Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/610 30.11.2011 (Ausgegeben am 01.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Forderungsverkauf zum PPP-Projekt Justizvollzugsanstalt Burg/Madel Kleine Anfrage - KA 6/7228 Vorbemerkung des Fragestellenden: Nach Medienberichten plant der Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger Berger u. a. den Verkauf seiner Anteile an der Projektgesellschaft JVA Burg. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers erfolgte die Platzierung der Anteile in einem börsennotierten Fonds einvernehmlich mit den Kunden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung: „Die Projektgesellschaft Justizvollzugsanstalt Burg GmbH & Co. KG (im Folgenden: PJB) hat sich mit Schreiben vom 27. September 2011 an den Leiter der JVA Burg gewandt und mitgeteilt, dass der Konzern Bilfinger Berger SE den Bilfinger Berger Global Infrastructure Fund SICAV S.A. (im Folgenden: BBGI) aufgestellt habe und an Investoren in England und Kontinentaleuropa heranzutreten beabsichtige. In dem Fonds werden zurzeit 19 Bilfinger Berger Betreiberprojekte gebündelt, darunter auch das PPP-Projekt JVA Burg. Der Fonds selbst soll zum 1. Januar 2012 an der Londoner Börse platziert werden. Aus den von der PJB übermittelten Unterlagen ergibt sich, dass die Übertragung des Betreiberprojektes JVA Burg auf den Bilfinger Berger Global Infrastruktucture Fund SICAV S.A. in der Weise erfolgen dürfte, dass die BBGI Holding Limited Gesellschafterin der Bilfinger Berger Projects Investments S.C.A. SICAR wird, die wiederum Gesellschafterin der PJB Beteiligungs-GmbH und der PJB Management-GmbH ist. Dies vorausgeschickt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: 2 1. War diese Verkaufsoption des Konzerns von Beginn Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung? Wenn nicht, wann erfolgte die Herstellung des Einvernehmens mit dem Land Sachsen-Anhalt? Nein. Veränderungen bei den mittelbaren Gesellschaftern der PJB auf höheren Konzernebenen sind nicht Gegenstand des PPP-Vertragswerks. Dies sieht lediglich eine vertragliche Anzeigepflicht vor, der genügt worden ist. 2. Welche Gegenleistungen erbrachte der Konzern für das Land, um diese Verkaufsmöglichkeit zu erhalten? Welche finanziellen oder anderen Vorteile ergeben sich daraus für Sachsen-Anhalt? Eine Gegenleistung wurde für eine mögliche Übertragung des Betreiberprojektes JVA Burg weder angeboten noch vereinbart. Ob es finanzielle oder sonstige Vorteile gibt oder geben wird, ist nicht abschätzbar. 3. Welche haushaltsrechtlichen und politischen Bewertungen hat die Lan- desregierung zum Forderungsverkauf an bisher unbeteiligte dritte Privatinvestoren sowie zur Handelbarkeit der Zahlungsverpflichtungen des Landes vorgenommen, insbesondere unter Beachtung von deren möglichen spekulativen Handhabung? 4. Wie schätzt die Landesregierung bei Ausschluss der unter Punkt 3 ge- nannten Möglichkeit die Risiken dieser Platzierung in einem börsennotierten Fonds ein? Welche Auswirkungen könnten für das Bonitätsranking und künftige Refinanzierungsbedarfe des Landes entstehen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Übertragung hat vorerst keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt oder die Geschäftsbeziehungen des Landes zur PJB, die unverändert bleiben. Ob es zukünftig zu einer Neubewertung der Rentabilität des PPP-Vertragswerks durch die Fondsmanager kommt, und ob dies Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung haben könnte, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Deshalb können auch noch keine Aussagen zu den Auswirkungen für das Bonitätsranking und künftige Refinanzierungsbedarfe des Landes getroffen werden. 5. Weshalb erfolgte keine vorherige Information in den Landesgremien zur Verkaufsoption für die Projektgesellschaft? Mit Schreiben vom 27. September 2011 wurde die Landesregierung erstmals über die beabsichtigte Einbringung der Anteile in einen Fonds unterrichtet.