Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/619 06.12.2011 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlagen sind in Word als Objekte beigefügt und öffnen durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.12.2011) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Sonderpädagogische Förderung in Sachsen-Anhalt Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/455 Wir fragen die Landesregierung: I. Zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf1,2 Anmerkung zu Fußnote 1 der Großen Anfrage: Geschlechterspezifische Angaben werden im Folgenden gemacht, soweit die entsprechenden Daten vorliegen. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils einem sonderpädagogischen Feststellungsverfahren nach § 39 Abs. 2 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung zugeführt? Die Antwort gliedern nach Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen ). Schuljahr vor Schul- eintritt 1. Schul- besuchsjahr 2. Schul- besuchsjahr 3. Schuljahrgang 4. Schuljahrgang 5. Schuljahrgang Gesamt 2007/08 1.074 2.911 2008/09 1.153 3.270 2009/10 1.031 550 521 361 241 278 2.982 von insges.* 15.861 17.949 16.460 16.192 15.159 2010/11 841 348 299 212 127 206 2.033 von insges.* 16.095 17.800 15.859 16.121 16.004 (* ohne die Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen) 1 Wir bitten, alle Daten grundsätzlich geschlechterspezifisch aufgeschlüsselt anzugeben. 2 Falls Ergebnisse für das Schuljahr 2010/2011 noch nicht vorliegen, bitte die Daten bis zum jüngsten statistisch ausgewerteten Schuljahr angeben. 2 Für die Schuljahre 2007/08 und 2008/09 liegen keine schuljahrgangsbezogenen Daten vor. 2. Wie viele der unter 1. erfragten Verfahren endeten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils mit einer Entscheidung der Schulbehörde, nach § 39 Abs. 2 SchuIG LSA sonderpädagogische Förderung gemäß § 39 Abs. 1 SchuIG LSA einzuleiten? Die Antwort bitte wie unter 1. sowie nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern. Schuljahr Anzahl der Entscheidungen nach § 39 Abs. 1 und 2 Schulgesetz LSA (Feststellung eines son- derpädagogischen Förderbedarfs) 2007/08 2.287 2008/09 2.464 2009/10 2.325 2010/11 1.638 Eine Aufgliederung nach Schulbesuchsjahren und Förderschwerpunkten liegt nicht vor. 3. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern konnte in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 die sonderpädagogische Förderung aufgehoben werden? Die Antwort bitte wie unter 2. gliedern und noch zusätzlich ausweisen, ob es sich jeweils um integrativ beschulte Schülerinnen bzw. Schüler handelt oder um Schülerinnen bzw. Schüler, die in einer Förderschule beschult wurden. Dazu liegen keine statistischen Erhebungen vor. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Schulbehörde gemäß § 39 Abs. 2 SchuIG LSA nicht in einer Förderschule oder im Sonderunterricht, sondern in einer Schule einer anderen Schulform (Regelschule)3 in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils gefördert worden? Die Antwort bitte wie unter 2. gliedern und noch zusätzlich ausweisen, in welcher „anderen Schulform (Regelschule)" die Förderung erfolgte. 3 Der Begriff der „Regelschule" wird im Folgenden verwendet, um jene Schulformen zu kennzeichnen, die für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemäß Abschnitt 6 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung die Form des gemeinsamen Unterrichts anbieten. Dazu gehören die Grundschule, die Sekundärschule, das Gymnasium und die Gesamtschule nach Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. 3 Schuljahr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfs im gemeinsamen Unterricht 2007/08 1.072 2008/09 1.309 2009/10 1.922 2010/11 2.614 Quellen: für die Schuljahre 2008/09 bis 2010/11 Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesam- tes; für das Schuljahr 2007/08 Kultusministerium Sachsen-Anhalt Zur Aufgliederung nach Förderschwerpunkten und besuchter Schulform wird auf Anlage I.4 verwiesen. 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 39 Abs. 2 SchuIG LSA haben in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils den Besuch der „Regelschule" abgebrochen und sind in eine für sie geeignete Förderschule oder in einen für sie geeigneten Sonderunterricht gewechselt? Die Antwort bitte wie unter 4. gliedern. Dazu liegen keine statistischen Daten vor. Im Schuljahr 2009/2010 wurden ca. 60 Beschulungen im gemeinsamen Unterricht auf Wunsch der Eltern abgebrochen und die Schülerinnen und Schüler in eine Förderschule überwiesen. Im Wesentlichen handelt es sich um Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung. 6. In wie vielen Fällen haben in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils die Erziehungsberechtigten nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs bei ihren Kindern deren Beschulung außerhalb von Förderschulen beantragt? Die Antwort bitte wie unter 2. gliedern und noch zusätzlich ausweisen, in welcher „anderen Schulform (Regelschule)" die Förderung erfolgen sollte. Die Anzahl der Anträge wurde statistisch nicht erfasst. 7. In wie vielen Fällen haben in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 Schülerinnen und Schüler die Förderschule verlassen und wurden in Formen des gemeinsamen Unterrichts an einer anderen Schulform (Regelschule ) weiter gefördert? Die Antwort bitte wie unter 2. gliedern und noch zusätzlich ausweisen, in welcher „anderen Schulform (Regelschule)" die Förderung erfolgt. Dazu liegen keine statistischen Daten vor. 8. Wie vielen der unter 6. erfragten Anträge konnte die Schulbehörde in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils folgen? Die Antwort bitte wie unter 4. gliedern. 4 Dies wurde statistisch nicht erfasst. In den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 wurde allerdings nahezu allen Anträgen auf Besuch des gemeinsamen Unterrichts entsprechend dem Elternwunsch entsprochen. Konkret ist der Landesregierung ein Fall bekannt, in dem dem Elternwunsch auf Besuch des gemeinsamen Unterrichts in einer Grundschule nicht entsprochen wurde. Diese ablehnende Entscheidung des Landesverwaltungsamtes, die auf das vom Schulträger geltend gemachte Fehlen der baulichen Voraussetzungen zurückging, wurde im Juni 2011 vom Verwaltungsgericht Halle bestätigt. 9. Was waren in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils die Hauptgründe für die Ablehnung von Anträgen der Erziehungsberechtigten auf Beschulung ihrer Kinder außerhalb von Förderschulen? Bitte nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern. Ablehnungen sind nur möglich, wenn die räumlich-sächlichen Voraussetzungen an der allgemeinen Schule nicht zeitnah gewährleistet werden können oder wenn der notwendige Integrationshelfer (in der Regel bei Kindern mit schweren Behinderungen und einem hohen individuellen Zuwendungsbedarf) vom zuständigen Träger der Sozialhilfe nicht gewährt wird. Wie bereits in der Antwort auf Frage I.8 dargelegt, erfolgte die Ablehnung in dem konkret bekannten Fall auf Grund fehlender baulicher Voraussetzungen. 10. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die außerhalb von Förderschulen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet wurden (gemeinsamer Unterricht), erreichten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils a) den Abschluss der Schule für Lernbehinderte, b) den Hauptschulabschluss, c) den Realschulabschluss, d) den erweiterten Realschulabschluss und e) eine Hochschulzugangsberechtigung? Die Antworten zu den Buchstaben b bis e bitte nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern. Dazu liegen keine expliziten Daten vor. Diese Schülerinnen und Schüler sind in der Gesamtzahl der Absolventen bzw. Abschlüsse der einzelnen Schulformen, an denen der gemeinsame Unterricht stattfand, enthalten. 5 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils in Förderschulen unterrichtet? Die Antwort bitte gliedern nach: • Schuljahrgängen (bitte die erfragten Schülerzahlen immer der Gesamt- schülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs gegenüberstellen) und • Förderschulen nach § 8 Abs. 3 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fas- sung. Es wird auf die Anlage I.11 verwiesen. 12. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die in Förderschulen unterrichtet wurden, erreichten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils a) den Abschluss der Schule für Lernbehinderte, b) den Hauptschulabschluss, c) den Realschulabschluss und d) den erweiterten Realschulabschluss? Die Antworten bitte nach Förderschulen gemäß § 8 Abs. 3 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung gliedern. Es wird auf die Anlage I.12 verwiesen. 13. Wie bewertet die Landesregierung die Daten der Antworten auf die Fragen 1 bis 7 und 9 bis 11? Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen im Land SachsenAnhalt bis zum Schuljahr 2009/10 war aus Sicht der Landesregierung insgesamt kritisch. Die hohen Anmeldezahlen zum jährlichen sonderpädagogischen Feststellungsverfahren in den zurückliegenden Jahren zeigen einerseits, dass die Lehrkräfte an Grund- und Sekundarschulen erkennen, welche Schülerinnen und Schüler besondere Hilfe und Unterstützung brauchen. Andererseits machen sie auch deutlich, dass die Bereitschaft und Befähigung der allgemeinen Schulen, Kinder und Jugendliche mit Problemen im Lern- und Leistungsverhalten selbst zu fördern , weiter entwickelt werden muss. Dazu wurden spezielle Fortbildungskurse für die Lehrkräfte der Grund- und Förderschulen vorbereitet, die inzwischen regen Zuspruch finden. Darüber hinaus haben die Basisförderschulen ihre Bemühungen zur Beratung und bei schulinternen Fortbildungen verstärkt. Um die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen - ohne Einbußen an der erforderlichen Förderung - zu verringern, wurden zum Schuljahr 2010/2011 verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Alle öffentlichen Grundschulen erhielten, bemessen an der Schülerzahl in der Schuleingangsphase, eine präventive sonderpädagogische Grundversorgung. Seitdem steht an jeder Grundschule ein verlässlicher Ansprechpartner für Fragen der binnendifferenzierten Förderung sowie zur Förder- und Lernplanung zur Verfügung. 6 Weiterhin wurde ein landesweiter Mobiler Sonderpädagogischer Diagnostischer Dienst (MSDD) eingerichtet. Dieser ist federführend bei der inhaltlichen Bearbeitung und Bewertung von Anträgen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Der MSDD soll gewährleisten, dass die Feststellungsverfahren landeseinheitlich mit vergleichbaren Instrumenten und Vorgehensweisen durchgeführt werden. Schon innerhalb eines Jahres haben beide Maßnahmen sichtbare Ergebnisse erzielt. Die Zahl der Anträge auf sonderpädagogische Förderung ist von nahezu 3.000 Anträgen jährlich auf 2.053 zurückgegangen. Von diesen zugelassenen Anträgen wurde bei 1.638 Kindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf bestätigt . Was die Anträge für Kinder vor Schuleintritt betrifft, wurde nur in rd. 400 von 841 Fällen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. Außerdem konnte der Anteil von Kindern, die nach einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht besuchen, deutlich erhöht werden. An diesen Ergebnissen gilt es anzuknüpfen. Die vom Kultusministerium, dem Landesverwaltungsamt, dem MSDD und einer Arbeitsgruppe „Handreichung zur sonderpädagogischen Förderung“ erarbeiteten Instrumente sind landesweit zu etablieren und ggf. weiterzuentwickeln. II. Zur Entwicklung der Lehrkräfte, weiterer pädagogischer Fachkräfte und des schulpsychologischen Dienstes4, 5 Anmerkung zu Fußnote 4 der Großen Anfrage: Geschlechterspezifische Angaben werden im Folgenden gemacht, soweit die entsprechenden Daten vorliegen. 1. Wie viele Lehrkräfte in Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) waren in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils in den Förderschulen im Land Sachsen-Anhalt eingesetzt und welchem Schüler-Lehrer-Verhältnis auf Basis VZLE entsprach das? Die Antwort bitte nach Förderschulen gemäß § 8 Abs. 3 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung gliedern. Es wird auf die Anlage II.1 verwiesen, die in einer Übersicht zusammengefasst schuljahresbezogen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Förderschulformen , das dort vorhandene Arbeitsvermögen in Vollzeitlehrereinheiten (AV) insgesamt sowie darunter das der weiblichen Lehrkräfte und den Quotienten Schüler/Lehrer (SLR) ausweist. Im Landesbildungszentrum Tangerhütte werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Motorische Entwicklung und Sehen unterrichtet. Diese Schule wird in der Unterrichtsversorgung als Einheit betrachtet und statistisch als „Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte“ geführt. 2. Wie viele Lehrkräfte (in Personen), die in Förderschulen eingesetzt waren, verfügten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils über ein Lehramt an Förderschulen (oder gleichwertiges sonderpädagogisches 4 Wir bitten, alle Daten grundsätzlich geschlechterspezifisch aufgeschlüsselt anzugeben. 5 Falls Ergebnisse für das Schuljahr 2010/2011 noch nicht vorliegen, bitte die Daten bis zum jüngsten statistisch ausgewerteten Schuljahr angeben. 7 Lehramt) und wie hoch war ihr Anteil (in vom Hundert) an der Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (in Personen)? Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. Es wird auf die Anlagen und II.2 a und II.2 b verwiesen. Anlage II.2 a bezieht sich auf die Stammlehrkräfte an öffentlichen Förderschulen . Bei dieser Betrachtung stieg der Anteil der Lehrkräfte mit einem Lehramt an Förderschulen von 33,2 v. H. im Schuljahr 2007/2008 auf 40,8 v. H. im Schuljahr 2010/2011. Hauptursache für diesen Anstieg (in absoluten Zahlen von 860 auf 1.020 Personen) sind die erfolgten Neueinstellungen. Anlage II.2 b bezieht sich auf die an öffentlichen Förderschulen unterrichtenden Lehrkräfte. Bei dieser Betrachtung stieg der Anteil der Lehrkräfte mit einem Lehramt an Förderschulen von 31,0 v. H. im Schuljahr 2007/2008 auf 37,4 v. H. im Schuljahr 2010/2011. 3. Wie viele Lehrkräfte (in Personen), die in Förderschulen eingesetzt waren, verfügten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils über eine sonderpädagogische Qualifikation (außer Lehramt an Förderschulen oder gleichwertiges sonderpädagogisches Lehramt) und wie hoch war ihr Anteil (in vom Hundert) an der Gesamtzahl der Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen (in Personen)? Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. Es wird ebenfalls auf die Anlagen und II.2 a und II.2 b verwiesen. Bezogen auf die Stammlehrkräfte, ging der Anteil der Lehrkräfte, die über eine andere sonderpädagogische Qualifikation als über ein Lehramt für Förderschulen verfügen, von 33,3 v. H. im Schuljahr 2007/2008 auf 31,2 v. H. im Schuljahr 2010/2011 zurück. Hauptgrund für diesen Rückgang ist das Ausscheiden aus Altersgründen . Bezogen auf die an öffentlichen Förderschulen unterrichtenden Lehrkräfte, ging der Anteil der Lehrkräfte mit einer anderen sonderpädagogischen Qualifikation von 27,8 v. H. im Schuljahr 2007/2008 auf 26,2 v. H. im Schuljahr 2010/2011 zurück . 4. Wie viel weiteres Personal im Landesdienst, außer Lehrkräften, wurde in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils an Förderschulen eingesetzt (in Personen und in Vollzeiteinheiten (VZE))? a) Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM)? b) Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit therapeu- tischen Aufgaben (PM-t)? c) Wie viele Betreuungskräfte? Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. Es wird auf die Anlage II.4 verwiesen. 5. Über welche beruflichen Abschlüsse verfügten in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 die unter 4a bis c erfragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. 8 Die beruflichen Abschlüsse der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter , der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion sowie der Betreuungskräfte sind so vielfältig, dass eine tabellarische Darstellung nicht möglich ist. Für die derzeit in den Förderschulen Beschäftigten können folgende Aussagen getroffen werden: a) pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bis auf wenige Ausnahmen verfügen alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine pädagogische Qualifikation, z. B. als Lehrkräfte für untere Klassen, Hort- oder Heimerzieherinnen bzw. -erzieher oder Kindergärtnerinnen. Etwa 150 Mitarbeiterinnen haben den beruflichen Abschluss Krippenerzieher, Krippenerzieherin, Krankenpfleger oder Krankenschwester. Ca. 700 der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine Anpassungsfortbildung erfolgreich mit dem Abschluss des staatlich anerkannten Erziehers oder der staatlich anerkannten Erzieherin abgeschlossen. b) pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in therapeutischer Funktion Mehr als 75 v. H. dieser Beschäftigten haben einen Abschluss als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut, als Krankenschwester oder Krankenpfleger oder als Krankengymnastin oder Krankengymnast. Die verbleibenden verfügen über pädagogische Abschlüsse. c) Betreuungskräfte 43 Betreuungskräfte verfügen über eine Ausbildung als Krankenschwester oder Krankenpfleger, 26 sind Kinderpfleger oder Krippenerzieher und 23 haben einen Abschluss der staatlich anerkannten Erzieherin oder des staatlich anerkannten Erziehers. Die restlichen Betreuungskräfte sind Erzieherinnen oder Erzieher oder kommen aus anderen Berufen. 6. Welche Schüler-Lehrer-Relation (S-L-R) auf Basis VZLE bestand in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils in den Förderschulen? Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. Es wird auf die Antwort zu Frage II.1 sowie auf die Anlage II.1 verwiesen. 7. Welche Betreuungsrelation (Schülerinnen und Schüler pro unterstützende Fachkraft) auf Basis VZE bestand in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils in den Förderschulen? a) Bezogen auf PM; b) bezogen auf PM-t; c) bezogen auf Betreuungskräfte. Die Antwort bitte wie unter 1. gliedern. Es wird auf die Anlage II.7 verwiesen. 9 8. Wie viele Lehrkräfte (in Personen), die in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 vorrangig an Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 Buchstaben a bis d und f sowie Ziffer 2 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt waren, verfügten über ein Lehramt an Förderschulen (oder gleichwertiges sonderpädagogisches Lehramt)? Die Antwort bitte nach Schulformen (außer Förderschule) gemäß § 3 Abs. 2 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung gliedern. Es wird auf die Anlagen II.8 a (Stammlehrkräfte) und II.8 b (unterrichtendes Personal ) verwiesen. 9. Wie viele Lehrkräfte (in Personen), die in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 vorrangig an Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 Buchstaben a bis d und f sowie Ziffer 2 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung eingesetzt waren, verfügten über eine sonderpädagogische Qualifikation (außer Lehramt an Förderschulen oder gleichwertiges sonderpädagogisches Lehramt)? Die Antwort bitte nach Schulformen (außer Förderschule) gemäß § 3 Abs. 2 SchuIG LSA in der jeweils gültigen Fassung gliedern. Es wird auf die Anlagen II.8 a und II.8 b verwiesen. 10. Wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (in VZE) waren in den Schuljahren 2007/2008 bis 2010/2011 jeweils im Schulpsychologischen Dienst eingesetzt und wie viele Schülerinnen und Schüler entfielen in diesen Schuljahren jeweils auf eine VZE des Schulpsychologischen Dienstes ? Bitte nur tatsächlich besetzte und für die Beratungstätigkeit wirksame Stellen berücksichtigen. Die nachstehende Aufstellung enthält die mit Arbeitsvermögen wirksamen Beschäftigten . Beurlaubungen, Renten auf Zeit, Altersteilzeit (Freistellung) sind nicht dargestellt: Schülerzahl Schulpsychologie Schuljahr gesamt davon weiblich Anzahl VZE davon weiblich Verhältnis Schüler/ VZE Schulpsychologie 2007/2008 262.734 126.308 23,45 17,75 11.204 2008/2009 251.045 120.738 21,75 17,05 11.542 2009/2010 241.636 116.382 20,75 17,05 11.645 2010/2011 235.468 113.293 20,375 17,375 11.557 11. Wie bewertet die Landesregierung die Personalentwicklung an Förderschulen und deren Entwicklung seit 2008? Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich die Personalsituation in der sonderpädagogischen Förderung relativ konstant darstellt. In Bezug auf die Förderschule für Lernbehinderte hat sich durch die schülerzahlbezogene Zuweisung seit dem Schuljahr 2009/2010 eine Annäherung an den (bisherigen) Bundesdurchschnitt 10 ergeben. Im Bereich der sonstigen Förderschulen hat Sachsen-Anhalt eine insgesamt leicht günstigere Schüler-Lehrer-Relation als der Bundesdurchschnitt, wobei die statistischen Aussagen der KMK für das Schuljahr 2010/2011 noch nicht vorliegen, so dass gegenwärtig hier keine Vergleichszahl besteht. In den einzelnen Förderschulformen, die unter der Rubrik „sonstige Förderschulen“ in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst sind, gibt es Unterschiede, die sich aus dem Förderschwerpunkt und dem Schweregrad der Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler ergeben. Diesbezüglich finden sich Daten in der Antwort zu II.1. Vergleich der Schüler-Lehrer-Relation LB-Schulen sonstige Förderschulen einschl. GB-Schulen Schuljahr SachsenAnhalt Deutschland SachsenAnhalt Deutschland 2006/07 7,1 8,0 4,9 5,4 2007/08 6,9 7,7 5,0 5,3 2008/09 6,2 7,5 4,9 5,3 2009/10 6,3 7,2 5,0 5,2 12. Wie bewertet die Landesregierung die Kompetenzentwicklung hinsichtlich sonderpädagogischer Förderung und Integration an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen (außer Förderschulen) seit 2008? Lehrkräfte erwerben die erforderlichen Kompetenzen für den gemeinsamen Unterricht und für die Mitwirkung an der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern gegenwärtig vor allem berufsbegleitend. Die Ausbildungen stellen sich gemäß den aktuellen Entwicklungen um, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage KA 6/7218 zu entnehmen ist. Die berufsbegleitende Qualifikation erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Das Land bietet berufsbegleitende Studiengänge zu sonderpädagogischen Fachrichtungen bzw. zur Integrationspädagogik an. Ebenso werden Weiterbildungskurse zu ausgewählten Fragen der differenzierten Unterrichtsgestaltung oder der individuellen Lern- und Entwicklungsförderung angeboten. Für den gemeinsamen Unterricht und dessen Ausbau sowie Ausgestaltung wurden einjährige Fortbildungskurse für den Grund- und Sekundarschulbereich entwickelt, die sehr gut nachgefragt werden. In diesen Kursen setzen sich Lehrkräfte der Schulform und Förderschullehrkräfte gemeinsam mit der Gestaltung der heterogenen Lernangebote auseinander, womit neben einem Kompetenztransfer auch ein gegenseitiges Verständnis für die Notwendigkeit des Zusammenspiels unterschiedlicher Professionen deutlich wird. Neben der Teilnahme an Fortbildungen findet im Rahmen der Förderzentrenarbeit eine enge Zusammenarbeit von Lehrkräften der unterschiedlichen Schulformen statt, die eine gute Möglichkeit schaffen, Kenntnisse zu erweitern und Erfahrungen zu sammeln. In den Grundschulen gibt es schon umfangreichere Erfahrungen mit dem gemeinsamen Unterricht. Zunehmend wählen Eltern nach Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs den gemeinsamen Unterricht, insbesondere 11 bei einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen. Die Lehrkräfte aus Grundschulen arbeiten engagiert und unterstützt von Förderschullehrkräften an der Erarbeitung, Umsetzung und Überprüfung von Förderplänen . Die Lehrkräfte aus Förderschulen gestalten im Rahmen der Förderzentrenarbeit schulinterne Veranstaltungen. Darüber hinaus gibt es regionale und landesweite Fortbildungsangebote zur individuellen Lernförderung und zum gemeinsamen Unterricht. Die Lehrkräfte an Sekundarschulen beschäftigen sich nach Aussage des zuständigen Fachreferates des LVwA zunehmend mit der Thematik. Intensiver ist die Auseinandersetzung, wenn es die konkrete Situation erfordert, d. h., wenn ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Schule aufgenommen wird. Sekundarschulen vertrauen ebenso wie Grundschulen auf die Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften. Hier haben sich in den letzten Jahren vielfältige Kooperationen entwickelt. Über schulinterne Fortbildungen und Angebote der regionalen oder landesweiten Fortbildung erwerben Sekundarschullehrkräfte Kompetenzen für den gemeinsamen Unterricht. Der einjährige Fortbildungskurs zum gemeinsamen Unterricht, der erstmals im Schuljahr 2011/2012 angeboten wurde, fand regen Zuspruch. Zunehmend haben auch Sekundarschulen feste und verlässliche Ansprechpartner bei der Unterstützung des gemeinsamen Unterrichts sowie zur Klärung entstehender Fragen zur sonderpädagogischen Förderung. Die Lehrkräfte an den Gymnasien stehen dem gemeinsamen Unterricht aufgeschlossen gegenüber und haben bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern im gemeinsamen Unterricht gute Ergebnisse erreicht. Am Gymnasium findet im Vergleich zu den anderen Schulformen gemeinsamer Unterricht ausschließlich zielgleich statt, so dass die notwendigen Differenzierungen im Unterricht hier einen anderen Schwerpunkt haben. Bisher konnten alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf , die sich in den Abschlussklassen der Gymnasien befanden, erfolgreich das Abitur ablegen. Lehrkräfte der Gymnasien, Sekundar- und Gesamtschulen, die sich dem gemeinsamen Unterricht zuwenden, können sich in der Regel des Engagements der Eltern des behinderten Kindes sicher sein und finden in diesen kompetente Partner. Mitunter haben Eltern der nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler Vorbehalte gegen den gemeinsamen Unterricht. Sie befürchten, dass die Lehrkräfte dadurch zu wenig Zeit für die gesamte Klasse hätten und sehen mitunter Abschlüsse in Gefahr. Erfahrungen zeigen, dass diese Vorbehalte durch guten gemeinsamen Unterricht und in der Diskussion mit den Eltern abgebaut werden können. Die Anwendung von Nachteilsausgleichen gehört zum schulischen Alltag. Hier brauchen Lehrkräfte nach wie vor den Dialog mit fachkompetenten und sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkräften, um insbesondere zur Vorbereitung schulischer Abschlüsse und zur Bewältigung von Prüfungssituationen die individuellen Notwendigkeiten und Möglichkeiten zu erkennen und zu nutzen. Im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) benötigt ein Teil der Schülerinnen und Schüler sonderpädagogische Förderung. Die im Schulversuch „Verbesserung der Ausbildungs - und Arbeitsmarktchancen von Jugendlichen ohne allgemein bildenden Schulabschluss im BVJ“ gewonnenen Ergebnisse wurden mit Inkraftsetzen der 12 Rahmenrichtlinien zum Schuljahr 2010/2011 in das reguläre Schulwesen übernommen . Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der dualen Berufsausbildung im Land weiter zu stärken. Trotz der positiven Entwicklung der Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den letzten Jahre gibt es noch eine Reihe von Indikatoren, die darauf verweisen, dass weiterhin erhebliche Kraftanstrengungen notwendig sein werden, damit sich die Ausbildungs - und Zukunftschancen der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht verschlechtern. In diesem Zusammenhang ist auch das vom Kultusministerium und vom Ministerium für Gesundheit und Soziales für den Zeitraum 2007 bis 2013 aufgelegte ESF-Programm „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs“ zu erwähnen. Es besteht aus drei Modulen, von denen aus Sicht der berufsbildenden Schulen die „Installation von bedarfsorientierter Schulsozialarbeit an Einzelschulen aller Schulformen“ von besonderer Bedeutung ist. 13. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Schulpsychologischen Dienstes und welche Faktoren erschweren aus ihrer Sicht eine Verbesserung der Betreuungsrelation (Schülerinnen und Schüler pro VZE)? Die Schulpsychologie in Sachsen-Anhalt hat sich weiterhin als verlässliches und qualifiziertes Unterstützungssystem im Einzelfall, für Schulqualität und Fortbildung erwiesen. Schulpsychologische Referentinnen und Referenten, seit 2004 zur Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes gehörend, arbeiten mit den schulfachlichen Referentinnen und Referenten zusammen, wodurch psychologische Sichtweisen und Kompetenzen in die beratenden Aufgaben der Schulaufsicht einfließen. Es gibt an einem Wochentag eine Präsenzpflicht im Amt, überwiegend sind Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen vor Ort tätig. Sachbearbeiterinnen mit einem spezifisch notwendigen Erfahrungshintergrund unterstützen die schulpsychologischen Referentinnen und Referenten. Die Regelungen der konkreten Arbeit durch den RdErl. des MK vom 7. Juli 2004 „Organisation und Aufgaben schulpsychologischer Beratung in Sachsen-Anhalt“ haben sich bewährt. Durch die in der Einzelfallberatung zum Tragen kommende systemische Arbeitsweise (Einbeziehung der familiären und schulischen Bezugspersonen der Schülerin oder des Schülers) erfolgt eine über den Einzelfall hinausgehende allgemeine Verbesserung der Erziehungs-, Lehr- und Lernbedingungen . Die Nachfragen nach schulpsychologischen Dienstleistungen sind unverändert hoch und umfassen vielfältige Themen und unterschiedliche Erwartungen . Als neue Aufgabe existiert seit 2009 die fachliche Betreuung/Fachaufsicht der Beratungslehrkräfte, die innerhalb des ESF-Programms „Projekte zur Vermeidung von Schulversagen und zur Senkung des vorzeitigen Schulabbruchs “ arbeiten. Ein Schwerpunkt schulpsychologischer Arbeit ist die Konfliktbewältigung und der Umgang mit krisenhaften Vorkommnissen (Gewaltandrohungen , Erpressung, Suizid, Unfalltod u. Ä.). Dies erforderte vertiefende Fortbildungen für Schulpsychologen, bei denen auch das Thema „Amok“ im Focus stand bzw. steht. Im Bereich der Einzelfallberatung sind zeitweise regional unterschiedlich „Wartelisten“ entstanden, die ihre Ursache in der sehr hohen Anzahl der Fälle und in deren Komplexität hatten. Dies stellte aber die Akutversor- 13 gung nicht in Frage. Durch diese Entwicklung war ein gewisser Rückgang der unmittelbaren Systemberatung und der Lehrerfortbildung zu psychologischen Themen zu verzeichnen, dem derzeit entgegengewirkt wird. Perspektivisch sind noch stärkere Schwerpunktsetzungen für Schulpsychologie notwendig. Dazu gehören z. B. psychologische Gestaltungselemente des gemeinsamen Unterrichts sowie die Kooperation mit Beratungslehrkräften, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern unter Beachtung klarer Aufgabenbeschreibungen. Angesichts der Verschlechterung der schulpsychologischen Versorgung im Vergleich zu den Jahren ab 2000/2001 gab es in den letzten zwei Jahren unter Ausschöpfung aller Stellenanteile sechs Neubesetzungen; eine Stelle ist derzeit nochmals in der Ausschreibung. Die bestehenden Beförderungsoptionen wurden realisiert. Im Schuljahr 2011/2012 ist jede Schulpsychologin und jeder Schulpsychologe durchschnittlich für ca. 10.700 Schülerinnen und Schüler einer Region zuständig (entspricht 21,675 VZE). Mit dieser Betreuungsrelation liegt Sachsen-Anhalt im Mittelfeld der Bundesländer. Für einen weiteren personellen Ausbau des schulpsychologischen Dienstes stehen derzeit keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Deshalb wird eine Erhöhung der Effizienz der schulpsychologischen Arbeit, aber auch Entlastung durch qualifizierte Kooperation mit anderen Hilfs- und Unterstützungssystemen angestrebt. III. Zum Modellversuch „Grundschulen mit Integrations- und/oder Förderklassen “6 Anmerkung zu Fußnote 6 der Großen Anfrage: Geschlechterspezifische Angaben werden im Folgenden gemacht, soweit die entsprechenden Daten vorliegen. III.1. Quantitative Aspekte 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler lernten an jeder der 22 am Modellversuch beteiligten Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011? In den am Modellversuch „Grundschulen mit Integrationsklassen einbezogenen Schulen lernten im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 3.506 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 3.519 Schülerinnen und Schüler . 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden an jeder der 22 am Modellversuch beteiligten Grundschulen insgesamt im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 in den Integrationsklassen beschult? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtschülerzahl angeben. 6 Wir bitten, alle Daten grundsätzlich geschlechterspezifisch aufgeschlüsselt anzugeben. 14 Gesamtschülerzahl der Modellschulen Schülerzahl in den Integrationsklassen Anteil in v. H. 2009/10 2010/11 2009/10 2010/11 2009/10 2010/11 3.506 3.519 762 708 21,7 20,1 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler lernten in jeder der 41 Integrationsklassen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011? Bitte die Zahlen den beteiligten Grundschulen zuordnen. In den 41 Integrationsklassen des Schuljahres 2009/2010 lernten 762 Schülerinnen und Schüler und in den 38 Integrationsklassen des Schuljahres 2010/2011 waren es 708 Schülerinnen und Schüler. Die Bandbreite der Lerngruppenbildung , die in den Grundschulen eigenverantwortlich gewählt wurde, reichte von 8 bis 26 Schülerinnen und Schüler in einem Lernverband. Es wird um Verständnis gebeten, dass eine Aufschlüsselung nach den Einzelschulen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgt. 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernten in jeder der 41 Integrationsklassen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011? Bitte die Zahlen den beteiligten Grundschulen zuordnen und nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung gliedern. Im Schuljahr 2009/2010 wurden 155 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in 41 Integrationsklassen unterrichtet. 2010/2011 lernten 138 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in 38 Integrationsklassen , da die Schüler aus zwei vierten Klassen in weiterführende Schulen gewechselt hatten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Modellversuch nach Förderschwerpunkt Förderschwerpunkt Schuljahr 2009/10 Schuljahr 2010/11 Lernen 83 74 Geistige Entwicklung 3 4 Emotionale und soziale Entwicklung 16 16 Sprache 47 40 Hören 4 4 körperliche und motorische Entwicklung 2 Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass eine Aufschlüsselung nach den Einzelschulen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgt. 5. Wie viele Grundschullehrkräfte (Personen) unterrichteten in jeder der 22 Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 im Rahmen des Modellversuchs? In den Modellversuch waren 2009/2010 41 Klassenlehrkräfte der 22 beteiligten Grundschulen eingebunden und 2010/2011 38 Klassenlehrkräfte. Die Zahl der 15 Fachlehrkräfte an den Grundschulen, die Unterricht in ausgewählten Fächern neben den Klassenlehrkräften erteilten, wurde nicht erfasst. 6. Wie viele Förderschullehrkräfte (Personen) unterrichteten in jeder der 22 Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 im Rahmen des Modellversuchs? 28 Lehrkräfte aus Förderschulen waren in den Modellversuch eingebunden. Diese kamen aus 16 Förderzentren. 7. Wie viele pädagogische Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter (Personen) waren in jeder der 22 Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 unmittelbar an dem Modellversuch beteiligt? Eine direkte Einbindung der pädagogischen Mitarbeiterinnen der Grundschulen in den Modellversuch gab es nicht. Die zeitweilige Mitwirkung am Unterricht in den Integrationsklassen lag in der Verantwortung der Grundschulen selbst und wurde nicht statistisch erfasst. 8. Wie viele sonstige Betreuungs- und/oder Hilfskräfte (z. B. Integrationshelferinnen und Integrationshelfer) (Personen) waren in jeder der 22 Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 unmittelbar an dem Modellversuch beteiligt? Integrationshelfer waren im Modellversuch nicht eingebunden. 9. Wie viele Fortbildungsveranstaltungen wurden im Rahmen des Modellversuchs insgesamt angeboten? Aus wie vielen Kurstagen bestanden sie jeweils ? Für die am Modellversuch teilnehmenden Lehrkräfte wurde der im Schuljahr 2009/2010 eingerichtete Fortbildungskurs für die Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts an Grundschulen vorrangig vorgehalten. An diesem ersten Kurs nahmen 39 Lehrkräfte teil (26 Grundschullehrkräfte und 13 Förderschullehrkräfte ). Diese Lehrkräfte kamen aus 17 der 22 beteiligten Grundschulen am Modellversuch . Der Kurs umfasste insgesamt ca. 150 Stunden. Er fand einmal monatlich als Tagesveranstaltung mittwochs statt. Dazu kamen noch 6 Kurstage in unterrichtsfreier Zeit (Oktober, April, Juli). Die Lehrkräfte wurden für die Kursveranstaltungen freigestellt. Im Schuljahr 2010/2011 wurde ein weiterer Kurs ausgeschrieben. Dieser hatte insgesamt 67 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (27 Förderschullehrkräfte und 40 Grundschullehrkräfte). Aus den Modellschulen nahmen hier 5 Förderschullehrkräfte und 9 Grundschullehrkräfte teil. 10. Mit welchen konkreten Themenstellungen wurden die in der Konzeption des Modellversuchs bestimmten Schwerpunkte der Fortbildung untersetzt ? 16 Folgende Themen bildeten die Schwerpunkte des Fortbildungskurses: - Thematische Auseinandersetzung mit den Begriffen Integration und Inklusion, - Chancen und Risiken des gemeinsamen Unterrichts, - Möglichkeiten einer unterrichtsnahen pädagogischen Diagnostik, - Nutzung von Lernstandsanalysen zur Unterrichtsgestaltung, zur individuellen Lern- und Förderplanung, - Teamarbeit und Kompetenztransfer, - individuelle Lernmaterialien für die Arbeit in heterogenen Lerngruppen, - muttersprachliche und mathematische Förderung in heterogenen Lerngruppen, - Unterrichtskonzepte für den gemeinsamen Unterricht, - Präventions- und Interventionsmöglichkeiten für den Umgang mit schwierigen Verhaltensweisen (z. B. „Marburger Konzentrationstraining“), - Erfahrungsaustausch und Nutzung gelungener Schulpraxis, - Grundlagen der Anwendung von Nachteilsausgleich, - Auseinandersetzung mit aktuellen bildungspolitischen Fragestellungen. 11. In welchem Umfang wurde der eingerichtete Konsultations- und Beratungsstützpunkt im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 genutzt ? Im Schuljahr 2009/2010 wurde das Angebot der Konsultation und Hospitation von den Modellschulen deutlich häufiger genutzt als im Folgeschuljahr. Jede Modellschule hatte feste Ansprechpartner für die Konsultation und Hospitation (Lehrkräfte aus dem Referententeam des Fortbildungskurses). Die Lehrkräfte des Referententeams wurden 2009/2010 von den Modellschulen ein- bis viermal im Quartal angefordert. Im Schuljahr 2010/2011 machten nur noch wenige Modellschulen davon Gebrauch. 12. Kosten in welchem Umfang entstanden durch diese Fortbildungsveranstaltungen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011? Wie gliedern sich diese Kosten auf? In welchem Umfang wurden sie durch den Europäischen Sozialfonds, durch das Land und ggf. durch Dritte getragen? Der Fortbildungskurs wird zu 75 % mit ESF-Mitteln finanziert. 25 % der Kosten trägt das Land als Kofinanzierung. 17 Folgende Kosten wurden über ESF-Mittel getragen: 2009 2010 2011 Reisekosten Teilnehmer 5.633,20 € 14.461,50 € 18.570,35 € Reisekosten Referenten 164,10 € 2.312,00 € 2.171,06 € Reisekosten Projektkoordinator 517,60 € 1.536,60 € 635,00 € Honorare Referenten 3.700,00 € 8.200,00 € 10.680,00 € Raummiete 320,00 € - - Lehr- und Lernmittel 428,34 € 304,93 € - Der Landesanteil umfasst die Personalkosten der Projektleitung, die Feistellungen der Teilnehmer zu den Kurstagen sowie eine Anrechnungsstunde je Kursteilnehmer . Drittmittel werden nicht genutzt. 13. Kosten in welchem Umfang entstanden durch den eingerichteten Konsultations - und Beratungsstützpunkt im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011? Wie gliedern sich diese Kosten auf? Von wem wurden sie getragen ? Kosten des Konsultations- und Hospitationsstützpunktes sind im Fortbildungskurs enthalten. 14. Wie viele der am Modellversuch beteiligten Lehrkräfte nahmen an den Fortbildungsveranstaltungen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 teil (Personen)? Wie viele davon waren jeweils Grundschullehrkräfte der beteiligten Grundschulen wie viele waren Förderschullehrkräfte (Personen)? Bitte auch als Vom-Hundert-Satz zur Gesamtzahl der einbezogenen Lehrkräfte angeben. Teilnehmer aus Modellversuch am FB-Kurs 2009/2010 Teilnehmer aus Modellversuch am FB-Kurs 2010/2011 Zahl in % Zahl in % Grundschullehrkräfte 26 63,4 9 23,6 Förderschullehrkräfte 13 46,4 5 17,8 gesamt 39 56,5 14 21,2 Von den insgesamt am Modellversuch teilnehmenden Lehrkräften nutzen rund 77 % den Fortbildungskurs, um sich intensiver mit dem gemeinsamen Unterricht auseinanderzusetzen (vgl. hierzu auch die Angaben zu den Fragen 5, 6 und 9 dieses Abschnitts). 18 15. Wie viele Lehrerwochenstunden sonderpädagogischer Fachkräfte wurden insgesamt im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 für den Modellversuch zur Verfügung gestellt und wie viele Lehrerwochenstunden sonderpädagogischer Fachkräfte standen in diesen Schuljahren jeder der 22 beteiligten Grundschulen zur Verfügung? Je Integrationsklasse wurden 10 Lehrerwochenstunden von Förderschullehrkräften zugeordnet. Demzufolge wurden für den Modellversuch im Schuljahr 2009/2010 insgesamt 410 Lehrerwochenstunden zur sonderpädagogischen Unterstützung und 2010/2011 380 Lehrerwochenstunden zugewiesen. Damit standen für die zwei Jahre des Modellversuches insgesamt 790 Lehrerwochenstunden durch Förderschullehrkräfte zur Verfügung. 16. Sachkosten in welchem Umfang wurden jeder der 22 beteiligten Grundschulen im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 für Vorhaben im Rahmen des Modellversuchs zur Verfügung gestellt? Bitte gliedern nach Landesmitteln, Mitteln der Schulträger und Mittel Dritter. Im Schuljahr 2009/2010 wurden 10.000 € für Sachkosten zur Unterstützung des Modellversuchs vom Kultusministerium bereitgestellt. Den teilnehmenden Schulen wurden mit diesen Mitteln Differenzierungsmaterialien für die Unterrichtsgestaltung ermöglicht. Weitere Mittel sind über den Fortbildungskurs erfasst (siehe Frage 12). Über Kosten von Schulträgern gibt es keine Erhebung. III.2. Qualitative Aspekte, Evaluation 1. Wie viele Lehrkräfte welcher Profession wurden mit der Evaluation des Modellversuchs beauftragt? Wann haben sie ihre Tätigkeit aufgenommen? In die Evaluierung wurden vier Lehrkräfte und das Fachreferat des Kultusministeriums einbezogen. Drei der Lehrkräfte haben ihre wissenschaftliche Qualifikation durch Promotion bzw. ein noch laufendes Promotionsverfahren nachgewiesen , eine Lehrkraft hat sich freiwillig zur Mitwirkung bei der Auswertung der Daten bereit erklärt. Mit Beginn des Modellversuches wurden Ausgangsdaten erfasst. Seit Mai 2011 wird an der Zusammenfassung der Ergebnisse gearbeitet. 2. Welche Fachbereiche der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg haben die Evaluation unterstützt? In welchem Umfang wurden sie in die Evaluation einbezogen? Der Fachbereich Erziehungswissenschaft/Rehabilitationspädagogik wurde in die wissenschaftliche Beratung einbezogen. Der Fachbereich beriet über die Auswahl der Fragebögen und die ergänzenden wissenschaftlichen Methoden. 3. Welcher genaue Zeitraum des Modellversuchs wurde durch die Evaluation erfasst? Erfasst wurden die beiden Schuljahre des Modellversuches (2009/2010 und 2010/2011). 19 4. Welches Konzept lag der Evaluation zugrunde? Welche Fragestellungen wurden untersucht? Welche Untersuchungsmethoden wurden angewandt (z. B. Fragebögen, Interviews o. Ä.)? Bitte fügen Sie - wenn möglich - ein Beispiel an. Es wurden Fragebögen für Lehrkräfte, Eltern und Schulträger eingesetzt. Darüber hinaus wurde die Methode des kreativen Feldes angewandt. Die Fragebögen enthielten sowohl offene als auch geschlossene Fragen (siehe Anlagen III.2. 4.). 5. In welcher Form und wann werden die Ergebnisse der Evaluation veröffentlicht bzw. vorgelegt? Geplant ist eine Veröffentlichung eines Berichts der Ergebnisse bis zum Jahresende im Internet. 6. Wie schätzt die Landesregierung die Qualität der Fortbildungsangebote ein? Die Fortbildungskurse werden von den Lehrkräften zunehmend angenommen. Blieben noch im ersten Kurs Teilnehmerplätze unbelegt, war der zweite Kurs fast vollständig belegt. Der nunmehr dritte Kurs hatte doppelt so viel Bewerber wie Plätze, so dass eine Auswahl getroffen werden musste. Das zeigt, dass gemeinsamer Unterricht an den Grundschulen ernst genommen wird und die bisherigen Kursteilnehmer zur Motivation und Gewinnung von Fortbildungsteilnehmern beitrugen. Die Teilnehmer selbst bestätigten, dass die ausgewählten Kursinhalte für die Anwendung in der Praxis sehr hilfreich seien. Besonders wertgeschätzt wurde der regelmäßige Erfahrungsaustausch und die Möglichkeit, auftretende Probleme zeitnah zu artikulieren und einer Lösung zuzuführen. 7. Wie schätzt die Landesregierung die Nutzung und die Wirksamkeit des Konsultations- und Beratungsstützpunktes ein? Die Lehrkräfte, die zur Konsultation und Beratung den Modellschulen zur Seite standen, wurden von den Schulen unterschiedlich eingebunden. Einige der Modellschulen (etwa ein Drittel) suchten regelmäßig die Beratung und nutzten die Hospitationen, um schul- und klassenkonkret an der Qualität des gemeinsamen Unterrichts zu arbeiten. Im Mittelpunkt standen Unterrichtsmethoden, binnendifferenzierende Maßnahmen und individuell unterstützende Lernmaterialien. Vielfach gingen die Lehrkräfte der Schulen gemeinsam mit der beratenden Lehrkraft auf „Schatzsuche“ an der eigenen Schule, um bewusst Gelingensbedingungen auszumachen oder Stolpersteine aufzuspüren. Zunehmend wurden die Lehrkräfte , die zur Beratung und Konsultation zur Verfügung standen, über den Kreis der Modellschulen hinaus als Referenten für SCHILF-Veranstaltungen nachgefragt . Drei der Modellschulen wollten keine schulinterne Beratung, sondern waren der Auffassung, dass die Inhalte des Fortbildungskurses völlig ausreichten, um den gemeinsamen Unterricht zu entwickeln. 20 Ein Konsultations- und Beratungsstützpunkt wird dann gern in Anspruch genommen , wenn die von außen hinzugezogene Lehrkraft die an der Schule geleistete Arbeit wertschätzt und den Kolleginnen und Kollegen Anregungen gibt, ohne belehrend zu wirken. Er ist ebenso effektiv, wenn das Gesamtkollegium an der Qualität des gemeinsamen Unterrichts interessiert ist, so dass Themen oder evtl. Problemlagen zeitnah bearbeitet werden können. 8. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wie die Lehrkräfte die Fortbildungsveranstaltungen und die Arbeit des Konsultations- und Beratungsstützpunktes bewerten? Wenn ja, wie ist sie zu diesen Erkenntnissen gelangt und wie fallen die Einschätzungen der Lehrkräfte aus? Zu den Fortbildungskursen gab es Bewertungsbögen, die durch die Projektleitung ausgewertet wurden. Der Fortbildungskurs hat im ersten Jahr eine vollständig sehr gute Bewertung erhalten. D. h., die daran teilnehmenden Lehrkräfte aus dem Modellversuch haben diesen Kurs als ihr Unterstützungssystem anerkannt und intensiv inhaltlich mitgestaltet. Der zweite Kurs wurde insgesamt gut bewertet . In diesem Kurs gab es eine Gruppe von Lehrkräften, die durchgängig den gemeinsamen Unterricht in Frage stellte. Der gegenwärtig laufende Kurs zeichnet sich wieder durch sehr interessierte Lehrkräfte aus, die aktiv ihre Praxiserfahrungen in den Kurs einbringen und nach Gestaltungsspielräumen suchen. Die Erkenntnisse zu den Konsultations- und Beratungsstützpunkten wurden aus der Abschlussberatung zum Modellversuch gewonnen sowie aus dem dritten Fragebogen, der an die Schulleitungen der Modellschulen gerichtet war. 9. Was waren die Ursachen dafür, dass am Modellversuch beteiligte Lehrkräfte , nicht an der angebotenen Fortbildung teilgenommen haben? Welche Kompensationsmöglichkeiten wurden diesen Lehrkräften angeboten? Einige Modellschulen hatten zwei oder drei Integrationsklassen. Die Teilnahme aller Lehrkräfte war aus schulorganisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Schulen nutzten bzw. nutzen die Folgekurse. Zwei Klassenlehrkräfte aus Modellschulen befanden sich bereits in einer umfangreichen Fortbildungsmaßnahme, zwei teilnehmende Förderschullehrkräfte absolvierten ein berufsbegleitendes Studium. Die Lehrkräfte einer teilnehmenden Modelversuchsschule nutzten ausschließlich den Konsultations- und Beratungsstützpunkt und empfanden diesen als ausreichendes Unterstützungsinstrument. 10. Wie schätzt die Landesregierung die Veränderungen im Schulklima und in der Unterrichtsgestaltung ein, die aus dem Modellversuch erwachsen sind? An den meisten Modellschulen sind stabile Teams entstanden, so dass die begonnene gemeinsame Ausgestaltung des gemeinsamen Unterrichts nach Abschluss des Modellversuches fortgesetzt wird. Die meisten teilnehmenden Schulen waren und sind an der Qualifizierung des gemeinsamen Unterrichts interessiert und bauen den gemeinsamen Unterricht systematisch weiter aus. Für sie war der Modellversuch wichtig, um Sicherheit zu erlangen und das Schulprogramm insgesamt auf das gemeinsame Lernen 21 abzustimmen. Bei diesen Schulen war auch eine intensive Zusammenarbeit mit dem Schulträger festzustellen. Eine Schule, die am Modellversuch teilnahm, steht dem gemeinsamen Unterricht nach wie vor sehr skeptisch gegenüber. 11. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, dass sich durch die Arbeit in dem Modellversuch pädagogische Handlungsmaxime der Lehrkräfte entwickelt haben? Wenn ja, wie ist sie zu diesen Erkenntnissen gelangt und wie sind die wichtigsten Entwicklungstendenzen zu charakterisieren? Bereits eine erste Auswertung der Fragebögen zeigte, dass sich der Umfang der Unterrichtsmethoden erweitert hat. Vielfach haben die Modellschulen räumlichsächliche Ressourcen ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand erschlossen. Die Einbindung der Förderschullehrkraft in die Gesamtarbeitsweise der Grundschule war selbstverständlich. Die Eltern hoben hervor, dass die Mitwirkung der Förderschullehrkraft zur Verbesserung der Lernmotivation und Leistungsfähigkeit beträgt . Alle Eltern haben das Gefühl, dass die Kinder insgesamt wertgeschätzt werden und jedes Kind zu seiner individuellen Leistungsfähigkeit herausgefordert wird. 12. Bei wie vielen der in den Modellversuch einbezogenen Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen konnte im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 der sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben werden? Bitte die jeweiligen Förderschwerpunkte entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung und - wenn möglich -die jeweiligen Grundschulen angeben. Im Rahmen des zweijährigen Modellversuches und somit der zweijährigen Förderung wurde in keinem Fall ein sonderpädagogischer Förderbedarf aufgehoben . In der Dokumentation der Förderung wird bei insbesondere bei den Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen ein Leistungsanstieg deutlich. Zugleich muss festgestellt werden, dass in den Integrationsklassen bei keinem weiteren Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt oder beantragt wurde. Keines der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus den beiden vierten Klassen des ersten Jahres im Modellversuch wechselte in eine Förderschule Alle setzten ihre Schullaufbahn in der Sekundarschule fort (sieben Kinder, davon vier mit dem Förderschwerpunkt Sprache und drei mit dem Förderschwerpunkt Lernen). 13. Wie viele der in den Modellversuch einbezogenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen wurden im Schuljahr 2009/2010 und im Schuljahr 2010/2011 an Förderschulen überwiesen? Bitte die jeweiligen Förderschularten im Sinne von § 8 Abs. 3 SchuIG LSA und - wenn möglich - die jeweiligen Grundschulen angeben. Ein Kind mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wurde am Ende des Schuljahres 2009/2010 aus einer Integrationsklasse im ersten Schulbesuchsjahr 22 an eine Förderschule für Geistigbehinderte überwiesen. Die von dem Kind besuchte Integrationsklasse hatte zeitgleich mit einer Klasse der Förderschule für Geistigbehinderte Sportunterricht in der gemeinschaftlich zu nutzenden Sporthalle . Das betroffene Kind suchte immer häufiger den Kontakt zu diesen Kindern und gab deutlich zu verstehen, dass es mit diesen Kindern lernen wollte. Die Eltern beantragten schließlich den Schulwechsel. 14. Wie viele der in den Modellversuch einbezogenen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen werden derzeit an den Grundschulen weiterbeschult, wie viele konnten an weiterführende „Regelschulen " im Sinne der Fußnote 3 dieser Anfrage überwiesen werden? Bitte geben Sie die jeweiligen Schulformen der Regelschulen im Sinne von § 3 Abs. 2 SchuIG LSA an. Alle 30 Kinder der Integrationsklassen der Jahrgangsstufe 4 wechselten in die Sekundarschule (2 Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung , 26 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 2 Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung). 107 Kinder, die in den Integrationsklassen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf lernten, sind weiterhin Schülerinnen und Schüler ihrer Grundschule. Einen Wechsel in die Förderschule gab es nach Abschluss des Modellversuches nicht. 15. Wie bewertet die Landesregierung die Akzeptanz des Modellversuchs bei der Elternschaft am Anfang und am Ende des Modellversuchs? Auf welche Weise ist die Landesregierung zu Erkenntnissen über die Akzeptanz der Elternschaft gelangt? Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Eltern von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen und den Eltern von Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen? Wenn ja, worin bestehen sie? Der Modellversuch fand von Anfang an Akzeptanz. Die Grundschulen nahmen freiwillig am Modellversuch teil und die Gesamtkonferenzen beschlossen einstimmig die Teilnahme. Es gibt leichte Unterschiede in der Bewertung der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Vergleich zu den Eltern von Kindern ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Diese sind in den meisten Fällen nicht signifikant . Da die Auswertung der Erhebungen noch nicht abgeschlossen ist, sind Details hier noch nicht zu benennen. 16. Welche Formen der Elternarbeit haben sich im Zusammenhang mit dem Modellversuch bewährt? Im Rahmen des Modellversuches gab es sehr viele individuelle Elterngespräche, thematische Elternversammlungen und Elternseminare. Die Formen der Elternarbeit sind vergleichbar mit Schulen, die nicht am Modellversuch teilnahmen. Jedoch wurden an den Modellschulen stets die Förderschullehrkräfte einbezo- 23 gen, so dass vor allem die individuelle Förderung der Kinder im Mittelpunkt der gemeinsamen Elternarbeit stand. Die Eltern gaben demzufolge zu mehr als 90% an, stets sehr gut über die Lernentwicklung ihrer Kinder informiert zu sein. 17. Welche Probleme in der Zusammenarbeit mit den Eltern im Kontext des Modellversuchs sind der Landesregierung bekannt? Der Landesregierung sind keine Probleme in der Zusammenarbeit mit Eltern im Rahmen des Modellversuches bekannt. 18. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Förderzentren und Basisförderschulen , die in den Modellversuch involviert waren? Welche Probleme traten in besonderem Maße auf? Die von den Förderzentren zum Modellversuch abgeordneten Förderschullehrkräfte waren aktiv und intensiv in die Gestaltung des gemeinsamen Unterrichts einbezogen. Die Förderzentren insgesamt verhielten sich eher zurückhaltend und verstanden sich nicht als obligatorisches Unterstützungssystem im Modellversuch . III.3. Schlussfolgerungen und beabsichtigte Konsequenzen aus dem Modell- versuch „Grundschulen mit Integrations- und/oder Förderklassen" 1. Hat die Landesregierung die Absicht, einen ähnlichen Modellversuch in Schulen der Sekundarstufe I durchzuführen? Nein, diese Absicht besteht nicht, vielmehr sollen die Erkenntnisse aus dem Modellversuch und der bisherigen landesweiten Entwicklung für den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts und die Einrichtung von Rahmenbedingungen an Schulen der Sekundarstufe I genutzt werden. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des Modellversuchs hinsichtlich der Bereitstellung von Lehrerwochenstunden sonderpädagogischer Fachkräfte für den gemeinsamen Unterricht ? Die Bindung der je Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden zur sonderpädagogischen Unterstützung des gemeinsamen Unterrichts an möglichst nur eine oder zwei Lehrkräfte hat sich insgesamt bewährt, da auf diese Weise feste Teams und verlässliche Ansprechpartner entstehen. Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden an die Integrationsklassen sollte bewirken , dass diese Verlässlichkeit gewährleistet ist. Die Landesregierung hat sich in Auswertung der Gespräche mit den Schulleitungen und den eingesetzten Förderschullehrkräften zum Schuljahr 2010/2011 entschlossen, für den gemeinsamen Unterricht einen Stundenpool zuzuweisen, der sich an der Anzahl der Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf orientiert und an Grundschulen mit einer pauschalen präventiven sonderpädagogischen Grundversorgung ergänzt wird. Damit haben die Grundschulen die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie dieser Stundenpool zur sonderpädagogischen Förderung genutzt wird, wo und wie lange welche Schwerpunkte zu setzen sind. 24 Die Landesregierung prüft derzeit Möglichkeiten einer verlässlichen sonderpädagogischen Unterstützung für alle Schulformen, um gemeinsamen Unterricht qualitativ hochwertig und sachkompetent auszubauen. 3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des Modellversuchs hinsichtlich der maximalen Größe von Lerngruppen , in denen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen gemeinsam mit anderen Kindern lernen? Einer Vorgabe zur Lerngruppengröße bedarf es nicht, vielmehr brauchen die Schulen flexible Organisationselemente zur Lerngruppenbildung, um auf den konkreten schulinternen Bedarf reagieren zu können. Die schülerzahlbezogene Zuweisung an den Grundschulen hat sich hier bewährt. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des Modellversuchs hinsichtlich der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen, die mit Erfolg in integrativen Klassen lernen können? Wenn erforderlich, differenzieren Sie die Einschätzung nach Förderschwerpunkten entsprechend den Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Mai 1994, Teil III Abschnitt 2 bzw. gemäß § 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung. Für den Modellversuch gab es die Vorgabe, dass in den Integrationsklassen mindestens drei und höchstens fünf Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf lernen sollten. Mit dieser Vorgabe sind die Modellschulen gut zurecht gekommen. Nach dem Modellversuch haben sich einige Grundschulen zu anderen Formen der Lerngruppenbildung entschieden, um alters - und entwicklungsgerecht flexibler reagieren zu können. Mitunter lernen mehr als fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Lernverband , mitunter weniger als drei. In diesen Entscheidungen wollen die Schulen frei sein. Mit dem Stundenpool haben sie Ermessenspielräume. Es gibt nur einen Förderschwerpunkt, wo es Bedenken gibt, wenn mehr als zwei Kinder mit diesem Förderschwerpunkt in einem Lernverband lernen. Das betrifft den Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen des Modellversuchs hinsichtlich der Fortbildungs- sowie Konsultations - und Beratungsangebote? Welche Strategie wird die Landesregierung in der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte künftig verfolgen, um die Anforderungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) mit dem Schulwesen in Sachsen -Anhalt schrittweise entsprechen zu können? Die Landesregierung arbeitet an einem Konzept zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts (Arbeitsgruppe „Gemeinsamer Unterricht“). Dieses Konzept wird auch Aussagen zu den Angeboten der Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung enthalten. In das Konzept sollen die Erkenntnisse aus bisherigen Qualifikationsangeboten sowie aus dem Modellversuch einbezogen werden. 25 6. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Entwicklung regionaler Konsultations- und Beratungsmöglichkeiten zu inklusiven Bildung in den Schulen? Auch hierfür wird es Aussagen im Konzept zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts geben. Die konzeptionelle Arbeit ist jedoch noch nicht abgeschlossen. 7. Wie schätzt die Landesregierung die Barrierefreiheit an den Schulen im Sinne des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein? Hat es an den Schulen die am Modellversuch beteiligt waren Barrierefreiheit gegeben bzw. wurde sie durch Maßnahmen in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 geschaffen bzw. verbessert? Der Landesregierung liegt kein Gesamtüberblick zur Barrierefreiheit an den Schulen des Landes vor. Im Rahmen des Modellversuches gab es auch eine Befragung zur Barrierefreiheit . Die Daten sind jedoch noch nicht vollständig ausgewertet, sodass noch keine detaillierteren Angaben gemacht werden können. 8. Auf welche Weise will die Landesregierung künftig dazu anregen, die Barrierefreiheit an den Schulen zu verbessern bzw. zu schaffen? Will sie dabei Schwerpunkte setzen und wenn ja, welche? Unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales wird am Aktionsplan „Barrierefreies Sachsen-Anhalt“ gearbeitet. Dafür wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe gebildet. Der Entwurf soll noch vor Jahresende vorgestellt und unter Einbeziehung von Betroffenenverbänden diskutiert werden. Der Aktionsplan soll verbindliche Arbeitsgrundlage zur Herstellung von Barrierefreiheit auf den unterschiedlichsten Ebenen gesamtgesellschaftlichen Lebens werden. 9. Sieht die Landeregierung im Ergebnis des Modellversuchs Handlungsbedarf bei Schulrechtlichen Regelungen? Wenn ja, welchen? Die Erkenntnisse des Modellversuches werden in die konzeptionelle Arbeit des Ausbaus des gemeinsamen Unterrichts einbezogen. Dieser Ausbau des gemeinsamen Unterrichts wird teilweise auch mit Veränderungen bestehender schulrechtlicher Regelungen einhergehen. Konkretere Aussagen können erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. 10. Welche personellen und sächlichen Ressourcen zur schulischen Integration von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarfen stehen den 22 Grundschulen, die am Modellversuch beteiligt waren, im einzelnen im Schuljahr 2011/2012 zur Verfügung? Bitte geben sie an, ob das im Vergleich zur Laufzeit des Modellversuchs mehr, weniger oder gleichviel und wie groß jeweils ggf. die Differenz ist. In den Integrationsklassen der Modellschulen waren durchschnittlich vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im ersten Jahr des Modellversuches gab es zwei Klassen mit fünf Kindern mit einem festgestellten sonderpädagogi- 26 schen Förderbedarf, im zweiten Jahr nur noch eine Klasse mit fünf. D. h. im Modellversuch erhielten die Klassen 10 Lehrerwochenstunden für drei bis fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Nunmehr werden für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht je zwei Lehrerwochenstunden zugewiesen. Demzufolge haben Klassen, in denen weniger als fünf Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf lernen, rechnerisch zwei Stunden weniger als im Modellversuch. In der Zwischenzeit wurde jedoch die präventive Grundversorgung an Grundschulen eingeführt, die es zu Beginn des Modellversuches nicht gab, so dass hier ein Ausgleich möglich ist. Hinzu kommt, das alle Grundschulen die Zuweisung als Stundenpool erhalten und diese flexible Möglichkeit sinnvoller finden, als die starre Anbindung von Stunden an eine künstlich gebildete Lerngruppe. ANLAGEN zu TEIL I Frage 1.4 (1 - 20) 1.11 1.12 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11 Grundschule Anlage 1.4.1 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt flexible Schuleingangs- phase 273 15 218 47 45 16 331 945 öffentliche Grundschulen Schuljahrgang 3 Schuljahrgang 4 127 2 157 26 17 11 80 420 182 3 115 17 15 2 50 384 insgesamt 582 20 490 90 77 29 461 1749 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11 Sekundärschule Anlage 1.4.2 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 87 1 100 21 7 4 24 244 6. Schuljahrgang 52 2 74 14 10 1 12 165 öffentliche Sekundärschulen 7. Schul- 8. Schul- 9. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 56 66 8 4 17 151 33 4 38 4 3 5 87 47 6 2 6 3 5 69 10. Schuljahrgang 2 3 2 3 2 12 insgesamt 277 7 287 51 33 10 63 . 728 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schulerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11 Gymnasium Anlage 1.4.3 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 12 12 5 2 2 33 6. Schuljahrgang 5 5 4 1 1 16 7. Schuljahrgang 3 8 4 3 2 20 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 1 2 2 3 1 9 2 1 2 5 2 3 1 6 11. Schuljahrgang 2 1 1 4 12. Schuljahrgang 5 5 insgesamt 25 33 23 11 6 98 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11 Integrierte Gesamtschulen Anlage 1.4.4 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche u. motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 4 4 2 1 3 1 15 6. Schuljahrgang 1 2 1 1 5 7. Schuljahrgang 3 1 4 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schul- 11. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang 2 1 3 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang insgesamt 10 1 6 3 2 4 1 27 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schulerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11 Kooperative Gesamtschulen Anlage I.4.5 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 6. Schuljahrgang öffentliche Sekundärschulen 7. Schuljahrgang 8. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang insgesamt 1 4 12 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2009/10 Grundschule Anlage I.4.6 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt flexible Schuleingangs- phase 160 7 164 41 31 19 261 683 öffentliche Grundschulen Schuljahrgang 3 Schuljahrgang 4 104 2 110 19 21 6 52 314 83 1 109 25 9 5 35 267 insgesamt 347 10 383 85 61 30 348 1264 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schulerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2009/10 Sekundärschule Anlage 1.4.7 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 43 58 20 10 21 159 6. Schuljahrgang 46 65 11 135 öffentliche Sekundärschulen 7. Schuljahrgang 37 52 17 115 8. Schuljahrgang 14 23 58 9. Schuljahrgang 49 14 70 10. Schuljahrgang 11 insgesamt 189 220 43 26 54 548 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier Schuljahr 2009/10 Gymnasium Anlage 1.4.8 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 8 8 4 20 6. Schuljahrgang 2 7 5 4 18 7. Schuljahrgang 4 4 2 2 12 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 1 3 1 3 8 1 3 1 5 2 1 3 11. Schuljahrgang 1 1 2 12. Schuljahrgang 1 1 insgesamt 18 26 16 9 69 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2009/10 Integrierte Gesamtschulen Anlage I.4.9 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche u. motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt öffentliche Sekundärschulen 5. Schuljahrgang 6. Schuljahrgang 7. Schuljahrgang 8. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang insgesamt 13 26 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2009/10 Kooperative Gesamtschulen Anlage 1.4.10 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 2 2 1 5 6. Schuljahrgang 7. Schuljahrgang 2 1 3 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 1 2 1 1 5 2 2 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang insgesamt 1 6 6 2 15 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09 Grundschule Anlage 1.4.11 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt flexible Schuleingangs- phase 82 5 123 39 26 9 164 448 öffentliche Grundschulen Schuljahrgang 3 Schuljahrgang 4 43 2 91 22 13 5 53 229 47 3 71 31 16 6 34 208 insgesamt 172 10 285 92 55 20 251 885 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09 Sekundärschule Anlage 1.4.12 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 35 2 46 9 7 5 104 6. Schuljahrgang 22 1 37 5 3 4 ._ öffentliche Sekundärschulen 7. Schul- 8. Schul- 9. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 19 1 35 5 4 2 20 86 5 28 2 3 2 5 45 4 11 2 1 18 10. Schuljahrgang 11 3 1 3 2 1 21 insgesamt 96 4 160 24 20 6 36 346 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schuler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier Schuljahr 2008/09 Gymnasium Anlage 1.4.13 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 12 öffentliche Sekundärschulen 6. Schuljahrgang 2 5 3 12 7. Schuljahrgang 8. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang insgesamt 18 12 47 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09 Integrierte Gesamtschulen Anlage 1.4.14 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche u. motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 1 1 1 3 6. Schuljahrgang 1 1 2 7. Schuljahrgang 2 1 1 4 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schul- 11. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang Jahrgang 5 5 5 1 6 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang insgesamt 14 1 2 2 1 20 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schulerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09 Kooperative Gesamtschulen Anlage 1.4.15 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt öffentliche Sekundärschulen 5. Schuljahrgang 6. Schuljahrgang 7. Schuljahrgang 8. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang insgesamt 1 11 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2007/08 Grundschule Anlage 1.4.16 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt flexible Schuleingangs- phase 85 11 89 35 29 19 136 404 öffentliche Grundschulen Schuljahrgang 3 Schuljahrgang 4 54 6 62 30 15 7 27 201 63 9 50 22 9 1 10 164 insgesamt 202 26 201 87 53 27 173 769 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2007/08 Sekundärschule Anlage 1.4.17 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 19 17 50 6. Schuljahrgang 20 16 51 öffentliche Sekundärschulen 7. Schuljahrgang 12 27 13 60 8. Schuljahrgang 12 29 9. Schuljahrgang 18 36 10. Schuljahrgang insgesamt 74 78 16 18 34 232 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2007/08 Gymnasium Anlage 1.4.18 Förderschwerpu n kt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 5 2 3 10 6. Schuljahrgang 2 1 5 8 7. Schuljahrgang 2 2 4 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 1 2 3 3 3 3 1 4 11. Schuljahrgang 3 3 1 7 12. Schuljahrgang 2 2 4 insgesamt 15 18 10 43 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2007/08 Integrierte Gesamtschulen Anlage 1.4.19 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche u. motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt öffentliche Sekundärschulen 5. Schuljahrgang 6. Schuljahrgang 7. Schuljahrgang 8. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang insgesamt 13 26 Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Drs. 6/455 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht nach Förderschwerpunkten und Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09 Kooperative Gesamtschulen Anlage 1.4.20 Förderschwerpunkt Lernen Geistige Entwicklung Emotionale und soziale Entwicklung einschl. Autismus Hören Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache insgesamt 5. Schuljahrgang 6. Schuljahrgang 1 1 7. Schuljahrgang 1 1 öffentliche Sekundärschulen 8. Schul- 9. Schul- 10. Schuljahrgang Jahrgang Jahrgang 11. Schuljahrgang 12. Schuljahrgang insgesamt 2 2 Anlage 1.11 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen nach Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2007/08; ohne Abendsekundarschule, Abendgymnasium und Kolleg; ohne Vorbereitungsklassen Quelle: Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes Jahrgang 1 Jahrgang 2 (einschl. 3. Sbj. GS) Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Jahrgang 7 Jahrgang 8 Jahrgang 9 Jahrgang 10 Jahrgang 11 Jahrgang 12 Jahrgang 13 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summen (* einschließlich Förders Schülerinnen und Schüler insgesamt 17.461 19.536 16.890 16.225 15.779 15.018 14.449 15.659 16.540 15.101 7.792 9.045 113 764 404 785 1126 182.687 schule f. Körperbehind für Blinde und Sehgeschädigte 9 14 13 8 5 4 6 6 7 3 5 2 1 1 84 srte u. Sehgeschädigte für Gehörlose und Hörgeschädigte 43 42 32 48 39 38 41 51 37 5 10 5 6 5 402 i Tangerhütte) Schülerinnen für Körper- behinderte* 92 75 98 79 63 68 84 80 95 32 6 5 14 791 und Schüler in Förderschulen ... für für c h t Lernbehinderte . . . Wicklung 307 605 625 814 959 1.027 1.121 1.230 1.294 397 8.379 206 157 140 82 51 36 672 mit Ausgleichs- klassen 37 93 106 91 97 146 126 122 71 6 895 für Geistig- behinderte 16 18 21 3 5 5 743 392 764 1.120 3.087 Anlage 1.11 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen nach Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2008/09; ohne Abendsekundarschule, Abendgymnasium und Kolleg; ohne Vorbereitungsklassen Jahrgang 1 Jahrgang 2 (einschl. 3. Sbj. GS) Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Jahrgang 7 Jahrgang 8 Jahrgang 9 Jahrgang 10 Jahrgang 11 Jahrgang 12 Jahrgang 13 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summen Schülerinnen und Schüler insgesamt 17.080 19.149 17.746 16.618 16.114 15.935 15.024 14.907 15.169 12.529 5.184 7.041 129 752 490 691 987 175.545 für Blinde und Sehgeschädigte 11 23 1 13 9 7 4 7 5 4 5 2 91 Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte 14 10 26 23 6 25 25 19 23 8 7 6 9 201 Schülerinnen i für Gehörlose und Hörgeschädigte 25 54 38 43 46 42 46 45 42 8 6 6 7 5 413 jnd Schüler ir für Körperbehinderte 73 72 72 55 82 41 52 61 61 30 599 i Förderschulen für für Lern- Sprachent- behinderte Wicklung 367 484 789 766 938 1.029 1.073 1.123 1.132 334 8.035 166 180 129 102 40 34 651 mit Ausgleichs- klassen 47 78 110 130 106 119 133 104 69 7 903 für Geistig- behinderte 15 23 20 15 739 473 673 982 2.940 Anlage 1.11 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen nach Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2009/10; ohne Abendsekundarschule, Abendgymnasium und Kolleg; ohne Vorbereitungsklassen Quelle: Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes Jahrgang 1 Jahrgang 2 (einschl. 3. Sbj. GS) Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Jahrgang 7 Jahrgang 8 Jahrgang 9 Jahrgang 10 Jahrgang 11 Jahrgang 12 Jahrgang 13 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summen Schülerinnen und Schüler insgesamt 16.405 18.859 17.428 17.512 16.378 16.220 15.873 15.401 14.691 11.840 4.666 4.690 99 778 505 663 . 894 172.902 für Blinde und Sehgeschädigte 10 21 12 3 13 8 6 5 5 3 5 1 2 94 Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte 21 7 20 22 23 8 26 23 20 9 7 5 8 199 Schülerinnen i für Gehörlose und Hörgeschädigte 20 40 45 45 39 43 38 59 29 18 5 7 7 5 400 jnd Schüler in Förderschulen für für für Körper- Lern- Sprachentbehinderte behinderte Wicklung 75 68 61 78 61 81 40 52 64 21 601 231 502 597 928 904 991 1.033 1.071 1.041 217 7.515 147 162 112 104 42 . 35 602 mit Ausgleichs- klassen 40 90 106 123 137 126 130 102 79 0 933 für Geistig- behinderte 20 15 17 766 488 647 887 2.840 Anlage 1.11 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen nach Schuljahrgängen hier: Schuljahr 2010/11; ohne Abendsekundarschule, Abendgymnasium und Kolleg; ohne Vorbereitungsklassen Quelle: Schuljahresanfangsstatistik des Statistischen Landesamtes Jahrgang 1 Jahrgang 2 (einschl. 3. Sbj. GS) Jahrgang 3 Jahrgang 4 Jahrgang 5 Jahrgang 6 Jahrgang 7 Jahrgang 8 Jahrgang 9 Jahrgang 10 Jahrgang 11 Jahrgang 12 Jahrgang 13 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Werkstufe Summen Schülerinnen und Schüler insgesamt 16.599 18.606 16.808 17.253 17.409 16.500 16.187 16.246 15.209 11.661 4.895 4.241 59 756 538 703 804 174.474 für Blinde und Sehgeschädigte 4 21 11 16 7 13 8 6 6 4 6 2 104 Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte 10 21 19 16 23 19 14 22 23 8 5 7 7 194 Schülerinnen i für Gehörlose und Hörgeschädigte 18 31 38 55 52 26 41 50 46 14 5 8 6 5 395 jnd Schüler in Förderschulen für für für Körper- Lern- Sprachentbehinderte behinderte Wicklung 83 71 70 65 87 57 89 41 61 36 660 197 397 589 746 1.058 957 1.040 1.011 1.013 201 7.209 145 172 98 99 35 41 590 mit Ausgleichs- klassen 47 93 109 122 143 131 127 94 85 7 958 für Geistig- behinderte 15 13 746 523 684 797 2.778 Anlage 1.12 Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Förderschulformen und Abschlussarten im Schuljahr 2007/08 Quelle: Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamtes ' Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Lernbehinderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Geistigbehinderte insgesamt Erweiterter Realschulabschluss 3 1 4 1 9 Realschulabschluss 4 27 3 34 Qualifizierter Hauptschulabschluss 1 2 8 11 Hauptschulabschluss 21 25 379 35 460 Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte 1 20 952 973 Abschlusszeugnis der Förderschule für Geistigbehinderte 2 2 3 430 437 Abgangszeugnis 4 7 212 44 267 Anlage 1.12 Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Förderschulformen und Abschlussarten im Schuljahr 2008/09 Quelle: Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamtes Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Lembehinderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Geistigbehinderte insgesamt Erweiterter Realschulabschluss 1 2 4 7 Realschulabschluss 4 3 6 22 6 41 Qualifizierter Hauptschulabschluss 1 2 9 12 Hauptschulabschluss 2 10 19 g 320 31 391 Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte 2 5 30 761 798 Abschlusszeugnis der Förderschule für Geistigbehinderte 3 2 371 376 Abgangszeugnis 2 2 197 46 247 Anlage 1.12 Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Förderschulformen und Abschlussarten im Schuljahr 2009/10 Quelle: Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamtes Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Lernbehinderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Geistigbehinderte insgesamt Erweiterter Realschulabschluss 13 Realschulabschluss 13 12 31 Qualifizierter Hauptschulabschluss 15 22 Hauptschulabschluss 10 11 208 23 255 Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte 13 765 786 Abschlusszeugnis der Förderschule für Geistigbehinderte 307 310 Abgangszeugnis 172 45 223 Anlage 1.12 Anzahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Förderschulformen und Abschlussarten im Schuljahr 2010/11 Quelle: Schuljahresendstatistik des Statistischen Landesamtes, Stand: 12.10.2011 Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule f. Körperbehinderte u. Sehgeschädigte Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Lernbehinderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Geistigbehinderte insgesamt Erweiterter Realschulabschluss 5 3 7 2 17 Realschulabschluss 4 2 8 23 3 40 Qualifizierter Hauptschulabschluss 1 2 8 11 Hauptschulabschluss 4 21 13 189 40 267 Abschluss der Förderschule für Lernbehinderte 1 7 12 11 700 731 Abschlusszeugnis der Förderschule für Geistigbehinderte 1 3 1 286 291 Abgangszeugnis 3 2 5 151 36 197 ANLAGEN zu Teil II Fragen 11.1 Il.2a Il.2b II.4 II.7 II.3 I1.9 Anlage II.1 Schüler-Lehrer-Relationen an öffentlichen Förderschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 s 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 iiuljahr Schüler/-Innen AV darunter weiblich SLR- Schülerf-Ifmen AV darunter weiblich SLR Schüler/-Innen AV darunter weiblich SLR Schülerf-Innen AV darunter weiblich SLR Förderschule für Lernbehinderte 8.379. 1.080,1 920,3 ; 7,8 8.035 1.272,2 1.092,2 6,3 7.515 1.244,0 1.065,3 6,0 7.209 951,9 811,8 7,6 Förderschule mit Ausgleichs- klassen 717 129,5 94,7 5,5 722 136,6 101,5 5,3 746 131,6 97,7 5,7 755 136,2 105,7 5,5 Sprachhellschule 672 71,5 66,0 9,4 651 80,4 74,0 8,1 602 76,5 70,1 7,9 590 73,3 66,9 .8,0 -iiavBiiiiuymi aus ue Förderschule für Gehörlose und Hörgeschädigte 402 88,1 71,8 4,6 413 96,3 79,4 4,3 400 91,2 74,1 4,4 395 93,8 77,0 4,2 n inaiviuuaiprogramm Förderschule für Geistigbehinderte 2.883 554,0 477,0 5,2 2.750 573,3 497,5 4,8 2.664 554,8 481,1 4,8 2.608 512,4 445,2 5,1 aes isuitusmimstenui Förderschule für Körperbehinderte 598 107,9 82,4 5,5 599 115,8 88,6 5,2 601 114,4 ' 87,7 5,3 660 119,2 95,6 5,5 ns zur Unterrichtsvers Förderschule für Blinde und Sehgeschädigte 84 14,2 4,6 91 22,9 18,3 4,0 94 27,3 21,1 3,4 • 104 32,7 • 24,3 3,2 orgung Förderschule für • Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte 193 34,7 4,3 201 37,7 4,2 199 55,3 44,5 3,6 194 42,9 3,4 Anlage 11.2 a Stammlehrkräfte an öffentlichen Förderschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 Quelle: Indlvldualprogramm des Kultusministeriums zur Ünterrichtsversorgung Schuljahr:-2007/08 Schultyp 60 Förderaohulen für Lembehlnderte 61 |F6rderschulen mit Ausgleichskassen 62 64 65 66 68 69 Förderschulen fürSprachentwIoklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Geisflgbehinderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte' 'l 'äl'ftill amt Schullahn 2008/09 Schultyp 60 l Förderschulen für Lembehlnderte 61_ 62_ 64 Förderschulen mit Ausgleichskiassen 65 66_ 68 69 Förderschulen für Sprachentwicklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Geistigbehinderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt 1.372 142 87 116 656 128 28 61 Pili LiT«ii!iHHiiife darunter weiblich 1.185 108 78 97 571 98 23 49 i[rn_Tt!p_iii !k09y l S K £ U 9 llBMlfe^im,5aia IS darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 364 70 28 19 316 42 12 1118601 1 E--aii darunter weiblich 313 54 25 16 274 29 11 IÜÜ21 3i!T ;2§!l!l r;ffl'g.ru]liiiiiiii Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 26,5 49,3 32,2 16,4 B,2 32,8 42,9 14.8 |||paraäässs jgjgij§!|||i Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 449 15 27 61 217 51 10 32 darunter weiblich Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Aushilriunn 395 13 23 48 194 38 26 illliiiii II Insgesamt 32,7 10,6 31,0 52,6 33,1 39,8 35,7 52,5 Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt • 1.386 156 93 116 653 133 27 59 -«SSM darunter weiblich 1.193 119 85 96 566 99 22 48 IIIIÜISII Schuljahr: 2009/10 darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 395 79 33 24 326 45 16 Manne darunter weiblich 339 61 30 20 283 32 15 illll Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 28,5 50,6- 35,5 20,7 49,9 33,8 59,3 13,6 Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 423 19 26 55 203 53 7 31 darunter weiblich '374 17 22 44 179 40 25 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen! aber mit sonderpädag. Aushilriunn Insgesamt 30,5 12,2 28,0 47.4 31,1 39,8 25,9 52,5 mmmmmmmm Seite 1 von 2 Schultyp 60 61 62 64_ 65_ 66_ 68 69 Förderschulen für Lernbehinderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Sprachentwicklung Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Geistigbehinderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Föraerachule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte .••HJtwir-a.iHjra3.-g Schuljahr: 2010/11 Schultyp 60 61 62 64 65 66 68 69 Förderschulen für Lembehlnderte Förderschulen mltAusglelohsklassen Förderschulen für Sprachentwicklung Forderschülen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Geistigbehinderte Forderschülen für Körperbehinderte Förderaohulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt 1.333 158 93 117 640 135 27 57 ipiitms&iUi' 21360 darunter weiblich 1.149 119 85 97 556 100 22 46 2 1 1 1 I I I Anlage 11.2 a darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 423 84 34 27 331 55 17 darunter weiblich 364 63 31 23 288 41 15 8JIII Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 31,7 53,2 36,6 23,1 51,7 40,7 63,0 12,3 Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 437 20 26 51 195 51 31 liiillli darunter weiblich 379 18 22 41 173 38 25 l l l l l HP üi Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Aushilriimn insgesamt 32,8 12,7 28,0 43,6 30,5 37,8 25,9 54,4 fiiisiföiiaii Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt 1.285 158 85 118 633 138 27 57 darunter weiblich 1.103 119 77 98 551 106 20 46 Ü I llllill darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 437 93 36 30 340 59 18 1!»I lalPis! darunter weiblich 376 70 31 25 295 45 14 IlllJii'i! Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen insgesamt 34,0 58,9 42,4 25,4 53,7 42,8 66,7 12,3 HBMi Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 419 18 20 48 187 50 32 üi darunter weiblich 363 16 17 38 167 40 26 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 32,6 11,4 23,5 40,7 29,5 36,2 25,9 56,1 lilillllll Seite 2 von 2 Anlage 11.2 b . . . . „ H , A v- Unterrichtende Lehrkräfte an öffentlichen Förderschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 luelle. Indlvldualprogramm des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung ichuijahr: 2007/08 . Schultyp Förderaohulen für Lembehlnderte Förderschulen mit Ausgleichsklassen Forderschülen fürSprachenfwioklung Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Gelstlgbehlnderte Forderschülen für Körperbehinderte Forderschülen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädlgte . ,4MW» lt Ichuliahr: 200B/09 Schultyp forderschülen mit Ausglelchsklassen Förderaohulen für Sprachentwioklung 4 i6 19 Förderschulen für Lembehlnderte. Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Gelstlgbehlnderte Förderaohulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Schuljahr: 2009/10 Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt 1.393 180 105 123 651 150 39 70 darunter.welbllch 1.187 133 100 102 552 119 33 57 Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt ' 1.477 167 95 114 631 137' 34 61 liiiBiül darunter weiblich 1.271 125 95 541' 106 28 50 Mmm darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 363 66 32 19 293 50 10 darunter weiblich 311 47 30 17 254 36 liü Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an , Sonderschulen Insgesamt 26,1 36.7 30,5 15,5 45,0 33,3 20,6 14,4 IlHilllü Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 392 14 21 46 188 49 13 33 darunter weiblich Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Aushilriunn 345 12 20 34 166 39 26 _M___UB_gKp Insgesamt 28,2 7,6 19,7 37,1 28,9 32,5 32,5 46,6 liÄliil darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 400 68 31 23 305 46 14 «Bfl darunter weiblich 343 48 29 19 265 33 13 ____• Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 27,1 40.6 32,5 20,0 48,3 33,5 40,7 12,8 iii Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 366 . 13 20 40 176 48 32 darunter weiblich 323 12 18 32 157 39 26 Anteil Lehrkräfte ohne LA.an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. AushilriunnInsgesamt 24,8 7,7 20,9 34,9 27,9 34,9 23,0 52.2 iiagi-p§fe^ Seite 1 von 2 Schultyp Förderschulen für Lembehlnderte Forderschülen mit Ausgleichskassen Förderschulen für Sprachentwicklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Gelstlgbehlnderte Förderaohulen für Körperbehinderte Forderschülen für Blinde und Sehgeschädlgte hörderschule für körperbehinderte, Blinde und" Sehgeschädlgte • 'iSliiglil PS», ii Gesamtanzahl Lehrkräfte Insqesamt 1.507 138 83 101 612 129 24 63 chuljahr: 2010/11 Schultyp Förderaohulen für Lembehlnderte Förderaohulen mit Ausgleichskassen Forderschülen für Sprachenfwlcklung Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Forderschülen für Gelstlgbehlnderte [Forderschülen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschuie tür körperbehinderte, Blinde und ' Sehgeschädigte 5ösanitJ;t! • • I darunter weiblich 1.295 101 75 82 520 100 19 52 lill Gesamtanzahl Lehrkräfte Insgesamt 1.338 155 80 104 589 134 29 60 :2.4B9 darunter weiblich 1.141 114 72 85 501 105 22 47 «life «8BB il Anlage 11.2 b darunter mit Lehramt an Sonderschulen insgesamt 434 67 33 21 311 53 15 II darunter weiblich 371 48 29 17 269 42 13 • — Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 28,8 48,6 39,8 20,8 50,8 41,1 62,5 11,1 darunter mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 392 84 35 26 310 59 18 darunter weiblich 337 62 28 21 266 45 14 1 1 Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 390 14 18 34 155 41 31 •«_• Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen Insgesamt 29,3 54,2 43,8 25,0 52,6 44,0 62,1 10,0 darunterwelbllch 338 14 15 .25 138 32 25 S ü Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. • Aushilriunq Insgesamt 25,9 10,1 21,7 33,7 25,3 31,8 29,2 49,2 iliiiiii Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung Insgesamt 358 13 15 35 149 43 8 31 l5l darunter weiblich 309 12 14 27 135 35 23 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Aushilriunn Insgesamt 26.8 8,4 18,8 33,7 25,3 32.1 27,6 51,7 Seite 2 von 2 Anlage 11.4 Nichtunterrichtendes Personal an öffentlichen Förderschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 Quelle: Indlvldualprogramm des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung Schuljahr: 2007/08 60 61 62 64 65 66 68 69 Schultyp Förderschulen für Lembehlnderte Förderaohulen mit Ausgleichsklassen Förderaohulen für Sprachentwicklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Gelstlgbehlnderte Förderaohulen für Körperbehinderte Förderaohulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Graffiti pädagoglBoha Mltarbelterf-Innen insgesamt 317 71 40 124 504 78 16 50 iajfcywi«g* darunter weiblich 316 68 40 117 494 77 15 42 l lfi l i. m Stammpersonal pSdagoglsohs MII_be_r/-lnnBn In Iherspaullsoher Funkllon Insgesamt 12 97 15 ÜÜÜ darunter weiblich 12 90 13 IlM ii BelreuungBta-Il- Insgesamt 11 99 15 20 mmm® pli! darunter weiblich 10 90 11 19 IPISfSfiiSBi: pädagogische Mllarbsllarf-Innen eingesetztes Personal In VZE pädagogische Mllarbelterf-Innen In therapeutischer Funkilon Insgesamt 221,7 57,8 29,6 88,7 374,8 57,7 10,4 34,7 IUI Harunter weiblich 220,9 55,4 29,6 83,9 366,8 56,9 10,0 29,1 ü_ Insgesamt 10,9 93,2 14,3 2,4 4,8 jH-Mü 10,9 86,2 12,3 2,0 4,8 WSM BalreuunoskrARo Insgesamt 11,6 88,3 14,5 2,0 18,0 msi darunter weiblich 10,6 79,3 10,5 1,0 17,0 Schuljahr: 2008/09 60 61 62 64_ 65 66 68 69 Schultyp Förderaohulen für Lembehlnderte Förderschulen mltAusglelchsklassen Forderschülen für Sprachentwicklung Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Gelstlgbehlnderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Gilt» pädagoglioh- Mltarbeiterf-Innen Insgesamt 302 71 38 119 502 74 16 47 ____ darunter walblloh 301 68 38 113 492 73 15 39 SUP iRSreii tH Stammpersonal pädagogische M!larbeIlBr/-lnnan In üiarapeullschar Funkllon 12 95 15 Sl© H30 f _ü ' . _a 12 13 B-Ireuungskräfle Insgesamt 13 99 15 20 l i i lö l l iiHi darunter weiblich 11 90 11 1 19 üü pädagogische Mllarb elterf-lnnen eingesetztes Personal in VZE pädagogische MllarbellerAInnen In IherapauUEchar Funkllon Insgesamt 204,6 53,1 29,2 86,3 354,2 54,3 10,4 32,7 S|l|f| 203,8 50,7 29,2 81,5 346,2 53,5 10,0 ' 27;1 B f i8o_i0|t insgesamt 10,2 91,0 14,0 2,4 4,8 iBiif darunter weiblich 10,2 84,0 12,3 2,0 4,8 llllli Bs_suungskrfitte Insgesamt 12,6 87,2 14,5 2,0 18,0. darunter weiblich 10,6 78,6 10,5 1,0 17,0 Schuljahr: 2009/10 Seite 1 von 2 Schultyp 60 61 62 64 65 66 68 Förderaohulen für Lembehlnderte Förderaohulen mit Ausgleichskassen Forderschülen für Sprachenfwlcklung Förderaohulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Geistigbehinderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderaohulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Gesamt Anlage 11.4 pädagogische Mllarbelterf-Innen Insgesamt 277 37 115 476 73 15 46 Schuljahr: 2010/11 Schultyp 60 61 62 64 65 66 68 69 Gesamt Förderaohulen für Lembehlnderte Förderaohulen mit Ausgleichsklassen Förderschulen für Sprachentwicklung Forderschülen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Geistigbehinderte Förderaohulen für Körperbehinderte Förderaohulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte fpfs darunter walblich 276 66 37 109 466 72 14 38 ÄBPJSS Stammpersonal pädagogische Mllarbellerf-Innen In IharapBulleoriar Funkilon Insgesamt 11 95 14 PÜi darunter weiblich 11 12 lillil BatreuungskrfiftB Insgesamt 12 94 16 20 m daranterwelbllch 10 85 12 19 12111 pädagogische MltarbelterZ-lnnen eingesetztes Personal in VZE pädagogische Mltarbelterf-Innon In therapeutischer Funktion Insgesamt 198,9 52,8 39,3 81,4 346,2 57,6 10,6 32,9 inii darunter weiblich 198,1 50,3 39,3 76,5 338,8 56,8 10,2 27,2 »»Il Insgesamt 9,8 89,4 13,0 2,4 4,8 darunter weiblich 9,8 82,7 11,3 2,0 4,8 ip» Bstreuungskrirta Insgesamt 10,6 83,1 15,5 1,8 18,0 1 darunter weiblich 8,6 74,1 11,5 1,0 17,0 fiÄl Seite 2 von 2 Anlage 11.7 Betreuungsrelationen an öffentlichen Förderschulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 Quelle: Schulennnen und Schüler aus den Statistischen Berichten des Statistischen Landesamtes; pädagogisches Personal aus dem Individualprogramm des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung Schuljahr: 2007/08 Schultyp 60 Förderechulen für Lembehlnderte 61 Förderschulen mit Ausgleichskassen 62 64 Förderschulen für Sprachentwicklung 65 66 68 69 Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderaohulen für Gelstlgbehlnderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte GHi l Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Schüler/- innen 8.379 717 672 402 2.883 598 84 193 wm eingesetztes Personal In VZE pädagogische MllerbeW-lnnan Insgesamt 221,7 57,8 29,6 B.7- 374,8 57,7 10,4 34.7 daruntarwnlbüch 220,9 55,4 29,6 83,9 366,8 56,9 10,0 29,1 pädagogische Mltarbelterf-Innon In Iherapeullsoher Funktion IniQBBamt 10,9 93,2 14,3 2,4 4,8 darunter welbllah 10,9 86,2 12,3 2,0 4,8 jj4 i ijs iii ^iü BelfBUungskrfifte Insgaiamt 11,6 B.3 14,5 2,0 18,0 darunter waMch 10,6 79,3 10,5 1,0 17,0 Betreuungsrelationen padagofllloha MIlatballarflnnBn Insgaiamt 37,8 12,4 22,7 4,5 7,7 10,4 8,1 5,6 pKdtoooliahMIlsrbflttenMnnen In -wiBpsutlichar Funkllon Insgaiamt 36,9 30,9 41,8 35,0 40,2 . iiiiiiiiieiiiiiiMii BotreuunQif-iTUi Insgesamt' 34,7 32,7 41,2 42,0 10,7 Schuljahr: 2008/09 Schultyp 60 61 62 64_ 65 66 68 69 Förderaohulen für Lembehlnderte Förderschulen mit Ausgleichskiassen Förderaohulen für Sprachentwicklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderechulen für Gelstlgbehlnderte Förderschulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädlgte Schülerinnen 8.035 722 651 413 2.750 599 91 201 pädagogisch- Mltarbelterf-lnnen eingesetztes Personal in VZE pfidflgoglBoh- Mltarb eltar/-tnnen In therapeutischer Funktion Insgesamt 204,6 53,1 29,2 86,3 354,2 54,3 10,4 32,7 daninlarvralblloh 203,8 50,7 29,2 81,5 346,2 53,5 10,0 27,1 i l l l n . i ' n * « Insgesamt 10,2 91,0 14,0 2,4 4,8 darunter vrelbllch 10,2 84,0 12,3 2,0 4,8. « i ? r i g Belreuungskr-tta. Insgesamt 12,6 87,2 14,5 2,0 18,0 BU darunter weiblich 10,6 78,6 10,5 1,0 17,0 WiX'-P^VWl Betreuungsrelationen pld-Boglicna MitarbellsrHrjnen Insgesamt 39,3 13,6 22,3 4,8 7,8 11,0 8,8 6,1 Schuljahr: 2009/10 1-in-ryuutM*!- MltarbaltarMnnan In tharapauUichar Insgesamt 40,5 30,2 42,8 37,9 41,9 111 BalnuungilO-lla Insgesamt 32,8 31,5 41,3 45,5 11,2 mmm Seite 1 von 2 Anlage 11.7 Schultyp 60 61 62 64 65 66 68 69 Förderschulen für Lembehlnderte Förderschulen mit Ausgleichskassen Förderechulen für Sprachentwicklung Förderschulen für Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Gelstlgbehlnderte Förderschulen für Körperbehinderte Ges Förderschulen für Blinde und Sehgeschädlgte Förderschuie für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte H f Ü S mm Schuljahr: 2010/11 Schultyp 60 61 62 64_ 65_ 66_ 68 69 Förderschulen für Lembehlnderte Förderechulen mit Ausgleichskassen Förderechulen für Sprachentwicklung Förderschulen Tür Gehörlose und Hörgeschädigte Förderschulen für Gelstlgbehlnderte Förderechulen für Körperbehinderte Förderschulen für Blinde und Sehgeschädigte Gesamt: Förderschule für Körperbehinderte, Blinde und Sehgeschädigte Schüler/- innen 7.515 746 602 400 2.664 601 94 199 pSdagoglsaha Mltarbelterf-Innen eingesetztes Persona! in VZE pädagogische MltarbBlterWnnen In IherapsullBohar Funktion Insgesamt 198,9 52,8 39,3 81,4 346,2 57,6 10,6 32,9 JIM» darunter wslbiioh 198,1 50,3 39,3 76,5 338,8 56,8 10,2 27,2 insgesamt 9,8 89,4 13,0 2,4 4,8 daunler weIMch 9,8 82,7 11,3 2,0 4,8 mm iiipifl my BBlreuungskrfiRa Insgasamt 10,6 83,1 15,5 1,8 18,0 lii.oJ1nliirl wmm darunter walbllch 8,6 74,1 11,5 1,0 17,0 IKRlfvf'ijSiBlil Betreuungsrelationen pBdaaoglsoha Mllaibsluir/^nnan Insgesamt 37,8 14,1 15,3 4,9 7,7 10,4 8,9 6,0 p-lMU-UI-Uim MltaibaltarMnnen In therapauSicher Inagaaamt 40,8 29,8 46,2 39,2 41,5 iiiipB B-tnuungikiiltt Insgesamt 37,7 32,1 38,8 52,2 11,1 Schülerinnen 7.209 755 590 395 2.608 660 104 194 p-dagoglaohe MtbarbalterZ-Innen eingesetztes Personal in VZE 'pädagogische Mltarbelterf-Innen In IhenapsullBoher Funktion Insgasamt 195,4 54,4 28,1 82,2 341,8 57,5 10,9 33,9 d» darunter weiblich 194,6 52,7 28,1 77,1 335,8 56,6 10,5 28,0 Insgesamt 10,0 3,2 12,8 2,4 4,5 ro» 10,0 81,5 11,0 2,0 4,5 pilfnoWIS Batrauungskratto Insgesamt 11,9 80,1 14,1 1,8 17,0 tfMK_^aiwäl 9,3 71,1 10,7 1,0 16,0 Betreuungsrelationen padsooglichs MIuufasIlBrMnnBn Insgesamt 36,9 13,9 21,0 4,8 7,6 11,5 9,5 5,7 IliSiFÄllI .äiliiil.¥QTi7Äli_8 [MU-J-UIMTIV Mltaiballerf-lnnan In IharapauUichar Insgesamt 39,5 29,6 51,6 43,3 43,1 HUI Insgasamt 33,2 32,6 46,8 57,8 11,4 üjüii Seite 2 von 2 Anlage II 8 a Stammlehrkräfte an öffentlichen Grundschulen, Sekundärschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Schulen des Zweiten Bildungsweges und berufsbildenden Schulen in den Schuljahren 2007/08 bis 2010/11 Duelle: Individualprogramm des Kultusministeriums zur Unterrichtsversorgung Schuljahr: 2007/08 Schultyp 10 20 Sekundärschule 30 33 80 Grundschule Gymnasium Gesamtschulen Schule des Zweiten Bildungsweges berufsbildende Schulen Gesamtii Schuljahr: 2008/09 Schuljahr: 2009/10 Gesamtanzahl Lehrkräfte insgesamt 5.432 6.163 4.784 470 56 2.707 19.612 darunter weiblich 5.139 4.736 3.489 369 42 1.564 15.339 darunter mit Lehramt an Sonderschulen insgesamt darunter weiblich Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen insgesamt 0,04 0,43 I0JÖ2I Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 1 13 20 darunter weiblich 10 im Seite 1 von 2 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 0,02 0,06 0,04 0,48 10j10" Schultyp 10 20 30 5* 33 80 Grundschule Sekundärschule Gymnasium Gesamtschulen Schule des Zweiten Bildungsweges berufsbildende Schulen Gesamt , , . Gesam Lehr insqesamt 5.328 5.744 4.504 533 58 2.647 18.814 tanzahl „äfte 5.036 4.455 3.292 416 44 1.560 14.803 daa mit Lehramt an 3 1 1 5 nter Sonderschulen 3 1 1 5 Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen insgesamt 0,06 0,02 0,19 0,03 ; Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 2 3 1 1 15 22 aarunter weiuiicn 1 2 1 12 16 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 0,04 0,05 0,02 0,19 0,57 0,12 Anlage II_8 a Schultyp 10 20 30 5* 33 80 Grundschule Sekundärschule Gymnasium Gesamtschulen Schule des Zweiten Biidungsweges berufsbildende Schulen Gesamt Gesamtanzahl Lehrkräfte insaesamt riartintprweirilir* 5.127 5.521 4.287 542 57 2.553 . 18.087 4.843 4.319 3.137 428 42 1.507 14.276 . darunter mit Lehramt an Sonderschulen 3 1 1 '5 3 1 1 5 Anteil Lehrkräfte mit Lehramt an Sonderschulen insqesamt 0,06 0,02 0,18 ,0,03 Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 1 3 1 1 14 20 aarunter weiDiicn 1 2 1 12 16 Anteil Lehrkräfte ohne LA an Sonderschulen, aber mit sonderpädag. Ausbildung insgesamt 0,02 0,05 0,02 0,18 0,55. 0,11 Schuljahr: 2010/11 Schultyp 10 20 30 5* 33 80 Grundschule Sekundärschule Gymnasium Gesamtschulen Schule des Zweiten Bildungsweges berufsbildende Schulen Gesamt Gesam Lehr insgesamt 4.899 5.242 4.091 534 57 2.443 17.266 tanzahl