12.10.2009 20.01.2010 08.04.2010 09.06.2010 28.06.2010 06.08.2010 22.09.2010 06.10.2010 24.10.2010 05.11.2010 11.01.2011 25.01.2011 29.03.2011 27.04.2011 25.05.2011 20.06.2011 30.08.2011 19.09.2011 5 Aufgrund der dem Landesverwaltungsamt seit 2010 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Überwachung konnte die Qualität der Überwachungen weiter verbessert werden; etwa in Form stichprobenartiger, behördlich veranlasster Probenahmen unter Bindung privater Labore. In der Gesamtschau dieser Überwachungstätigkeit sind auch fehlerhafte Deklarationen und Überschreitungen von Zuordnungswerten festgestellt worden, denen behördlicherseits entsprechend nachgegangen wurde. 5. Wurde sichergestellt, dass die Abfälle bereits bei Anlieferung die für die Verwertung notwendige Qualität hatten? Die Anforderungen für die Annahme von Abfällen ergeben sich aus der Deponieverordnung (DepV). Im Rahmen der Überwachung der jeweiligen Deponien entsprechend dem Erlass zum Vollzug bei der Überwachung der Entsorgung von Abfällen vom 24. Februar 2009 (MBl. LSA S. 232) wird auch die Einhaltung der Anforderungen an die Annahmekontrolle und die zugehörigen Nachweise geprüft. Dazu gehören auch die Ergebnisse der Untersuchungen, die durch die Abfallerzeuger sowohl nach der jeweiligen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung als auch nach den Anforderungen der DepV durchzuführen sind.