Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/594 16.11.2011 (Ausgegeben am 17.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Vermittlung sonderpädagogischer Kompetenzen in der Lehrerausbildung Kleine Anfrage - KA 6/7218 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist in Deutschland seit März 2009 in Kraft. Auch das Land Sachsen-Anhalt unternimmt Anstrengungen , inklusive Bildungsangebote im Schulwesen einzuführen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Landesregierung unternommen, um die Universitäten anzuhalten, in der ersten Phase der Lehrerausbildung für alle Lehrämter bei den Studierenden Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse zu entwickeln? Mit Beschluss der KMK vom 18. November 2010 werden „Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung“ benannt. Mit der in Sachsen-Anhalt abgeschlossenen Zielvereinbarung zwischen dem Kultusministerium und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-vonGuericke Universität Magdeburg vom 17. Februar 2011, die den Zeitraum bis 2013 beschreibt, wurden erste Schlussfolgerungen aus dem KMK-Beschluss gezogen, die es nun an den Universitäten umzusetzen gilt. 2 Das heißt konkret, dass zukünftig im Lehramtsstudium aller Schulformen - mindestens ein Modul mit einer schulformübergreifenden Einführung in die Päda- gogik sowie - der Erwerb von Kompetenzen in Förder- und Integrationspädagogik einschließlich Diagnostik verbindlich ist. Ziel muss sein, einen pädagogischen Perspektivwechsel zu erreichen, der „die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem und damit auch das gemeinsame zielgleiche oder zieldifferente Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen“ in der allgemein bildenden und berufsbildenden Schule ermöglicht. (vgl. Artikel 24 Absatz 1 VN-BRK) Dazu ist es notwendig, dass an den Universitäten Modulkonzepte erstellt werden, auf deren Grundlage die Lehrkräfte aller Schularten auf den gemeinsamen Unterricht aller Schülerinnen und Schüler vorbereitet werden und Kompetenzen zum Umgang mit unterschiedlichsten Ausprägungen von Heterogenität erwerben. Bei der Konzeption der Module geht es nicht darum, das Studium der verschiedenen förderpädagogischen Fachrichtungen in die anderen Lehramtsstudiengänge zu integrieren . Vielmehr beziehen sich die von Lehramtsstudierenden zu erwerbenden Kompetenzen neben der Zusammenarbeit mit behinderten, von Behinderung bedrohten und benachteiligten Menschen wie z. B. Menschen mit Migrationshintergrund auch auf die Kooperation mit den Bezugspersonen in den zentralen Person-UmfeldSystemen sowie auf die Integration in Schule, Beruf und Gesellschaft. Gegenwärtig arbeiten eigens dafür an den Universitäten gebildete Arbeitsgruppen an der Aufgabe, im Bereich der Erziehungswissenschaften einen gemeinsamen Gestaltungsrahmen vom Zusammenwirken von allgemeiner Pädagogik und Förderpädagogik zu schaffen. Frage 2: Beabsichtigt die Landesregierung, die Prüfungsordnungen für Lehrämter so zu ändern, dass Fragen der Inklusion im Bildungsprozess einen höheren Stellenwert erlangen? Es ist Anliegen der modularisierten Lehramtsausbildung, dass am Ende eines jeden Moduls eine universitäre Prüfung in Form einer sog. Modulprüfung erfolgt. In den universitären Modulprüfungen werden jeweils die im Rahmen eines Modus erworbenen Kompetenzen geprüft. Das heißt, dass in jedem Fall auch die Modulinhalte zum Thema Inklusion im Bildungsprozess geprüft werden. Die Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an allgemein bildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt vom 26. März 2008, zuletzt geändert vom 6. Juni 2011, sieht zudem vor, dass das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit im Unterrichtsfach, unterrichtsfachübergreifend oder aus dem Bereich der Erziehungswissenschaften gestellt werden kann. Insofern ist es auch hier möglich, das Thema Inklusion im Bildungsprozess zu bearbeiten. 3 Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist es nicht notwendig, auf die o. g. Verordnung Einfluss zu nehmen. Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung derzeit die Qualität der Lehramtsausbildung an den Universitäten in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse ein? Welchen Umfang nehmen derzeit dazu geeignete Studienangebote in Relation zum gesamten Lehrangebot an? Bisher wird die Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse in den Studienprogrammen nicht explizit ausgewiesen, sondern sie erfolgt immanent im Bereich der Erziehungswissenschaften und im Bereich der Fachdidaktiken. Dadurch lässt sich der Umfang auch nicht beziffern. Um zukünftig dazu Auskunft geben zu können, sind die im Rahmen der Umsetzung der Zielvereinbarung gebildeten Arbeitsgruppen in den Universitäten angehalten, konkrete Modulangaben zu Zielen des Moduls, zu den zu erwerbenden Kompetenzen und zu den zu vermittelnden Inhalten zu erstellen. Unabhängig davon gibt es im laufenden Studienprogramm Lehrveranstaltungen zu folgenden Themen: - Soziale Ungleichheit im Kinder- und Jugendalter, - Sozialisationsprobleme von Kindern und Jugendlichen, - Montessoripädagogik und Inklusion, - Inklusion und Binnendifferenzierung, - Heterogenität als Herausforderung und - Theorien und Konzepte der Schulentwicklung. Frage 4: In welchem Umfang können von den Lehramtsstudierenden (außer sonderpädagogische Lehrämter) Schulpraktika u. a. praxisverbundene Studienangebote an Förderschulen bzw. in integrativen Bildungsformen an Regelschulen genutzt werden? In welchem Umfang wird davon Gebrauch gemacht? An ca. 65 % der Schulen Sachsen-Anhalts wird der gemeinsame Unterricht realisiert, wobei er auch an diesen Schulen nicht unbedingt in allen Jahrgangsstufen oder in allen Klassen erfolgt. Die Lehramtsstudierenden haben natürlich die Möglichkeit, an diesen Schulen sowohl das Orientierungspraktikum als auch die Blockpraktika zu absolvieren. In welchem Umfang es der Schulleiter den Lehramtsstudierenden ermöglicht, diese Klassen zu besuchen bzw. inwiefern auch die Lehramtsstudierenden den Einsatz in diesen Klassen einfordern, ist statistisch nicht erfasst. 4 Frage 5: Welche Angebote bestehen in der zweiten Phase der Lehrerausbildung zur Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse in allen Lehrämtern? Für alle Lehrämter ist zum angefragten Sachverhalt das Modul „Diagnostizieren, Fördern und Beurteilen“ verpflichtend zu belegen. Darüber hinaus wird derzeit ein „Lehramtsübergreifendes Seminarmodul“ zur integrativen Förderung im gemeinsamen Unterricht der Lehrämter an Grundschulen und Sekundarschulen erprobt. Als besonderes Qualifizierungsziel steht für die Auszubildenden des Lehramtes an Grundschulen der Erwerb von Basiskompetenzen für die Tätigkeit im gemeinsamen Unterricht in Bezug auf den Umgang mit unterschiedlichen Förderbedarfslagen im Mittelpunkt. Durch eine erste Begegnung mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten werden Einblicke in sonderpädagogische Handlungsfelder und Förderstrategien ermöglicht. Frage 6: Wie viele Referendarinnen und Referendare/Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter leisten derzeit ihr Referendariat im Bereich integrativer Bildungsformen an Regelschulen? Bitte nach Lehrämtern gliedern. Grundsätzlich sind alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an ihren Ausbildungsschulen in die dort jeweils gegebenen inklusiven Bildungsangebote eingebunden. Insbesondere sind alle Anwärterinnen und Anwärter, die in der flexiblen Schuleingangsphase arbeiten, mit integrativem Unterricht konfrontiert, da meist dort erst die Entscheidung über integrative Beschulung getroffen wird. Für den Bereich Grundschule kann zudem derzeit folgender Stand konstatiert werden : Im Rahmen eines Projektes zum Thema „Schritte zu inklusiven Bildungsangeboten“ arbeiten je zwei Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst als Multiplikatoren an beiden Seminarstandorten aus dem Grundschul- und Förderbereich in einer Grundschulklasse im „gemeinsamen Unterricht“. In diesem Projekt werden die Anwärterinnen und Anwärter , Mentorinnen und Mentoren sowie Schulleiterinnen und Schulleiter gezielt beraten und unterstützt. Weiterhin war eine Lehramtsanwärterin an ihrer Ausbildungsschule in den „Modellversuch - Integrationsklassen des Landes Sachsen-Anhalt“ einbezogen. Der Modellversuch wird derzeit evaluiert. Die Erkenntnisse aus dem Modellversuch und der bisherigen landesweiten Entwicklung für den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und die Einrichtung von Rahmenbedingungen sollen an Schulen der Sekundarstufe I genutzt werden. Nach Evaluation der o. g. Projekte und Austausch der Erfahrungen zu den bisherigen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen des hier in Rede stehenden Sachverhalts ist generell eine Einbeziehung der anderen Lehrämter vorgesehen. 5 Frage 7: Welche Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte bestehen derzeit für Lehrkräfte zum Erwerb von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse? In welchem Umfang werden sie derzeit genutzt? Lehrkräfte welcher Grundausbildung nutzen sie? Im laufenden Schuljahr wird am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) ein Weiterbildungskurs 11W023001 „Verhaltensgestörtenpädagogik “ mit 18 Teilnehmenden durchgeführt, von denen acht nicht aus dem Förderschulbereich stammen (Grundschule/ Sekundarschule) und im Besonderen ihre sonderpädagogischen Kompetenzen erweitern. Es handelt sich hierbei um einen Weiterbildungskurs , der ca. 200 Stunden umfasst und mit einer Hausarbeit und einer Prüfung zum Erwerb der Unterrichtserlaubnis abschließt. Darüber hinaus begann mit dem Schuljahr 2011/2012 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ein berufsbegleitender Weiterbildungsstudiengang „Integrationspädagogik “ mit insgesamt 28 Lehrkräften aus allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen. Nach drei Schulhalbjahren erfolgt eine staatliche Abschlussprüfung durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung - Landesprüfungsamt für Lehrämter. Frage 8: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Schuljahr 2010/2011 zur Entwicklung und Vertiefung von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse angeboten? In welchem Umfang wurden sie genutzt? Bitte das Verhältnis Platzkapazität und Belegung angeben. Lehrkräfte welcher Grundausbildung nahmen daran teil? Bitte die gesamte Antwort gliedern nach zentralen, regionalen und schulinternen Fortbildungsangeboten. Fortbildungsveranstaltungen zur weiteren Professionalisierung von Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden zur Thematik der integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse landesweit, regional und schulintern angeboten und durchgeführt. Hinzu kommen die durch den Europäischen Sozialfonds zusätzlich geförderten Fortbildungskurse. Im Schuljahr 2010/2011 wurden explizit zu o. g. Themen insgesamt 87 regionale Fortbildungen mit 1 263 Teilnehmenden und zehn landesweite mit 167 Teilnehmenden durchgeführt. Die Anzahl der schulinternen Lehrerfortbildungen zu spezifischen sonderpädagogischen Themen beläuft sich auf 83 Veranstaltungen (33 an Grundschulen , 33 an Förderschulen, acht an Sekundarschulen, sieben an Gymnasien, zwei an berufsbildenden Schulen). Für das Schuljahr 2011/2012 sind mit aktuellem Arbeitsstand 28. Oktober 2011 bisher 44 schulinterne Lehrerfortbildungen zu sonderpädagogischen Themen geplant (24 an Grundschulen, 14 an Förderschulen, zwei an Sekundarschulen, drei an Gymnasien, eine an der BbS). Seit dem Schuljahr 2009/2010 finden landesweite Fortbildungskurse für Grund- und Förderschullehrkräfte für integrative Lehr- und Lernprozesse zum Verhindern von 6 Schulversagen statt (ESF-finanzierte Fortbildungen im Projektzeitraum 1. August 2009 bis 31. Juli 2013). Gegenwärtig läuft nunmehr der dritte Fortbildungskurs, an welchem jeweils 75 Lehrkräfte (ca. ein Drittel Förderschullehrkräfte und zwei Drittel Grundschullehrkräfte) teilnehmen. Diese einjährigen Fortbildungskurse umfassen jeweils 150 Stunden und zielen auf eine gemeinsame Unterrichtsgestaltung von Lehrkräften der Grundschule und der Förderschule in heterogenen Lerngruppen, um Integration zu bewirken, Schulversagen zu verhindern, den Übertritt für ein erfolgreiches Weiterlernen in den weiterführenden Schulen vorzubereiten und somit den Weg zu einer inklusiven Bildung zu öffnen. Das beinhaltet die Weiterentwicklung von Kompetenzen bei Lehrkräften zur integrativen Förderung und individuellen Lernunterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Förderschwerpunkten. Die „Fortbildungsmaßnahme für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grundschulen zu Fragen der inklusiven Bildung und Erziehung“ wurde mit insgesamt 94 Schulleiterinnen und Schulleitern von Grundschulen von September 2010 bis Oktober 2011 durchgeführt. Hierbei wurden insbesondere Aspekte zur Diagnostik und Förderung von Lernvoraussetzungen, zum gemeinsamen Unterricht, zur inklusiven Grundschule , zur Förderplanarbeit und zur Organisation individualisierter Lernprozesse thematisiert . Durch die Qualifizierungsinitiative zur Professionalisierung schulischer Führungskräfte im Rahmen der Implementierung der Schuleingangsphase in Sachsen-Anhalt findet das Thema „Integrativer Unterricht“ partiell Berücksichtigung. Die Kurse der Qualifizierungsinitiative , an denen 581 Schulleiter/innen und 581 Steuergruppenleiter /innen aus Grundschulen sowie Förderschulen Sachsen-Anhalts teilnehmen, finden seit Juni 2010 statt und sind bis Dezember 2014 geplant. Der landesweite Fortbildungskurs für Sekundar- und Förderschullehrkräfte zur Gestaltung und Durchführung des gemeinsamen Unterrichtes findet seit März 2011 mit 105 Sekundarschul- und Förderschullehrkräften sowie Lehrkräften aus dem berufsbildenden Bereich statt. Zwei weitere Kurse für je 120 Lehrkräfte sind geplant (Projektzeitraum bis Juli 2013). Die Ziele des Kurses orientieren sich vornehmlich an folgenden Schwerpunkten: - Erwerb von Kompetenzen zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse (gemein- samer Unterricht) an Sekundarschulen, - Kompetenztransfer zwischen Förderschul- und Sekundarschullehrkräften, - Gestaltung des Übergangs Schule - berufliche Ausbildung und - Multiplikatorenfunktion der teilnehmenden Lehrkräfte. Gegenwärtig findet auch der spezifische landesweite Fortbildungskurs für Förderschullehrkräfte zur unterstützenden Tätigkeit in den Förderschwerpunkten Hören, Sehen und körperliche und motorische Entwicklung statt. An diesem Kurs nehmen 60 Förderschullehrkräfte der regionalen Förderzentren teil. Ziel ist es, Kompetenzen in den o. g. Förderbereichen zu erwerben, um in der Region die Tätigkeit der überregionalen Förderzentren in der Diagnostik sonderpädagogischer Förderbedarfslagen und bei der Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts zu unterstützen. 7 Im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vertiefung von Kompetenzen und Fertigkeiten zur integrativen sonderpädagogischen Förderung sowie zur Gestaltung inklusiver Bildungsprozesse bei Lehrkräften sowie Schulleiterinnen und Schulleitern seien weitere Seminare und Workshops innerhalb anderer ESF- Kurse benannt, in denen unter anderem Themen der Integration/Inklusion, Gelingensbedingungen der integrativen/inklusiven Bildung, der Arbeit mit Individualplänen bzw. Erfahrungen und Auswertung zum Modellversuch „Grundschulen mit Integrationsklassen“ mit Lehrkräften und Schulleiterinnen und Schulleitern sowie explizit an Fachmoderatorentagen bearbeitet worden sind. Gerade durch die spezifische Fortbildung der Fachmoderatoren und Fachmoderatorinnen erfolgt durch deren Multiplikatorenwirkung eine breite Thematisierung in den Regionen. Weiterhin haben das Kultusministerium und das Ministerium für Gesundheit und Soziales für den Zeitraum 2007 bis 2013 im Rahmen des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs ein Programm zur Bildung von „Regionalen Netzwerken gegen Schulversagen“ initiiert. Frage 9: In welcher Form werden diese Fortbildungsangebote evaluiert? Zu durchgeführten schulinternen Lehrerfortbildungen (SchiLf) liegen Erfahrungsberichte vor, die evaluatorischen Charakter tragen. Für die Fortbildungsformate „Tagesveranstaltung “ und „SchiLf“ sind vom Fachbereich des LISA spezifische Evaluationsbögen entwickelt worden, die erstmalig im Schuljahr 2011/2012 zum Einsatz kommen . Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere im Rahmen der regionalen Lehrerfortbildung (zumeist Nachmittagsveranstaltungen) sind bisher nicht durch Evaluationsbögen evaluiert worden. Rückmeldungen zur Wirksamkeit und Nachhaltigkeit solcher Lehrerfortbildungsveranstaltungen erfolgen durch die Fachmoderatorinnen und Fachmoderatoren durch einen vom Fachbereich entwickelten Fragebogen zum „Tätigkeitsbericht für das Schuljahr...“. Mit diesem werden auch Evaluationsaspekte abgefordert . Es obliegt der Fachmoderatorin bzw. dem Fachmoderator, welche Evaluationsinstrumente sie/er hierfür einsetzt. Bezüglich der modularisierten landesweiten und durch die EU geförderten Kurse werden verschiedene Evaluationsinstrumente in unterschiedlichem Umfang genutzt, die sich drei Kategorien zuordnen lassen: • Kurzfeedback als Ergebnisevaluation jedes Moduls • Verlaufsevaluation durch Bewertung der Prozess- und Strukturqualität des Kurses (mittels Evaluationsbögen) • Ergebnisevaluation zum Wissens- und Kompetenzzuwachs der Lehrkräfte (mittels Evaluationsbögen). Die Evaluationsergebnisse und entsprechende Hinweise aus den Evaluationsbögen gehen in die Gestaltung der Kurse ein. 8 Frage 10: Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit dieser Angebote ein? Welche Schlussfolgerungen zieht sie derzeit? Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, das Thema der „inklusiven Bildung“ in den Bereichen der Lehrerausbildung der ersten und zweiten Phase sowie in der Lehrerfort - und -weiterbildung weiter auszubauen und den Unterricht im Regelschulsystem schrittweise stärker auf eine individuelle Förderung auszurichten. Insofern sind Lehrerfortbildungen und Lehrerweiterbildungen zur Weiterentwicklung der Kompetenzen der Lehrkräfte im Bereich der individuellen und bedarfsgerechten Förderung notwendig, damit die Lehrkräfte professionell mit der Heterogenität der Lerngruppen umgehen, individuelle Förder- und Forderbedarfe identifizieren und darauf abgestimmte individualisierte Lernprozesse und kooperative Lernformen gestalten können. Bisherige Fort- und Weiterbildungsangebote sind wirksam, reichen jedoch quantitativ noch nicht aus. Es gilt perspektivisch bedarfsgerechte Lehrerfort- und Lehrerweiterbildungen vorzuhalten , insbesondere zur Stärkung der Einzelschule vor Ort. Schulformübergreifende Fortbildungskurse, in denen Lehrkräfte aus Grundschulen und Sekundarschulen mit Förderschullehrkräften gemeinsam qualifiziert werden, haben sich besonders bewährt . Dieses Kursformat soll daher weiter vorgehalten werden.