Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/701 05.01.2012 (Ausgegeben am 10.01.2012) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Sturm (CDU) Schulgartenunterricht in Grundschulen Kleine Anfrage - KA 6/7280 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zu den Kernunterrichtsfächern in den Grundschulen des Landes zählt der Sachunterricht . Er ist im 1. bis 4. Schuljahr mit drei bis vier Wochenstunden festgelegt. Im Jahr 2005 wurde ein neuer Lehrplan eingeführt, der im Besonderen Inhalte des ehemaligen Schulfaches Schulgarten integriert. Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das neue kompetenzorientierte Lehrplanwerk der Grundschule integriert den zuvor als selbständigen Lernbereich ausgewiesenen Schulgartenunterricht in den Sachunterricht . Somit wurden hier, ebenso wie im Fach Gestalten, zwei Unterrichtsfächer zusammengeführt . Unter den Aussagen zu den Aufgaben und der Konzeption des Sachunterrichts findet sich folgende Formulierung: „Dabei ist der Schulgarten durch eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten besonders geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Herausbildung der Wertschätzung der Natur zu leisten.“ Der Lehrplan weist weiterhin bei den einzelnen in den Schuljahrgängen zu entwickelnden Kompetenzen mehrfach Teilkompetenzen aus, deren Erwerb durch die Nutzung des Schulgartens gefördert wird. Demzufolge ist der Schulgarten eine Schulanlage, die die Umsetzung des Bildungsauftrages der Grundschule gewährleistet. Die Zusammenführung der Unterrichtsfächer bedeutet nicht, dass der Schulgarten aus dem Grundschulunterricht auszunehmen ist. 2 Frage 1: Wie hat sich die Lehrplanänderung 2005 auf das Bewusstsein von Lehrern, Schülern und Schulträgern zur Einführung von Schulgärten an Grundschulen ausgewirkt? Der Schulgarten hat durch die Integration in das Fach Sachunterricht nicht an Bedeutung verloren. Die Nutzung eines Schulgartens, einer Gartenfläche oder von Flächen, die zeitweilig für die Inhalte des Sachunterrichts und für Natur- bzw. Pflanzenbeobachtungen zur Verfügung stehen, sind für Lehrkräfte und Schulträger selbstverständlich . Die Notwendigkeit eines Schulgartens oder eines Gartenlandes zur Umsetzung des Bildungsauftrages der Grundschule steht somit nicht in Frage. Für Lehrkräfte ist die unmittelbare Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit Objekten des Schulgartens sehr wichtig. Schulgärten können Liefergärten sein, die Pflanzen oder Teile davon für unterrichtliche Studien bereitstellen (z. B. Frühblüher, die man im Klassenraum betrachten und untersuchen kann). Sie können aber auch ganz traditionellen Arbeitsgärten entsprechen , in denen die Schüler die Techniken des gärtnerischen Anbaus erfahren. Nutzpflanzen , zum Beispiel Kartoffeln, Getreide, Gemüse und Salat, werden von den Kindern selbst kultiviert, schließlich geerntet, verarbeitet und gemeinsam gegessen. Schulgärten können auch Orte der Erholung und Entspannung auf dem Schulgelände sein. Insofern erfüllen Schulgärten sehr unterschiedliche Funktionen und sind fächerübergreifend nutzbar. Frage 2: Kann (ohne größeren verwaltungsmäßigen Aufwand) mitgeteilt werden, an wie vielen Grundschulen des Landes Schulgärten bestehen und wie sich ihre Anzahl seit 2005 verändert hat? Falls ein hoher verwaltungsmäßiger Aufwand durch diese Frage verursacht werden sollte, wäre ich mit einer Tendenzantwort einverstanden. Dem Kultusministerium liegt keine Erhebung darüber vor, in welchem Umfang den Grundschulen vor und nach 2005 Schulgärten zur Verfügung standen. Gegenwärtig gibt es 399 öffentliche Grundschulen, zu deren unmittelbaren Schulanlagen Schulgärten /Gartenflächen gehören. Es gibt auch zentrale Gartenflächen, die den Schulen temporär zur Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Das ist an 18 Grundschulen der Fall. 88 öffentliche Grundschulen haben gegenwärtig keinen Schulgarten bzw. kein zur Verfügung gestelltes Gartenland. Hier wird auf die Nutzung von Blumenkästen oder größeren Blumenkübeln zurückgegriffen. Frage 3: Wie verhalten sich Schulträger bei der Herstellung und Unterhaltung von Schulgärten, was die Bereitstellung von Gartenland und Sachmitteln betriff? Die Schulträger sehen Schulgärten als notwendige Schulanlage an. Wo Gartenland vorhanden ist, wird dieses auch zur Verfügung gestellt. Überwiegend erhalten die Grundschulen dafür Sachkosten vom Schulträger. Notwendige Baumaßnahmen bzw. geplante oder absehbare Umzüge von Grundschulen in andere Objekte können Gründe sein, weshalb Schulträger zeitweilig keine Entscheidungen zur Nutzung von Gartenland treffen. 3 Frage 4: Trifft es zu, dass eine Erweiterung der Stundenzahl für den Sachkundeunterricht (speziell für den Schulgarten) durch die Lehrerinnen und Lehrer immer wieder befürwortet wurde, aber derzeit nicht umgesetzt werden kann. Gründe hierfür? Sachsen-Anhalt hat - im Vergleich zu den anderen Bundesländern - eine recht umfangreiche Stundentafel. Bei der Zusammenführung der Unterrichtsfächer ist deren anteiliger Umfang nicht begrenzt worden. Eine Erweiterung der Stundentafel für den Sachunterricht wurde beim Kultusministerium bisher nicht angeregt. Frage 5: Wie verhält es sich mit der Unterweisung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Fach Schulgarten beim Besuch des Studienseminars? Der Lernbereich Schulgarten wird im Fachdidaktikseminar als Bestandteil des Faches Sachunterricht behandelt. Die seminaristische und schulpraktische Ausbildung erfolgt lehrplanorientiert. Um den Anforderungen gerecht zu werden, nimmt das Thema Schulgarten in der zweiten Phase der Lehrerausbildung im Fachseminar Sachunterricht einen breiten Raum ein. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten auch in der seminaristischen Ausbildung theoretisches Wissen zum Thema und lernen darüber hinaus in Exkursionen verschiedene Lernorte kennen (beispielsweise Öko-Schule Magdeburg; Lerngarten „Paradieschen“ in der Stadt Magdeburg; Schulgärten an den Ausbildungsschulen). Weiterhin erproben sie in eigenen Unterrichtsstunden und Gruppenhospitationen das theoretisch erworbene Wissen. Da das Fach Sachunterricht vernetzt unterrichtet wird (Perspektivrahmen Sachunterricht), findet sich die naturwissenschaftliche Perspektive oft in vielen anderen Unterrichtssequenzen wieder, die den Inhalt „Schulgarten“ nicht unmittelbar zum Thema haben. Frage 6: Trifft es zu, dass Einstellungschancen für ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit dem Wahlfach Sachunterricht um einiges schlechter als die Chancen von gezielt in Musik, Sport oder Gestalten unterwiesenen Lehramtsbewerbern sind? Für die Stellenausschreibung für Lehrkräfte gibt es ein landesweit geregeltes Verfahren . Die Ausschreibung von Stellen ist abhängig vom festgelegten Stellenumfang für die einzelnen Schulformen. Ausgeschrieben werden die Stellen nach dem Bedarf in den einzelnen Fächern. An den Grundschulen gibt es im Sachunterricht einen sehr guten Versorgungsgrad. Daher ist der Bedarf hier geringer als in anderen Fächern. Der Versorgungsbedarf in Musik, Sport oder Gestalten ist deutlich höher, so dass diese Fächer bei Stellenausschreibungen gegenwärtig umfangreicher berücksichtigt werden.