Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/688 20.12.2011 (Ausgegeben am 22.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Henke (DIE LINKE) Fortschreibung der Musterbauordnung (MBO 2002) Kleine Anfrage - KA 6/7260 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz erarbeitet derzeit Vorschläge zur Fortschreibung der Musterbauordnung. In diesem Zusammenhang sollen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention Regelungen zur Barrierefreiheit geändert werden und Erkenntnisse aus der Projektgruppe „Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf“ berücksichtigt werden. Im Einzelplan 14 sind 2012 Mittel zur Evaluierung der Landesbauordnung vorgesehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Inwieweit wird die Landesbauordnung (LBO) von den geplanten Änderun- gen tangiert werden? Die Muster-Bauordnung befindet sich derzeit in der Bearbeitung durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Nach Anhörung betroffener Kreise werden die Arbeitsergebnisse für die erste Hälfte des Jahres 2012 erwartet und bedürfen dann ihrerseits noch der Zustimmung durch die Bauministerkonferenz . Zwar ist das Land nicht verpflichtet, die Muster-Bauordnung zum Teil oder vollständig umzusetzen; in der Vergangenheit hatte es sich jedoch als empfehlenswert erwiesen, die Muster-Bauordnung weitgehend in Landesrecht zu übernehmen . 2 2. In welchem Maße sind die Zielstellungen der Evaluation der LBO mit den In- tentionen der Fortschreibung der MBO abgestimmt? Wird eine Anpassung erfolgen? Ein besonderer Abstimmungsbedarf besteht nicht. Die von der Landesregierung beabsichtigte Evaluation der Bauordnung soll sich mit Fragen befassen, die durch die Rechtsanwender thematisiert werden. Die Zielstellungen der Evaluation können deshalb zum Teil mit denjenigen identisch sein, die Gegenstand der MusterBauordnung sind. 3. Durch wen soll die Evaluation erfolgen? Darüber wird noch zu entscheiden sein. 4. Welche Maßnahmen zur Einbeziehung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände in die vorbereitende Diskussion sind vorgesehen? Verbände, die Menschen mit Behinderung vertreten, werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beteiligt werden. 5. Welche länderübergreifenden Abstimmungen gibt es zu diesem Thema, insbesondere mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen? Da zunächst die Ergebnisse der Muster-Bauordnung abgewartet werden sollen, sind Abstimmungen mit anderen Ländern, die über die Zusammenarbeit in den Gremien der Bauministerkonferenz hinausgehen, derzeit nicht angezeigt. Im Übrigen wird die Muster-Bauordnung von der Bauministerkonferenz allen Ländern gleichermaßen zur Anwendung empfohlen werden.