Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/698 04.01.2011 (Ausgegeben am 05.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Ausbildung von Juristinnen und Juristen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/7262 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 3. Juli 2003 das Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt (Juristenausbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - JAG LSA) beschlossen. Damit ist das Gesetz seit mehr als acht Jahren in Kraft und in der konkreten Umsetzung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Die Umsetzung des JAG LSA wurde auf normativer Ebene im Wesentlichen durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen (JAPrVO) vom 2. Oktober 2003 (GVBl. LSA S. 245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 648), vollzogen. 1. Wie bewertet die Landesregierung die juristische Ausbildung in Sachsen- Anhalt? Wo bestehen bzw. bestanden Hauptdefizite und -stärken in der Juristenausbildung , welche Ursachen gibt bzw. gab es diesbezüglich? Ziel der deutschen volljuristischen Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe ist der methodisch und in den Grundlagen des Rechts geschulte Generalist, der zwar nicht berufsfertig ist, wohl aber in der Lage, sich in kurzer Zeit in jede juristische Materie einzuarbeiten und der auch neue Fragestellungen erkennen und lösen kann. Er benötigt hierzu neben Rechtskenntnissen und methodischen Fähigkeiten insbesondere die Fähigkeit zum vernetzten Denken, zum wissenschaftlichen Arbeiten, Innovationsfähigkeit , Schlüsselkompetenzen, soziale Kompetenz, Fremdsprachenkom- 2 petenz und Entscheidungsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein. Ein Ausbildungssystem , das diesen Anforderungen gerecht werden will, muss wissenschaftlich ausgerichtet und international wettbewerbsfähig sein, praktische Erfahrungen vermitteln , ein leistungsfähiges Prüfungsregime aufweisen und Freiräume für den Erwerb von fachfremden Zusatzqualifikationen lassen. Eine angemessene Betreuung der Auszubildenden ist dabei ebenso sicherzustellen wie eine möglichst kurze Ausbildungsdauer ; gewerbliche Repetitorien sollten entbehrlich sein können. Daneben sind insbesondere die Berufsperspektiven der Absolventen und die Kosten der Ausbildung wichtige Parameter. Gemessen an diesen Qualitätsmerkmalen weist die gegenwärtige deutsche Juristenausbildung , auch und gerade in Sachsen-Anhalt, mit zwei Ausbildungszyklen - Studium mit abschließender zweigeteilter erster Prüfung (staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) und anschließender einheitlicher Vorbereitungsdienst , der mit einer zweiten Staatsprüfung abschließt - einen hohen Qualitätsstand auf. Die derzeitige deutsche Juristenausbildung genießt international großes Ansehen, auch wenn durchaus Schwächen feststellbar sind - etwa hinsichtlich der Vermittlung der Grundlagen des Rechts, bei der Vermittlung des Praxisbezugs im Studium, bei der Integration nichtjuristischer Studieninhalte und, insbesondere, bei der Feststellung der Studiereignung während des Studiums. Die derzeitige Juristenausbildung in Sachsen-Anhalt bringt Absolventen hervor, die sich im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb gut behaupten können. Besonders hervorzuheben sind die auch fachlich anerkannten außerordentlich guten Studienbedingungen an der Juristischen Fakultät in Halle: Das vielbeachtete jüngste Hochschulranking, durchgeführt vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) der ZEIT, hat unserer Fakultät im bundesweiten Vergleich Bestnoten für die allgemeine Studiensituation, für die Betreuung der Studierenden durch die Lehrenden und für die Universitätsrepetitorien zuerkannt und sieht sie damit an der Spitze aller staatlichen juristischen Fakultäten. Die staatliche Pflichtfachprüfung und die zweite Staatsprüfung sind objektiv und von hoher Aussagekraft. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung trotz der vorgenannten Schwächen ein Ausbildungssystem - wie das gegenwärtige - mit zwei Staatsprüfungen und einem einheitlichen Vorbereitungsdienst zur Qualitätssicherung der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe in unserem Land unverzichtbar . Zu den wesentlichen Stärken, aber auch zu den nach wie vor bestehenden Defiziten wird im Übrigen auf die nachfolgende Antwort zu 2. verwiesen. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Umsetzung des Juristenausbildungs- gesetzes ein? Welche Probleme und Defizite traten bei dessen Umsetzung auf, welche existieren bis heute noch? Welche positiven Erfahrungen konnten gesammelt werden? Die Vorgaben des auf dem Juristenausbildungsreformgesetz des Bundes aus dem Jahr 2002 beruhenden JAG LSA sind nunmehr nahezu vollständig umgesetzt; die Erfahrungen der Landesregierung sind insgesamt sehr positiv. Die betrifft zunächst das reformierte juristische Studium: 3 Ziel der Reform war insoweit zum einen die stärkere Europäisierung und Internationalisierung der Ausbildung schon in diesem ersten Ausbildungsabschnitt. Dieses Ziel konnte weitgehend erreicht werden. Alle Studierenden in Halle werden in Auslandspraktika , Auslandssemestern, am Spracheninstitut der Universität oder in entsprechenden Lehrveranstaltungen der Juristischen Fakultät fachspezifisch-juristische Fremdsprachenkenntnisse vermittelt, die sie für die Prüfungszulassung nachweisen müssen. Die zusätzliche Stärkung europarechtlicher Pflichtstoffinhalte in Studium und Prüfung trägt der gewachsenen Bedeutung des Europäischen Rechts Rechnung . Das Lehrangebot an der Juristischen Fakultät in Halle ist nicht nur wegen des gerade europäische und internationale Aspekte stark betonenden Ergänzungsstudiums im Wirtschaftsrecht als besonders gut zu bezeichnen. Zum Ausdruck kommt dies nicht zuletzt in den nun schon mehrere Jahre andauernden Erfolgen von Studierenden aus Halle bei verschiedenen national und international ausgetragenen Wettbewerben (Moot Courts) im Internationalen Recht. Ein weiteres Kernziel der Reform war, bereits das Studium stärker an den Anforderungen der juristischen Praxis auszurichten. • Diese stärkere Praxisorientierung sollte zum einen durch die Schulung der Studie- renden in den sogenannten juristischen Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit , Rhetorik, Verhandlungsmanagement, Mediation, Vernehmungslehre und Gesprächsführung geschehen. Während in vielen Bundesländern das universitäre Lehrangebot insbesondere aufgrund der für die Universitäten spürbaren Reduzierung ihrer Personalausstattung und der Beschränkung ihrer finanziellen Möglichkeiten, externen Sachverstand mit der Wahrnehmung dieses zusätzlichen Lehrangebots zu beauftragen, insoweit als noch unzureichend eingeschätzt wird, stellt sich diese Problematik in Sachsen-Anhalt nicht, zumindest aber nicht in vergleichbarer Schärfe. Da die juristischen Schlüsselqualifikation in Sachsen-Anhalt nicht nur Zulassungsvoraussetzung für beide Prüfungsteile der ersten juristischen Prüfung sind, sondern - anders als in den meisten anderen Bundesländern - auch Gegenstand einer gesonderten Prüfungsleistung „Vortrag“ in der mündlichen staatlichen Pflichtfachprüfung, haben sich Lehrangebot und Studierverhalten hierauf eingerichtet. Das Lehrangebot an der Juristischen Fakultät der Martin-LutherUniversität in diesem Bereich ist zumindest als zufriedenstellend zu bezeichnen. • Zum anderen sollten insbesondere anwaltsorientierte Ausbildungsinhalte intensi- ver als bisher vermittelt werden. In Halle wurde eine stärkere Einbeziehung der anwaltlichen Sichtweise insbesondere dadurch erreicht, dass die Anwaltschaft personell, durch die Erteilung von Lehraufträgen, eingebunden werden konnte. Gleichwohl ist dieses Lehrangebot sicher noch ausbaufähig. Zu den Auswirkungen der Zweiteilung der ersten juristischen Prüfung in einen staatlichen und einen universitären Teil: Diese Zweiteilung bezweckt die Eigenverantwortung der Universitäten für die frühere Wahlfachausbildung einschließlich der Abnahme der Prüfungen. Dies sollte die Profilbildung der deutschen Rechtsfakultäten im Wettbewerb miteinander befördern. An der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität haben sich dadurch wie beabsichtigt stärker als zuvor Ausbildungsschwerpunkte gebildet bzw. verfestigt, die Gegenstand der universitären Schwerpunktbereichsprüfung, etwa im Europäischen und 4 Internationalen Wirtschaftsrecht sind und die insgesamt deutlich zur Steigerung der Attraktivität des Ausbildungsstandortes Halle beigetragen haben. Diese Zweiteilung der früheren ersten juristischen Staatsprüfung hat in SachsenAnhalt auch nicht zu der im Vorfeld befürchteten Wettbewerbsverzerrung geführt: Die von der Fakultät in Halle abgenommene Schwerpunktbereichsprüfung weist in ihren Ergebnissen nicht die krassen Abweichungen im Vergleich zur Pflichtfachprüfung auf, wie dies in einigen anderen Bundesländern der Fall ist. Die in den ersten Jahren nach der Reform auch in Sachsen-Anhalt zu beobachtende Entwicklung einer „Noteninflation “ in Richtung auf einen außerordentlich hohen Anteil an Prädikatsexamina hat sich in den Folgejahren nicht bestätigt. Die Ergebnisse der staatlichen Pflichtfachprüfung brauchen sowohl hinsichtlich der Reduzierung der Misserfolgsquote als auch hinsichtlich des Prädikatsanteils einen Vergleich zu der früheren ersten juristischen Staatsprüfung nicht zu scheuen. In Sachsen-Anhalt wirkt hier erkennbar der Filter der universitären Zwischenprüfung. Ungeeignete Studierende scheitern frühzeitig, nicht erst in der Abschlussprüfung, dies ermöglicht ihnen eine rechtzeitige berufliche Neuorientierung. Die Qualität der juristischen Ausbildung im ersten Ausbildungsabschnitt, dem juristischen Studium, und in der abschließenden ersten Prüfung wird im Übrigen in regelmäßigen Gesprächen des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung/Landesjustizprüfungsamt mit den Dekanen der Juristischen Fakultät erörtert mit dem Ziel der ständigen Qualitätskontrolle und -verbesserung. Dieser sehr enge Informationsaustausch und die auch im Übrigen hervorragende Zusammenarbeit führen dazu, dass immer wieder auftauchende Probleme in Studium und Prüfungen zeitnah sachgerechten und in aller Regel auch einvernehmlichen Lösungen zugeführt werden konnten : • Die Hochschullehrer der Hallenser Rechtsfakultät wirken ungeachtet ihrer Mehr- belastung durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung unverändert intensiv an der Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung mit. In Sachsen-Anhalt konnte - anders als in anderen Bundesländern - an der gesetzlichen Vorgabe der JAPrVO, nach der die Lehrenden auch prüfen müssen, bislang unverändert festgehalten werden. • Im Interesse eines zügigen Abschlusses des juristischen Studiums der Studieren- den werden die Prüfungsverfahren der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung terminlich aufeinander abgestimmt mit der Folge, dass die im Vorfeld durch die Zweiteilung der ersten Prüfung befürchtete Studienzeitverlängerung jedenfalls nicht in dem erwarteten Umfang eingetreten ist. • Alle Hochschullehrer der Juristischen Fakultät stellen dem Landesjustizprüfungs- amt regelmäßig Aufgabenentwürfe für die schriftlichen Pflichtfachprüfungen zur Verfügung und tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Gegenstände der Lehre in Halle auch angemessen in der Prüfung berücksichtigt werden können. Auch dies ist in einer Reihe anderer Bundesländer nicht in vergleichbarer Weise üblich. Auch der in Sachsen-Anhalt umfassend neu geordnete juristische Vorbereitungsdienst hat sich bisher bewährt. Wesentliches Reformziel war, die Berufsfähigkeit der 5 jungen Assessorinnen und Assessoren stärker als bisher auf den Anwaltsberuf auszurichten , den seit Jahren mehr als 80 % der Berufsanfänger ergreifen. Der von den anwaltlichen Berufsverbänden im Vorfeld der Reform beklagten Justizlastigkeit der deutschen volljuristischen Ausbildung sollte auf diese Weise begegnet werden. Aus diesem Grunde dauert die Anwaltspflichtausbildung in diesem zweijährigen zweiten Abschnitt der juristischen Ausbildung auch in Sachsen-Anhalt für die seit Oktober 2003 in den Landesdienst eingestellten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare neun Monate. Während dieser Zeit erfolgt eine begleitende theoretische viermonatige Ausbildung in durch Anwältinnen und Anwälte geleiteten Arbeitsgemeinschaften. Die Justizausbildung im Vorbereitungsdienst wurde damit durch eine weitgehend anwaltsorientierte Ausbildung ersetzt. Die Vermittlung der für den Beruf des Rechtsanwalts erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist damit eindeutig der Schwerpunkt der Referendarausbildung. Auch die zweite juristische Staatsprüfung in Sachsen-Anhalt hat damit korrespondierende deutliche Schwerpunkte gesetzt: In der schriftlichen Prüfung haben bis zu fünf der acht Klausuraufgaben eine anwaltliche Fragestellung zum Gegenstand und in der mündlichen Prüfung dauert das - auch hier im Unterscheid zu anderen Bundesländern ausschließlich von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführte - anwaltliche Prüfungsgespräch in der mündlichen Prüfung bei entsprechend hoher Wertigkeit für die Prüfungsnote doppelt so lange wie die übrigen Prüfungsgespräche. Diese Ausrichtung von Ausbildung und Prüfung auf den Anwaltsberuf hat die beabsichtigte Wirkung nach Einschätzung der Landesregierung durchaus schon erreicht. Ein weiterer Schritt in diese Richtung soll kurzfristig durch die stärkere Einbeziehung rechtsgestaltender Aspekte in der Ausbildung und - voraussichtlich ab dem Jahr 2014 - auch in der Prüfung gemacht werden. 3. Mit dem Ziel einer fundierten und qualitativ hochwertigen Juristenausbil- dung im Rahmen des Juristenausbildungsgesetzes war und ist ein personeller Mehrbedarf an der Juristischen Fakultät (z. B. universitäres Prüfungsamt ) vorhanden? Wenn ja, wie wurde der personelle Mehrbedarf realisiert? Einen personellen Mehrbedarf an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität hat die letzte Juristenausbildungsreform in zweifacher Hinsicht ausgelöst: Zum einen musste infolge der Ablösung der bisher in alleiniger Verantwortung des staatlichen Landesjustizprüfungsamtes stehenden ersten juristischen Staatsprüfung durch die seit dem Jahr 2006 in Sachsen-Anhalt abgenommene zweigeteilte erste juristische Prüfung an der Hallenser Rechtsfakultät eine eigenständige, für den universitären Prüfungsteil zuständige Prüfungsorganisation geschaffen werden. Dies konnte sehr zeitnah realisiert werden. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird durch das an der Fakultät errichtete universitäre Prüfungsamt durchgeführt, dem zwei Mitarbeiterinnen der Universitätsverwaltung (Leitung und Sachbearbeitung) zugeordnet sind. 6 Zum anderen lösen die Durchführung der universitären Zwischen- und Schwerpunktbereichsprüfungen sowie - insbesondere - das zusätzlich bereitgestellte Lehrangebot der Anwaltsorientierung und der Schlüsselqualifikationen einen personellen Mehrbedarf aus, der durch die Vergabe von Lehraufträgen erfüllt wird. 4. Sieht die Landesregierung mittelfristig Nachbesserungsbedarf beim Gesetz über die Juristenausbildung im Land Sachsen-Anhalt - das insbesondere im Vergleich mit anderen Bundesländern? Wenn ja, welche Änderungen sind künftig beabsichtigt und wann? Nachbesserungsbedarf beim Gesetz über die Juristenausbildung sieht die Landesregierung derzeit nicht, auch nicht im Vergleich mit den Regelungen und der Praxis der Juristenausbildung in anderen Bundesländern. Allerdings gibt es derzeit Überlegungen, die das Juristenausbildungsgesetz ausführenden Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen in einigen Punkten zu ändern. Neben Verfahrensregelungen sollen insbesondere die Möglichkeit der Ableistung praktischer Studienzeiten ausgeweitet, Eltern- und Mutterschutzzeiten im juristischen Studium stärker berücksichtigt und zusätzliche Ausbildungsangebote im juristischen Vorbereitungsdienst eingerichtet werden. 5. Wie steht die Landesregierung zu Bachelor-Studiengängen bzw. Masterab- schlüssen an der Juristischen Fakultät? Welche Vorstellungen gibt es hinsichtlich einer evtl. Einführung solcher Abschlüsse in Sachsen-Anhalt? Mit den postgradualen (nicht-konsekutiven) Masterstudiengängen Wirtschaftsrecht und Medizin-Ethik-Recht hat die Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität bereits zwei juristische Studiengänge eingerichtet, die sich unter anderem an Absolventen der ersten juristischen Prüfung wenden und damit auf das herkömmliche grundständige juristische Studium aufbauen. Da die Erfahrungen mit diesen Studiengängen nach hiesiger Einschätzung außerordentlich positiv sind, steht die Landesregierung der Einführung weiterer ähnlicher Studiengänge grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Konkrete Vorstellungen der Fakultät sind hier allerdings nicht bekannt. Die Einführung eines konsekutiven juristischen Bachelor-/Master-Studiengangs, der den bisherigen Staatsexamensstudiengang ersetzen könnte, ist derzeit allerdings nicht angedacht. Das innerhalb der Landesregierung ressortzuständige Ministerium für Justiz und Gleichstellung hat einem von der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer (JuMiKo) im Mai 2011 zu dieser Frage ohne Gegenstimme gefassten Beschluss vorbehaltlos zugestimmt. Grundlage war ein sehr umfangreicher Bericht des Koordinierungsausschusses Juristenausbildung (KoA) der Justizministerkonferenz über „Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur in der Juristenausbildung“ (veröffentlicht auf der Homepage des Justizministeriums NRW unter http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/ schwerpunkte /juristenausbildung/berichte/bericht2011/bericht2011pdf). Nach diesem Beschluss werden weiterhin zwei Staatsprüfungen und ein einheitlicher Vorbereitungsdienst für unverzichtbar gehalten, um die hohe Qualität der Ausbildung auch in Zukunft zu gewährleisten. Die vom KoA geprüften Modelle, die die derzeitige Ausbildung durch eine Bachelor-Master-Struktur ersetzen wollen, bieten gegenüber der derzeitigen Ausbildung insgesamt keinen qualitativen Mehrwert. Modelle, die hin- 7 sichtlich der Ausbildung für die reglementierten juristischen Berufe an den bisherigen Ausbildungsstrukturen festhalten und daneben Elemente der Bachelor-Master-Struktur integrieren wollen, können indes trotz der vom KoA festgestellten Schwächen Anknüpfungspunkte für denkbare Ergänzungen der derzeitigen Ausbildung bieten. Der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz der Bundesländer hat die mit dem JuMiKo-Beschluss eröffnete Möglichkeit, Elemente der Bachelor-Master-Struktur in die juristische Ausbildung einzubeziehen, ausdrücklich begrüßt. Er beabsichtigt , Gespräche zur Umsetzung dieses Beschlusses an den Juristischen Fakultäten unter zumindest zeitweiser Beteiligung des KoA zu führen. Auch dieser Überlegung steht die Landesregierung aufgeschlossen gegenüber. Der Hochschulausschuss hat in diesem Zusammenhang auch noch einmal seine bereits mit Beschluss vom 21. September 2006 zum Ausdruck gebrachte Auffassung bekräftigt, dass angesichts der Verflechtung der Rechtswissenschaften mit anderen Fachgebieten und der hohen Anzahl von Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge, die keinen der reglementierten juristischen Berufe in Justiz und Verwaltung ergreifen, dieser auch quantitativ bedeutsame Bereich in die Hochschulreform im Zuge des BolognaProzesses einzubeziehen ist. 6. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, um ent- sprechende Studienleistungen in Examensnoten einbeziehen zu können bzw. einfließen zu lassen? Studienleistungen aus juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen können ebenso wenig in die erste juristische Prüfung einbezogen, also angerechnet werden, wie dies bei Studienleistungen der derzeitigen grundständigen rechtswissenschaftlichen Studiengangs der Fall ist. Die juristischen Prüfungen sind nach ihrer derzeitigen Konzeption die jeweiligen Ausbildungen abschließende Blockprüfungen. Hieran soll nach dem übereinstimmenden Willen der Justizverwaltungen der Bundesländer auch festgehalten werden.