Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/695 04.01.2012 (Ausgegeben am 05.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Nutzung von Sonderrechten durch Dienstwagen von kommunalen Hauptverwaltungsbeamten Kleine Anfrage - KA 6/7266 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden der Ausrüstung des Dienstwagens der Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale) mit Blaulicht und Martinshorn berichteten Medien darüber, dass das Landesverwaltungsamt als obere Straßenverkehrsbehörde dies für rechtswidrig hält. Die Straßenverkehrszulassungsordnung sehe Blaulicht und Martinshorn nur bei Fahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes vor. In einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes sei zudem klargestellt, dass Fahrzeuge nur dann als dem Katastrophenschutz zugehörig angesehen werden können, wenn sie überwiegend für diese Zwecke eingesetzt werden. Daher sei für die Benutzung von Sondersignalen an Dienstfahrzeugen von kommunalen Hauptverwaltungsbeamten kein Raum. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Treffen Presseberichte zu, dass weitere kommunale Hauptverwaltungs- beamte ihre Dienstwagen vergleichbar ausgerüstet haben? Wenn ja, welche Landkreise bzw. kreisfreien Städte betrifft dies? Die Presseberichte, nach denen neben der Stadt Halle/Saale auch der Saalekreis und der Landkreis Mansfeld-Südharz betroffen waren, treffen zu, sind aber durch die tatsächliche Entwicklung überholt, nach dem auf entsprechende Weisungen des Landesverwaltungsamtes die Fahrzeuge der Hauptverwaltungsbeamten ordnungsgemäß ausgerüstet sind. 2 2. Ergingen in den weiteren Fällen auch Verfügungen des Landesverwaltungsamtes ? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum unterblieb ein Einschreiten des Landesverwaltungsamtes? Siehe Antwort zu 1. 3. Wurden die Verfügungen des Landesverwaltungsamtes von den betroffe- nen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten umgesetzt? Wenn nein, worin liegen die Gründe? Siehe Antwort zu 1.