Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/663 14.12.2011 (Ausgegeben am 16.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Ausnahmegenehmigungen für den Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks Kleine Anfrage - KA 6/7245 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung im Sinne von § 41 Absatz 1 Satz 3 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) sind jeweils zu den Schuljahren 2008/2009, 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 gestellt worden ? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Die zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 1018 600 823 647 996 672 1023 819 Frage 2: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren derartigen Anträgen stattgegeben? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Die zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. 2 Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 771 359 691 373 813 363 833 413 Frage 3: In wie vielen Fällen hat die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren derartige Anträge abgelehnt? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Die zuständige Stelle ist das Landesverwaltungsamt. Es wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Schuljahr 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 Schulform GS SEK GS SEK GS SEK GS SEK Fallzahl 247 241 132 274 183 309 190 406 Frage 4: In wie vielen Fällen ist ablehnenden Bescheiden für die genannten Schuljahre widersprochen worden? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern . Gemäß § 8a AG VwGO LSA entfällt das Vorverfahren gemäß § 68 VwGO. Es müsste unmittelbar ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet werden. Frage 5: In wie vielen Fällen gab die Schulbehörde zu den genannten Schuljahren den Widersprüchen statt? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 6: In wie vielen Fällen ist zu den genannten Schuljahren gegen Widerspruchsbescheide Klage erhoben worden? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Siehe Antwort zu Frage 4. Frage 7: Wie viele Klagen sind zu den genannten Schuljahren mit welchem Ergebnis entschieden worden? Bitte die Zahlen für die Schuljahre jeweils getrennt angeben und nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Es wird auf die nachfolgenden Übersichten verwiesen. 3 Schuljahr 2008/2009 Schulform GS SEK Land verloren Land gewonnen Land verloren Land gewonnen Anzahl Klagen - 6 - 2 Schuljahr 2009/2010 Schulform GS SEK Land verloren Land gewonnen Land verloren Land gewonnen Anzahl Klagen - 4 - 4 Schuljahr 2010/2011 Schulform GS SEK Land verloren Land gewonnen Land verloren Land gewonnen Anzahl Klagen - 4 - 7 Schuljahr 2011/2012 Schulform GS SEK Land verloren Land gewonnen Land verloren Land gewonnen Anzahl Klagen 3 10 4 10 Hinweise: Die Angaben für die Schuljahre 2008/2009, 2009/2010 und 2010/2011 umfassen den Zuständigkeitsbereich Halle des Landesverwaltungsamtes. Umfassende Statistiken, die auch den Bereich Magdeburg betreffen, wurden im Landesverwaltungsamt nicht geführt. Die Gesamtzahl der Klagen kann von der Summe der gewonnenen und verlorenen Prozesse abweichen, da auch Klagerücknahmen oder Einigungen erfolgten. Frage 8: Wie viele Klagen sind in diesem Schuljahr noch anhängig? Bitte nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Es sind noch folgende Klagen anhängig: Grundschule: 4 Sekundarschule: 2 Frage 9: Welche Gründe wurden hauptsächlich für einen gewünschten Schulbesuch außerhalb des Schulbezirks angegeben? Sollten sich die Schwerpunkte in den genannten Schuljahren verschoben haben, stellen Sie diese Entwicklung bitte auch dar. Bitte nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern . Folgende Gründe wurden vorrangig genannt, wobei diese für Grund- und Sekundarschulen gleichermaßen zutreffen: 4 • Die gewünschte Schule ist eine Ganztagsschule. • Die Betreuung nach Schulschluss erfolgt durch Angehörige, die in der Nähe der gewünschten Schule wohnen. • Freunde besuchen die gewünschte Schule. • Die gewünschte Schule bietet besondere Angebote (Fremdsprachen, Kurse, Sport AGs). • Die Arbeitsstelle der Eltern befindet sich in der Nähe der gewünschten Schule. • Die gewünschte Schule hat einen besseren Ruf. • Genutzte Freizeitangebote befinden sich in der Nähe der gewünschten Schule (Fußballverein, Musikschule etc.). • Die gewünschte Schule verspricht bessere Förderung bei diagnostiziertem För- derbedarf (GU). • Die Schule im Schulbezirk hat einen schlechten Ruf. • Der Schulweg zur gewünschten Schule ist kürzer. • Es bestehen Differenzen zwischen Elternhaus und Schule im Schulbezirk. Frage 10: Welche Gründe führten hauptsächlich zur Ablehnung von solchen Anträgen durch die Schulbehörde? Sollten sich die Schwerpunkte in den genannten Schuljahren verschoben haben, stellen Sie diese Entwicklung bitte auch dar. Bitte nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Folgende Gründe wurden vorrangig genannt, wobei diese für Grund- und Sekundarschulen gleichermaßen zutreffen: • Es liegt kein Härtefall vor. • Es gibt keine ausreichende Begründung des Wechsels. Insbesondere die Be- gründungen, die Wunschschule biete Ganztagsbetreuung oder verfüge über ein besonderes Schulkonzept, wurden als solche nicht anerkannt. Frage 11: Welchen Begründungen solcher Anträge hat die Schulbehörde in der Regel stattgegeben? Sollten sich die Schwerpunkte in den genannten Schuljahren verschoben haben, stellen Sie diese Entwicklung bitte auch dar. Bitte nach den Schulformen Grundschule und Sekundarschule gliedern. Anträgen, die wie folgt begründet waren, wurde in der Regel stattgegeben, wobei die Begründungen für Grund- und Sekundarschulen gleichermaßen zutreffen: • Die Betreuung junger, kranker oder benachteiligter Schüler nach Schulschluss kann nur in der Nähe der gewünschten Schule abgesichert werden. • Die medizinische Betreuung/besondere Förderung ist in der Nähe der gewünsch- ten Schule gewährleistet. • Der Besuch der Schule im Schulbezirk würde zu unzumutbarem Schulweg füh- ren. • Geschwisterregelung • Härtefälle in der Familie • Empfehlungen von Jugendamt oder Schulpsychologen • Entwicklung von Begabungen • Schulformwechsel