Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/611 30.11.2011 (Ausgegeben am 30.11.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Gerald Grünert (DIE LINKE) Mögliche Auswirkungen des Nachtragshaushaltes für 2011 Kleine Anfrage - KA 6/7231 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie der Pressemitteilung der Staatskanzlei (Nr. 565/2011) vom 18. Oktober 2011 zu entnehmen ist, hat auf Vorschlag von Finanzminister Bullerjahn die Landesregierung am Dienstag einen Nachtragshaushalt für 2011 beschlossen. In der Pressemitteilung wird ausgeführt, dass die Bedarfszuweisungen um rund 30 Millionen € aufgestockt werden und den Kommunen zugute kommen sollen, die sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform freiwillig zusammengeschlossen haben. Ferner wird erläutert, dass mit den bisher eingesetzten Mitteln nicht alle Anträge der Gemeinden bewilligt werden konnten und jetzt die überfälligen Zahlungen nachgeholt werden sollen. Weitere 30 Millionen € will das Land zusätzlich für die Bewältigung von Wasserschäden zur Verfügung stellen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung zu den Fragen 1 und 2: Kommunen, die sich nach dem von der Landesregierung am 7. August 2007 beschlossenen Leitbild der Gemeindegebietsreform vor Beginn der Zwangsphase (1. Juli 2009) zusammengeschlossen haben, können neben investiven Haushaltsmitteln auch nicht investive Haushaltsmittel beantragen. Die nicht investiven Haushaltsmittel dienen der Stärkung der Verwaltungs- und Leistungskraft der Einheitsgemeinde bzw. der Mitgliedsgemeinde einer Verbandsgemeinde. Dies kann insbesondere durch eine Reduzierung der Fehlbeträge und/oder der gemeindlichen Verschuldung erreicht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 2 Frage 1 Von welchen Gemeinden und Städten, die sich im Rahmen der Gemeindegebietsreform zusammengeschlossen haben, konnten bisher Anträge in welcher Höhe nicht bewilligt werden? Die in der Anlage dargestellten Kommunen. Frage 2 Wann werden die überfälligen Zahlungen an welche Gemeinden und Städte in welcher Höhe ausgezahlt? Die nicht investiven Zuweisungen werden nach Veröffentlichung des beschlossenen Nachtragshaushaltes an die in der Anlage aufgelisteten Kommunen ausgezahlt. Über die zu bewilligende Höhe der beantragten Mittel wird nach einer umfassenden Prüfung der Haushaltsunterlagen im Einzelfall entschieden. Der sich ergebende Bewilligungsbetrag wird hinsichtlich der Auszahlung, um die der jeweiligen Kommune bislang gewährten rückzahlbaren Liquiditätshilfen gemindert. Frage 3 Welche Gemeinden und Städte werden wann in welchen Landkreisen zusätzlich Mittel für die Bewältigung von Wasserschäden erhalten und welche Kriterien werden für die Vergabe der Mittel maßgeblich sein? Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass die Frage sich auf die Verwendung von Mitteln aus dem Fonds gegen „Vernässungen und Erosionen“ bezieht, dessen Einrichtung und Ausstattung mit 30 Millionen € die Landesregierung am 20. und 27. September 2011 beschlossen hat. Vorweg ist anzumerken, dass vor der Einrichtung und Inanspruchnahme des Fonds ein entsprechender Beschluss des Landtages zum Nachtragshaushalt 2011 gefasst werden muss. Welche Gemeinden und Städte Mittel erhalten werden, kann gegenwärtig nicht eingeschätzt werden. Für die Vergabe der Mittel werden folgende Kriterien maßgeblich sein: Die Vorhaben sollen über Zuwendungen gemäß § 44 LHO oder sonstige Zuschüsse unterstützt werden. Hierzu werden zurzeit die Rahmenbedingungen erarbeitet. Vorgesehen ist die Zweckbindung an Maßnahmen zur Vorbeugung des Entstehens von Schäden durch Vernässungen und Erosionen. Die maßgeblichen Kriterien werden dabei in diesem Zusammenhang festgelegt. Vorrangig sollen Maßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt werden, in denen durch geänderte Landschaftsnutzungen, Strukturwandel der Industrie oder eine geänderte Inanspruchnahme des Grundwassers erhebliche Veränderungen des regionalen Wasserhaushaltes die bestimmungsgemäße Nutzung von baulichen Anlagen und land- und forstwirtschaftlichen Flächen in Frage stellen. Weiterhin sollen vorrangig Maßnahmen befördert werden, die eine hohe Effizienz des Mitteleinsatzes versprechen . Dazu sollen den Städten und Gemeinden auch Mittel zur Erstellung kommunaler Planungen und Konzepte zur Ermittlung effizienter Maßnahmen zukommen. 3 Stand:04.11.2011 Anträge auf nicht investive Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden Landkreis antragstellende Kommune beantragte, aber unge- prüfte Mittel anrechenbare Liquiditätshilfen voraussichtlicher Auszah- lungsbetrag Bemerkungen Anhalt-Bitterfeld Muldestausee 1.069.051 481.085 587.966 Anhalt-Bitterfeld Gesamt 1.069.051 481.085 587.966 Börde Oschersleben angemessene Unterstützung 0 angemessene Unterstützung Betragsangabe fehlt Börde Hohe Börde 1.553.551 0 1.553.551 Börde Gesamt 1.553.551 0 1.553.551 Burgenlandkreis Droyßig angemessene Unterstützung 0 angemessene Unterstützung Betragsangabe fehlt Burgenlandkreis Gutenborn angemessene Unterstützung 0 angemessene Unterstützung Betragsangabe fehlt Burgenlandkreis Zeitz 5.547.500 65.050 5.482.450 Burgenlandkreis AnhaltSüd /Meineweh 354.633 252.400 102.233 Burgenlandkreis Bad Bibra 79.598 73.626 5.972 Burgenlandkreis Finneland 51.800 0 51.800 Burgenlandkreis Kaiserpfalz 1.310.582 878.900 431.682 Burgenlandkreis Mertendorf 287.800 0 287.800 Burgenlandkreis Lanitz-Hassel-Tal 85.011 0 85.011 Burgenlandkreis Gesamt 7.716.924 1.269.976 6.446.948 Harz Ballenstedt 90.000 0 90.000 Harz Nordharz 1.393.611 0 1.393.611 Harz Halberstadt 292.173 0 292.173 Harz Osterwieck 6.242.124 750.300 5.491.824 Harz Gesamt 8.017.908 750.300 7.267.608 MansfeldSüdharz Südharz 275.500 0 275.500 MansfeldSüdharz Seegebiet ML für Wansleben am See 190.543 0 190.543 MansfeldSüdharz Gesamt 275.500 0 466.043 4 Anträge auf nicht investive Zuweisungen für den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden Landkreis antragstellende Kommune beantragte, aber ungeprüfte Mittel anrechenbare Liquiditätshilfen voraussichtlicher Auszahlungsbetrag Bemerkungen Salzlandkreis Bernburg 2.211.058 293.700 1.917.358 Salzlandkreis Gesamt 2.211.058 293.700 1.917.358 Stendal Osterburg/Walsleben/ Rossau/Ballerstedt angemessene Unterstützung 29.381 angemessene Unterstützung Betragsangabe fehlt Stendal VG Seehausen 150.000 104.700 45.300 Stendal Kamern 25.545 0 25.545 Stendal Sandau 119.269 0 119.269 Stendal Gesamt 294.814 134.081 190.114 Wittenberg Lutherstadt Wittenberg angemessene Unterstützung 0 angemessene Unterstützung Betragsangabe fehlt Wittenberg Bad Schmiedeberg 11.352.124 11.352.124 Wittenberg Kemberg 1.285.300 425.000 860.300 Wittenberg Jessen für Klöden 209.785 0 209.785 Wittenberg Gesamt 12.847.209 425.000 12.422.209 33.986.014 3.354.142 30.851.797 In Spalte 3 sind die Mittel angegeben, die dem Antrag der jeweiligen Kommune entnommen wurden. Da einige Kommunen die Höhe der beantragten Mittel nicht angegeben haben, sondern lediglich eine angemessene Unterstützung beantragen, wurde dies mit dem Hinweis „angemessene Unterstützung“ deutlich gemacht. Die beantragten Mittel entsprechen nicht in jedem Fall dem tatsächlich zu bewilligenden Betrag, da die Gemeinden z. B. Fehlbeträge angeben, die noch nicht bewilligt werden können. In anderen Fällen können sich die beantragten Mittel sowohl erhöhen als auch vermindern, denn der zu bewilligende Betrag ergibt sich erst bei der genauen Prüfung des Antrages und der vorgelegten Haushaltsunterlagen. Der sich ergebende Bewilligungsbetrag (90% der lt. Jahresrechnungen ausgewiesenen Fehlbeträge) wird hinsichtlich der Auszahlung, um die der jeweiligen Kommune bislang gewährten rückzahlbaren Liquiditätshilfen (Spalte 4) gemindert.