Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/607 29.11.2011 (Ausgegeben am 30.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Stand der Qualifizierungsinitiative „Kita elementar“ Kleine Anfrage - KA 6/7225 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land fördert mit eigenen und EU-Mitteln Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Verbesserung der vorschulischen Bildung durch Qualifizierung des Betreuungspersonals . Gemäß Richtlinie sollen mindestens 9.000 Erzieherinnen und Erzieher qualifiziert werden. Die Richtlinie tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie viele pädagogische Fachkräfte sind durch die Qualifizierungsinitiative bisher erreicht worden? Welchen Anteil an der Gesamtzahl der Fachkräfte machen diese aus? Bitte nach Jahresscheiben geordnet darstellen. 2.879 pädagogische Fachkräfte haben bisher von der Möglichkeit einer Qualifizierung nach der Richtlinie Gebrauch gemacht. Dies entspricht 20,44 % der Gesamtzahl des am 1. Januar 2011 beschäftigten pädagogischen Personals. Nach Jahresscheiben gliedert sich die Anzahl wie folgt auf: Anzahl des pädagogischen Betreuungspersonals Jahr Qualifizierung begonnen und bereits abgeschlossen Qualifizierung begonnen und noch nicht abgeschlossen Gesamtzahl 2009 242 0 242 2010 925 353 1.278 2011 128 1.231 1.359 gesamt 1.295 1.584 2.879 Stand: 31.10.2011 2 Für die Zeit ab 1. November 2011 liegen bereits Anträge für die Qualifizierung von weiteren 544 pädagogischen Betreuungskräften vor. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf 3.423. Frage Nr. 2: Welche der unter Punkt 1 erfragten Fachkräfte stammen von Kindertageseinrichtungen in freier bzw. kommunaler Trägerschaft (bitte Trägerstandorte nach Landkreisen und kreisfreien Städten ordnen), wie alt sind die Fachkräfte zum Zeitpunkt der Qualifizierung gewesen und über welche Ausbildung verfügten diese? Bitte nach Jahresscheiben geordnet darstellen. Die Zuordnung des unter Frage Nummer 1 ausgewiesenen gesamten pädagogischen Betreuungspersonals (Qualifizierung begonnen und bereits abgeschlossen, Qualifizierung begonnen sowie bereits vorliegende Anträge für Qualifizierungen) zu freien Trägern und kommunalen Trägern, gegliedert nach Einrichtungsstandorten in den Landkreisen und kreisfreien Städten, stellt sich wie folgt dar: Anzahl des pädagogischen Betreuungspersonals Landkreis/kreisfreie Stadt freie Träger kommunale Träger gesamt Altmarkkreis Salzwedel 0 15 15 Anhalt-Bitterfeld 50 134 184 Börde 9 231 240 Burgenlandkreis 88 426 514 Dessau-Roßlau 15 0 15 Halle (Saale) 157 8 165 Harz 164 103 267 Jerichower Land 67 109 176 Magdeburg 287 0 287 Mansfeld-Südharz 51 76 127 Saalekreis 47 306 353 Salzlandkreis 340 234 574 Stendal 63 130 193 Wittenberg 99 214 313 gesamt 1.437 1.986 3.423 Stand: 31.10.2011 Eine Gliederung nach Trägerstandorten, eine Ausweisung ohne die bereits vorliegenden Anträge sowie eine nach Jahresscheiben geordnete Darstellung sind nicht möglich. Dazu wäre eine Sonderauswertung der Daten erforderlich, die mit einem erheblichen und kurzfristig nicht leistbaren Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Der Datenstand zum Alter der Fachkräfte zum Zeitpunkt der Qualifizierung und zur Ausbildung der Fachkräfte ist im efREporter dargestellt. Aufgrund der unterschiedlichen Stichtage und der unterschiedlichen Eingabezeitpunkte der zu erfassenden Daten stimmen diese nicht mit den unter Frage Nummer 1 genannten Gesamtdaten 3 überein. Die Unterteilung des in Rede stehenden pädagogischen Betreuungspersonals nach Altersgruppen und Bildungsstand stellt sich, gegliedert nach kommunalen Trägern und freien Trägern, wie folgt dar: Anzahl pädagogisches Betreuungspersonal in den Altersgruppen Träger 15 bis 24 Jahre 25 bis 54 Jahre 55 bis 64 Jahre gesamt kommunale Träger 75 1.239 366 1.680 freie Träger 39 943 207 1.189 gesamt 114 2.182 573 2.869 Stand: 30.09.2011 Anzahl pädagogisches Betreuungspersonal mit folgendem Bildungsstand Träger ISCED 3 (Teilnehmer mit Abschluss des Gymnasiums, der integrierten Gesamtschule , des Fachgymnasiums , Teilnehmer mit abgeschlossener Berufsausbil- dung, Teilnehmer im Berufsgrundbildungsjahr ) ISCED 5 und 6 (Teilnehmer mit (Fach-) Hochschulab- schluss, Meister, Berufsakademien , Hochschulabschluss mit Promotion) gesamt kommunale Träger 1.516 164 1.680 freie Träger 986 203 1.189 gesamt 2.502 367 2.869 Stand: 30.09.2011 Eine Gliederung nach Trägerstandorten sowie eine nach Jahresscheiben geordnete Darstellung sind nicht möglich. Frage Nr. 3: Welche Umsetzungsschwierigkeiten sieht die Landesregierung im Rahmen des Qualifizierungsprogramms, welche Lösungsmöglichkeiten werden bzw. wurden in der Vergangenheit angestrebt und wie verhält sich die Landesregierung zu dem Umstand, dass Erzieherinnen und Erzieher die Qualifizierungsmaßnahme zum großen Teil in ihrer Freizeit absolvieren? Die Landesregierung konnte im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsprogramm bisher u. a. folgende Umsetzungsschwierigkeiten feststellen: a) Einzelne Träger von Kindertageseinrichtungen waren unzureichend über das Pro- gramm informiert. b) Einige Kindertageseinrichtungen fühlten sich aufgrund der umfangreichen Anfor- derungen im Bereich der frühkindlichen Bildung überfordert. c) Es traten Probleme bei der Beantragung der Zuwendungen auf. d) Insbesondere bei freien Trägern, die in der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege or- ganisiert sind, gab es Probleme bei der Akquise von zu qualifizierenden Kinderta- 4 geseinrichtungen, da diese eine Qualifizierung durch Fachkräfte aus den eigenen Reihen bevorzugen. Von allen Beteiligten wurde in diesem Zusammenhang immer wieder deutlich gemacht, dass für den Einsatz der Fortbildungsreferentinnen und -referenten aufgrund der speziellen Tätigkeit ein über die Festlegungen in der Richtlinie hinausgehender Honorarsatz notwendig sei. Im Rahmen der Steuerung wurde daher Folgendes veranlasst: zu a) Die Öffentlichkeitsarbeit und die Akquise durch den Bildungsträger wurden verstärkt. zu b) Die Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Bezug auf Erfahrungsberichte von Kindertageseinrichtungen nach Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme, wurde verstärkt. zu c) Das Antragsverfahren wurde überprüft und soweit möglich vereinfacht. zu d) Die Richtlinie wurde überarbeitet. In diesem Zusammenhang wird bei Bedarf eine nachträgliche Qualifizierung und Anerkennung von Fortbildungsreferentinnen und -referenten ermöglicht. Um eine Abwanderung guter Referent/-innen und damit die Gefährdung des Projekts zu verhindern, wurden die in der Richtlinie festgelegten Honorare geändert. Für die Honorarzahlungen werden jetzt die Beträge als Bemessungsgrenze herangezogen, die in Ziffer 5.4.3.1 d) der Richtlinie der Landeszentrale für politische Bildung für Honorare und sonstige Ausgaben für Referenten , Dozenten, Seminar- und Tagungsleiter genannt sind. Gemäß § 21 Absatz 5 Kinderförderungsgesetz (KiFöG) hat jede pädagogische Fachund Hilfskraft die Pflicht, sich ständig fortzubilden. Der Träger hat dem Personal Fortbildung zu ermöglichen. Dieser Verpflichtung kommen die meisten Träger beanstandungsfrei nach. In Einzelfällen wurde die Qualifizierungsmaßnahme in der Freizeit absolviert. Hier wurden Gespräche mit den Trägern geführt, wie eine angemessene Umsetzung der Maßnahme möglich ist. Frage Nr. 4: Hält die Landesregierung eine inhaltliche Weitung des Programms in Richtung Grundschulen für sinnvoll und machbar? Falls ja, welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht dafür? Falls nein, bitte begründen. Die Landesregierung hält eine inhaltliche Weitung des Programms in Richtung Grundschulen nicht für sinnvoll, weil das Ziel des Programms die Implementierung des Bildungsprogramms für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ ist. Das Bildungsprogramm ist nur für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege konzipiert.