Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/634 08.12.2011 (Ausgegeben am 08.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sabine Dirlich (DIE LINKE) Inanspruchnahme des ESF-Garantiefonds für die Ausbildung in Gesundheitsund Sozialberufen Kleine Anfrage - KA 6/7238 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Land Sachsen-Anhalt hat im Juli dieses Jahres über ein Garantieprogramm informiert , das sie zusammen mit der Investitionsbank und der Bundesagentur für Arbeit aufgelegt hat. Dieses Programm soll es Klein- und Mittelunternehmen erleichtern , Umschulungen in Berufen, die zwingend eine dreijährige Ausbildung umfassen, zu fördern und die Übernahme der Kosten des 3. Ausbildungsjahres zuzusichern. Insbesondere für die Ausbildung in der Altenpflege, Logopädie und anderen Gesundheits - und Sozialberufen soll der Garantiefonds eine stärkere Nachfrage nach Umschulungsmöglichkeiten fördern. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit und Soziales Frage Nr. 1: Wie viele Unternehmen haben bisher Anträge an den Garantiefonds gestellt? Bis zum heutigen Tage liegen der Investitionsbank keine Anträge von Unternehmen auf Ausreichung einer Garantie im Rahmen des ESF-Garantie-Fonds vor. Nach Erhebungen der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen wurden von den Arbeitsagenturen schon in den ersten Monaten der Programmumsetzung insgesamt 189 förderfähige Personen und 76 Unternehmen zu garantiefondsfähigen Fortbildungen beraten. In 15 Fällen, in denen die Ausreichung eines Bildungsgutscheines von den Arbeitsagenturen vorgesehen war, haben sich die Unternehmen für alternative Wege zu Absicherung der Finanzierung des 3. Fortbildungsjahres über Notaranderkonten oder selbstschuldnerische Bankbürgschaften ihrer Hausbanken entschieden. 2 In ca. 46 Fällen haben die Unternehmen eine Nutzung des Garantiefonds abgelehnt, wobei die ausschlaggebenden Gründe von der Regionaldirektion nicht im Einzelnen spezifiziert werden können. Frage Nr. 2: Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Resonanz? Die bisherige Resonanz auf den ESF-Garantiefonds ist aus Sicht der Landesregierung nicht zufriedenstellend, aber aus folgenden Gründen erklärbar: • Aufgrund des aufwendigen rechtlichen Verfahrens zur Abstimmung der Fonds- Dokumente konnte das Förderprogramm erst Ende Juli 2011 verbindlich in Kraft gesetzt werden. Damit bestand für die Unternehmen trotz schon vorher begonnener Beratung durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Land offenbar keine ausreichende Planungssicherheit, um für den Ausbildungsbeginn im August bzw. September 2011 Fortbildungsverträge zu schließen. • Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur sogenannten SGB III- Instrumentenrefom wurde noch einmal bundesweit intensiv darüber diskutiert, die Ende 2010 ausgerufene Finanzierung des 3. Fortbildungsjahres durch die Bundesagentur für die Altenpflegeberufe wieder einzuführen. Dies kann dazu geführt haben, dass viele Unternehmen im Altenpflegebereich in der Hoffnung auf eine entsprechende Regelung ihre Entscheidungen über die Nutzung von Fortbildungen nach SGB III zunächst zurückgestellt haben. • Das Verfahren zur Beantragung einer Garantie aus dem ESF-Garantiefonds wird von vielen Unternehmen als zu aufwendig empfunden. Die Landesregierung hält den ESF-Garantiefonds trotzdem auch weiterhin für ein sinnvolles Angebot, mit dem die Weiterbildung von Fachkräften in sogenannten nicht verkürzbaren Ausbildungen auch zukünftig ermöglicht werden kann. Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden die oben genannten Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von sogenannten nicht verkürzbaren Weiterbildungen abschließend geklärt. Durch § 180 des novellierten SGB III wird nun deutlicher als bisher klargestellt, dass nicht verkürzbare Aus- und Fortbildungen nur noch dann förderfähig sein sollen, wenn die Finanzierung des 3. Drittels der Weiterbildung durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen sichergestellt ist. Nach Einschätzung der Landesregierung erfüllt der ESFGarantiefonds dieses neue gesetzliche Erfordernis, während die bisher von der Bundesagentur für Arbeit akzeptierten Alternativen zur Absicherung der Finanzierung (insbesondere Notaranderkonten oder selbstschuldnerische Bankbürgschaften) nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung womöglich nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Hinweise der bisher beratenen Unternehmen zur Vereinfachung des Förderverfahrens werden derzeit von der Investitionsbank in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales geprüft. Diesem Vorhaben sind jedoch nach derzeitiger Einschätzung durch einschlägige haushalts-, beihilfe- und bankenrechtliche Vorschriften relativ enge Grenzen gesetzt.