Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/672 15.12.2011 (Ausgegeben am 16.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hans-Jörg Krause (DIE LINKE) Reform der EU-Agrarpolitik Kleine Anfrage - KA 6/7242 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die EU-Kommission hat ihre Vorstellungen zur Reform der EU-Agrarpolitik vorgestellt und beabsichtigt unter anderem, bei der künftigen Zahlung der Betriebsprämie die Degression und eine Kappungsgrenze bei 300.000 € einzuführen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Vorbemerkung: Eine Kalkulation der Auswirkungen der vorliegenden Vorschläge der Europäischen Kommission für Degression beziehungsweise Kappung für Sachsen-Anhalt lässt sich nicht präzise prognostizieren. Erste Berechnungen werden unter folgenden Prämissen durchgeführt: - Es wurde von der für Deutschland im Verordnungsentwurf dargestellten Netto- obergrenze ausgegangen und eine national einheitliche Prämie mit einem Abschlag von 5 % für Kleinlandwirte, nationale Reserve, Junglandwirteregelung, etc. kalkuliert. - Es ergibt sich ein Wert der Zahlungsansprüche von ca. 303 €/ha. - Für die Kalkulation des Arbeitsaufwandes wurde auf Durchschnittswerte aus dem Testbetriebsnetz für die einzelnen Rechts- und Betriebstypen zurück gegriffen. 2 1. Wie viele Betriebe wären von der Einführung einer Kappungsgrenze von 300.000 € in Sachsen-Anhalt betroffen? In Sachsen-Anhalt wäre von der Einführung einer Kappungsgrenze unter Berücksichtigung der oben angegebenen Annahmen ein Unternehmen betroffen. 2. Um wie viel Euro würden sich die Betriebsprämien in den einzelnen Un- ternehmen verringern? Bitte Zahl der Betriebe nach möglicher Betriebsprämienkürzung bis 50.000 €, bis 100.000 €, bis 200.000 €, bis 300.000 € und mehr als 300.000 € angeben. Aus den unter der Vorbemerkung genannten Gründen lässt sich eine genaue Kalkulation nicht darstellen. Bei den aufgeführten Prämissen ergeben sich für einige Betriebe bis 50.000 €, für wenige bis 200.000 € Betriebsprämienkürzungen . 3. Wie hoch kalkuliert die Landesregierung die Kürzung der Betriebsprämien durch die Einführung der Kappungsgrenzen und Degression insgesamt? Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat Kürzungen der Betriebsprämie durch die Einführung der Kappungsgrenzen und Degression unter Berücksichtigung eines kalkulierten Arbeitsaufwandes in sechsstelliger Höhe ermittelt . 4. Wie viele der betroffenen Unternehmen sind reine Marktfruchtbetriebe und wie viele sind Misch- bzw. Veredlungsbetriebe? Bei oben genannten Prämissen ist davon auszugehen, dass ausschließlich Marktfruchtbetriebe betroffen sind. 5. Wie viel Arbeitskräfte sind in den betroffenen Mischbetrieben einerseits und in den betroffenen Marktfruchtbetrieben andererseits beschäftigt? Hierzu sind keine Aussagen möglich. 6. Wie viel Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wären davon betroffen bzw. würden aus der Förderung herausfallen? Hierzu sind keine Aussagen möglich. 7. Hat die Landesregierung die möglichen Auswirkungen für das Land ge- genüber der Bundesregierung offen gelegt und ihren Standpunkt dazu dargestellt? Wenn ja, welche Position hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung vertreten? Ja. Die Landesregierung lehnt betriebsgrößenabhängige Kürzungen wie Degression und Kappung entschieden ab. Die Anrechnung von Arbeitskraftaufwand führt zwar dazu, dass diese Kürzungen geringer ausfallen, allerdings wird dann ein enormer Verwaltungsaufwand zur Ermittlung der Kürzungen erforderlich.