Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/690 21.12.2011 (Ausgegeben am 22.12.2011) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Neustrukturierung im Bereich des Strafvollzugs in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7261 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Rahmen der Landtagsdebatte zum Antrag „Für einen zukunftsfähigen Strafvollzug in Sachsen-Anhalt auf der Grundlage eines modernen Strafvollzugsgesetzes mit dem Ziel der Resozialisierung von Straftätern“ (Drs. 6/339) erklärte die Ministerin für Justiz und Gleichstellung namens der Landesregierung unter anderem, dass die Umsetzung eines neuen Strafvollzugsgesetzes LSA auch davon abhängt, wie die zukünftigen Strukturen im Strafvollzug in Sachsen-Anhalt gestaltet sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Gibt es bereits einen Zwischenbericht der Arbeitsgruppe, die gegenwärtig die Justizvollzugsanstalten des Landes besucht und Vorschläge zu einer Vollzugsstrukturreform Ende des Jahres 2011 vorlegen wird? Die Arbeitsgruppe „Personal“ der Projektgruppe „Justizvollzugsreform SachsenAnhalt “ bereiste die Justizvollzugsanstalten des Landes, um den Mindestpersonalbedarf zu ermitteln. Ihre Ergebnisse sind nicht isoliert zu betrachten, sondern finden Eingang in den Abschlussbericht der Projektgruppe, der voraussichtlich zum Jahreswechsel 2011/12 vorliegen wird. 2. Falls ja, werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Änderungen im Haus- haltsplan (inklusive Stellenplan) für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zur Folge haben? Nein. 2 3. Falls ja, welche Änderungen sind zu erwarten? Wie sollen diese vor der zweiten Lesung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans bzw. in den laufenden Haushaltsjahren vollzogen werden? Auf die Antwort zu Ziffer 2. wird Bezug genommen. 4. Wird der angekündigte Zeitpunkt der Abgabe des Endberichtes - Ende 2011 - eingehalten werden? Der Abschlussbericht der Projektgruppe wird voraussichtlich zum Jahreswechsel 2011/2012 vorliegen. 5. Gibt es Überlegungen, den Jugendstrafvollzug von Sachsen-Anhalt in ein anderes Bundesland zu verlegen bzw. im Rahmen eines Staatsvertrages (analog Frauenvollzug und Sicherungsunterbringung) durch ein anderes Bundesland ausführen zu lassen? Nein. 6. Falls ja, welche Zielstellungen liegen diesen Überlegungen zugrunde und wie wird dann der politisch gewollte enge Kontakt zwischen Familien und jugendlichen Strafgefangenen und der Jugendgerichtshilfe und jugendlichen Strafgefangenen gewährleistet? Auf die Antwort zu Ziffer 5. wird Bezug genommen.