Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/604 25.11.2011 (Ausgegeben am 30.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Gemeindliches Einvernehmen bei Investitionsvorhaben in der Tierhaltung Kleine Anfrage - KA 6/7230 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Für die Beantwortung der Fragen sind die derzeit in Sachsen-Anhalt laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ausgewertet worden. Ab einer Tierplatzzahl von 15.000 Legehennen, 30.000 Junghennen oder Masthähnchen, 1.500 Mastschweinen oder 560 Sauen ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgeschrieben in der Zuständigkeit der Landkreise. Bei mehr als 40.000 Legehennen, Junghennen oder Masthähnchen , 2.000 Mastschweinen oder 750 Sauen ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Landesverwaltungsamt durchzuführen . Bei einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens, wird durch die jeweilige Genehmigungsbehörde die Rechtmäßigkeit überprüft. Wird die Versagung als rechtswidrig beurteilt, wird die Gemeinde aufgefordert, nochmals zu entscheiden. Bleibt die Gemeinde bei der als rechtswidrig beurteilten Versagung, hat die zuständige Genehmigungsbehörde, Landkreis oder Landesverwaltungsamt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. 1. Wie viele Investitionsvorhaben zur Errichtung von Geflügel- oder Schwei- neaufzuchtanlagen bzw. entsprechende Mastanlagen befinden sich derzeit im Land in der Planungs- und Vorbereitungsphase? Derzeit laufen 23 Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz in Sachsen-Anhalt, davon 17 Verfahren beim Landesverwaltungsamt und sechs Verfahren bei Landkreisen. 2 2. Bei wie vielen geplanten Anlagen haben Gemeinde- oder Stadträte kein gemeindliches Einvernehmen hergestellt bzw. beschlossen? In acht Fällen ist das gemeindliche Einvernehmen versagt worden. In drei Fällen liegt noch keine Entscheidung der Gemeinde vor. 3. Bei wie vielen geplanten Anlagen haben Gemeinde- oder Stadträte nach schriftlicher Aufforderung durch das Landesverwaltungsamt das gemeindliche Einvernehmen hergestellt? In keinem Fall wurde das gemeindliche Einvernehmen hergestellt. Die acht Fälle , in denen derzeit eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vorliegt, befinden sich im laufenden Prüfverfahren. 4. Bei wie vielen Anlagen hat das Landesverwaltungsamt durch Ersatzvor- nahme das gemeindliche Einvernehmen hergestellt? Siehe Antwort zu Frage 3. Über eine Ersatzvornahme ist bisher in keinem der betreffenden Genehmigungsverfahren entschieden worden.