Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/593 16.11.2011 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 16.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Produktives Lernen und weitere Projekte Kleine Anfrage - KA 6/7217 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Klassen im Rahmen des produktiven Lernens wurden an welchen Schulen in den Schuljahren 2006/2007, 2007/2008, 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 eingerichtet? Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden darin jeweils beschult? Bitte gliedern nach Landkreisen, Schuljahrgängen und Schulen sowie die Schülerzahlen getrennt nach Geschlecht angeben. In der nachstehenden Übersicht sind die Angaben zur Beantwortung der Frage zusammengestellt . Es wird darauf hingewiesen, dass der jeweilige Stichtag der Datenerhebung unmittelbar am Schuljahresanfang liegt. Da erst am Ende einer vier- bis sechswöchigen Orientierungsphase die Klassenkonferenz über die endgültige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet, handelt es sich bei den Angaben für den 8. Schuljahrgang um die Anzahl der vorläufigen Aufnahmen, die sich nach Beendigung der Orientierungsphase in fast allen Fällen reduziert. Die Gliederung wurde auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte beschränkt, da die Herausgabe schulbezogener Daten in allen Bundesländern nicht vorgesehen ist. Die Zuordnung der Schulen zu den Landkreisen und kreisfreien Städten ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2 Schuljahr 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Schjgg. 8 Schjgg. 9 Schjgg. 8 Schjgg. 9 Schjgg. 8 Schjgg. 9 Schjgg. 8 Schjgg. 9 Schjgg. 8 Schjgg. 9 Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Anz. Schüler Kreisfreie Stadt, Landkreis, A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . A n z a h l K l a s s e n g e s a m t d a r . w e i b l . Dessau- Roßlau, Stadt 1 18 7 1 24 9 1 25 10 1 21 9 1 22 13 1 16 8 1 18 5 1 17 11 1 26 10 1 15 6 Halle (Saale), Stadt 2 46 6 2 31 6 2 43 6 2 38 6 2 51 12 2 30 7 2 43 12 2 40 14 2 44 13 2 33 12 Magdeburg, Landeshauptstadt 2 42 15 2 36 16 2 43 11 2 37 15 2 36 9 2 32 8 2 38 13 2 28 7 2 54 20 2 34 13 Altmarkkreis Salzwedel 1 18 6 1 23 9 1 23 8 1 18 6 1 16 4 1 18 5 1 22 5 1 10 3 1 19 9 1 10 4 Anhalt-Bitterfeld 1 21 2 1 20 10 1 24 6 1 19 2 1 24 6 1 19 4 1 24 5 1 14 4 1 23 8 1 23 6 Börde 1 17 2 1 19 8 - - - 1 18 1 2 39 9 - - - 1 35 10 1 28 5 2 35 9 2 27 9 Burgenlandkreis - - - 1 19 6 1 22 7 - - - 0 14 3 0 4 1 1 20 5 1 9 2 1 16 4 1 12 4 Harz 2 32 10 2 40 10 2 39 10 2 41 11 2 39 7 2 31 8 1 21 2 2 35 8 1 15 1 1 23 5 Jerichower Land 2 36 8 2 36 15 2 30 9 2 33 10 2 33 13 2 25 10 1 20 4 2 32 13 1 18 3 1 12 4 Mansfeld-Südharz 1 20 3 - - - 1 22 5 1 11 2 1 20 5 1 17 4 Saalekreis 2 39 10 2 39 12 2 43 8 2 38 11 2 45 18 2 34 4 2 34 7 2 39 14 2 33 8 2 26 8 Salzlandkreis 3 59 12 3 50 16 3 50 12 3 55 15 3 44 13 3 48 8 3 56 11 3 47 13 3 41 10 3 48 13 Stendal 1 24 7 1 16 5 1 24 8 1 17 5 1 23 11 1 16 4 1 21 7 1 14 9 1 26 7 1 17 6 Wittenberg 2 37 7 2 44 9 2 40 14 2 31 5 2 37 14 2 37 11 1 24 7 1 29 10 1 24 10 1 18 5 3 Frage 2: Wie viele weitere Projekte, die sich an Schulverweigerer oder Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Sozialproblemen wenden wie z. B. Werk-Statt-Schule, bestanden in den genannten Schuljahren? Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen daran teil? Bitte nach Projekten, Landkreisen, Trägern/Bildungseinrichtungen und Schuljahrgängen/Kursjahren gliedern sowie die Schülerzahlen getrennt nach Geschlecht angeben. Ausgehend von der Einschätzung, dass das umfangreiche und differenzierte Angebot des Regelschulsystems nicht für alle individuellen Problemlagen von Schülerinnen und Schülern ausreichende Lösungen bieten kann, werden neben der besonderen Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ durch das Kultusministerium weitere Ausnahmen von der Regelbeschulung zugelassen. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Maßnahmen, die Möglichkeiten zum individualisierten Lernen und zur individuellen Förderung, Reintegration und Abschlussorientierung bieten. Dies sind insbesondere: • die Reintegrationsklasse (RIK) und • das Projekt Werk-statt-Schule (WsS) Die RIK ist eine Maßnahme des Schulträgers in Kooperation mit dem Kultusministerium und dem Landesverwaltungsamt. Sie ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 7. Schulbesuchsjahres, deren Schulverweigerung zu gravierenden Lerndefiziten führt und die erkennbare Integrationschancen haben. Das Projekt WsS wird in Verantwortung des Schulträgers in Kooperation von Schule und Jugendhilfe durchgeführt. Es ist ein zweijähriges Angebot für Schülerinnen und Schüler, deren Schulverweigerung zur Abschlussgefährdung führt und die durch ordnungsrechtliche und schulische Maßnahmen nicht mehr erreicht werden können. Die Schülerinnen und Schüler müssen bei Aufnahme in das Projekt mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen ihre Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt haben. Bei den folgenden Angaben muss berücksichtigt werden, dass sich aus der Heterogenität der Zielgruppe und den individuellen Bedarfslagen der Schülerinnen und Schüler im Schuljahresverlauf starke Schwankungen der Schülerzahlen ergeben. 4 Kreisfreie Stadt, Landkreis Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Maßnahme 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Bildungseinrichtung/ Träger A rt de r M aß na hm e ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . Magdeburg SEK „J. W. von Goethe“ / IB Magdeburg RIK 17 15 15 11 23 5 14 11 20 17 SEK "J. W. von Goethe"/ Stadt Magdeburg WsS 17 2 20 1 16 6 15 2 24 3 Halle SEK "Kastanienallee" Halle / IB Halle RIK 13 9 11 3 7 4 13 2 12 5 SMAK Halle - Clara Zetkin e. V. RIK 22 5 17 5 26 13 26 10 21 5 Jugendwerkstatt Bauhof Halle WsS 9 0 7 2 8 1 12 0 10 0 Wittenberg SEK "Friedrichstadt" Wittenberg/ Landreis Wittenberg RIK 10 4 10 4 11 5 11 2 10 4 Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler haben am Ende der genannten Schuljahre nach dem Besuch von Klassen des produktiven Lernens die allgemeinbildenden Schulen a) mit einem Hauptschulabschluss, b) mit einem Realschulabschluss, c) ohne Schulabschluss verlassen? Wie viele Schülerinnen und Schüler haben ihre Ausbildung im Berufsvorbereitungsjahr , wie viele in einem Berufsgrundbildungsjahr fortgesetzt? Bitte gesamte Antwort gliedern wie zu Frage 1. In der Übersicht auf der folgenden Seite sind die Angaben zur Beantwortung des ersten Teils der Frage zusammengestellt. Da im Land Sachsen-Anhalt, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine systematische Erhebung von Individualdaten, die einen Rückschluss auf die Schullaufbahn einzelner Schülerinnen und Schüler zulassen , vorgenommen wird, ist die Beantwortung des zweiten Frageteils nicht möglich. 5 Schuljahr 2006/2007 2007/2008 2008/2009 2009/2010 2010/2011 Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit q u a l i f i z i e r t e m H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s A b g a n g s - z e u g n i s q u a l i f i z i e r t e m H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s A b g a n g s - z e u g n i s q u a l i f i z i e r t e m H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s A b g a n g s - z e u g n i s q u a l i f i z i e r t e m H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s A b g a n g s - z e u g n i s q u a l i f i z i e r t e m H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s H a u p t s c h u l - a b s c h l u s s A b g a n g s - z e u g n i s Kreisfreie Stadt, Landkreis i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . i n s g e s a m t d a r . w e i b l . Dessau- Roßlau, Stadt - - 17 7 1 - - - 15 6 9 2 1 - 12 7 4 1 1 1 10 6 5 1 - - 7 3 9 4 Halle (Saale), Stadt 4 - 23 6 10 - 7 2 26 3 10 - 2 - 16 6 9 - 15 8 19 4 9 2 5 - 15 5 13 9 Magdeburg, Landeshauptstadt 4 2 27 8 7 5 8 2 23 10 9 2 2 2 27 6 3 - 2 - 14 3 7 2 3 1 22 7 10 5 Altmarkkreis Salzwedel 1 1 15 5 3 - 1 1 13 4 5 2 1 1 15 2 3 - - - 9 2 8 1 - - 7 3 3 2 Anhalt-Bitterfeld 6 6 10 2 3 1 1 - 18 2 4 - 4 2 12 1 5 1 2 - 10 3 3 1 9 2 9 1 7 4 Börde - - 19 8 - - - - 15 1 - - - - - - 2 2 9 4 17 1 3 1 6 1 12 6 4 1 Burgenlandkreis 2 2 17 3 - - - - 1 - 7 2 - - 3 1 4 - - - 5 2 5 1 - - 6 2 8 2 Harz 1 - 29 5 8 1 14 5 19 3 4 1 4 2 19 2 2 - 3 2 21 4 2 1 1 - 9 1 11 2 Jerichower Land - - 25 8 7 4 1 1 27 7 3 1 - - 17 7 7 1 1 1 21 4 5 2 - - 6 3 3 - Mansfeld-Südharz - - - - 5 - - - 10 2 2 - - - 12 2 7 4 Saalekreis 4 1 12 3 7 1 5 - 27 10 6 2 4 - 18 2 6 1 3 2 26 9 6 2 3 3 15 3 8 1 Salzlandkreis 2 1 42 13 3 1 1 - 46 13 8 3 4 - 27 4 7 2 6 3 20 7 11 3 - - 28 6 11 3 Stendal 4 1 12 6 5 - 3 1 11 3 7 2 1 - 15 4 4 2 - - 12 7 2 - 4 - 10 4 8 3 Wittenberg 5 2 29 5 3 1 - - 24 5 9 2 4 3 26 8 7 1 - - 18 4 6 3 - - 14 4 5 1 6 Frage 4: Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den unter 2. erwähnten Projekten haben am Ende der genannten Schuljahre die Maßnahmen a) mit einem Hauptschulabschluss, b) mit einem Realschulabschluss, c) ohne Schulabschluss verlassen? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben unmittelbar nach Abschluss der Maßnahme eine weiterführende berufliche Ausbildung aufgenommen ? Bitte gesamte Antwort gliedern wie zu Frage 2. Da die Zielgruppe der RIK auf Schülerinnen und Schüler des 5. bis 7. Schulbesuchsjahres beschränkt ist, gehört das Erreichen eines Schulabschlusses nicht zu den unmittelbaren Zielstellungen dieser Maßnahme. Aufgrund der Tatsache, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern das Projekt nicht vollständig abschließt, sondern vielmehr in das Regelsystem zurückkehrt und die Schullaufbahn in Sekundarschulen und in berufsbildenden Schulen fortsetzt, sind die folgenden Angaben über die im Rahmen des Projektes WsS erreichten Hauptschulabschlüsse nur beschränkt aussagekräftig. Da aus diesem Grund keine sachgerechten Rückschlüsse auf den Erfolg der Förderung möglich sind, wird auf die Angaben zu Schülerinnen und Schülern, die die Maßnahme ohne Schulabschluss verlassen, verzichtet. Der Realschulabschluss gehört nicht zu den Zielstellungen des Projektes WsS. Kreisfreie Stadt, Landkreis Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Hauptschulabschluss 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 Bildungseinrichtung/ Träger A rt de r M aß na hm e ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . ge sa m t da r. w ei bl . Magdeburg SEK "J. W. von Goethe"/ Stadt Magdeburg WsS 4 3 2 2 6 5 2 1 3 3 Halle Jugendwerkstatt Bauhof Halle WsS 3 0 2 1 3 0 2 0 4 0 Frage 5: Wie viele Anträge auf Teilnahme an Angeboten des produktiven Lernens lagen zu Beginn der genannten Schuljahre jeweils vor? Wie viele von ihnen mussten aus welchen Gründen abgelehnt werden? Bitte gliedern nach Landkreisen sowie die Schülerzahlen getrennt nach Geschlecht angeben. Die detaillierte Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da aufgrund der Besonderheiten des Aufnahmeverfahrens die dafür erforderlichen Angaben nicht vorliegen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers nicht im Rahmen eines einmaligen Verwaltungsaktes einer Behörde, sondern vielmehr in einem mehrstufigen Entscheidungsprozess, an dem die Schülerin oder der Schüler, dessen Erziehungsberechtigten, die abgebende Schule, die PL-Standortschule, die PL-Lehrkräfte und nicht zuletzt das Landesverwaltungsamt beteiligt sind, entschieden wird. 7 Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in das Produktive Lernen (PL) erfolgte entsprechend den Regelungen der folgenden RdErl. des MK: Schuljahr Gültiger Erlass PL 2006/2007 RdErl. des MK vom 20. Juli 2006 „Modellversuch „Produktives Lernen in Sachsen-Anhalt“ im Schuljahr 2006/2007 (SVBl. LSA S. 217) 2007/2008 RdErl. des MK vom 26. Juni 2007 „Produktives Lernen in SachsenAnhalt “ - Fortführung in Schuljahr 2007/2008 (SVBl. LSA S. 229) 2008/2009 RdErl. des MK vom 22. April 2008 Besondere Klasse in der Sekundarschule „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ im Schuljahr 2008/2009 (SVBl. LSA S. 175) 2009/2010 RdErl. des MK vom 28. Mai 2009 Besondere Klasse in der Sekundarschule „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ ab dem Schuljahr 2009/2010 (SVBl. LSA S. 115) 2010/2011 RdErl. des MK vom 28. Mai 2009 Besondere Klasse in der Sekundarschule „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ ab dem Schuljahr 2009/2010 (SVBl. LSA S. 115), geändert durch RdErl. des MK vom 23. Februar 2010 (SVBl. LSA S. 87) 2011/2012 RdErl. des MK vom 24. März 2011 Besondere Klasse in der Sekundarschule „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ (SVBl. LSA S. 141) Grundsätzlich - und über die Schuljahre unverändert - setzt die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern • die Erreichbarkeit einer PL-Standortschule, • die durch die abgebende Schule nachgewiesene Abschlussgefährdung, • die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und • die persönliche Eignung der Schülerin oder des Schülers voraus. Der Nachweis der Abschlussgefährdung macht, mit Ausnahme von Einzelfallentscheidungen des Landesverwaltungsamtes, als ersten Schritt eine Zuordnung zu einer definierten Fallgruppe erforderlich. Die persönliche Eignung einer Schülerin oder eines Schülers wird im Rahmen eines Aufnahmegespräches und nach Beendigung einer vier- bis sechswöchigen Orientierungsphase endgültig durch Klassenkonferenzbeschluss festgestellt. Bei ihrem Votum lassen sich die in der besonderen Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ eingesetzten Lehrkräfte von der Fragestellung leiten, ob eine erfolgreiche Teilnahme prognostiziert werden kann. Als wesentliche persönliche Voraussetzungen der Schülerin oder des Schülers gelten insbesondere: • Interesse am Produktiven Lernen, • Bereitschaft zur Mitwirkung an individuellen Lernprozessen, • Bereitschaft zur Kommunikation und Interaktion sowie 8 • die Bereitschaft, eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Aufgrund dieser Sachlage und dem Anspruch, dass bei der Entscheidung insbesondere pädagogische Erwägungen und die individuelle Ausgangslage der Schülerin oder des Schülers berücksichtigt werden, werden die zur Beantwortung der Frage notwendigen Angaben nicht von den Schulen abgefordert. Es kann aber festgestellt werden, dass in keinem Fall, bei dem • eine PL- Standortschule erreichbar war, • eine Abschlussgefährdung nachgewiesen wurde, • die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben und • die persönliche Eignung der Schülerin oder des Schülers festgestellt werden konn- te, eine Aufnahme eines Schülers oder einer Schülerin abgelehnt wurde. Vielmehr wurde versucht, möglichst allen Schülerinnen und Schülern, die zur Zielgruppe gehören, dieses besondere Lernangebot zu unterbreiten und ihnen einen Zugang zu ermöglichen . Frage 6: Wie viele Anträge auf Teilnahme an den in Frage 2 erwähnten Projekten lagen zu Beginn der genannten Schuljahre jeweils vor? Wie viele von ihnen mussten aus welchen Gründen abgelehnt werden? Bitte gliedern nach Projekten, Landkreisen und Trägern/Bildungseinrichtungen sowie die Schülerzahlen getrennt nach Geschlecht angeben. Aufgrund der Besonderheiten des Projektes WsS und der RIK, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Die Entscheidungen über die Aufnahme werden unabhängig vom Schuljahresbeginn, in enger Zusammenarbeit aller Verantwortlichen und unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls in einem mehrstufigen Entscheidungsprozess getroffen. Deshalb lassen sie sich nicht aussagekräftig in einer zahlenmäßigen Übersicht abbilden. Frage 7: Welches zahlenmäßige Lehrer-Schüler-Verhältnis wurde in den genannten Schuljahren in den Klassen des produktiven Lernens erreicht? Bitte nach Landkreisen, Schulen und Schuljahrgängen gliedern. Das Lehrer-Schüler-Verhältnis ergibt sich aus der Stundenzuweisung und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Die Lerngruppenbildung hat im konkreten Fall keinen direkten Einfluss auf diesen Wert, da sie bei der Festlegung der Höhe der Stundenzuweisung unberücksichtigt bleibt. Da die Lerngruppenbildung und die Aufteilung der Lehrerwochenstunden in der Verantwortung der jeweiligen Schule liegt, muss die Beantwortung der Frage auf die Darstellung der Maßgaben der jeweiligen RdErl. beschränkt werden. Bei der Festlegung der Höhe der Stundenzuweisung werden immer die Anzahl der Schülerinnen und Schüler am Stichtag der Schuljahresanfangsstatistik zugrunde gelegt. Die in der Tabelle angegebenen Ressourcen wurden den Schulen mit entsprechender Schülerzahl in jedem Fall zur Verfügung gestellt. 9 Lerngruppenbildung und Stundenzuweisung in der besonderen Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ ab Schuljahr 2011/2012 bis einschließlich Schuljahr 2010/2011 Anzahl der Schülerinnen und Schüler Anzahl der zugewiesenen Lehrerwochenstunden Anzahl der Lerngruppen Schülerinnen und Schüler pro Lehrkraft Anzahl der zugewiesenen Lehrerwochenstunden Anzahl der Lerngruppen Schülerinnen und Schüler pro Lehrkraft 7 24 7,3 38,0 4,6 8 26 7,7 38,0 5,3 9 27,5 8,2 38,0 5,9 10 29,5 8,5 38,0 6,6 11 31 8,9 38,0 7,2 12 33 9,1 38,0 7,9 13 34,5 9,4 38,0 8,6 14 36 1 Lerngruppe (mit Ausnah- megenehmigung ) 9,7 38,0 9,2 15 38 9,9 38,0 9,9 16 39,5 10,1 38,0 10,5 17 41,5 10,2 38,0 11,2 18 43 10,5 38,0 11,8 19 45 10,6 38,0 12,5 20 46,5 10,8 38,0 13,2 21 48,5 1 Lerngruppe (jahrgangs- übergreifend) 10,8 38,0 13,8 22 50 11,0 38,0 14,5 23 52 11,1 38,0 15,1 24 53,5 11,2 38,0 15,8 25 55,5 11,3 38,0 1 Lerngruppe (mit Ausnah- megenehmigung ) 16,4 26 57 11,4 57 11,4 27 58,5 11,5 57 11,8 28 60,5 11,6 57 12,3 29 62 11,7 57 1 Lerngruppe (jahrgangs- übergreifend) 12,7 30 76 9,9 76 9,9 31 76 10,2 76 10,2 32 76 10,5 76 10,5 33 76 10,9 76 10,9 34 76 11,2 76 11,2 35 76 11,5 76 11,5 36 76 11,8 76 11,8 37 76 12,2 76 12,2 38 76 12,5 76 12,5 39 76 12,8 76 12,8 40 76 13,2 76 13,2 41 76 13,5 76 13,5 42 76 jeweils eine Lerngruppe im 8. und 9. Schuljahrgang 13,8 76 jeweils eine Lerngruppe im 8. und 9. Schuljahrgang 13,8 10 43 95 11,3 95 11,3 44 95 11,6 95 11,6 45 95 11,8 95 11,8 46 95 12,1 95 12,1 47 95 12,4 95 12,4 48 95 12,6 95 12,6 49 95 12,9 95 12,9 50 95 jeweils eine Lerngruppe im 8. und 9. Schuljahrgang und eine zu- sätzliche Lerngruppe 13,2 95 jeweils eine Lerngruppe im 8. und 9. Schuljahrgang und eine zu- sätzliche Lerngruppe 13,2 Frage 8: Welches zahlenmäßige Lehrer-Schüler-Verhältnis wurde in den genannten Schuljahren in den Maßnahmen der unter 2. erwähnten Projekte erreicht? Bitte nach Projekten, Landkreisen, Trägern/Bildungseinrichtungen und Schuljahrgängen gliedern. In beiden Maßnahmen sind Betreuungsteams tätig. Im Projekt WsS besteht dieses mindestens aus einer Anleiterin oder einem Anleiter für die handwerklich-praktische Tätigkeit, einer Lehrkraft, einer Sozialpädagogin oder einem Sozialpädagogen. Das Betreuungsteam der Reintegrationsklasse besteht aus der Lehrkraft und der Person, die die sozialpädagogische Begleitung absichert. Die Lehrkräfte werden durch das Landesverwaltungsamt ausgewählt und beauftragt. Die Planung des Einsatzes der Lehrkräfte und die Vergabe der Stunden erfolgen unter Berücksichtigung des angemeldeten Bedarfes und der tatsächlichen Anzahl der aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Aufgrund der hohen Variabilität der Schülerzahlen, der speziellen Teamstrukturen und der bedarfsorientierten Bereitstellung von Ressourcen, sind isolierte Angaben zum zahlenmäßigen Lehrer-Schüler-Verhältnis für die oben angegebenen Maßnahmen nicht möglich. Frage 9: Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der Angebote im Rahmen des Produktiven Lernens und deren Erfolg? Welche Schlussfolgerungen zieht sie für deren künftige Entwicklung? Auf welcher Grundlage erfolgt die Bewertung? Die folgende Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Daten, der Erkenntnisse aus der schulfachlichen Begleitung durch die Schulaufsicht und der kontinuierlichen Standortberatung durch Projektmoderatorinnen. Darüber hinaus besteht für die Schulleiterinnen und Schulleiter der PL-Standortschulen im Rahmen von gesonderten Dienstberatungen, die jährlich mit Beteiligung des MK stattfinden, die Möglichkeit, die Entwicklung darzustellen und auf Probleme hinzuweisen. Im Rahmen des im Schuljahr 2003/2004 begonnenen Schulversuches ist es gelungen , die besondere Klasse „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ als eine Form des hauptschulabschlussbezogenen Unterrichtes fest zu etablieren. Durch dieses Angebot, das an 20 Sekundarschulen in allen Regionen des Landes vorgehalten wird, wird eine individuelle Förderung von akut abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern ermöglicht. Die konsequente Veränderung von Lernprozessen, die insbesondere durch die Individualisierung des Lernens, die Veränderung der Rolle der 11 Lehrerinnen und Lehrer und den hohen Praxisbezug erreicht werden konnte, hat zu der hohen Wirksamkeit dieser Lernform beigetragen. Die zur Verfügung stehenden ESF-Mittel wurden zielgerichtet dazu genutzt, die materiellen Rahmenbedingungen an den Schulen zu verbessern und die Lehrkräfte durch Fortbildungs- und Beratungsangebote zu unterstützen. Gemäß Förderrichtlinie können die Schulträger folgende Ausgaben finanzieren: • Ausstattung der Lernwerkstätten mit Lehr- und Lernmitteln, • Ausgaben für Arbeits- und Verbrauchsmaterialien sowie • Fahrtkosten der Schülerinnen und Schüler zu den Praxislernorten. Weitere ESF-Mittel werden für Fahrtkosten der Lehrkräfte zu den Praxislernorten und die Fort- und Weiterbildung genutzt. So konnten durch sechs Projektmoderatorinnen den Standorten kontinuierliche Beratung angeboten, Lehrkräfte berufsbegleitend mit dem Produktiven Lernen vertraut gemacht und für die bereits eingesetzten Lehrkräfte zahlreiche Fortbildungsangebote unterbreitet werden. Ausgehend von der positiven Einschätzung wurde der Schulversuch mit dem Schuljahr 2009/2010 abgeschlossen. In der verbleibenden Zeit der Förderperiode werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Produktive Lernen als wirksame Ergänzung des Regelangebotes fortgeführt werden kann. Ausgehend von der Zielstellung des Landes, die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss zu senken, und den Erfahrungen aus dem Schulversuch, wurden die Voraussetzung für ein verlässliches Angebot geschaffen, das mit dem Regelsystem kompatibel ist und bedarfsorientiert im gesamten Land vorgehalten werden kann. Der aktuelle RdErl. des MK vom 24. März 2011 über die besondere Klasse in der Sekundarschule „Produktives Lernen in Schule und Betrieb“ (SVBl. LSA S. 141) sichert die notwendigen Rahmenbedingungen für das Bildungsangebot und dient als Grundlage für die Qualitätssicherung. Die Regelungen sind durchgängig in der Praxis erprobt und haben sich in der Anwendung bewährt. Die Kontinuität des Angebotes ist gewährleistet. Insbesondere vor dem Hintergrund schwankender Schülerzahlen ist die notwendige Flexibilität gegeben. Durch die fokussierte Zielstellung der besonderen Klasse, akut abschlussgefährdete Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Schuljahren zum Hauptschulabschluss zu führen, besteht die Möglichkeit und die Notwendigkeit, die Ausgestaltung dieses Lernangebotes auf die speziellen Lernausgangslagen abzustimmen und sich auf hauptschulabschlussbezogene Anforderungen zu konzentrieren. Durch Anpassungen der Stundentafel wurde sichergestellt, dass die Gleichwertigkeit des so erreichten Hauptschulabschlusses auch in Zukunft gewährleistet ist. Die Möglichkeit, den Realschulabschluss zu erreichen, gehört zwar nicht zu den vorrangigen Zielen der Schülerinnen und Schüler der besonderen Klasse, bleibt aber durch die Option, an der besonderen Leistungsfeststellung teilzunehmen, gewährleistet. Das Produktive Lernen ermöglicht durch einen veränderten methodischen Zugang zur Bildung eine weitgehende Verbindung zwischen theoretischem Unterricht und einem hohen Anteil praktischer Wissensaneignung. Aufgrund der positiven Ergebnisse der besonderen Klasse Produktives Lernen in Schule und Betrieb, wurde im Schuljahr 2009/2010 ein Schulversuch zur Implemen- 12 tierung von Modulen des Produktiven Lernens ins Regelsystem initiiert. In diesem Schulversuch werden verschiedene Möglichkeiten zur Veränderung der Qualität des Lernens im Regelsystem der Sekundarschule erprobt. Ziel ist es, Elemente des Produktiven Lernens in das Regelsystem zu übernehmen und so den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern durch praxisorientiertes Lernen in der Sekundarschule zu sichern. Die Schulen, die sich am Schulversuch beteiligen, können unter Berücksichtigung des veränderten pädagogischen Ansatzes auf die Gestaltungselemente des Produktiven Lernens zurückgreifen und daraus Module für die Erprobung zusammenstellen . Für Sekundarschulen, die ein Interesse an der Weiterentwicklung ihres pädagogischen Unterrichtskonzeptes durch praxis- und handlungsorientierte Unterrichtsgestaltung haben, bestand die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Schulversuch zu bewerben. Die ausgewählten Schulen wurden bei der Erarbeitung einer schulkonkreten Konzeption durch ein Fortbildungsangebot und zielgerichtete Projektbegleitung unterstützt. Für den Schulversuch stehen darüber hinaus auch zusätzliche Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Der im Schuljahr 2009/2010 an sechs Schulen begonnene Schulversuch wurde im Schuljahr 2010/2011 an diesen Schulen fortgesetzt und zum laufenden Schuljahr auf sieben Schulen erweitert. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Qualität der unter Frage 2 erwähnten Projekte und deren Erfolg? Welche Schlussfolgerungen zieht sie für deren künftige Entwicklung ? Auf welcher Grundlage erfolgt die Bewertung? Die Bewertung der Qualität erfolgt im Rahmen der schulfachlichen Begleitung in enger Kooperation mit den Trägern der Maßnahmen durch das zuständige Referat des LVwA. Bei der Einschätzung sind sowohl die Ausgangsposition der Schülerinnen und Schüler, die erreichten Ergebnisse, aber auch immer die einzelnen Maßnahmen, die zur individuellen Förderung eingeleitet werden, differenziert zu betrachten. Dem folgend wird eingeschätzt: Das Projekt WsS und die RIK nehmen einen festen Platz in der Schullandschaft, besonders im großstädtischen Bereich, ein. In beiden Maßnahmen wird die unmittelbare Zusammenarbeit zwischen den Systemen Schule, Jugendhilfe, freier Bildungsträger und Berufsbildung WsS deutlich. Neben der intensiven Betreuung, die durch die Maßnahmeträger erfolgt, werden alle Unterstützungsmechanismen zur individuellen Förderung koordiniert und wirksam eingesetzt. Eine hundertprozentige Erfolgsbilanz ist nicht zu erwarten, da soziale Einflüsse auch die stärksten Bemühungen negieren können. Die RIK ist in erster Linie darauf ausgerichtet, eine Rückkehr in das Regelsystem auf schnellstem Wege zu ermöglichen. Die sich daran anschließende weitere Betreuung erhöht in hohem Maße die Effektivität der Maßnahme. In einigen Fällen musste die Reintegration durch Maßnahmen der Jugendhilfe ergänzt werden. Auch hier ist die enge Zusammenarbeit von großem Nutzen. Das Projekt WsS hat in seinem Konzept einen hohen Praxisanteil, der bildungsabstinente Jugendliche öffnet und ihnen Perspektiven aufzeigt, mit eigener Hände Arbeit, gekoppelt mit individuell gestaltetem Unterricht, wieder Zielsetzungen zu akzeptieren und die Berufsbildungsreife zu erwerben. Bei der Auswahl der Jugendlichen für dieses Projekt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt geprüft, ob Erfolg versprechende Chancen bestehen . Eine Orientierungsphase hilft dabei. Beide Maßnahmen sind sehr auf die individuellen Bedürfnisse und Besonderheiten der Jugendlichen zugeschnitten und auf die Ausschöpfung der im System möglichen 13 Ressourcen bedacht. Sie tragen in jedem Fall dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu einem erfolgreichen Schulabschluss zu führen bzw. aktiv auf die Anforderungen des Berufslebens vorzubereiten. Damit die Angebote weitergeführt werden können und auch zukünftig als zusätzliche Möglichkeit für besonders schwierige Entwicklungsbiografien zur Verfügung stehen, werden die Bemühungen der Träger zur Weiterführung der Angebote ausdrücklich unterstützt. 14 Anlage Bestand als PL-Standortschule im Schuljahr Landkreis /kreisfreie Stadt Name der Schule 06/07 07/08 08/09 09/10 10/11 Dessau- Roßlau, Stadt SekS An der Stadtmauer Dessau - Sekundarschule Kreuzberge Dessau-Roßlau - - - - Halle (Saale), Stadt Sekundarschule Zeitzer Straße - - - Sekundarschule Halle-Süd - - Sekundarschule Hemingwaystraße - - - Sekundarschule "Heinrich Heine" Halle - - Magdeburg, Landeshauptstadt Sekundarschule "J. W. v. Goethe" Magdeburg Sekundarschule "G. W. Leibniz" Magdeburg Altmarkkreis Salzwedel Sekundarschule "Comenius" Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Sekundarschule Raguhn Börde Sekundarschule Wanzleben Sekundarschule "G. W. Leibniz" Wolmirstedt - - Burgenlandkreis Beuditz-Sekundarschule Weißenfels Harz Bosse-Sekundarschule Quedlinburg - Sekundarschule Burgbreite Wernigerode Jerichower Land Sekundarschule Möckern - Sekundarschule Möser Mansfeld-Südharz Th.-Müntzer-Sekundarschule Sangerhausen - - Saalekreis Borlach-Sekundarschule Bad Dürrenberg Sekundarschule Schkopau Salzlandkreis Sekundarschule Könnern Sekundarschule "A. Schweitzer" Aschersleben Sekundarschule "M. Gorki" Schönebeck Stendal Sekundarschule "Comenius" Stendal Wittenberg Sekundarschule "Heinrich Heine" Wittenberg Sekundarschule Friedrichstadt Wittenberg -